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1591 BGB

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Der Paragraph 1591 BGB ist einer der vielen Paragraphen im Bürgerlichen Gesetzbuch, deren Sinngehalt vollkommen geändert wurde. Seit dem 1. Juli 1998 hält der Gesetzestext nur noch eine Selbstverständlichkeit fest, dass die Mutter die Frau ist, die das Kind geboren hat (Mutterschaft). Davor hielt man es nicht für nötig, diese Selbstverständlichkeit in den Gesetzestext zu schreiben und definierte juristisch, wann ein Kind als ehelich zu gelten hat.

Wortlaut

1591 BGB - Ehelichkeit des Kindes 1591 BGB - Mutterschaft
Fassung von 1. Januar 1900 Fassung von 1. Januar 1962 Fassung von 1. Juli 1998
(1) [1] Ein Kind, das nach der Eingehung der Ehe geboren wird, ist ehelich, wenn die Frau es vor oder während der Ehe empfangen und der Mann innerhalb der Empfängnißzeit der Frau beigewohnt hat. [2] Das Kind ist nicht ehelich, wenn es den Umständen nach offenbar unmöglich ist, daß die Frau das Kind von dem Manne empfangen hat. (1) [1] Ein Kind, das nach der Eheschließung geboren wird, ist ehelich, wenn die Frau es vor oder während der Ehe empfangen und der Mann innerhalb der Empfängniszeit der Frau beigewohnt hat; dies gilt auch, wenn die Ehe für nichtig erklärt wird. [2] Das Kind ist nicht ehelich, wenn es den Umständen nach offenbar unmöglich ist, daß die Frau das Kind von dem Manne empfangen hat. Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat.
(2) [1] Es wird vermuthet, daß der Mann innerhalb der Empfängnißzeit der Frau beigewohnt habe. [2] Soweit die Empfängnißzeit in die Zeit vor der Ehe fällt, gilt die Vermuthung nur, wenn der Mann gestorben ist, ohne die Ehelichkeit des Kindes angefochten zu haben.[1] (2) [1] Es wird vermuthet, daß der Mann innerhalb der Empfängnißzeit der Frau beigewohnt habe. [2] Soweit die Empfängnißzeit in die Zeit vor der Ehe fällt, gilt die Vermuthung nur, wenn der Mann gestorben ist, ohne die Ehelichkeit des Kindes angefochten zu haben.   [2][3]

Kommentar

Vor dem 1. Juli 1998 hielt man es nicht für nötig, im Gesetzestext die Selbstverständlichkeit festzuhalten, dass die Mutter die Frau ist, die das Kind geboren hat. Dafür hält man es heute nicht mehr für wichtig, ob ein Kind als ehelich ist. Es ist somit eine von vielen Gesetzes­änderungen, welche die (politisch gewollte) Bedeutungs­losigkeit von Ehe und Familie dokumentiert.

Bezeichnend ist auch, dass trotz aller von feministischer Seite geforderten Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau am Mutterkult festgehalten wurde und man am 1. Juli 1998 eben nicht auch den 1592 BGB (Vaterschaft) entsprechend formulierte:

"Vater eines Kindes ist der Mann, der es gezeugt hat."[4][5]

Einzelnachweise

  1. lexetius.com: § 1591 BGB
  2. Juristischer Informationsdienst: § 1591 BGB
  3. Es sind hier einige Gesetzesänderungen ausgelassen, eine vollständige Darstellung findet sich hier: lexetius.com: § 1591 BGB
  4. Väternotruf: Abstammung
  5. AFW-D: Sorgerecht

Querverweise

Netzverweise