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Asylrecht

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Hauptseite » Recht » Gastrecht » Asylrecht
Deutscher beantragt Asyl in Saudi Arabien: "Ich beantrage in Ihrem Land Asyl und will, dass Sie all meine Kosten übernehmen. Ich erwarte, dass Sie auf meine kulturellen Besonderheiten Rücksicht nehmen, ich also Schweinshaxe bekomme und meine Frau im Bikini baden darf. Alles andere wäre rassistisch!"

Der Begriff Asylrecht bezeichnet summarisch rechtlichen Vorschriften, nach denen ein souveräner Staat, Asylsuchenden nach eigenem Ermessen und nach eigenem Gutdünken Asyl[wp] gewähren oder eben auch verweigern kann. Das vielzitierte Recht auf Asyl ist ein Gastrecht und kein Menschenrecht, weshalb dasselbe kein subjektives Recht eines Zuwanderungs­willigen darstellt, auf welches dieser qua Menschsein einen (einklagbaren) Anspruch hätte.

Zitat: «Das Asylrecht war gedacht für politisch Verfolgte. Es wurde nicht entwickelt für die Stärksten und die, die am besten kriminelle Strukturen nutzen können und uns dann zu Tausenden überrennen. Dem muss sich Europa entschieden erwehren. Wir sind in derselben Situation wie die USA.» - Twitter-Kommentar[3]

Asyl versus Menschenrecht

Asyl ist kein Menschenrecht

Das Asyl[wp] speist sich aus menschlichem Mitgefühl. Das verträgt sich nicht mit der staatlichen Garantie eines subjektiven Grundrechts in der Verfassung. Deshalb sollte man das Grundrecht - nicht zuletzt im Sinne der politisch Verfolgten - durch eine institutionelle Garantie ersetzen.

"Asyl ist Menschenrecht!" Hier irrt Geißler[wp], von dem dieser Ausspruch stammt. Weder in der Rechtsphilosophie[wp] noch im Völkerrecht[wp] wird das Asyl als Menschen­recht angesehen. Nur Deutschland hat ein subjektives Recht auf Asyl eingerichtet und ihm dadurch einen Status gegeben, der es mit den Menschen­rechten auf eine Stufe stellt.

Der Grund dafür ist bekannt: Man wollte eine Kompensation für das Nazi-Unrecht bieten, das so viele Menschen in die verzweifelte Lage der vergeblich Asyl­suchenden gebracht hatte. Wäre es nun richtig, von allen anderen Staaten - jedenfalls den europäischen - zu verlangen, dass sie nachziehen und das Asyl in der gleichen Weise aufwerten? Das wäre nicht nur aussichtslos, sondern auch der Sache nach falsch. Deutschland sollte im Gegenteil auf das internationale Niveau zurück­kommen und dem Asyl den Charakter einer institutionellen Garantie geben.

Bei dieser Verfassungs­änderung könnte das historische Motiv erhalten bleiben: Ein neuer Artikel 16 sollte eingeführt werden, in dem Deutschland verspricht, in Verantwortung für seine historische Schuld in besonders großzügiger Weise Asyl zu gewähren. Das wäre - nebenbei - auch eine Gelegenheit, diese Verantwortung einmal in der Verfassung zu dokumentieren.

Was spricht aber - außerhalb von ausländer­feindlichen Motiven - dagegen, das Asyl in ein Menschenrecht umzuwandeln? Die Struktur des Asyls ist mit der Struktur der Menschen­rechte nicht zu vereinbaren. Asyl ist etwas ganz anderes und viel Älteres als die Menschenrechte. Es kommt aus einer Zeit, als diese noch gar nicht erfunden waren. Denn das Menschen­rechts­konzept ist modern. Es ist die geistige Grundlage der Französischen Revolution[wp] und regelt das Verhältnis zwischen dem modernen Staat und seinen Bürgern. Das Asyl hingegen gab es schon in der Urgeschichte. Schon die ersten schriftlichen Zeugnisse sprechen von Asyl. Die mosaische Bibel fordert ebenso seine Gewährung wie der Koran.

Die unterschiedliche Herkunft allein müsste nicht schaden. Die beiden Traditions­linien lassen sich aber nicht vermischen. Man hat es in Deutschland versucht, die Folge war eine heillose Verwirrung. Die Struktur des Asyls hat die Umformung in ein subjektives Recht nicht vertragen und ist in ihr zerbrochen. Denn das archaisch gegründete Asyl hat eine soziologische Grundlage, die durch die Verrechtlichung zerstört wird.

Es speist sich, genau wie das Gebot der Gastfreundschaft[wp] gegenüber dem reisenden Fremden, aus dem menschlichen Mitgefühl und - noch solider - aus der Befriedigung, die diese Betätigung verschafft. Wird das Gefühl der Gönner­haftigkeit gemeinsam empfunden, so ist es Teil der kollektiven Identität und garantiert den Asyl­suchenden einen guten Status. In den alten Zeugnissen zeigt sich Asyl immer als stolze Pose der gewährenden Gemeinschaft. Ohne diese Grundlage muss Ausländer­feindlich­keit die Folge sein. Auch das mit dem Asyl eng verwandte Gastrecht, das ja kein Recht des reisenden Fremden ist, ließe sich nicht in einen Anspruch umwandeln. Gastlichkeit würde sich in Einquartierung[wp] umwandeln und ihren Kern verlieren.

Früher zeigte sich Asyl immer als stolze Pose der gewährenden Gemeinschaft. Im heutigen Deutschland dagegen ist "Asylbewerber" zum Schimpfwort geworden. Das deutsche Volk sieht es nicht als Ehre an, Asyl zu gewähren.

Das Schicksal der deutschen Regelung hat gezeigt, dass man sich über diese soziologische Grundlage nicht hinwegsetzen kann. Asylbewerber ist heute ein Schimpfwort. Wer dazu gehört, kann sich in manchen Gegenden Deutschlands seines Lebens nicht mehr sicher sein. Das deutsche Volk sieht es nicht als Ehre an, Asyl zu währen, sondern als Pflicht, der es sich zähne­knirschend unterworfen und letzten Endes entzogen hat. Denn das unbesonnen gewährte Recht wurde in einem unwürdigen Kompromiss, dem Artikel 16a, völlig ausgehöhlt und steht nur noch als grinsende Fassade da. Es hatte sich als unpraktikabel erwiesen. Das falsche Versprechen hatte zu einem Massen­andrang von Fremden geführt die auf Staats­kosten die Jahre abwarteten, bis sich letzt­instanzlich entschieden hatte, dass sie kein Asyl erhielten.

Um die Staatskosten niedrig zu halten und eine abschreckende Wirkung zu erzielen, hatte nun durch Arbeitsverbot und - unwürdige Kasernierung dafür gesorgt, dass es ihnen in dieser Zeit möglichst schlecht ging. Mit dem faulen Asyl­kompromiss war dann ein Weg gefunden, sie gar nicht erst herein­zulassen. Da wir von "sicheren Drittländern" umgebenen sind, können Asyl­suchende nur noch auf dem Luftwege einreisen; die Luft­fahrt­gesell­schaften wiederum dürfen nur solche Reisende aufnehmen, die ein Visum haben - was gerade für politisch Verfolgte besonders schwierig zu erreichen ist.

Wenn man jetzt die Verhandlungen vor den Verwaltungs­gerichten verfolgt, in denen es um die Gewährung von Asyl geht, stellt man fest, dass von politischer Verfolgung nur noch selten die Rede ist. Es geht fast nur noch darum, ob der Bewerber auf dem Luftweg gekommen ist, und da alle Bewerber das natürlich behaupten, befasst sich die Beweis­aufnahme hauptsächlich mit Fragen, die unter dem humanitären Aspekt des Asyls völlig neben­sächlich sind. Wo ist die Rolltreppe auf dem Frankfurter Flughafen? Rechts oder links?

Nicht nur, dass die auf freiwillige Gewährung angelegte inhaltliche Struktur des Asyls die Umformung in einen Rechts­anspruch nicht verträgt. Die Menschen­rechte haben ihrerseits eine bestimmte Struktur, die sich nicht mit jedem Inhalt - und sei er noch so humanitär - füllen lässt. Das Asyl passt nicht hinein. Denn die Menschen­rechte regeln das Verhältnis zwischen dem Staat und seinen eigenen Bürgern. Das sind nicht notwendig Staats­angehörige. Es sind - nach der Auffassung der Französischen Revolution - alle auf dem nationalen Territorium Lebenden.

Zum Konzept der Menschenrechte gehört zwar auch die Idee, dass diese ewiger und vorstaatlicher Natur seinen. Das ist aber eine fromme Fiktion. Die Menschen­rechte greifen nämlich nur da, wo sie Abwehr­rechte und Ansprüche der Bürger gegen den eigenen Staat sind. (Deshalb sprengt übrigens auch die neue Neigung, sie militärisch international durch­zu­setzen, das gesamte Völkerrecht.) Die Menschen­rechte bestimmen, nicht, wie man gerne meinen möchte, die Rechte des Menschen unterm Firmament, sondern regeln - wenn auch mit dem Anspruch auf universale Gültigkeit - das Verhältnis zwischen dem Staat und seinen Bürgern.

Dieses Verhältnis hat exklusiven Charakter. Es schließt die außerhalb des Territoriums Lebenden aus. Der moderne Nationalstaat ist als Ergebnis eines (fiktiven) Gesellschafts­vertrages konzipiert, in dem die Bürger auf die Ausübung eigener Gewalt verzichtet und dem Staat erlaubt haben, ein Gewalt­monopol[wp] einzurichten. Dafür erhalten sie als Gegen­leistung die Garantie, dass der Staat ihren Schutz übernimmt - im Inneren und nach außen.

Im Inneren geschieht das durch die Gewährung der Menschen­rechte, nach außen durch das Versprechen, dass der Staat die Grenzen bewacht und den Zuzug von Fremden - kämen sie mit oder ohne Waffen - reguliert. Überspitzt könnte man sagen: Bestandteil des Gesell­schafts­vertrages ist das Versprechen des Staates, die Menschen­rechte seinen Bürgern - und nur seinen Bürgern - zu garantieren. Nur auf dieser Grundlage sind Geben und Nehmen zwischen dem Staat und den Bürgern ausgeglichen.

Kompakt:
  • Das Asyl hat seine Ursprünge in vormoderner Zeit. Die mosaische Bibel kennt es ebenso wie der Koran. Das Menschen­rechts­konzept dagegen ist modern.
  • Das deutsche Volk sieht es nicht als Ehre an, Asyl zu gewähren, sondern als Pflicht, der es sich zähne­knirschend unter­worfen und letztendlich entzogen hat.
  • Die Rücknahme des Asylanspruchs könnte Vertrauen in der Bevölkerung bilden. So ließe sich der Ausländer­anteil ohne Gefahr für das soziale Zusammen­leben erhöhen.

Durch demokratische Wahlen geben die Bürger dem Staat die Verantwortung für den Ausländer­anteil in die Hand und verlassen sich auf die Richtigkeit seiner Regulierung, die unter dem Gesichts­punkt des Allgemein­wohls steht. An dieser Stelle tritt der Konflikt mit dem zu einem Rechts­anspruch um­gewandelten Asyl auf. Denn wenn der Staat keine souveräne Entscheidung über den Zuzug treffen kann, sondern einem Rechts­anspruch der Fremden gehorchen muss, kann er nicht mehr frei unter dem Gesichts­punkt des Allgemein­wohls entscheiden und insofern auch den Gesellschafts­vertrag nicht einhalten. Zugegeben: Diese Überlegungen sind theoretischer Natur und scheinen sich jenseits der Wirklichkeit zu befinden. Denn erstens ist noch sehr die Frage, ob das Allgemein­wohl durch den bisherigen Ausländer­anteil tatsächlich beeinträchtigt ist und zweitens hat der deutsche Staat - wie gezeigt - entgegen seinem Versprechen, sehr wohl Mittel und Wege gefunden, den Ausländer­zuzug zu drosseln.

Trotzdem kann die unter staats­theoretischen Gesichts­punkten eingetretene Schieflage eine praktische Bedeutung haben. Es kann sein, dass sei auf der unbewussten massen­psycho­logischen Ebene Schaden anrichtet. Die Gewalttaten gegenüber Ausländern in Gegenden, die keineswegs unter Überfremdung leiden, sind Ausbrüche aus dem bürgerlichen Gewaltverzicht. Sie können als Anzeichen für einen Mangel an Vertrauen in den Staat verstanden werden. Die Grundlage für diesen Mangel könnte die Tatsache sein, dass sich der Staat durch das Recht auf Asyl - jedenfalls dem Anschein nach - gegenüber einreisenden Ausländern die Hände gebunden hat und die Frage nach dem Allgemeinwohl gar nicht stellen kann.

Wenn diese Überlegung richtig ist, könnte die Rücknahme des Asyl­anspruchs massen­psycho­logisch vertrauens­bildende Wirkungen haben. Sie wären gleichzeitig ein Respekt gebietendes Signal für alle Ausländer­feinde, das sagt: Die Ausländer­quote bestimmt nicht ihr, sondern der Staat! Unter dieser Maxime ließe sich der Ausländer­anteil erhöhen, ohne dass die sozio­logischen Grund­bedingungen für das Zusammen­leben in Gefahr kämen.

Denn ich halte die Erhöhung des Ausländer­anteils durchaus für wünschenswert. Diese Überlegung sollten keineswegs der Abwehr von Ausländern das Wort reden. Im Gegenteil: Sie sollen sie abbauen. Die alten Kräfte, die das Asyl ursprünglich gespeist haben, sollen wieder frei fließen.

Sibylle Tönnies[wp][4]
Zitat: «"Asyl ist Menschen­recht!" - Heiner Geißler[wp], von dem dieser Ausspruch stammt, irrt, denn weder in der Rechtsphilosophie[wp] noch im Völkerrecht[wp] wird das Asyl als Menschen­recht angesehen. Nur in der BRD wurde ein subjektives Recht auf Asyl eingerichtet und ihm ein Status verliehen, der es mit den Menschen­­rechten auf eine Stufe stellt.

Die Struktur des Asyls verträgt die Umformung in ein subjektives Recht nicht und zerbricht daran. Auch das mit dem Asyl eng verwandte Gastrecht ist ja kein Recht des reisenden Fremden und lässt sich nicht in einen Anspruch umwandeln. Gastlichkeit würde sich in Einquartierung[wp] umwandeln und ihren Kern verlieren.» - Detlef Nolde[5]

Asyl und Schutz

Wovor wollen wir eigentlich Asyl gewähren, diese Frage wird weder gestellt, geschweige denn beantwortet.

Es bleibt auch offen, welchen praktischen Nutzen eine Gewährung von Asyl hat, wenn das, wovor die Asylbewerber Schutz suchen, ebenfalls in Deutschland freien Zugang hat.

Es geht immer darum, dass wir jedem Asyl gewähren.

Ich wiederhole dazu meine Frage, die ich für viel wichtiger halte: Wovor wollen wir Asyl gewähren? Und wie?

Ich habe früher schon einmal gefragt, dass die Frage, wem wir Asyl gewähren, hinfällig ist, wenn wir nicht mehr sagen können, wovor wir Asyl gewähren, weil inzwischen alles, wovor man fliehen kann, auch in Deutschland freien Zugang hat, es also nichts mehr bringt, nach Deutschland zu fliehen, weil es keine Flucht im Wortsinne mehr ist.

Gerade hatte mich jemand darauf hingewiesen, dass Jesiden[wp] inzwischen aus Deutschland flüchten, weil sie hier immer häufiger auf die treffen, vor denen sie geflüchtet sind. Kann ich verstehen. Laut Wikipedia lebten Jesiden in einem Gebiet im Bereich Irak, Syrien und Türkei. Die sind ja jetzt auch alle hier. Im Prinzip New Bagdad.

Häufig frage ich mich auch, wie Menschen eigentlich vor dem Islam flüchten wollen, wenn sie darauf bestehen, den Islam mitzubringen. Oder wie wir Menschen Asyl vor dem Islam gewähren wollen.

Alle reden sie immer von Asyl[wp] und Barmherzigkeit[wp]. Aber keiner sagt mal, dass auch das Asyl - wie alles, was Linke in die Finger kriegen - zur bedeutungslosen, inhaltslosen, wertlosen, beliebig aus­tauschbaren und nur noch aus dem Klang bestehenden Worthülse verkommen ist.

All die Gutmenschen bilden sich sein, wie gut und wunderbar es sei, jedem Menschen Asyl zu gewähren und sie am Bahnhof mit Teddybären und Refugees Welcome zu empfangen.

Darüber aber, dass wir hier gar kein Asyl mehr anbieten können, nämlich weil wir hier keins mehr haben, und das einzige, was es hier noch gibt, Hartz IV[wp] ist, denkt keiner nach.

Alle reden sie von dem Asylanspruch. Das sei ein Menschenrecht.

Wenn das so ist, ginge der Anspruch dann nicht viel weiter, als nur einen Zettel zu bekommen? Würde der Anspruch nicht auch beinhalten, hier Zustände zu schaffen oder zu erhalten, die man als Asyl bezeichnen kann?

Man sollte mal drüber nachdenken, dass Asyl zu gewähren und jeden reinzulassen nicht das Gleiche ist, weil es sich gegenseitig ausschließt.

Und genau dann sind wir schon wieder bei der marxistisch-stalinistisch-maoistischen Gleichmacherei und seinen Verlügungen: Schon mal drüber nachgedacht, dass Linke, die Asyl gewähren wollen, Lügner sind?

Warum?

Na, denkt doch mal nach!

Die wollen einen grenzenlosen, völlig gleichen, homogenen Einheitsbrei aus der Welt machen. Wenn aber alles homogen und grenzenlos eingegleicht ist,

  1. Wohin will man dann noch fliehen?
  2. Was hat man dann davon, von A nach B geflohen zu sein?

Asyl und Linke schließen sich gegenseitig aus, Linke, besonders Marxisten, können kein Asyl gewähren. Und wollen es auch nicht.

Denn Asyl setzt zwingend Ungleichheit voraus. Wer von A nach B flieht, kann nur dann Asyl bekommen, wenn B anders als A und dazwischen eine Grenze ist.

Man sollte sich angewöhnen, jeden Linken, der für Asylrecht eintritt, sofort einen Lügner zu schimpfen.

Hadmut Danisch[6]

Asyl und Moral

Dass Moral nur nichtgreifbarer Schlamm ist, hat der zivilisierte Teil der Menschheit schon vor der Antike erkannt - und sich deshalb Gesetze gegeben. Gesetze sind nicht moralisch, sondern pragmatisch. Es kann nicht darum gehen, dass ein Gemeinwesen gut ist; es muss existenz­fähig bleiben können. Und genau deshalb gibt es auch Asylgesetze. Deren Anwendung kann für die Betroffenen hart sein. Deren Nicht­anwendung aber ebenfalls, wenn nämlich durch Überlastung die Rettungs­fähigkeit der Retter zusammen­bricht.

Dies ist übrigens keine neue Erkenntnis, weswegen sich bei Groß­katastrophen das Prinzip Triage[wp] durchgestzt hat: [...]

Wenn der kritisierte Heinrich August Winkler[wp] vorschlug, den Artikel 16a Absatz 1 des Grundgesetzes zu: "Politisch Verfolgten gewährt die Bundesrepublik Asyl nach Maßgabe ihrer Möglichkeiten" abzuändern, dann will er einfach nur eine Selbst­verständlichkeit kodifizieren. Schließlich konnten die Verfasser des Grundgesetzes nicht ahnen, dass in Zukunft mal derartige Trottel an die Macht kommen, die sich hinstellen und sagen: "Weil in Art. 16a Abs. 1 keine Grenze definiert ist, kann nur Grenzen­losigkeit gemeint sein."

– Cargo Cult Science[7]

Asyl und Schuld

Zitat: «"Es gibt keine schuld­getriebene Verpflichtung für Europa, alle Afrikaner aufzunehmen, die im Norden ein besseres Leben suchen. [...]

Schuldgefühle haben nichts mit Verantwortungs­bewusstsein zu tun, und Betroffenheit kann leicht in Heuchelei umschlagen. Das sind die ersten Gedanken, die einen befallen, wenn man sich die Reaktionen auf das Flüchtlings­­drama vor der italienischen Mittel­meer­­insel Lampedusa vor Augen führt.[...]

Folgt Europa den Empfehlungen des Papstes, der EU-Kommission, der Uno und der veröffentlichten Meinung, wird man das Asylrecht ausbauen, die Einreise­gesetze lockern und die Grenzen öffnen. Die Folge wäre eine stetig bis massiv wachsende, demographie­getriebene Wirtschafts­migration mit Flüchtlingen, die im klassischen Sinn keine an Leib und Leben bedrohten Flüchtlinge sind, sondern Menschen, die es verlockender finden, im nahe gelegenen Europa ihr Glück zu suchen, als sich zu Hause mit dem mühseligen Aufbau ihrer verwüsteten Heimat­staaten zu beschäftigen.» - Roger Köppel[wp][8]

Asyl und Familiennachzug

Zitat: «Bei der Überarbeitung der Dublin-Richtline ist eine Betrachtung wert, welche Definition von Ehe und Familie beim Begriff "Familienzusammenführung" zugrunde gelegt wird.

Zur Vorgeschichte: Am 4. Mai 2016 legte die Juncker-Kommission eine Neufassung jener EU-Verordnung vor, welche die Kriterien und Verfahrungen des Mitglied­staats festlegt, der für die Prüfung eines Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist. Dieser Text ist als "Dublin-Verordnung" in aller Munde. Die Definition des Familien­begriffs in diesem Dokument ist aus zwei Gründen wichtig: Sie definiert den Personenkreis, der Anspruch auf Asyl hat, mithin die Anzahl der zukünftigen Zuwanderer in Deutschland. Und sie spiegelt das Verständnis von Ehe und Familie bei Entscheidungs­trägern wider. Je unkonkreter solche Definitionen und Kriterien gefasst sind, umso eher können sich Asyl­antrag­steller auf eine fiktive Genealogie berufen, um eine Ablehnung des Asylantrags zu verhindern. Anstatt den Kreis der Antrags­berechtigten also eng und präzise anhand des in allen EU-Mitglied­staaten verankerten traditionellen Verständnisses von Ehe und Familie (Mutter, Vater, Kind) zu definieren, nutzen die Juncker-Kommission und das EU-Parlament die Reform der Dublin-Regeln für eine weitere Aushöhlung des Familien­begriffs.

Demnach gilt: Clan statt Familie. Denn bei der Definition von asyl­antrags­berechtigten Familien­angehörigen ist die Juncker-Kommission großzügig und widersprüchlich. Die von der EU-Kommission vorgeschlagene Definition von Familie umfasst auch nicht verheiratete Paare, unehelich geborene Kinder, Onkels, Tanten und Großeltern­teile sowie die Geschwister des Antragsstellers, also alle Brüder und Schwestern eines Antrag­stellers/einer Antrag­stellerin, sowie deren Familien­angehörige. Clan statt Familie. Dabei ist das Asylrecht für politisch Verfolgte kein gruppen­bezogenes, sondern ein individuelles Recht. Die Juncker-Kommission ist widersprüchlich bei der Frage, ob eine Familie bereits im Herkunftsland durch eine gültige Ehe nach europäischem Vorbild bestanden haben muss oder nicht. Die Ehe zwischen Mann und Frau ist für die Europäische Union schon lange kein kulturelles Allein­stellungs­merkmal des europäischen Kontinents mehr. Die Juncker-Kommission ist auch dahingehend wider­sprüchlich, ob die Familie bereits im Herkunftsland bestehen muss. In Kapitel 1 Artikel 2 ("Definitionen") steht, dass die Familien­zugehörigkeit vor der Ankunft des Antragstellers im Hoheitsgebiet des prüfenden Mitgliedstaats bestehen muss. Das erscheint auch normal. Doch in Kapitel 3 Artikel 11 ("Kriterien zur Bestimmung des zuständigen Mitglied­staats") steht wieder das Gegenteil nämlich "ungeachtet dessen, ob die Familie bereits im Herkunftsland bestanden hat". Wenn die Ehe nicht bereits schon im Herkunftsland bestanden hat, wer kann dann beurteilen, dass es sich wirklich um eine tatsächlich geschlossene Ehe handelt, und nicht nur um eine Scheinehe zur Erschleichung eines Asystatus? Übrigens wird der Mitglied­staat, in dem bereits die Prüfung eines Asylverfahrens läuft, automatisch der Mitglied­staat für alle anderen Familienmitglieder.

Dann die Begriffe "volljährige Kinder" und "sonstige Kinder". Anstatt alle diese Ungereimtheiten aus dem Kommissions-Vorschlag heraus­zu­streichen, nutzen CDU/CSU, SPD, Grüne, FDP und Die Linke in Brüssel die Asyl-Reform zur weiteren Aushöhlung des Familien-Begriffs. Das mit den Kriterien für asyl­antrags­berechtigte Personen verbundene Familienbild wird um die Konzepte "erweiterte Familie", "voll­jährige Kinder" sowie "sonstige Kinder, für die das Paar eine elterliche Verantwortung trägt", erweitert. Außerdem beschloss das EU-Parlament das nicht näher definierte Kriterium "soziale und andere bedeutende Bindungen". Worte sind Symbole, und hier stehen sie für die Abwertung von Ehe und Familie im Rahmen der Migrations­politik. Außerdem können sich Flüchtlinge ihren Lieblings-Aufnahme­staat selbst auswählen. Das EU-Parlament hat also mit seinen Änderungsanträgen den Begriff "Familien­angehörige" noch um das Kriterium "bedeutende Bindungen" erweitert und angeregt, dass ein Antrag­steller aufgrund seiner erweiterten Familie sowie seiner kulturellen oder sozialen Bindungen beantragen kann, in einem Wunsch-Mitglied­staat aufgenommen zu werden. Die Kategorie "sonstige Kinder, für die das Paar eine elterliche Verantwortung trägt" könnte die Tür öffnen zur juristischen Anerkennung von Leihmutterschaft. Bislang gibt es nämlich keine eigene juristische Kategorie für diese Kinder, die im Ausland durch Leihmutter­schaft entstanden sind. In manchen Mitglied­staaten sind sie gar verboten. Doch weil sie nun mal da sind, muss ihnen ein Rechts­status zuerkannt werden. Neben eigenen und adoptierten Kindern, deren Situation klar ist, gibt es dann "sonstige Kinder in elterlicher Verantwortung".

Hinzu kommt "Gemeinsames Reisen". Das scheint heute das Leitbild von Ehe und Familie der deutschen Alt­parteien im EU-Parlament zu sein. CDU/CSU, SPD, Grüne, FDP und Linke haben zugestimmt, dass Asylanträge von "Familien­angehörigen, Verwandten oder Gruppen von höchstens 30 Antrag­stellern, die beantragen, als gemeinsam reisend erfasst zu werden" miteinander verknüpft bearbeitet werden. Das geht weit über den Kommissions­vorschlag hinaus. Jetzt gilt: Familie ist "Gemeinsames Reisen". Das Stammbuch[wp] zur Definition von Ehe und Familie war mal. Am 16. November 2017 stimmte das EU-Parlament für die Aufnahme von inter­institutionellen Verhandlungen mit dem Ministerrat auf der Grundlage dieses Berichts. Alle Europa-Abgeordneten der im Bundestag vertretenen Parteien haben dafür gestimmt (Jörg Meuthen von der AfD war zu diesem Zeitpunkt noch nicht als ordentliches Mitglied des EU-Parlaments für die in den Bundestag gewechselte Beatrix von Storch ernannt und durfte nicht mitstimmen). Diese Regeln sollen jetzt auch in Deutschland Anwendung finden. Damit entkernen die Altparteien im EU-Parlament das in den Mitglied­staaten gesellschaftlich und kulturell verfestigte Verständnis von Ehe und Familie.

Für die europäischen Christdemokraten hat Monika Hohlmeier[wp] aus dem CSU Bezirksverband Oberfranken diese fragwürdige Entscheidung verhandelt. Frau Hohlmeier stimmte diesen Vorschlägen in namentlicher Abstimmung im feder­führenden Ausschuss zu. Im Plenum stimmten auch alle anderen CSU-Europa-Abgeordneten zu. Als sogar das unionsgeführte Innen­ministerium zu Beginn dieses Jahres Protest und Sorge formulierte, erklärte Frau Hohlmeier den deutschen Zeitungen alsdann: "Wir setzen darauf, dass der Rat vor allem beim Familien­begriff noch Änderungen durchsetzt". Im Brüsseler Klartext: Kommission und Parlament bilden eine Koalition der Gutmenschen, das EU-Parlament beschließt unhaltbare Forderungen, die der Rat dann abändern soll. Beide Institutionen schieben also den Schwarzen Peter den Mitglied­staaten zu, welche im Rat eine gemeinsame Position zu diesen weltfremden Forderungen finden sollen. Und weil das begreiflicherweise nicht gelingt, werden die Regierungen von Kommission und Parlament der Arbeits­verweigerung beschuldigt. Was für ein unredliches Theater! Das politisch geschlossene Auftreten auf den einzelnen Entscheidungs­ebenen zwischen München und Berlin, Brüssel und Strasbourg ist nicht mehr gegeben. Während CSU-Parteichef Horst Seehofer die Migration zu Recht die "Mutter aller politischen Probleme" nennt, stimmen seine EU-Abgeordneten um die Partei-Vizen Manfred Weber und Monika Hohlmeier für einen Brüsseler Rechtsakt, der quasi unbegrenzte Zuwanderung von Familien-Clans mittels fiktiver Genealogie[wp] ermöglicht, und im Hand­umdrehen die Definition von Ehe und Familie aushöhlt.

Die Überarbeitung der Dublin-Verordnung liegt derweil auf Eis. Doch auch von den Vereinten Nationen in New York kommt ein "Pakt für Migration", den alle UNO-Mitglied­staaten unterschreiben sollen. Er soll eine "unverbindliche Empfehlung" sein... doch erinnern Sie sich noch an die Weltfrauenkonferenz in Peking[wp] 1995? Dort wurde eine "unverbindliche Handlungs­empfehlung" zu Gender Mainstreaming verabschiedet... zwanzig Jahre später gibt es die Ehe für Alle mit Adoptionsrecht, MeToo, Gender-Lehrstühle, Frühsexualisierung in der Schule und die Möglichkeit, sich sein soziales Geschlecht für den Reisepass selbst auszusuchen.»[9]

Asyl als Menschenrecht

Warum Markus Lanz als Talkmaster intellektuell schlicht überfordert ist.

Viel in in den letzten Tagen in den Social Media und auch in der Presse über die Lanz-Sendung vom 6. März herum, in der er nur die beiden Politikerinnen Franziska Brandmann[wp] (FDP) und Katharina Stolla[wp] (Bündnis 90/Die Grünen) zu Gast hatte.

Katharina Stolla von der Grünen Jugend hatte einen unfassbaren Mist dahergeschwätzt, dass die Jugend nicht mehr einsehe, viel zu arbeiten, weil Arbeiten krank mache, und dass man die Arbeitszeit auf vier Tage, oder vielleicht sogar 20 Stunden reduzieren sollte, natürlich bei vollem Lohnausgleich, und das Bürgergeld verdoppeln. Und um den Fachkräftemangel zu bekämpfen - während alle weniger arbeiten, also den Fachkräfte­mangel damit verschärfen - brauchen wir die Fachkräfte­einwanderung, damit wieder alles passt.

Sehr viele haben sich - zu Recht - darüber aufgeregt und die Stelle als Video oder als Text wiederholt, retweetet, geliked, aufgekocht. Seht doch, wie blöd die grüne Jugend ist.

Ich hatte die Sendung nicht live gesehen, sie mir aber inzwischen in der Mediathek angesehen.

Stimmt alles, sie hat wirklich so blödes Zeug dahergeredet. Die meint tatsächlich, dass wir alle weniger arbeiten müssen, weil das doch ungesund ist, und einfach genausoviel Geld dafür bekommen, und man die Lücke dazwischen irgendwie mit "Zuwanderung" lösen werde. So weit, so doof.

Mir ist aber eine andere Stelle in dieser Sendung aufgefallen, über die - was mich so wundert - gar niemand berichtet hat, die, soweit ich gesehen habe, überhaupt niemand kommentiert hat. Ich hatte ja schon früher geschrieben, dass Lanz manchmal gute Fragen stellt, aber nicht genug nachhakt, es ihm reicht, sich selbst die Frage stellen gehört zu haben. Hier ein Beispiel dafür: Gegen Ende der Sendung stellt Lanz Stolla die Frage, ob es für sie irgendwo eine Obergrenze für Zuwanderung gibt, ob sie irgendwann mal sagen, es geht nicht mehr.

Stolla antwortet zuerst nicht auf die Frage, sondern antwortet per Redeschwall einfach irgendetwas ganz anderes. Lanz merkt es aber, sagt, dass das nicht die Antwort auf die Frage war, und dann wickelt sie ihn ein wie die Spinne ihre Beute in ein Netz:

Mp4-icon-extern.svg Video-Schnipsel (3:59 Min.)

Wir müssen, meint sie, einfach nur die Kommunen mit Geld beregnen, damit die bauen können. Was Lanz auch nicht einleuchtet.

Und dann erzählt dem einfach was vom Menschenrecht auf Asyl, und Lanz fällt voll drauf rein, "Menschenrechte gelten immer und zu jeder Zeit". Die wickelt den einfach an.

Es gibt kein Menschenrecht auf Asyl. Das ist Fake-News.

Artikel 14 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte

(1) Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.

(2) Dieses Recht kann nicht in Anspruch genommen werden im Falle einer Strafverfolgung, die tatsächlich auf Grund von Verbrechen nichtpolitischer Art oder auf Grund von Handlungen erfolgt, die gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen verstoßen.

Es gibt ein Menschenrecht darauf, um Asyl zu ersuchen.

Und es gibt ein Menschenrecht darauf, es auch in Anspruch nehmen zu können, wenn ein Staat es einem gewährt.

Aber es gibt kein Menschenrecht darauf, Asyl gewährt zu bekommen. Und zwar genau deshalb, weil man es sonst unbegrenzt gewähren müsste und das kein Staat kann und will. Die Entscheidung über die Vergabe von Asyl verbleibt beim Staat. Also genau das Gegenteil dessen, was Stolla da Lanz erzählt.

Dazu von Menschenrechtserklärung.de:

In Artikel 14 beschreibt die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte[wp] das politische Asylrecht. Sie gewährt dieses Recht allerdings nur sehr eingeschränkt, nämlich als Recht des Menschen, es in anderen Ländern zu suchen. Dagegen verpflichtet Art. 14 keinen Staat, politisch Verfolgten auch tatsächlich Asyl zu gewähren. Damit spricht Artikel 14 das Asylrecht nur in der Form an, in der die Staaten bereit sind es zu gewähren.

Waren die Staaten im Dezember 1948 bei der Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte insoweit noch nicht zu einer Beschränkung ihrer Souveränität bereit, änderte sich diese Einstellung in der Folgezeit etwas: So akzeptierten die Staaten nur drei Jahre später bei Verabschiedung der Genfer Flüchtlings­konvention das Verbot, Flüchtlinge in den Verfolgungsstaat zurück zu schicken.

Aber auch sachlich kennt die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Schranken des Asylrechts: Das Asylrecht besteht nur für politische Flüchtlinge, die nicht gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen verstoßen haben, es gilt also etwa nicht für Kriegs­verbrecher.

Die lügt den - offenbar in Rabulistik[wp] geschult - direkt an, mit so einem typischen Buzzword wie "Menschenrechte", gegen das keiner etwas sagen kann und will, und weder Lanz noch Brandmann von der FDP merken, dass sie gerade nach Strich und Faden verarscht werden.

Und auch in den Social Media scheint es niemand zu bemerken. Rot-Grün hat das Märchen vom Menschenrecht in Umlauf gesetzt und alle glauben es.

Lanz ist mit der Sendung intellektuell überfordert. Die Sendung war für den mal als Boulevard-Magazin gemacht, einfach mit irgendwelchen Leuten über irgendwelche Andekdoten oder Erlebnisse oder mit den Kellys über den Südpol quatschen. Dann hat man den vor ein paar Jahren auf politisches Magazin umgestellt, und daran scheitert der gnadenlos.

Hadmut Danisch[10]

Gastrecht versus Flüchtlingsschutz

Zitat: «Asylrecht vs. Flüchtlingsschutz

"Politisch Verfolgte genießen Asylrecht" steht im Grundgesetz. Während sonst "jeder das Recht hat, seine Meinung zu verbreiten" oder "jeder Deutsche das Recht hat, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln", stolpert der aufmerksame Leser beim Asylrecht über das Wort "genießen". Es steht da aus gutem Grund: Die Väter des Grundgesetzes dachten natürlich nicht daran, jedem Menschen auf Erden das Recht zu geben, sich vor deutschen Gerichten ins Land klagen zu können - sie wollten dem Staat das Recht geben, Verfolgte aufzunehmen und damit die Personalhoheit des verfolgenden Staates brechen. Erst das Bundesverfassungsgericht hat in den 1950er Jahren aus dem passiven "genießen" ein aktives "einklagen" gemacht, mit der Folge, dass jeder, der an Deutschlands Grenze kam und das Wort "Asyl" sprach, herein­gelassen wurde, um im Inland seine Berechtigung zu prüfen. Dieser weltweit einmalige Ansatz war unschädlich, solange die Bundesrepublik durch den Eisernen Vorhang vor Massen­zuwanderung geschützt war. Als es damit 1990 vorbei war, zeigte sich schnell, dass es so nicht geht. Anstatt nun dem Artikel 16 den eigentlichen Sinn wiederzugeben, entstand das Ungetüm des Artikels­16 a. Nach wie vor gibt es das Recht jedes Menschen auf Erden, sich mit Prozesskostenhilfe[wp] im Inland nach Deutschland einzuklagen, aber das gilt seit 1992 nicht mehr, wenn man aus einem sicheren Staat einreist, in dem man auch einen Asylantrag hätte stellen können. Da das für alle Nachbar­staaten Deutschlands gilt, ist die Zahl der Asyl­antrags­steller massiv gesunken, mehr noch die der anerkannten Asylanten.

Die Idee, dass man im ersten sicheren Land, das man erreicht, Asyl beantragen muss, ist weltweit Standard und geltendes Europarecht. Die Dublin-III-Verordnung legt es fest. Das erste EU-Land ist für das Anerkennungs­verfahren zuständig. Von dort aus wird dann auf die anderen Länder weiter verteilt. Wer aber ist asyl­berechtigt? Derjenige, der aus politischen, rassischen oder ethnischen Gründen verfolgt wird. Erforderlich ist eine gezielte Verfolgung durch eine staatliche Instanz. Wird also der syrische Dissident per Haftbefehl vom Regime gesucht, weil er politisch aktiv war, so hat er Asylrecht. Wer aber sein Land verlässt, weil sein Heimatort bombardiert wird, der hat kein Asylrecht - denn er wird ja nicht gezielt verfolgt, sondern sein Leid ist eine Konsequenz des Bürgerkrieges, aber eben nicht auf ihn persönlich gerichtet. Er ist nicht Asylbewerber, er ist Flüchtling.

Der Schutz der Flüchtlinge muss, das wird gern übersehen, vom Asylrecht unter­schieden werden. Das Grundgesetz schützt nur die Asylbewerber.

Flüchtling vs. Einwanderer

Flüchtlinge werden weltweit durch die Genfer Flüchtlings­konvention[wp] geschützt. Es gibt eine UNO-Behörde, das UNHCR[wp], die sich um Flüchtlinge kümmert, also Camps betreibt, Hilfsgüter organisiert und Flüchtlings­ströme managt. Der Grundsatz ist, dass jeder, der vor Krieg, Natur­katastrophen, Gewalt flieht, ein Recht hat, sich in Sicherheit zu bringen. Deshalb verpflichtet die Konvention die ersten sicheren Länder zur Aufnahme. Würde sich also in Tschechien eine Natur­katastrophe ereignen, so wäre Deutschland zur Aufnahme der fliehenden Tschechen verpflichtet und würde Hilfe des UNHCR erhalten. So verhält es sich im Beispiel Syriens mit Jordanien, dem Libanon und der Türkei.

Aber eben nicht Deutschland. Flüchtlinge sind sie, bis sie den ersten sicheren Ort erreichen. Und da zwischen Syrien und Deutschland mindestens sieben sichere Länder, darunter vier EU-Länder, liegen - Türkei, Griechenland, Mazedonien, Serbien, Kroatien, Slowenien und Österreich - ist die Behauptung, bei den Ankommenden handele es sich um "Flüchtlinge", unzutreffend. Es handelt sich um Migranten, auf deutsch: Einwanderer. Diese Einwanderer verfügen nicht über vorher erteilte Einreise­genehmigungen, also Pässe und Visa. Deshalb sind es illegale Einwanderer.

Nach dem, was weltweit als Standard der Einwanderungs­regulierung gilt, haben Flüchtlinge ein Recht nur auf Einreise in das erste sichere Land - die Türkei - und müssten an den weiteren Staats­grenzen aufgehalten und zurück­geschickt werden. In der EU gibt es das Schengener Abkommen, wonach nur an den Außen­grenzen kontrolliert wird. Diese Außengrenze ist die türkisch-griechische Grenze. Aber die Griechen senden nicht zurück, zum einen, weil das bei Seegrenzen schwierig ist, zum weiteren, weil die Türkei nicht kooperiert, schließlich auch aus Unfähigkeit und Unwilligkeit. Die Mazedonier weisen erst seit 2016 zurück, ebenso die Serben, Kroaten, Slowenen und Österreicher. Allein die Ungarn begannen schon 2015 korrekt, ihre Grenzen zu sichern. Damit konnten die Einwanderer ungehindert bis an die deutsche Grenze marschieren. Die Bundespolizei hätte nun die Grenze schließen und jeden, der sie ohne Einreise­erlaubnis erreicht - also alle - zurück­weisen müssen - denn einen Asylantrag hätten sie in Griechenland, dem ersten EU-Land, stellen müssen, und Flüchtlinge waren sie nur bis sie sicheren Boden in der Türkei erreicht hatten. Auch das hätte nach der Dublin-III-Verordnung im ersten EU-Land festgestellt werden müssen, also in Griechenland, danach in Ungarn oder Kroatien.

Merkel macht aus Einwanderern Flüchtlinge

Und nun kommt Merkels Politik ins Spiel. Die Dublin-III-Verordnung[wp], die bestimmt, dass die Prüfung, ob ein Asylgrund vorliegt oder ein Einwanderer ein Flüchtling ist, im ersten EU-Land stattfindet, enthält ein Selbst­eintritts­recht: jedes EU-Land darf diese Prüfung selbst vornehmen, anstatt die Ankommenden zurückzuweisen. Und von diesem Selbst­eintritts­recht macht Deutschland seit Sommer 2015 Gebrauch. Das heißt: Wer immer an die deutsche Grenze kommt, wird ins Land gelassen, nach dem Asyl­bewerber­leistungs­gesetz, das auch für angebliche Flüchtlinge gilt, versorgt, und im Inland überprüft, ob er tatsächlich einen Fluchtgrund hat. Nicht geprüft wird, ob er nicht in einem anderen Staat, den er durchquert hat, schon Schutz gefunden hatte oder zumindest hätte beantragen können. Es wird also getan, als grenze Deutschland unmittelbar an Syrien, Libyen, Eritrea, Afghanistan. Jeder kommt ins Land, jeder wird versorgt, und jeder wird im Inland überprüft.

Dazu gibt es keinerlei gesetzliche oder völker­rechtliche Verpflichtung. Es ist eine politische Entscheidung. [...] Das erste Ergebnis von Merkels Politik ist, dass sehr viele Menschen als Flüchtlinge anerkannt werden, die zuvor bereits sichere Staaten erreicht hatten. Jeder aktuell als Flüchtling anerkannte Einwanderer hätte nach der Dublin-III-Verordnung zurück­gewiesen werden können. Keiner der anerkannten Flüchtlinge hätte ohne Merkels Entscheidung, diese europa­rechtliche Regelung auszusetzen, je ein Aufenthaltsrecht und Zugang zu den Sozialkassen erhalten. Es sind tatsächlich "Merkels Gäste".» - Maximilian Krah[11]

Internationales Recht

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte[wp]:

Artikel 14 - Recht auf Asyl
(1) Jeder Mensch hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgungen Asyl zu suchen und zu geniessen.
(2) Dieses Recht kann jedoch im Falle seiner Verfolgung wegen nicht­politischer Verbrechen oder wegen Handlungen, die gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen[wp] verstossen, nicht in Anspruch genommen werden.


Erläuterung zu Artikel 14
Asyl ist der Schutz für Personen, die ihr eigenes Land verlassen mussten, weil sie verfolgt werden. Die Allgemeine Erklärung räumt allerdings keinen Rechtsanspruch[wp] auf Asyl ein, gewährt also kein Recht, Asyl zu erhalten, sondern nur das Recht, Asyl zu suchen und zu geniessen, wenn es von einem Staat gewährt wird. Die Staaten waren bei der Ausarbeitung der Erklärung nicht bereit, in diesem Bereich auf ihre Souveränität zu verzichten. Die Genfer Flüchtlings­konvention[wp], die 1951 unterzeichnet wurde, verbietet den Staaten immerhin, Flüchtlinge in den Verfolgerstaat zurückzuschicken.
[12]

Asylpraxis

Die Wahrheit darüber, wie das Asylrecht in der Praxis gehandhabt wird, findet man heraus, wenn man nur an den richtigen Stellen gräbt. Eine kurze, aber zutreffende Beschreibung findet sich hier:

Zitat: «Wer in Australien arbeiten will oder Asyl begehrt, darf den Boden des Landes erst betreten, wenn er alle vor­geschriebenen Schritte bei diplomatischen Vertretungen oder per Korrespondenz erfolgreich abgeschlossen hat. Versuche der illegalen Einreise blockieren in der Regel auch den legalen Zugang auf immer. Canberra besteht auf diesem Prozedere, weil bei seiner Zielgröße von 190.000 Einwanderern jährlich zu viele kommen könnten, die ein soziales, kriminelles oder terroristisches Risiko darstellen. Sie dann wieder heraus­zu­schaffen, ist juristisch aufwendig und für die Steuerzahler teuer.» - Gunnar Heinsohn[13]
Zitat: «Jedes System vermehrt das, was es belohnt. Ein System, das die Lüge belohnt, wird mehr Lügen produzieren, das gilt für Journalisten, für allgemeine Korruption wie auch für das deutsche Asylsystem.» - Dushan Wegner[14]

Literatur

Wichtige Hinweise zum Familienrecht
  1. "Nur das Familienwohl verwirklicht das Kindeswohl."
  2. "Familie und staatliches Gesetz passen schlecht zueinander. Das verbindende Prinzip der Familie ist die Liebe, das des Staates die Gesetzlichkeit. Dem Staat ist es nie gelungen, ein Familienrecht zu schaffen, das der Familie gerecht wird."
  3. "Um häusliche Verhältnisse, also die Familienverhältnisse, konnte vor einem Gericht nicht gestritten werden. Haus und Familie waren somit ursprünglich autonom und gerade dadurch Grundlage des Gemeinwesens."
  4. "Die Verrechtlichung ist Verstaatlichung der Familienverhältnisse und Auflösung der Familie in einzelne Rechts­verhältnisse. Das hat der Familie und dem Staat mehr geschadet als genützt."
  5. "Es kennzeichnet den totalen Staat, dass er die Menschen auch in den Familien reglementiert und das Familienprinzip zurückdrängt."
  6. "Die Ordnungsmacht beansprucht heutzutage auch in der Familie allein der Staat. Damit hat der Staat das wohl wichtigste Element der Gewaltenteilung beseitigt und sich vollends zum totalen Staat entwickelt." [15]


WikiMANNia rät:
"Meiden Sie Richter, Rechtsanwälte und Helferindustrie, wenn Ihnen Ehe, Familie, Kinder und Privatsphäre etwas bedeuten."
"Gehen Sie den Familienzerstörern aus dem Weg, wann und wo immer es nur geht."

Einzelnachweise

  1. Götz Wiedenroth: Eine anstrengende Berufsausbildung? Oder bequem den Paß verlieren und "Asyl" sagen?, Wiedenroths Vorbörse vom 19. Oktober 2017
  2. Götz Wiedenroth: Asylbetrieb: Also sprach das Oberhuhn., Wiedenroth-Karikatur vom 23. September 2015 (Bildunterschrift: "Traumatisierte Schutzsuchende, die in ihren Wäldern Hunger leiden! Sie sind ab sofort Ehren­mitglieder bei uns -- integrations­bereit und unverzichtbare Fachkräfte!")
  3. Twitter: @Kittypunk7 - 26. Okt. 2018 - 22:10
  4. Sibylle Tönnies[wp]: Asyl ist kein Menschenrecht: Der Staat muss den Zuzug von Ausländern in eigener Souveränität bestimmen können, Handelsblatt am 11. Juli 2000, Seite 49
  5. SPD-Kommunalexperte Martin Neuffer: Wir müssen das Asylrecht drastisch einschränken, Detlef Nolde am 22. Januar 2011
  6. Hadmut Danisch: Wovor wollen wir eigentlich Asyl gewähren?, Ansichten eines Informatikers am 17. September 2018
  7. Cargo Cult Science am 7. Oktober 2015 um 8:49 Uhr
  8. Roger Köppel[wp]: Völkerwanderung: Afrikas Schuld, Afrikas Pflicht, Die Weltwoche, Ausgabe 41/2013 (Afrika, Völkerwanderung)
  9. Clan statt Familie - Wie die EU Familie neu definiert, iDAF am 12. Oktober 2018
  10. Hadmut Danisch: Lanz und das grüne Märchen vom Menschenrecht auf Asyl, Ansichten eines Informatikers am 9. März 2024
  11. Asylant, Flüchtling, Migrant - Wer ist was und wie kann man es lösen?, Dr. Maximilian Krah am 16. Januar 2017
  12. Allgemeine Menschenrechtserklärung Artikel 14, humanrights.ch
  13. Gunnar Heinsohn: Wie wäre es, von Australien zu lernen?, AchGut-Blog am 23. Juli 2018
  14. Zerbrich die Ordnung und du zerbrichst die Heimat, Dushan-Wegner-Blog am 22. Januar 2019
  15. Karl Albrecht Schachtschneider: "Rechtsproblem Familie", S. 23, S. 28-31
    Pdf-icon-intern.svg Rechtsproblem Familie in Deutschland (41 Seiten)

Querverweise

Netzverweise