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Elternführerschein

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Der Elternführerschein ist eine staatliche Lizenz, die Eheleuten erlaubt, Eltern zu werden.

Zitat: «Zeugen und Aufziehen von Kindern sind die privatesten Teile unseres Daseins.
Und sollten es bleiben.» - Einar Du Rietz[1]

Die deutsche Schulpflicht wird schon lange als selbst­verständlich angenommen, eine Kinder­garten­pflicht ist in Deutschland in der Diskussion, in Österreich bereits Realität. Bereits vor über fünf Jahren sprach sich laut der Zeitschrift Geo Wissen "fast jeder zweite Bundesbürger für verpflichtende Erziehungskurse für werdende Eltern" aus.[2] Damit wäre die Kindererziehung also nicht mehr das natürliche Recht der Eltern, wie es das Grundgesetz bekennt, sondern etwas, für das man erst eine Genehmigung erwerben muss. Bei dem Eltern­führer­schein würde es sich dann wie beim Autofahren um eine staatliche Lizenz handeln.

Der deutsche Zeitgeist hat während der vergangenen Jahre ein verstärktes Misstrauen gegen Eltern, verbunden mit einem verstärkten Vertrauen in berufs­mäßige Kinder­betreuer entwickelt. Forciert wurde das durch das mediale Auskosten von Extrem­fällen elterlichen Fehl­verhaltens, die als Begründung für pauschale staatliche Einmischung dienen sollen.[1]


Das Grundsatzprogramm der Partei der Vernunft stellt im Abschnitt Familie u. a. folgendes fest:

"Es ist nicht Sache des Staates, die Eltern hinsichtlich ihres Erziehungs­stils und der Erziehungs­inhalte zu beeinflussen. Pflege und Erziehung der Kinder sind nach Artikel 6 Grundgesetz das natürliche Recht und die Pflicht der Eltern. Die Familie gehört zum intimsten Bereich der privaten Lebensführung und ist damit für staatliche Eingriffe tabu." [3]
Wichtige Hinweise zum Familienrecht
  1. "Nur das Familienwohl verwirklicht das Kindeswohl."
  2. "Familie und staatliches Gesetz passen schlecht zueinander. Das verbindende Prinzip der Familie ist die Liebe, das des Staates die Gesetzlichkeit. Dem Staat ist es nie gelungen, ein Familienrecht zu schaffen, das der Familie gerecht wird."
  3. "Um häusliche Verhältnisse, also die Familienverhältnisse, konnte vor einem Gericht nicht gestritten werden. Haus und Familie waren somit ursprünglich autonom und gerade dadurch Grundlage des Gemeinwesens."
  4. "Die Verrechtlichung ist Verstaatlichung der Familienverhältnisse und Auflösung der Familie in einzelne Rechts­verhältnisse. Das hat der Familie und dem Staat mehr geschadet als genützt."
  5. "Es kennzeichnet den totalen Staat, dass er die Menschen auch in den Familien reglementiert und das Familienprinzip zurückdrängt."
  6. "Die Ordnungsmacht beansprucht heutzutage auch in der Familie allein der Staat. Damit hat der Staat das wohl wichtigste Element der Gewaltenteilung beseitigt und sich vollends zum totalen Staat entwickelt." [4]


WikiMANNia rät:
"Meiden Sie Richter, Rechtsanwälte und Helferindustrie, wenn Ihnen Ehe, Familie, Kinder und Privatsphäre etwas bedeuten."
"Gehen Sie den Familienzerstörern aus dem Weg, wann und wo immer es nur geht."

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 Zitat der Woche 08/2012, Kokospalme am 20. Februar 2012
  2. Kindergeld nur mit Elternführerschein?, GEO-Pressemappe am 10. April 2006
  3. Pdf-icon-extern.svg Partei der Vernunft - Grundsatzprogramm - Für Freiheit und Bürgerrechte[ext] (8 Seiten)
  4. Karl Albrecht Schachtschneider: "Rechtsproblem Familie", S. 23, S. 28-31
    Pdf-icon-intern.svg Rechtsproblem Familie in Deutschland (41 Seiten)

Netzverweise