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Freiwirtschaft

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Hauptseite » Wirtschaft » Freiwirtschaft

Freiwirtschaft ist eine Wirtschaftstheorie[wp] nach Silvio Gesell mit dem Ziel, eine stabile Marktwirtschaft[wp] zu erreichen, in der auch soziale Gerechtigkeit herrscht.

Dies soll erreicht werden durch die Schaffung einer markt­wirt­schaft­lichen Ordnung mit reduziertem Geldzins und eliminierter Bodenrente in Privathand, auch Natürliche Wirtschafts­ordnung (NWO) genannt. Geldzins und Bodenrente bewirken nach frei­wirt­schaft­licher Auffassung einen ungerechten und sich ständig verstärkenden Umverteilungs­prozess von Vermögen von den Ärmeren zu den Reicheren. Verwirklicht werden soll das Ziel nicht durch Verbote, sondern durch die Veränderung des Geldes durch die so genannte Umlaufsicherung, das entstehende Geld wird Freigeld genannt, und durch Überführung des Bodens in Gemeinschafts­eigentum mit zugleich privater Nutzung gegen Entrichtung ständiger Nutzungs­abgaben an die Gemeinschaft, bezeichnet als Freiland. Mit diesen Maßnahmen würde der Geldzins sinken und im Durchschnitt schließlich um Null herum pendeln, und die Bodenrente, die systemisch nicht zu beseitigen ist, laufend an die Gemeinschaft abgeführt werden.

Freiwirtschaft beabsichtigt eine "Marktwirtschaft ohne Kapitaleinkommen".

Der Ausdruck Natürliche Wirtschafts­ordnung geht zurück auf Gesells Hauptwerk Die Natürliche Wirtschaftsordnung durch Freiland und Freigeld von 1916.

Ideengeschichte

Silvio Gesell entwickelte seine Theorie zu Beginn des 20. Jahrhunderts und veröffentlichte seine wichtigsten Thesen erstmals im Jahre 1916 in dem Buch "Die natürliche Wirtschafts­ordnung". Die Freiwirtschafts­lehre distanziert sich dabei sowohl vom Kapitalismus als auch vom Sozialismus, wobei sie trotzdem eine kapitalistische Grundstruktur (Privateigentum, Produktions­verhältnisse etc.) voraussetzt. Damit ähnelt die Freiwirtschaft sehr dem Wirtschaftsmodell, das Rudolf Steiner[wp] in seiner "Dreigliederung des sozialen Organismus" fordert ("Brüderlichkeit im Wirtschafts­leben"). Obwohl sich Rudolf Steiner explizit gegen die Geldreform­vorstellungen Gesells wandte, ähneln sich die Vorstellungen hinsichtlich eines "neutralen Geldes". Es gab deshalb auch immer Berührungs­punkte, auch personeller Art, zwischen den beiden Bewegungen.

Die Nationalsozialisten griffen anfangs einige Schlagworte der Zinskritik auf und propagierten etwa die "Brechung der Zinsknechtschaft", allerdings nicht als grundsätzliche Kritik des Kapitalismus, sondern gegen das Judentum gerichtet. Die national­sozialistische Wirtschafts- und Geld­politik in Deutschland zeigte keinerlei freiwirtschaftliche Elemente.

In der unmittelbaren Nachkriegszeit wurde die Freiwirtschaft als mögliche Grundlage einer neuen Wirtschafts­ordnung intensiv diskutiert. Im Jahre 1949 startete die Schweizer Freigeld­bewegung eine Volks­initiative "zur Sicherstellung der Kaufkraft und Vollbeschäftigung (Freigeld­initiative)". Diese Initiative wurde durch die Volksabstimmung vom 15. April 1951 abgelehnt, stattdessen befürworteten die Wähler den Gegenentwurf der Bundesregierung.

Die Freiwirtschaftslehre wird von der universitären Wirtschafts­wissen­schaft und den Vertretern moderner Wirtschafts­theorien weitgehend inhaltlich abgelehnt.

Grundlagen der Freiwirtschaft

Hauptziel

Hauptziel der Freiwirtschaft ist eine von Monopolen, Bodenrente und Zinsen (Geldzins) befreite Marktwirtschaft. Bodenrente und Geldzins werden von der Freiwirtschaft als "arbeitslose Einkommen" angesehen, für welche die empfangs­berechtigten Boden- und Kapital­eigentümer keine Arbeits­leistung aufwenden müssen. Diese Tatsache wird als ungerechte Bereicherung auf Kosten von Arbeitenden verstanden. Nach frei­wirt­schaft­lichen Beispiel­rechnungen müssen heute rund 30 % der Preise, Mieten und Steuern von den Verbrauchern zur Deckung von Renten- und Zins­forderungen aufgewendet werden. Dementsprechend strebt die Freiwirtschaft in erster Linie eine Bodenreform und eine Geldreform an, um Bodenrente und Geldzins der Allgemeinheit zuzuführen. Dadurch sollen vor allem eine Absenkung des allgemeinen Zinsniveaus, aber auch eine größere Stabilität der Wirtschaft erreicht werden. Neuere frei­wirt­schaft­liche Strömungen lehnen auch Konzepte des geistigen Eigentums zu weiten Teilen ab, besonders das Patentrecht, da es wie beim Landbesitz zu einem arbeitslosen Einkommen auf Kosten der Schaffenden komme, und solchartiges geistiges Eigentum kein beliebig vermehrbares Gut sei.

Die Freiwirtschaft hat ursprünglich keine konkrete ökologische Komponente. (Bernd Senf: Die blinden Flecken der Ökonomie, S. 195) Bernd Senf geht davon aus, dass die Freiwirtschaft Liquidität für umwelt­schonende Investitionen zur Verfügung stellt und sich der steigende Ressourcen­verbrauch einer wachsenden Volkswirtschaft durch ergänzende Maßnahmen (beispielsweise Ökosteuer) kompensieren lässt.

Wirtschaftliche Grundsätze

Die Freiwirtschaftslehre erkennt nur die menschliche Arbeit als Produktionsfaktor an. Die beiden anderen in der offiziellen Wirtschaft­wissenschaft anerkannten Produkions­faktoren Boden und Kapital sieht sie lediglich als Hilfsfaktoren zur Unterstützung der Arbeit und zur Steigerung ihrer Produktivität. Beide allein können nur unter Einsatz menschlicher Arbeit einen Ertrag abwerfen. Daher sind aus frei­wirt­schaft­licher Sicht nur der Arbeitslohn, nicht aber Bodenrente und Geldzins in privater Hand gerechtfertigt.

Auch in einem freiwirtschaftlich organisierten Wirtschaftssystem sollen Produktion und Konsum durch den Markt gesteuert werden. Private oder Öffentliche Unternehmen tragen das geschäftliche Risiko und erhalten als Ausgleich für ihren Kapitaleinsatz eine gewinn­abhängige Rendite. Durch die Umlauf­sicherung und Landreform entsteht aber zusätzlicher finanzieller Anreiz, zu investieren, obwohl die Renditerate die Liquiditäts­prämie unterschreitet.

Reformbestrebungen

Geldreform

Die bestehende Geldordnung und ihre Nachteile

Das heutige Geld erfüllt gleichzeitig drei Geld­funktionen: eine Zahlungs­funktion, eine Wertmess­funktion und eine Wert­auf­bewahrungs­funktion. Die Wert­auf­bewahrungs­funktion ermöglicht dem Geldbesitzer, selbst über den Zeitpunkt des Geld­ausgebens zu entscheiden und verleiht Geldbesitzern nach frei­wirt­schaft­licher Auffassung eine wirtschaftliche Vormacht­stellung in der Gesellschaft. Diese wirkt sich nach frei­wirt­schaft­licher Sicht in einer markt­mäßigen Überlegenheit der Geldbesitzer über die Anbieter von Arbeitskraft und Waren aus. Geld könne von den Geldbesitzern prinzipiell ohne Nachteile vom Wirtschafts­kreislauf zurück­gehalten, gehortet werden.

Unter Geld werden hier die flüssigen Zahlungsmittel verstanden, die unmittelbar zum Zahlen geeignet sind, also Bargeld und Bankguthaben mit Überweisungsmöglichkeit. Kurz- und langfristige Anlagen, also auch reine Spargelder fallen nicht darunter, zum Teil jedoch Konten mit Mischcharakter, die sowohl als Spar- wie auch als Zahlungskonten geführt werden. Horten von Buchgeld bedeutet das Umlagern von Geld in kurzfristig verfügbare Anlagen wie Festgeld, gelegentlich Parken genannt. Es findet dann statt, wenn das Zinsniveau unter ein Maß absinkt, das Geldanlegern zu niedrig erscheint. Horten ist es dagegen nicht, wenn Geld längerfristig angelegt wird und somit für Kredite zur Verfügung steht.

Ein Zurückhalten von Geld wirkt sich auf Wirtschaft und Gesellschaft in zweierlei Weise negativ aus:

  • Sinkende Nachfrage nach Gütern und Dienstleistungen (Käuferstreik). Dies findet vorwiegend bei sinkenden Preisen statt (Deflation), wenn die Käufer mit noch weiterem Sinken der Preise rechnen. Dies bedeutet automatisch eine Selbstverstärkung der Deflation.
  • Sinkendes Angebot von Krediten für Investitionen, wenn den Anlegern die Zinssätze zu niedrig erscheinen (Anlegerstreik). Dadurch sind sie in der Lage, die Kreditnachfrager zu höheren Zinssätzen zu bewegen.

Weil wegen Geld­zurück­haltung auch nachfolgende Kauf- und Kredit­vorgänge nicht stattfinden können, hat die Nachfrage- und Angebots­lücke ein Vielfaches der ursprünglichen Summe an Nachfrage­ausfällen zur Folge. Auf diese Weise könne der Geldkreislauf einer Volkswirtschaft empfindlich gestört werden. Der Mangel an Nachfrage nach Waren und Dienst­leistungen benachteiligt diejenigen Wirtschafts­teilnehmer, die auf die Nachfrage nach ihren Produkten angewiesen sind. Er lässt sie ohne das erforderliche Einkommen und ist eine wesentliche Ursache von Arbeitslosigkeit. Starke Zurückhaltung von Geld ist gemäß der Theorie der Freiwirtschaft eine der Hauptursachen für den Krisenzyklus der Wirtschaft.

Geldhortung bzw. Käufer- oder Anleger­streik wirkt wie eine Verringerung der Geldmenge oder ein Absinken der Umlauf­geschwindigkeit des Geldes deflationär und hat gemäß Quantitäts­gleichung einen senkenden Einfluss auf das Preisniveau bzw. die Inflationsrate. Das Wieder­einschleusen gehorteten Geldes wirkt umgekehrt wie eine Geldvermehrung oder ein Ansteigen der Umlauf­geschwindigkeit inflationär. Die Umlauf­geschwindigkeit des Geldes ist nicht konstant, sondern hängt vom jeweiligen Zinsniveau ab.

Voraussetzung und Ursache für Geldhortung sieht die Freiwirtschaft in der besonderen Begehrtheit des Geldes. Im Gegensatz zu Geld verlieren Waren mehr oder weniger schnell an Wert und verursachen Lager- und Sicherungskosten. Dadurch stehen die Anbieter von Waren und Dienstleistungen unter Angebotsdruck. Arbeitskraft kann nicht gespeichert werden und verfällt unmittelbar, wenn sie nicht genutzt wird. Geldbesitzer hingegen können ihr Geld zurückhalten und auf günstigere Bedingungen warten.

Verfassungsrechtliche Kritik der Geldordnung übt auch der Jurist und ehemalige bayrische Verfassungsrichter Dieter Suhr[wp] in Geld ohne Mehrwert. In der Überlegenheit der Geldbesitzer erkennt er eine unzulässige Einschränkung des verfassungs­mäßig garantierten Rechts auf Vertragsfreiheit, ebenso die Möglichkeit zu gesetzes­widriger privater Enteignung von Kreditnehmern durch die Forderung der Kreditgeber auf Herausgabe der Liquiditäts­prämie im Zins.

Zins ist ein Anreiz für längerfristige Investitionen. Der Kreditgeber versetzt den Kreditnehmer in die Lage das geliehene Geld zu investieren. Der erzielte Gewinn aus der Investition wird in Form von fest vereinbarten Zinsen an den Kreditgeber ausgezahlt. Der Kreditgeber profitiert somit von der Investition des Kreditnehmers. Macht der Kreditnehmer jedoch einen Verlust, kommt es zu einer Vermögens­verschiebung von den Kreditnehmern zu den Kreditgebern, da der festvereinbarte Zins in jedem Fall gezahlt werden muss. Das Risiko einer Investition liegt bei dem Kreditnehmer. Der Kreditgeber trägt nur das Risiko, dass der Kreditpartner seine Schuld wegen Insolvenz nicht zurückzahlen kann.

Das Vermögen eines Kreditgebers, der sein Geld nicht für Konsum ausgibt, wächst exponentiell durch den Zinseszinseffekt. Das Vermögen eines Kreditnehmers wächst jedoch stärker, wenn er das Geld gewinnbringend investiert. Wird der Kredit jedoch ausschließlich zum Konsum geliehen, so unterstützen Zinsen langfristig die Kapital­konzentration und Monopol­bildung bei den Kreditgebern (Anlegern). Jedoch sorgen die Kredite dafür, dass das Geld in Umlauf bleibt. Zinsen sind nach Ansicht der Freiwirtschaftler die Hauptursache sowohl für die derzeit wachsende Verschuldung von Privaten, Unternehmen und öffentlicher Hand wie auch für die wachsende Kluft zwischen Arm und Reich. Dieser Prozess verläuft zunächst unauffällig, wird aber mit wachsenden Kreditmengen immer zerstörerischer. Dies ist der Fall, wenn der Kreditnehmer sich überschuldet und absehbar ist, dass die Kredite nicht zurückgezahlt werden können.

Grundgedanke der Geldreform

Der Grundgedanke der Freiwirtschaft liegt darin, das Geld künstlich dem gleichen Verlust zu unterstellen, dem Waren und Dienstleistungen von Natur aus unterliegen. Durch ein neutrales Geld soll zwischen Geldbesitzern einerseits und Besitzern von Arbeitskraft und Waren andererseits Chancen­gleichheit auf dem Markt hergestellt werden.

Dies soll durch die Einführung von Freigeld als allgemeines gesetzliches Zahlungsmittel geschehen. Der Besitz von Freigeld ist für seinen Besitzer mit einer fortlaufenden Mengenminderung verknüpft. (Das Wort Mengen­minderung ersetzt hier das in diesem Zusammenhang häufig gebrauchte Wort Wertminderung, weil dieses fälschlicherweise die Vorstellung von Kaufkraft­minderung auslöst. Vermindert wird beim Freigeld die Menge des Geldes im Besitz des Geldbesitzers - der verfügbare Geldbetrag nimmt ab -, nicht jedoch der Wert der Geldeinheit, ihre Kaufkraft.)

Zur Mengenminderung wird eine Nutzungsgebühr auf Geld vorgeschlagen, freiwirtschaftlich allgemein als Umlauf­sicherungs­gebühr bezeichnet. Geldtheoretisch gesehen sind dies Durchhalte­kosten auf Geld. Die Mengen­minderung soll einen stetigen Geldumlauf sicherstellen (Umlaufsicherung).

Die Mengenminderung kann durch eine befristete Gültigkeit der Geldscheine mit anschließend abgabepflichtigem Umtausch in neue, vollwertig gültige Scheine oder durch Erheben einer prozentualen Abgabe auf die entsprechende Geldsumme abgewickelt werden. Die Höhe der Mengen­minderung bzw. Abgabe, die der Liquiditätsprämie des Geldes entsprechen sollte, wird bei 1 bis 2 % pro Jahr erwartet. Diese Maßnahme soll die Geldbesitzer dazu anregen, ihr Geld zum Erwerb von Gütern und Dienstleistungen auszugeben oder in langfristige Anlagen zu entsprechend geringeren Zinsforderungen zu investieren. Dadurch sollen Kreditnehmer von der Liquiditätsprämie im Zins entlastet werden.

Da ein regelmäßiger Geldumtausch hohe Verwaltungskosten verursachen wird, werden die möglichen Methoden der Umlaufsicherung von Freiwirtschaftlern intensiv diskutiert. Nach ihrer Auffassung übertrifft jedoch der volkswirtschaftliche Wohlfahrtseffekt infolge von Zinssenkung und gleichmäßiger Konjunktur die Verwaltungskosten des regelmäßigen Geldumtauschs bei Weitem.

Alles Weitere siehe unter: Freigeld

Kreditfreie Geldschöpfung erforderlich: Auch die Geschäftsbanken werden für die bei ihnen liegenden Zahlungsmittel Umlaufsicherungsabgaben zu zahlen haben, um auch sie dem Druck zur Weitergabe der bei ihnen liegenden Zahlungsmittel zu unterstellen. Solange jedoch Geschäftsbanken das im heutigen System von ihnen benötigte Zentralbankgeld von der Zentralbank auf Kredit erhalten und dafür Zinsen bezahlen müssen, läuft eine Umlaufsicherung mit Sicherheit ins Leere. Sie werden das ihnen von ihrem Publikum zufließende und von ihnen augenblicklich nicht benötigte Geld nach wie vor an die Zentralbank zurückleiten, um auf diese Weise ihre eigenen Kredite zu tilgen und Zinsen zu sparen. Deshalb werden sie sich nicht veranlasst sehen, die Kreditzinsen für ihre Kunden gebührend zu senken, wie es das freiwirtschaftliche System vorsieht. Aus diesem Grund ist es unumgänglich, die Rückfluss­möglichkeit von einmal ausgegebenen Zahlungsmitteln von den Geschäftsbanken zur Zentralbank zu verbauen. Eine kredit- und zinsfreie Geldschöpfung scheint also Voraussetzung für das Funktionieren einer freiwirtschaftlichen Umlaufsicherung zu sein.

Für dieses erst neuerdings diskutierte Problem hat die traditionelle Freiwirtschaft keine Vorschläge bereit. Die Lösung hierfür könnte jedoch in einem Vollgeldsystem bestehen ähnlich dem, wie es von Prof. Joseph Huber aus anderen Gründen vorgeschlagen wird. Vollgeld bedeutet vollwertiges gesetzliches Zahlungsmittel. In einem Vollgeldsystem erhält die Zentralbank eines Landes die volle Souveränität und direkte Kontrolle über Geldschöpfung und Geldmenge zurück, die ihr im Laufe des 20. Jahrhunderts mehr und mehr an die Geschäftsbanken entglitten sind. Die Zentralbank allein würde sämtliche Zahlungsmittel in voller Menge und mit gesetzlicher Gültigkeit und Annahmepflicht schaffen, also nicht nur das Bargeld, sondern auch unbare Kontobestände, wogegen die Geschäftsbanken nur die reine Kreditvermittlung besorgen würden, ohne dass zugleich Sichtguthaben entstehen würden.

Erwartete Wirkungen der Geldreform

  • Das allgemeine Zinsniveau senkt sich nachhaltig um den Anteil der Liquiditäts­prämie, die infolge des Weitergabe­drucks, den die Umlauf­sicherungs­gebühr des Freigeldes auf die Geldbesitzer ausübt, zu null wird. Dies wirkt sich senkend auf die Zinsen von Guthaben und die Renditen von Kapital­anlagen aus. Dadurch:
    • Keine künstliche Verknappung des Kreditangebots bei geringen Zinssätzen
    • Nachhaltiger Abbau der Kluft zwischen Arm und Reich aufgrund zurückgehender Vermögenskonzentration
  • Vermeidung von Inflation und Deflation infolge bekannter und relativ gleichmäßig umlaufender Geldmenge
  • Gleichmäßige und dauerhafte (Hoch-)Konjunktur infolge des durch die Umlauf­sicherungs­gebühr hervorgerufenen gleichmäßigen Konsum- und Investitions­anreizes

Bodenreform

Ein weiterer Kritikpunkt der Freiwirtschaft an der bestehenden Wirtschafts­ordnung ist das private Eigentum am Boden. Es verschafft seinen Eigentümern generell eine Bodenrente, die ihnen als leistungsloses Einkommen zufließt, sowohl bei Selbstnutzung der Grundstücke wie auch beim Verpachten und Vermieten. Nach freiwirtschaftlicher Auffassung soll die Bodenrente nicht in private Verfügung gelangen, sondern allen Bürgern gleichmäßig zukommen, weil Boden ein Produkt der Natur und kein vom Menschen geschaffenes Gut ist. Privates Eigentum am Boden wird abgelehnt.

Durch eine Bodenreform will die Freiwirtschaft öffentliches Eigentum am Boden mit dessen privater Nutzung verbinden. Dazu fordert sie, allen Boden gegen volle Entschädigung seiner bisherigen Eigentümer in öffentliches Eigentum zu überführen, zum Beispiel in Eigentum der Gemeinden. Die bisherigen Eigentümer behalten dabei das Nutzungsrecht an ihren Grundstücken gegen Entrichtung einer regelmäßig wiederkehrenden Nutzungsabgabe an die öffentliche Hand. Boden in bis dahin öffentlichem Eigentum, der nicht ausdrücklich für öffentliche Zwecke gebraucht wird, soll an die Meistbietenden zur Nutzung vergeben werden.

Im Unterschied zum Boden dürfen und sollen darauf befindliche oder künftig zu errichtende Einrichtungen wie Gebäude oder gewerbliche Anlagen weiterhin Privateigentum sein und können privat genutzt werden, weil sie aus menschlicher Arbeit hervorgegangen sind. Die Rechte zum Vermieten oder Verpachten solcher Einrichtungen bleiben nach freiwirtschaftlicher Vorstellung gewährleistet, nicht jedoch das private Verpachten der Bodennutzung.

Wer Boden benötigt und nutzen möchte - sowohl Privatpersonen wie juristische Personen, sowohl bisherige Eigentümer wie neue Nutzer -, soll der zuständigen Bodenverwaltungsbehörde für die Nutzung des Bodens regelmäßig wiederkehrend eine Nutzungsabgabe entrichten, welche in ihrer Höhe ungefähr der Bodenrente entspricht. Die Höhe der Abgabe sollte je nach Begehrtheit des betreffenden Grundstücks bemessen sein und kann zum Beispiel in einer Versteigerung von Nutzungsrechten als Höchstgebot ermittelt werden. Damit wäre die Höhe der Nutzungsabgabe entsprechend marktwirtschaftlichen Prinzipien durch Angebot und Nachfrage bestimmt. Ihre Höhe muss bei Bedarf veränderten Verhältnissen angepasst werden, darf jedoch nicht als Steuerquelle verstanden werden.

Diese Bodenreform bedingt die Schaffung einer rechtlichen Trennung zwischen Boden und darauf befindlichen Einrichtungen, wogegen das bestehende Recht nicht zwischen Boden und Bauten unterscheidet, sondern beides zusammen als Grundstück bezeichnet und rechtlich als Ganzes behandelt. Diese Regelung ähnelt dem bestehenden deutschen Erbbaurecht oder dem schweizerischen Baurecht. Mit der neuen Ordnung wären Handel und Spekulation mit Boden nicht mehr möglich, nach wie vor jedoch Kauf und Verkauf der privaten Einrichtungen. Beim Verkauf eines Bauwerks müsste der Käufer vom Verkäufer auch den Bodennutzungsvertrag mit der betreffenden Behörde übernehmen.

Mit der Bodennutzungsabgabe wird die Bodenrente der Allgemeinheit zufließen. Sie soll auf dem Umweg über die öffentliche Hand allen Bürgern zukommen. Dies könnte durch eine entsprechende, pro Kopf gleich hohe Steuersenkung geschehen. Auf diese Weise werden alle Bürger zu gleichberechtigten Nutznießern des Bodens.

Boden nach diesem Konzept wird als "Freiland" bezeichnet. Es ist Land frei von Bodenrente in privater Hand.

Eine andere Möglichkeit als die Überführung des Bodens in öffentliches Eigentum ist es, privates Bodeneigentum mit einer Bodensteuer zu belegen, die in der Höhe der Bodenrente entspricht. Dieses Vorgehen könnte rechtlich leichter zu verwirklichen sein, besonders aber psychologisch, weil kein Eigentümer dem Empfinden ausgesetzt sein würde, der Boden gehöre nicht mehr ihm.

Eine Bodenreform nach frei­wirt­schaft­lichem Modell wäre notwendig, um zu verhindern, dass Groß­geld­besitzer, denen nach der Einführung von Freigeld leistungslose Einkommen aus Zinsen beschnitten sein würden, auf den Aufkauf von Grundstücken ausweichen. Dadurch würden die Grund­stücks­preise in unermessliche Höhen klettern und damit auch die Bodenrente in privater Hand, sehr zum Nachteil aller Übrigen, weil jeder Mensch zum Leben und Arbeiten auf Boden angewiesen ist.

Eine freiwirtschaftliche Bodenreform würde das Gebot der Sozial­pflichtig­keit des Eigentums verwirklichen, wie es in Artikel 14 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland gefordert wird, bis heute jedoch nicht ausreichend realisiert ist.

Zusammen mit dem Wegfall des Geldzinses in privater Hand soll der Wegfall der Bodenrente den Arbeitenden - in frei­wirt­schaft­licher Ausdrucksweise - das "Recht auf den vollen Arbeitsertrag" sichern.

Der libertäre Ökonom Milton Friedman[wp], der Steuern im allgemeinen sehr negativ gegenüber stand, sagte über eine Landsteuer im Sinne Henry Georges[wp], dass sie die einzige Steuer sei, die das eigentliche Produkt (das Land) nicht verteuere sondern verbillige. Die Ursache dafür ist alleine die durch die Landsteuer eliminierte Wert­auf­bewahrungs­funktion von Grund und Boden.

Missverständnisse über die Freiwirtschaftslehre

Umlaufsicherung

Bei der Beurteilung der Umlauf­sicherungs­abgabe nach frei­wirt­schaft­licher Zielsetzung ist zu beachten, dass ihre Höhe der Liquiditätsprämie des Geldes entsprechen soll. Gesell sprach hierbei vom Urzins, den er zwischen 3 und 4% einschätzte.

Umlaufsicherung und Wirtschaftswachstum

Die Umlaufsicherung gemäß freiwirtschaftlicher Zielsetzung dient nicht der Steigerung des Wirtschaftswachstums. Sie soll stattdessen den Umlauf des Geldes sichern, das heißt verstetigen, nicht aber beschleunigen. Dadurch soll sie das zinsabhängige Auf und Ab des Geldumlaufs dämpfen und so der Wirtschaft zu einer größeren Krisenfestigkeit verhelfen. Dies vermeide krisenbedingte Arbeitslosigkeit.

Obwohl die Umlaufsicherung nicht der Steigerung des Wirtschaftswachstums diene, könne sie bei Deflation zu der erwünschten Belebung der Wirtschaftstätigkeit beitragen, wie Freigeldaktionen in den 1930er Jahren zeigten. Auch würde die Umlaufsicherung ein Absinken des allgemeinen Zinsniveaus bewirken. Dies hätte in einer Übergangs- und Anpassungsphase zweierlei Auswirkungen: einerseits eine Erleichterung und deshalb Ausweitung der Kreditaufnahme für Investitionen durch Unternehmen, andererseits die Verlagerung von Kaufkraft von den Geldvermögensbesitzern zu den Arbeitenden (niedrigere Preise bzw. höhere Löhne). Dadurch würde eine erhöhte Nachfrage nach entsprechenden Investitions-, Konsum- und Gebrauchs­gütern ausgelöst werden. Beide Faktoren bedeuten eine Belebung der Wirtschaft. Jedoch könnten sich - gemäß freiwirtschaftlicher Auffassung - Gesamt­produktion und -verbrauch mittel- bis langfristig nicht über die Arbeits- und Konsum­möglichkeiten hinaus entwickeln, so dass dem geld­umlauf­bedingten Wirtschafts­wachstum automatisch Grenzen gesetzt seien. (Wirtschafts­wachstum und Ausweitung der Produktion aufgrund von Produktivitäts­fort­schritten infolge fortschreitender Industrialisierung sind nicht einer frei­wirt­schaftl­ichen Umlauf­sicherung zuzuschreiben.)

Umlaufsicherung und Inflation

Eine Inflation kann aus Sicht der Freiwirtschaft eine Umlauf­sicherung nicht ersetzen, obwohl auch sie infolge ihrer Geldentwertung eine umlauf­fördernde Wirkung hat. Inflation beruht in der Regel auf Geldvermehrung und führt zu einer allgemeinen Preis­steigerung. Dies mindert die Kaufkraft einer Geldeinheit. Eine Inflation entwertet demnach sämtliche in Geld bewerteten Güter, sowohl die flüssigen Zahlungsmittel wie auch alle Löhne, Renten, Versicherungs­leistungen, Guthaben und Schulden. Dies bedeutet eine ständig weiter­schreitende Verzerrung der Werte, besonders eine Benachteiligung von Gläubigern zu Gunsten ihrer Schuldner - die Schuldner müssen real weniger zurückzahlen. Außerdem treibt Inflation in der Regel die Zinssätze in die Höhe; diese liegen meistens über der Inflationsrate.

Demgegenüber lässt eine Umlaufsicherungs­abgabe die Geldmenge unverändert. Deshalb wird keine preis­steigernde und wert­verzerrende Wirkung erwartet. Die Abgabe soll nur auf flüssige Zahlungsmittel erhoben werden, nicht auch auf Sparkonten, Geldanlagen oder andere Geld­vermögens­werte. Ein Geldbesitzer verfügt aufgrund der von ihm zu zahlenden Umlauf­sicherungs­abgabe mit der Zeit zwar über etwas weniger Zahlungsmittel (wenige Prozent pro Jahr) und kann sich dann weniger kaufen, doch die Kaufkraft der Geldeinheit wird durch die Umlaufgebühr nicht verändert. Bei Inflation handelt es sich also um einen allgemeinen Kaufkraft­verlust der Geldeinheit, bei Umlauf­sicherung um einen Mengenverlust für den Geldbesitzer.

Umlaufsicherung und Steuern

Die freiwirtschaftliche Umlaufsicherungsabgabe darf nicht im Sinne einer Steuer als Finanzierungsquelle der öffentlichen Haushalte missverstanden werden. Dann wäre sie dem öffentlichen Finanzbedarf unterworfen und würde in ihrer Höhe von Fall zu Fall verändert werden. Dadurch würden ihr Stabilisierungs­effekt und die Kalkulations­sicherheit der Unternehmen torpediert werden. Stattdessen soll die Höhe der Umlauf­sicherungs­abgabe allein nach geld­technischen Erfordernissen festgelegt werden. Wenn jedoch absichtlich oder unabsichtlich eine zu hohe Abgabe verlangt wird und sich dadurch die Umlauf­geschwindigkeit stark erhöht, kann das allgemeine Preisniveau steigen. Um Missbräuche auszuschließen, könnten die gesamten Einnahmen aus der Umlaufsicherung an die Landesbürger zu gleichen Teilen rückverteilt werden.

Die Freiwirtschaft in der Praxis

Die Brakteaten

Bereits im Hochmittelalter wurde eine Art Freigeld eingeführt. Landesfürsten ließen die damaligen Münzen (Brakteaten[wp]) in regelmäßigen Abständen einziehen und gaben neue Münzen gegen einen Abschlag aus. Dieses System einer halbjährlichen 25 %-Abwertung des Geldes zu einem Stichtag entspricht einer Umlaufgebühr, die auch für Freigeld charakteristisch ist. Der zu dieser Zeit stattfindende rasante Wirtschafts­aufschwung wird von den Freiwirtschaftlern mit dem Geldsystem in Verbindung gebracht.

Der Modellversuch von Wörgl

Im Jahr 1932 wurde in der Tiroler Gemeinde Wörgl aufgrund der Auswirkungen der Weltwirtschaftskrise ein Modellversuch mit freiwirtschaftlichem Ansatz durchgeführt. Kernpunkt war die Einführung einer mit einer Umlauf­sicherungs­gebühr behafteten Währung mit einer 1 %-Abwertung im Monat. In der Folgezeit wurde der Geldkreislauf und auch die Wirtschafts­tätigkeit - entgegen dem allgemeinen Trend - wiederbelebt. Die positiven Auswirkungen führten dazu, dass man den Modellversuch in der Presse damals als das "Wunder von Wörgl" bezeichnete und das Interesse daran derart stieg, dass über hundert weitere Gemeinden in Österreich dem Beispiel folgen wollten. Allerdings legte die Öster­reichische Nationalbank vor Gericht erfolgreich Widerspruch ein, woraufhin das Modell von Wörgl und alle weiteren Planungen verboten wurden. Da in der Folge die Weltwirtschaft wieder anzog und bald darauf der 2. Weltkrieg ausbrach, gerieten das Modell und sein Erfolg voerst in Vergessenheit. 1951 und 1983 erinnerten Freiwirtschafts­kongresse in Wörgl an das Währungs­experiment, ebenso eine Tagung 1996. Das 2003 gegründete Unter­guggenberger Institut widmet sich einerseits der Dokumentation und Öffentlichkeits­arbeit über die historischen Vorgänge 1932/33 im Rahmen der Wörgler Nothilfeaktion, andererseits werden Informationen zum Thema Komplementärwährungen heute gesammelt und weitergegeben. Das Jahr 2007 stellt die Stadt Wörgl unter das Motto "Freigeldjahr", wozu eine Reihe von Veranstaltungen zum Thema Wörgler Freigeld und Komplementärwährungen stattfinden werden.

Siehe auch Wikipedia: Das Wörgler Geldexperiment[wp]

Moderne Regiogeld-Modelle

Verschiedene moderne Regiogeld-Projekte und Tauschringe beziehen sich ebenfalls auf frei­wirt­schaft­liche Ansätze (beispielsweise in Form einer Umlaufsicherung) und verknüpfen diese mit den Zielen regionaler Wirtschafts­förderung. Wegen ihres meist geringen Mitglieder­bestandes und der geringen erzielbaren Umsätze (zu geringe Auswahl an angebotenen Produkten, zu großer Aufwand für das Auffinden von Geschäfts­partnern) ist ihnen dies aber nur in ganz bescheidenem Rahmen gelungen. Sofern sie mit Umlaufsicherung arbeiten, fehlt ihnen vor allem die Spar- und Kredit­vermittlungs­funktion, ohne welche keine florierende Wirtschaft auskommen kann.

Organisationen der Freiwirtschaft

Die Freiwirte haben sich zusammengeschlossen unter anderem in

  • Initiative für Natürliche Wirtschaftsordnung (INWO) Deutschland e.V.,
  • Deutscher Freiwirtschaftsbund
  • Verein Equilibrismus
  • Christen für Gerechte Wirtschaftsordnung e.V.
  • Humanwirtschaftspartei, hervorgegangen aus Freisoziale Union (FSU); diese entstand 1953 als Nachfolgeorganisation der Radikal-sozialen Freiheitspartei (RSF), ihrerseits politische Organisation seit 1947.
  • Aktion Dritter Weg/Liberalsoziale innerhalb der Partei Bündnis 90/Die Grünen, vertritt freiwirtschafliche Ideen und veröffentlicht sie in der Zeitschrift Alternativen.
  • Initiative für Natürliche Wirtschaftsordnung (INWO) Schweiz
  • Initiative für Natürliche Wirtschaftsordnung (INWO) Österreich

Folgende private Bildungs­einrichtungen versuchen, durch Kurse, Tagungen und die Herausgabe von Zeitschriften die freiwirtschaftlichen Theorien zu verbreiten:

  • Sozialwissenschaftliche Gesellschaft e.V., Northeim mit Zeitschrift für Sozialökonomie
  • Stiftung für Reform der Geld- und Bodenordnung, Kirn/Nahe
  • Seminar für Freiheitliche Ordnung der Kultur, der Wirtschaft und des Staates e.V., Bad Boll
  • Freiwirtschaftliche Bibliothek und Wissenschaftliches Archiv der Freiwirtschaftsbewegung in Varel.

Rolle der Freiwirtschaft in den Wirtschaftswissenschaften

Unmittelbar nach Gesell

John Maynard Keynes[wp] kam in seinem Hauptwerk General Theory of Interests, Employment and Money zu folgender Einschätzung der Gesellschen Lehre: "Die Welt wird vom Geiste Gesells mehr lernen als vom Geiste Karl Marxs." Angeregt durch o.g. Modellversuch in Wörgl plädierte auch der US-amerikanische Ökonom Irving Fisher[wp] dafür, Freigeld in einigen Städten und Gemeinden der USA einzuführen.

In der Gegenwart

In den heute gängigen wirtschafts­wissen­schaft­lichen Lehrbüchern und Zeitschriften wird die Freiwirtschaft selten diskutiert. Jedoch hat Dieter Suhr, ehemaliger Professor für Staats- und Verfassungs­recht an der Universität Augsburg, in seinen Büchern grundsätzliche verfassungs­rechtliche Kritik an der heutigen Geldordnung geübt und wesentliche, sowohl theoretische wie auch praktische Anstöße für eine Weiterentwicklung der Freiwirtschaft gegeben. Insbesondere hat er anstelle des Begriffs Liquiditäts­prämie von J. M. Keynes die Bezeichnung Mehrwert des Geldes eingeführt. Siehe unten unter Literatur.

Bernd Senf[wp], Professor für Volkswirtschaftslehre an der Fachhochschule für Wirtschaft in Berlin, präsentiert in seinem Buch Die blinden Flecken der Ökonomie die Freiwirtschafts­lehre als eine von sieben historisch bedeutsamen Schulen der Volkswirtschafts­lehre (neben Physiokratie, klassischer Ökonomie, Marxismus, Neoklassik, Keynesianismus und Monetarismus).

Die wissenschaftlichen Diskussionen der Freiwirtschaftler konzentrieren sich hauptsächlich auf den Kreis eigener Publikationen, z.B. die Zeitschrift für Sozialökonomie aus dem Verlag für Sozialökonomie, sowie die Zeitschrift HUMANWIRTSCHAFT, herausgegeben vom Förderverein-NWO. Daneben gibt es die Internet-Datensammlung geldreform.de und ein Diskussionsforum unter systemfehler.de.

Kritik an der Freiwirtschaft

Liberale Kritik an der Freiwirtschaft

Die liberale Gesellschaftsordnung beruht, im Verständnis der FDP beispielsweise, größtenteils auf dem Eigentumsrecht. Durch die Geldumlaufgebühr werde das Verfügungsrecht des Geldbesitzers, das nach liberaler Auffassung auch das Recht auf Geldhortung umfasst, eingeschränkt. Der Zins entspricht nach neoklassischer Auffassung (Eugen von Böhm-Bawerk) der Zeitpräferenzrate des Geldbesitzers und somit auch den menschlichen Bedürfnissen. Auch die Zinskosten entsprechen nach neoklassischer Auffassung den gesellschaftlichen Präferenzen. Jeder Konsument habe die freie Wahl zwischen Zahlung der Zinskosten oder Konsumverzicht. Außerdem habe der Staat nach liberaler Auffassung kein Recht, durch gesamtwirtschaftliche Steuerung in den Markt einzugreifen.

Das Gegenargument der Freiwirtschafter lautet, dass Konsumverzicht nur für die reiche Oberschicht eine Option ist, die einen Großteil ihres Vermögens und Einkommens lagern kann, ohne unterhalb die Subsidenzschwelle zu fallen. Weiter ist eine Marktwirtschaft ohne gesamtwirtschaftliche Steuerung ohne Staat nicht möglich, da dieser Rahmenbedingungen wie Geldpolitik und Rechtssicherheit etablieren muss, bevor ein Markt überhaupt existieren kann. Das Recht auf kostenfreie Bargeldhortung wird von den Freiwirtschaftern mit dem Recht auf Massenarbeitslosigkeit und dem Recht auf Zinsausbeutung gleichgesetzt.

Ökonomische Kritik an der Freiwirtschaft

Die Umlaufgebühr für Bargeld bildet die Kernidee der freiwirtschaftliche Geldreform. Befürworter und Gegner sind sich einig, dass der regelmäßige gebühren­pflichtige Geldumtausch hohe Verwaltungskosten verursacht. (Willem H. Buiter, Nikolaos Panigirtzoglou: Liquidity Traps: How to Avoid Them and How to Escape Them. NBER Working Paper No. 7245.) Befürworter hoffen, dass der volkswirtschaftliche Wohlfahrtsgewinn durch höhere Beschäftigung die Verwaltungskosten bei weitem überwiegt. Kritiker bezweifeln die Umsetzbarkeit der Freiwirtschafts­theorie und demonstrieren vor allem Zweifel an der Durchführung von Umlaufgesichertem Geld.

Substitution durch andere Währungen

Kritisiert wird unter anderem die freiwirtschaftliche Prämisse, dass Geld durch die Umlaufsicherung auf den Konsum- oder Kreditmarkt gedrängt würde. Das umlaufgesicherte Geld würde von den Bürgern stattdessen durch Devisen, Edelmetalle oder Wertpapiere substituiert, welche keinem Wertverfall unterliegen. (L. Ljungqvist, T.J. Sargent, Recursive macroeconomic theory, S. 545)

Im Ausweichen auf alternative Devisen erkennen die Freiwirtschafter kein Problem, da der Anreiz, die mit Hortungsgebür belasteten Mittel auszugeben, größer als der Anreiz, stabile, klassische Währungen auszugeben ist: Schlechtes Geld verdrängt Gutes. So wird der Markt auch bei stabilen Alternativen nur noch mit Freigeld bedient. Weiter würde ein großflächiges Ausweichen auf alternative, ausländische Währungen den Wechselkurs zwischen Freigeld und klassischem Geld belasten, bis kein ökonomischer Anreiz mehr besteht. Siehe auch: Greshamsches Gesetz[wp]

Fehlende experimentelle Überprüfung

Kritiker bemängeln eine fehlende, weitere experimentelle Überprüfung der Aussagen der Freiwirtschaft, insbesondere des Effekts der Umlaufsicherung. Die positiven Effekte wie im Wörgler Experiment lassen sich auch mit anderen Mechanismen erklären, etwa mit der Erwartungs­haltung der Beteiligten. So wurden diese Effekte zum Teil auch bei Regiogeld-Versuchen beobachtet, die ohne Umlaufgebühr auskamen, also keinen freiwirtschaftlichen Ansatz hatten.

Monokausalität der Liquiditätsprämie

Kritiker werfen den freiwirtschaftlichen Lösungsansätzen ebenfalls Monokausalität vor: Die Freiwirtschaftlichen Theorieansätze versuchen, aus der Existenz der [Liquiditätsprämie alleine fast alle übel der modernen, realen Marktwirtschaft abzuleiten: Die Umlaufsicherung würde Ungerechtigkeit reduzieren, Löhne real erhöhen, Preise real absenken, zu Vollbeschäftigung führen, dadurch das Arbeitsklima verbessern und so weiter. Eine solche monokausale Argumentations­kette würde der Differenziertheit der modernen Volks­wirtschafts­lehre nicht gerecht werden.

Marxistische Kritik an der Freiwirtschaft

Die Marxisten gehören zu den heftigsten Kritikern der Freiwirtschaftslehre. Für sie ist die Freiwirtschaftslehre zwar ebenso wie der Marxismus eine Kritik des Kapitalismus, doch lehnen sie diese Theorie mehrheitlich ab, weil sie sich vornehmlich gegen den Finanz­kapitalismus richte, den Produktions­kapitalismus als Leistungs­träger der Makroökonomie aber weitgehend anerkenne. Die Frei­wirtschafts­lehre gilt bei Marxisten als reaktionäre Bewegung, weil sie durch ein höheres Arbeits­volumen - Reduzierung der Arbeits­losigkeit bzw. Schaffung neuer Arbeitsplätze - die Ausbeutung der Arbeiter­klasse vorantreibe und den Mehrwert[wp] der herrschenden Klasse, den Kapital­eignern, vergrößere.

Wie bei globalisierungs­kritischen Organisationen wie attac wird kritisiert, dass nicht der Kapitalismus als solcher kritisiert wird, sondern lediglich einzelne Bereiche (Zinsen). Dadurch werde der Eindruck vermittelt, es gäbe eine Mitte zwischen Kapitalismus und Kommunismus, was Marxisten bestreiten.

Des Weiteren lehnen Marxisten eine freie Marktwirtschaft, wie die Freiwirtschaft sie befürwortet, als sozial­darwinistisches Konzept ab, und sehen in der Zinskritik der Freiwirtschaft eine strukturelle Nähe zum Antisemitismus. (Elmar Altvater, Eine andere Welt mit welchem Geld?)

Die Freiwirtschafter sehen in der Kritik der Marxisten reine ideologische Diffamierung (Klaus Schmitt, Entspannen Sie sich, Frau Dithfurth) und keine sachliche: Gesell, der Begründer der Freiwirtschaftslehre, hatte bereits vor seinem Standardwerk die marxistische Lehre als fehlgeleitet abgelehnt. Laut Gesell können die Produktions­faktoren Geld und Boden in der Tat ein leistungsloses Einkommen vom Arbeiter erpressen, weil sich diese als perfekte Wert­auf­bewahrungs­mittel ohne Lagerkosten halten lassen. Auf der anderen Seite aber können eine Fabrik oder ihre Maschinerien nicht ohne Durchhaltekosten (z.B. Abschreibungen) vorenthalten werden. Daraus schlussfolgert Gesell, dass die Vorenthaltung nicht in den Produktions­anlagen stattfindet, sondern ausschließlich bei Geld und Land.

Vergleich

Die Kritik an der Freiwirtschaft kommt aus unterschiedlichen politischen Richtungen. Den Liberalen geht die gesellschaftliche Eigentums­beschränkung (auch wenn sie ausschließlich auf Land erhoben wird) zu weit, den Marxisten geht die Eigentums­beschränkung nicht weit genug, weil Produktionsmittel weiterhin Privat­eigentum bleiben sollen. Die Freiwirtschaft unterscheidet ebenso wie die neo­klassische Theorie zwischen Fremd­kapital­kosten (Zins) und Eigen­kapital­kosten und Übergewinn (Gewinn nach Zinsen), während der Marxismus diese Unterscheidung nicht kennt und beides unter dem Begriff Mehrwert[wp] zusammenfasst.

Im politischen Bereich werden die Freiwirtschaftler von den Linken misstrauisch als rechts­stehend betrachtet, von den Rechten dagegen als links­stehend abgelehnt. Dagegen sehen sich die Vertreter der Freiwirtschaft aufgrund ihrer angeblich tieferen Analyse der wirtschaftlichen Zusammenhänge, die zur wünschenswerten Überbrückung der Gegensätze führen könne, als politisch in der Mitte stehend und versuchen dies teilweise auch durch ihre Namensgebung zu verdeutlichen. Dies kommt in Wörtern wie liberalsozial, liberal­sozialistisch, sozial-liberal oder freisozial zum Ausdruck.

Literatur

  • Gesell, Silvio: Die natürliche Wirtschaftsordnung durch Freiland und Freigeld
  • Creutz, Helmut[wp]: Das Geld-Syndrom. Wege zu einer krisenfreien Wirtschaftsordnung.
  • Goeke, Knulp: Die verteilungspolitische Problematik der Freiwirtschaftslehre, 1961
  • Huber, Joseph: Vollgeld. Beschäftigung, Grundeinkommen und weniger Staatsquote durch eine modernisierte Geldordnung, Duncker & Humblot 1998
  • Kennedy, Margrit[wp]: Geld ohne Zinsen und Inflation, ISBN 3-44212-341-0
  • Lietaer, Bernard A.: Das Geld der Zukunft. Über die zerstörerische Wirkung unseres Geldsystems und Alternativen hierzu., Riemann Verlag 1999, ISBN 3-570-50035-7
  • Onken, Werner: Silvio Gesell und die Natürliche Wirtschaftsordnung. Eine Einführung in Leben und Werk, ISBN 3-87998-439-5
  • Rost, Norbert: Experimentelle Überprüfung der Aussagen der Freiwirtschaftstheorie. (Diplomarbeit, 2003) (PDF zum Download)
  • Senf, Bernd[wp]: Der Nebel um das Geld. Zinsproblematik - Währungssysteme - Wirtschaftskrisen. Ein Aufklärungsbuch. (7. Auflage 2004) ISBN 3-87998-435-2
  • Senf, Bernd: Die blinden Flecken der Ökonomie - Wirtschaftstheorie in der Krise. dtv
  • Suhr, Dieter: Geld ohne Mehrwert - Entlastung der Marktwirtschaft von monetären Transaktionskosten. Fritz Knapp Verlag 1983
  • Suhr, Dieter: Optimale Liquidität - Eine liquiditäts­theoretische Analyse und ein kredit­wirt­schaftliches Wettbewerbskonzept. (zusammen mit Hugo Godschalk). Fritz Knapp Verlag 1986
  • Werner, Hans-Joachim: Geschichte der Freiwirtschaftsbewegung - 100 Jahre Kampf für eine Marktwirtschaft ohne Kapitalismus. ISBN 3-89325-022-0
  • Wirth, Roland: Marktwirtschaft ohne Kapitalismus - Eine Neubewertung der Freiwirtschaftslehre aus wirtschafts­ethischer Sicht (St. Gallen 2003) ISBN 3-258-06683-3

Querverweise

Netzverweise

Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Freiwirtschaft (30. Mai 2008) aus der (inzwischen geschlossenen) freien Enzyklopädie Freiwirtschaft ORGanized. Der Freiwirtschaft-Artikel steht unter der GNU Free Documentation License 1.2. In der Freiwirtschaft war eine Liste der Autoren verfügbar, die vor Übernahme in WikiMANNia am Text mitgearbeitet haben.