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Gedankenverbrechen

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@Götz Wiedenroth: BRD-Staatsraison sanktioniert Gedankenverbrechen über Schule und Jugendamt [1]

Ein Gedankenverbrechen (Gedankendelikt) ist eine juristische Konstruktion, die den bloßen Gedanken an eine mögliche Straftat oder den Wunsch (geäußert oder nur empfunden) nach einer Straftat zum Verbrechen erklärt. Auch Handlungen, die theoretisch einer Straftat dienen können, könnten entsprechend zum Verbrechen erklärt werden.

Begriffsbildung

Der Begriff Gedankenverbrechen stammt aus dem Roman "1984" von George Orwell, in dem die Dystopie eines totalitären Überwachungs- und Präventions­staates im Jahre 1984 dargestellt wird. Durch eine neue Sprache, das so genannte Neusprech, sollen die Bürger daran gehindert werden, Kritik an Staat und Gesellschaft überhaupt formulieren zu können, weil ihnen die Begriffe dafür genommen werden. Doch der orwellsche Staat begnügt sich damit noch nicht, es wird sogar verboten, anders zu denken als staatlich erlaubt. Für die Gleichschaltung gleich im Ansatz des Gedankens wurde der Straftatbestand Gedanken­verbrechen erfunden.

Im Jahre 1984 werden kritische Gedanken, so genannte Gedanken­verbrechen, die die Doktrin des fiktiven Staates Ozeanien in Frage stellen, als Staats­verbrechen behandelt. Die politischen Gefangenen sind Gedanken­verbrecher.

Political Correctness

Auch in der Bundesrepublik Deutschland gibt es Gedankenverbrechen, die in der Regel mit Political Correctness bekämpft werden. Zu den bekannten Gedankenverbrechern im deutschsprachigen Raum gehören:

Beispiele

Die Journalistin Nadine Lantzsch bekämpft Gedankenverbrechen:

"Ein alter Mann[2] beschwert sich über Gleichberechtigung und lässt kein sexistisches, heteronormatives und chauvinistisches Fettnäpfchen aus. Gewürzt mit etwas Antifeminismus und fertig haben wir das, was wir seit mehreren Jahren jeden Tag in der Zeitung lesen dürfen. [...] Die aktuellen Vergewaltigungsfälle werden medial begleitet von Geschlechterstereotypen und Verharmlosungen sexistischer Verhältnisse. Was ja am Ende [...] dazu führt, dass Wichser wie Strauss-Kahn trotz relativ eindeutiger Beweislage wohl am Ende freigesprochen werden. Begründet wird das dann gern mit dem Rechtsstaatlichkeitsprinzip, der Aufklärung[wp] und all dem Rotz[3], der von weißen europäischen Männern in mächtigen Positionen erfunden wurde, um ihren Besitzstand zu wahren und universale Menschenrechte für ihren eigenen Vorteil zu instrumentalisieren. [...] Ich denke mir dann: Valerie Solanas hatte Recht. Die Welt ist Scheiße. Und Männer machen sie ein bisschen scheißer. [...] Dann [... bin] ich ständig versucht, Schuldige auszumachen, anzuklagen und Strauss-Kahn die Eier abzuschneiden."[4]

Udo Vetter antwortete darauf:

"Das nenne ich mal einen Rundumschlag. Diese pointierte Meinung über gewisse Prinzipien unseres Zusammenlebens steht auf dem Blog 'Medienelite' und stammt aus der Feder von Nadine Lantzsch.
Ob sich Nadine Lantzsch schon mal gefragt hat, was die Alternative zum Rechtsstaat ist? Der Rechtsstaat zeichnet sich dadurch aus, dass er nicht nur Regeln für seine Bürger erlässt und diese durchsetzt. Nein, er akzeptiert die Spielregeln auch selbst. Damit gibt er den Menschen zwar kein Glückversprechen, aber ein Anrecht auf ein faires Verfahren.
Der Gegensatz zum Rechtsstaat ist der Willkürstaat. Im Willkürstaat gibt es möglicherweise auch Regeln. Diese werden aber von denen, die das Sagen haben, außer Kraft gesetzt. Und zwar immer dann, wenn ihnen die Regeln gerade mal nicht in den Kram passen. Zum Beispiel dann, wenn sich das erhoffte Ergebnis nicht erreichen lässt.
Das ist es wohl, was die Autorin jedenfalls bei möglichen Sexualstraftaten für notwendig hält. Wenn ein Schuldspruch opportun erscheint, wird er eben herbeigeführt. Hauptsache, die materielle Gerechtigkeit siegt - auch wenn es nur wiederum eine Interessengruppe ist, die definiert, was gerecht zu sein hat. Hier wäre diese Interessengruppe wohl all jene von mächtigen weißen europäischen Männern in mächtigen Positionen sexuell ausgebeuteten Frauen - sofern ich Nadine Lantzsch in diesem Punkt richtig verstehe.
Damit verabschiedeten wir uns gesamtgesellschaftlich ins frühe Mittelalter oder noch dunklere Zeiten. Passenderweise wären dann ja auch die von der Autorin erwähnten universalen Menschenrechte obsolet."[5][6]

Antje Schrupp belegt dann sogleich, dass der Rechtsstaat den Feministinnen ziemlich lästig ist und sie die Justiz gerne der feministischen Gleichschaltung unterwerfen würden:

"Wer dachte, der Vorwurf der Gotteslästerung sei heutzutage antiquiert und nur noch im Repertoire einiger religiös-fundamentalistischer Hardliner vorhanden, wurde in den letzten Tagen eines Besseren belehrt. Ein Volk aufrechter Verteidiger der rechten Lehre machte sich im Internet über einen Blogpost von Nadine Lantzsch her, die es gewagt hatte, das anzuzweifeln, was heutzutage offenbar die Stelle Gottes eingenommen hat: Das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit.
Die jetzige Aufregung wurde ausgelöst durch einen Blogpost von Udo Vetter, und das Tabu, das hier gebrochen wurde, besteht ganz offensichtlich darin, dass Nadine Lantzsch ihre Kritik mit dem Thema der Prozesse gegen Strauss-Kahn, Kachelmann und Assange verknüpft hat und also die Perspektive der Geschlechter­differenz ins Spiel brachte. Wenn irgendjemand bisher noch Zweifel daran hatte, dass eine sehr enge Verbindung besteht zwischen der Verteidigung des Rechtsstaats und offener Frauen­feindlichkeit in krassester Form, muss man nur mal die fast 800 Kommentare unter dem Vetter-Blogpost durchlesen.
Ich bin schon immer der Meinung, dass das Prinzip Rechtsstaatlichkeit nur schlecht bis gar nicht geeignet ist, um das Thema der sexuellen Gewalt befriedigend zu lösen, einfach deshalb, weil es sich hier in der Regel um gestörte Beziehungen handelt, während das Prinzip des Rechtsstaats gerade die Abwesenheit bzw. Irrelevanz von persönlichen Beziehungen voraussetzt [...].
Aber die Unvereinbarkeit zwischen Frauen und dem Prinzip des Rechtsstaats geht noch tiefer. Ganz objektiv ist das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit eines, das vor allem dazu erfunden wurde, um Konflikte unter Männern zu regeln: Von allen Inhaftierten in Deutschland sind lediglich 5 Prozent Frauen, bei den rechtskräftig Verurteilten sind es 16 Prozent. Was die schweren oder 'gemeingefährlichen' Verbrechen angeht, so betrifft das Rechtssystem also praktisch ausschließlich Männer. Man könnte es auch zugespitzt so sagen: Würde es nur Frauen geben, bräuchten wir keine Justiz. [...]
Da [...] bleibt nur eine Schlussfolgerung: Die Themenbereiche, um die es geht, wenn Frauen in zwischen­menschliche Konflikte über Richtig und Falsch, Gut und Böse involviert sind, werden nur zum Teil und quasi zufällig vom 'Prinzip Rechtsstaatlichkeit' abgedeckt. Es ist also durchaus nachvollziehbar und meines Erachtens auch notwendig, dass Frauen eine distanzierte Haltung zu diesem Komplex einnehmen.
[...] könnten wir nicht besser überlegen, inwiefern die Lebenspraxis von Frauen andere Regulierungs-, Bestrafungs- und Aussöhnungs­mechanismen enthält, die vielleicht auch Anhaltspunkte dafür geben, die negativen Seiten der 'Männerjustiz' [...] zu bearbeiten? Das geht natürlich nicht, wenn das Bekenntnis zum Rechtsstaat quasi zur Vorbedingung für jede politische Diskussion gemacht wird.
[Das Problem liegt an der Fantasielosigkeit der Männer]: Sie können sich keine Alternativen vorstellen. Die einzige Alternative, die ihnen einfällt, ist das Mittelalter oder noch dunklere Zeiten - mit denen vermutlich absolutistische Diktatoren oder Adolf Hitler gemeint sind. [...]
Ein Hauptproblem des derzeitigen Rechtsstaatsprinzips: Das Absehen von jeder persönlichen Beziehung und die Fiktion, man könne Menschen 'als Gleiche' behandeln."[7]

Einzelnachweise

  1. Götz Wiedenroth: "Es ist normal, verschieden zu sein! Was könnte ich damit meinen? Uwe?" (Bildunterschrift: Die ganz normale Sanktion für Gedankenverbrechen.), Vorbörse vom 2. Juni 2016
  2. Gemeint ist Eberhard Straub und der Beitrag: Vom Ende der Gleichberechtigung. Frauen haben Männer längst zum Objekt ihrer Erziehung gemacht., Deutschlandradio am 1. Juli 2011
  3. Die Autorin bezieht sich den Freispruch im Kachelmann-Prozess und verweist auf: Fall Kachelmann: Vergewaltigung ist mit Objektivität nicht beizukommen
  4. Medienelite: Temporär hassen und langfristig dagegen sein., Nadine Lantzsch am 6. Juli 2011
  5. LawBlog: Der Rotz, der unser Leben lebenswert macht, Udo Vetter am 12. Juli 2011
  6. Zusammenfassung auf WGvdL-Forum (Archiv 2)Das Wort zum Sonntag, Holger am 17. Juli 2011
  7. Einige Gedanken zum Prinzip der Rechtsstaatlichkeit, Antje Schrupp am 15. Juli 2011

Querverweise

Netzverweise

  • Wikipedia führt einen Artikel über Neusprech