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Juristische Abtreibung

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Der Begriff Juristische Abtreibung bezeichnet das nicht vorhandene Recht zur Aufhebung der rechtlichen Verbindungen eines Mannes zu einem werdenden oder geborenen Kind, das er gezeugt hat.

Rechtliches

Weib

  • Ein schwangeres Weib kann sein werdendes Kind abtreiben. Nach der Zeugung kann es sich, innerhalb einer bestimmten Frist, durch die Abtreibung vollständig den Rechten und Pflichten gegenüber dem werdenden Kind und dem Kind, das geboren würde, entziehen.
  • Auch nach der Geburt kann ein Weib die rechtliche Verantwortung seinem Kind gegenüber beenden:
    • Es kann zulassen, dass ein Dritter das Kind adoptiert. Bei unehelichen Kindern hat der Vater des Kindes kein Recht, dies zu verhindern.
    • Es kann das Kind in einer Babyklappe "ablegen".

Mann

  • Nach der Zeugung kann ein Mann seine rechtliche Verantwortung, dem Kind und der Mutter gegenüber, in keiner Weise mehr beeinflussen.

Forderung

Pille vergessen.jpg
Ab dem Zeitpunkt der Zeugung unterliegt der Mann der Zwangsvaterschaft.[1] Im Zuge der Gleichberechtigung müsste ihm aber in irgendeiner Form eine Einfluss­möglichkeit gegeben werden. Durch ein entsprechendes Gesetz könnte der Mann, der ein Kind gezeugt hat, innerhalb einer bestimmten Frist der Kenntnis seiner Vaterschaft, eine Erklärung abgeben, die ihn rechtlich von dem Kind trennt. Er würde damit juristisch abtreiben. Es würden alle Rechte und Pflichten zwischen dem Mann und dem von ihm gezeugten Kind erlöschen.

Frauen wäre es nicht mehr so leicht dem Mann ein Kind "unter­zu­jubeln". Dieses "Unterjubeln" ist öffentlich weitgehend akzeptiert, hier am Beispiel der Äußerungen von Lisa Ortgies bei Harald Schmidt[wp], in der Sendung vom 9. November 2005[2]

Einzelnachweise

  1. Tom Freier: Zwangsvaterschaft, Freie Entscheidung gegen ein Kind auch für Männer, 17. März 2012 - Zwangsvaterschaft (Archiv, 1. April 2010)
  2. Youtube-link-icon.svg Lisa Ortgies in der Harald Schmidt Show - Die Harald Schmidt Show[wp] (ARD) (9. November 2005) , ab 2:10 Min.

Querverweise

Netzverweise