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Kölner Beschneidungsurteil

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Mit Kölner Beschneidungsurteil wird ein Urteil bezeichnet, das das Landgericht Köln am 7. Mai 2012 in zweiter Instanz fällte.[1] Das Gericht stuft darin die Zirkumzision als Körper­verletzung ein, welche durch eine religiöse Motivation und den Wunsch der Eltern nicht gerechtfertigt werde und nicht im Wohle des Kindes sei.

Zugrunde lag folgender Fall: Am 4. November 2010 beschnitt ein muslimischer Arzt in seiner Praxis in Köln einen zu dem Zeitpunkt vier­jährigen Jungen muslimischer Eltern auf deren Wunsch nach den Regeln der ärztlichen Kunst. Starke Nachblutungen führten dazu, dass die Mutter den Jungen am 6. November 2010 in die Universitäts­klinik Köln brachte, wo die Blutungen gestillt werden konnten. Die Süddeutsche Zeitung berichtete dazu, die Nachbehandlung der Beschneidung sei "in Vollnarkose" erfolgt. Der Junge sei für mehrere Tage auf eine Kinder­station gekommen. Drei Verbands­wechsel hätten ebenfalls in Narkose stattgefunden. In dem Arztbrief stehe weiter, die freiliegende Penis­ober­fläche und die Eichel seien "uneben, zerfressen und fibrinös belegt" gewesen. Zehn Tage sei der Junge insgesamt in klinischer Behandlung gewesen.[2]

Obwohl der Tatbestand der Körperverletzung[wp] festgestellt wurde, wurde der Arzt aufgrund mangelnder vorliegender Rechtsprechung zum Thema der Beschneidung freigesprochen, da er in einem unvermeidbaren Verbotsirrtum[wp] und damit ohne Schuld (§ 17 Satz 1 StGB) gehandelt habe.

Da nachfolgende Fälle von Beschneidung aufgrund dieses Urteils nicht mehr durch "unvermeidbaren Verbotsirrtum" geschützt wären, erregte das Urteil größere Aufmerksamkeit und leitete einen Richtungs­wechsel in der Rechts­auffassung zum Thema Knabenbeschneidung in Deutschland ein.

Das Landgericht Köln bezog sich vor allem auf frühere Veröffentlichungen von Holm Putzke zum Thema[3] und stellte fest, dass weder das Erziehungsrecht der Eltern noch die Religions­freiheit der Eltern ausreichende Gründe wären, die irreversible Beschneidung von Genitalien zu rechtfertigen.

"Jedenfalls zieht Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 GG selbst den Grundrechten der Eltern eine verfassungs­immanente Grenze. Bei der Abstimmung der betroffenen Grundrechte ist der Verhältnis­mäßigkeits­grundsatz zu beachten. Die in der Beschneidung zur religiösen Erziehung liegende Verletzung der körperlichen Unversehrtheit ist, wenn sie denn erforderlich sein sollte, jedenfalls unangemessen. Das folgt aus der Wertung des § 1631 Abs. 2 Satz 1 BGB. Zudem wird der Körper des Kindes durch die Beschneidung dauerhaft und irreparabel verändert. Diese Veränderung läuft dem Interesse des Kindes später selbst über seine Religions­zu­gehörigkeit entscheiden zu können zuwider.
Umgekehrt wird das Erziehungsrecht der Eltern nicht unzumutbar beeinträchtigt, wenn sie gehalten sind abzuwarten, ob sich der Knabe später, wenn er mündig ist, selbst für die Beschneidung als sichtbares Zeichen der Zugehörigkeit zum Islam entscheidet."[4]

Das Kölner Beschneidungsurteil wurde zum Auslöser der bislang heftigsten und längsten Beschneidungsdebatte[iw] in Deutschland. Vor allem Religions­vertreter der beschneidenden Religionen setzten die Politik unter Druck, schnellst­möglich auf gesetzlichem Wege zu verhindern, dass dieses Urteil allgemein­gültigen Bestand haben würde. Die öffentliche Debatte wurde nach heutigem Erkenntnisstand vor allem durch Äußerungen aus der Europäischen Rabbiner-Konferenz im Juli 2012 entfacht. Das Urteil hatte sich zwar auf einen Jungen muslimischer Eltern bezogen, doch waren von Seiten der Muslime in Deutschland zu Anfang und auch im Verlauf der Debatte nie so harsche Vorwürfe in der Beschneidungs­debatte zu hören wie von jüdischen Religions­vertretern. Das Kölner Beschneidungs­urteil wird seither auch international immer wieder als Richtungs­wechsel zitiert, wenn Beschneidungs­befürworter, Intaktivisten und Juristen über Beschneidung diskutieren.

Wichtige Hinweise zum Familienrecht
  1. "Nur das Familienwohl verwirklicht das Kindeswohl."
  2. "Familie und staatliches Gesetz passen schlecht zueinander. Das verbindende Prinzip der Familie ist die Liebe, das des Staates die Gesetzlichkeit. Dem Staat ist es nie gelungen, ein Familienrecht zu schaffen, das der Familie gerecht wird."
  3. "Um häusliche Verhältnisse, also die Familienverhältnisse, konnte vor einem Gericht nicht gestritten werden. Haus und Familie waren somit ursprünglich autonom und gerade dadurch Grundlage des Gemeinwesens."
  4. "Die Verrechtlichung ist Verstaatlichung der Familienverhältnisse und Auflösung der Familie in einzelne Rechts­verhältnisse. Das hat der Familie und dem Staat mehr geschadet als genützt."
  5. "Es kennzeichnet den totalen Staat, dass er die Menschen auch in den Familien reglementiert und das Familienprinzip zurückdrängt."
  6. "Die Ordnungsmacht beansprucht heutzutage auch in der Familie allein der Staat. Damit hat der Staat das wohl wichtigste Element der Gewaltenteilung beseitigt und sich vollends zum totalen Staat entwickelt." [5]


WikiMANNia rät:
"Meiden Sie Richter, Rechtsanwälte und Helferindustrie, wenn Ihnen Ehe, Familie, Kinder und Privatsphäre etwas bedeuten."
"Gehen Sie den Familienzerstörern aus dem Weg, wann und wo immer es nur geht."

Einzelnachweise

  1. Rechtsprechung - LG Köln, 07.05.2012 - 151 Ns 169/11, dejure.org
  2. Beschneidungs-Urteil des Landgerichts Köln: Vierjähriger Junge war mehrfach in Narkose, Süddeutsche Zeitung am 14. Juli 2012 (Die Beschneidung eines Vierjährigen, die zum umstrittenen Urteil des Landgerichts Köln führte, zog einem Medienbericht zufolge schwere medizinische Komplikationen nach sich. So musste das Kind mehrere Tage im Krankenhaus verbringen und weitere Behandlungen erdulden.)
  3. Prof. Dr. Holm Putzke LL.M.: Religiöse Beschneidung
  4. Landgericht Köln: Urteil vom 07.05.2012 - 151 Ns 169/11, IWW-Institut am 10. Juli 2012 (Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.)
  5. Karl Albrecht Schachtschneider: "Rechtsproblem Familie", S. 23, S. 28-31
    Pdf-icon-intern.svg Rechtsproblem Familie in Deutschland (41 Seiten)

Netzverweise


Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Kölner Beschneidungsurteil (21. April 2015) aus der freien Enzyklopädie IntactiWiki. Der IntactiWiki-Artikel steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der IntactiWiki ist eine Liste der Autoren verfügbar, die vor Übernahme in WikiMANNia am Text mitgearbeitet haben.