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Köterrasse

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Hauptseite » Sprache » Feindwort » Köterrasse

Die Beschimpfung von Deutschen als Köterrasse geht auf in türkischer Sprache verfasste Facebook-Kommentare des türkischen Grünen­politikers Malik Karabulut zurück.[1] Nach Übersetzung ins Deutsche - und Öffentlich­machung von dessen weiteren Schmähungen gegen das deutsche Volk - führten dessen Hetzreden zu politischen Verwicklungen, da Karabulut über Jahre hinweg im Bundesland Hamburg als türkischer Elternrat (und Vorstands­mitglied des Türkischen Elternbunds Hamburg) tätig war.

Eine Stellungnahme der Staatsanwaltschaft Hamburg bestätigte jedoch den von deutschen Migrations­aktivisten erwarteten Freispruch, indem es die Bezeichnung "Köterrasse" für Angehörige des deutschen Volkes als durchaus zulässig, mithin nicht strafwürdig nach § 130 StGB (Volksverhetzung), qualifizierte - und entsprechende Strafanzeigen zurückwies.

Auf kritischen Internet-Seiten und in sozialen Medien wird seitdem das Wort "Köterrasse" als sarkastische Selbst­bezeichnung inflationär verwendet - vergleichbar den verunglimpfenden Beschimpfungen von Deutschen als "Pack" und "Modernisierungs­verlierern", die ebenfalls auf system­konforme Ausdrücke zurückgehen und von Politikern als Bezeichnungen für Deutsche verwendet werden, die sich dem destruktiven Multi­kulturalismus entgegenstellen.[2]

So sieht ein Hassprediger aus: Malik Karabulut

Vorgeschichte der privaten Hetzkampagne

Am 2. Juni 2016 beschloss der Deutsche Bundestag - mit einer Gegenstimme (Bettina Kudla[wp], CDU) und einer Enthaltung - auf Antrag der Fraktionen von CDU/CSU, SPD und Grünen die Resolution "Erinnerung und Gedenken an den Völkermord an den Armeniern[wp][3] und anderen christlichen Minderheiten in den Jahren 1915 und 1916". Bundeskanzlerin Merkel, Vize-Bundeskanzler Gabriel und Bundes­außen­minister Steinmeier hatten nicht an der Debatte teilgenommen. Daraus folgt, dass auch türkisch­stämmige Bundestags­abgeordnete wie etwa Cem Özdemir der Armenien-Resolution zugestimmt haben.

Nach diesem Beschluss des Deutschen Bundestages - die den Völkermord an den Armeniern 1915/16 rechtlich als Genozid einstuft - erklärte Malik Karabulut in einem auf seinem privaten Facebook-Benutzerkonto publizierten Kommentar im Oktober 2016:

Zitat: «Erhofft sich Türkei noch immer etwas Gutes von diesem Hundeclan? Erwarte nichts Türkei, übe Macht aus! Sie haben nur Schweinereien im Sinn. Möge Gott ihren Lebensraum zerstören.[4] [...]

Diese Schlampe mit dem Namen Deutschland hat uns den Krieg erklärt - und wir schweigen immer noch. [...]

Erhofft sich die Türkei etwas von dieser Köterrasse? Ihr nennt uns Verbrecher und wir sollen dazu schweigen. Ab jetzt könnt ihr was erleben, ihr Köterrasse.[5]»

Begründung der Straffreiheit für deutschfeindliche Volksverhetzung durch die Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft Hamburg begründete ihre bizarre Vorstellung, dass es sich bei der hetzerischen Herabsetzung von Deutschen als "Köterrasse" keineswegs um Volksverhetzung im Sinne des § 130 StGB handelt, mit den Worten: Die angegriffene Gruppe müsse "sich durch irgendein festes äußeres oder inneres Unterscheidungs­merkmal als äußerlich erkennbare Einheit" herausheben. Dies gelte aber nicht für die Bezeichnung "Deutsche", da diese sich nicht "als unterscheidbarer Teil der Gesamtheit der Bevölkerung" abgrenzen ließen. Deutsche seien, laut Staats­anwaltschaft Hamburg, nicht als besondere Gruppe erkennbar: "Bei allen Personen mit deutscher Staats­bürgerschaft handelt es sich um die Bevölkerungs­mehrheit" und daher nicht um einen "Teil der Bevölkerung". Auch als Kollektiv seien die Deutschen "nicht beleidigungs­fähig", da es sich bei ihnen nicht "um einen verhältnismäßig kleinen, hinsichtlich der Individualität seiner Mitglieder fassbaren Kreis von Menschen" handele.[4]

Zitat: «Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat eine Anzeige gegen einen türkischen Elternrat wegen Volksverhetzung und Beleidigung der Deutschen zurück­gewiesen. Das ehemalige Vorstands­mitglied des Türkischen Elternbunds Hamburg, Malik Karabulut soll die Deutschen laut NDR vergangenen Oktober auf seiner Facebook-Seite unter anderem als "Köterrasse" beschimpft haben.

Die Staatsanwaltschaft Hamburg kann in diesen und ähnlichen Äußerungen Karabuluts keine Volksverhetzung erkennen. Die angegriffene Gruppe müsse "sich durch irgendein festes äußeres oder inneres Unter­scheidungs­merkmal als äußerlich erkennbare Einheit" herausheben, heißt es in der Begründung, die der JUNGEN FREIHEIT vorliegt. Dies gelte aber nicht für die Bezeichnung "Deutsche", da diese sich nicht "als unter­scheid­barer Teil der Gesamtheit der Bevölkerung" abgrenzen ließen.

Deutsche seien laut Staatsanwaltschaft nicht als besondere Gruppe erkennbar: "Bei allen Personen mit deutscher Staats­bürgerschaft handelt es sich um die Bevölkerungs­mehrheit" und daher nicht um einen "Teil der Bevölkerung".[6] Auch als Kollektiv seien die Deutschen "nicht beleidigungs­fähig", da es sich bei ihnen nicht "um einen verhältnis­mäßig kleinen, hinsichtlich der Individualtiät seiner Mitglieder fassbaren Kreis von Menschen handelt", heißt es weiter.»[4]

Reaktionen von Gutmenschen

Ob zahnärztliche Zusatzzahlungen, Freitickets für Bus und Bahn, Eintritt in Schwimmbäder, Kindergeld und diverse sonstige Gratis­über­weisungen an illegale Einwanderer oder eine unter­durch­schnittliche Erwerbs­beteiligungs­rate aufweisende Zuwanderer­gruppen - kein Problem, die "Köterrasse" bezahlt das alles, ohne zu zögern; die deutschen Steuer­deppen lassen sich gerne anspucken, verachten und beleidigen, denn sie lieben die Völker­freundschaft so sehr, dass sie sich zur Selbstaufgabe geradewegs verpflichtet fühlen. Und gefragt, was das soll, erteilen sie empört die Belehrung, es gebe gar keine Völker, sondern nur "Menschen, die schon länger hier leben" und "Menschen, die neu dazu­gekommen sind".[7]

Die Entrechtung der Alteingesessenen bei gleich­zeitiger Privilegierung von illegalen Migranten wird über einen langen Zeitraum systematisch betrieben und von Kirchen, Gewerkschaften, Arbeitgeber­verbänden und Parteien gebilligt, explizit erwünscht und energisch wie kompromisslos verfochten. In der Folge kam es anlässlich der Karabulut-Tiraden denn auch zu unfassbar würdelosen, verächtlichen - und an Irrsinn kaum zu überbietenden - Stellung­nahmen von gutmenschlichen Funktionsträgern in Politik, Medien und Universitäten. Wer sein eigenes Volk mit solcher Wut erniedrigt, schädigt und abzuschaffen wünscht, ist Opfer eines mittels Umerziehung aufgeprägten ideologischen Schuldkults.

Beim Karnevalsumzug 2017 in Hagen warfen "Jecken" denn auch tatsächlich in Plastiktüten verpacktes Hunde­futter in die Zuschauermenge.[8] Derartige Begebenheiten ereignen sich ohne jegliche gesellschaftliche oder gar - trotz einschlägiger Normen entsprechend anwendbaren Rechts - strafrechtliche Konsequenz, ohne sittliche Orientierung und ohne jegliches Gespür für eine selbstbewusste Haltung.

Das moralische Vokabular befindet sich scheinbar vollständig im exklusiven Besitz der Vertreter des uneingeschränkte politische Geltungsmacht innehabenden Kulturmarxismus, weshalb umgehend auf Auflehnung oder Widerstand mit der direkten sozialen Bestrafung des Kritikers durch wirtschaftliche Zerstörung seines Unternehmens oder Erzwingung seiner Ad-hoc-Entlassung mittels Druckausübung auf seinen Arbeitgeber reagiert wird. Restaurant­inhaber, Hallen­vermieter, Floristen, Taxifahrer usw. werden privat und direkt attackiert, nachdem Journalisten, Richter, Rundfunk­intendanten und Hochschul­lehrer bereits über Jahrzehnte hinweg - per negativer Selektion - zur Verwirklichung einer kultur­marxistischen Agenda verpflichtet worden sind.

Literatur

  • Friederike Beck: Die geheime Migrationsagenda - Wie elitäre Netzwerke mithilfe von EU, UNO, superreichen Stiftungen und NGOs Europa zerstören wollen. Kopp-Verlag 2016, ISBN 3-86445-310-0
  • Manfred Kleine-Hartlage: Die liberale Gesellschaft und ihr Ende. Über den Selbstmord eines Systems. Edition Antaios 2013, ISBN 3-944422-30-9
  • Akif Pirinçci: Deutschland von Sinnen. Der irre Kult um Frauen, Homosexuelle und Zuwanderer. Manuskriptum Verlagsbuchhandlung [Lichtschlag in der Edition Sonderwege], 2014, ISBN 3-944872-04-5

Einzelnachweise

  1. Abgeordnetenwatch.de: Malik Karabulut
  2. Im Kommentar­bereich des Blogs Politically Incorrect wurden zum betreffenden Artikel binnen 48 Stunden 233 Kommentare zu dem Vorgang veröffentlicht: Deutsche dürfen "Köterrasse" genannt werden, Politically Incorrect am 27. Februar 2017
  3. Die historische Faktizität des Völkermords ist innerhalb der wissenschaftlichen Welt unbestreitbar.
  4. 4,0 4,1 4,2 Vgl.: Keine Volksverhetzung. Deutsche dürfen "Köterrasse" genannt werden, Junge Freiheit am 27. Februar 2017
  5. Vgl.: Keine Volksverhetzung: Staatsanwaltschaft erlaubt die Bezeichnung von Deutschen als "Köterrasse", Epoch Times am 28. Februar 2017
  6. Zum Thema "Teil der Bevölkerung" siehe: WGvdL-Forum: Volksverrat ist nicht Volksverhetzung, T.R.E. Lentze am 11. November 2018 - 00:32 Uhr
    WGvdL-Forum: Strafbefehl gegen Lentze: Berufungs-Hauptverhandlung am 20.12.2019, 10:00 Uhr im Landgericht Bonn, trel am 24. Oktober 2019 - 15:40 Uhr
    WGvdL-Forum: Strafbefehl gegen Lentze: Freispruch (noch nicht rechtskräftig), trel am 20. Dezember 2019 - 14:13 Uhr
  7. Klaus-Rüdiger Mai: Diskriminierung als Staatsziel? Die Strategie der kulturellen Öffnung der Staatsministerin Özoguz und die Folgen für die Wirtschaft, Deutscher Arbeitgeberverband, online am 21. November 2016
  8. Madeline Jäger: Hundefutter statt Kamelle in Hagen! Eltern böse: Wie sollen Kinder den Unterschied merken?, Der Westen am 28. Februar 2017

Querverweise

Netzverweise


Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Köterrasse (8. März 2017) aus der freien Enzyklopädie Metapolitik. Der Metapolitik-Artikel steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Metapolitik ist eine Liste der Autoren verfügbar, die vor Übernahme in WikiMANNia am Text mitgearbeitet haben.