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Lohngerechtigkeit

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Relative Lohngerechtigkeit
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Lohngerechtigkeit beschreibt in der Wirtschaftssoziologie die Vorstellung, dass der Lohn einen der Leistung des Arbeitenden geschuldeten oder ihm gemäßen Anteil am Produkt darstellt bzw. diesem Anteil entsprechen soll. Entgegen der Vorstellung von der Ausbeutung des Arbeitenden durch den Kapitalisten ("Die Arbeit schafft die Werte"), die zu einem prinzipiellen Interessen­gegensatz von Lohn­abhängigen und Kapitalisten führt, impliziert der g.e Lohn, gerechter ein prinzipiell partner­schaft­liches Verhältnis. An ältere Formen einer "moralischen Ökonomie" knüpft die Vorstellung an, dass durch den Lohn den Arbeitenden und ihren Familien ein "gerechtes Auskommen", ein anständiges Leben ermöglicht werden muss.

Zitat: «
Lohngerechtigkeit -
Definition von Kößler
Die Fragen der absoluten Lohnhöhe und des relativen Lohnvergleichs beschäftigen alle Arbeitnehmer und deren Führungskräfte. Die Ausführungen zur Gestaltung eines möglichst gerechten Anreizsystems müssen an dieser Stelle notgedrungen kursorisch bleiben, da die Diskussion der Lohngerechtigkeit leicht ein eigenes Buch füllen würde.

Die Einschränkung "möglichst gerecht" deutet bereits an, wie schwierig diese Aufgabe ist. So kann nach unterschiedlichen Gerechtigkeits­prinzipien durchaus Unterschiedliches als gerecht angesehen werden. In der Abbildung wird als Beispiel die Definition von Kößler verdeutlicht: Er unterscheidet drei Kernprinzipien (fett gedruckt) und fünf Randprinzipien der Lohngerechtigkeit.»[1]

Einzelnachweise

  1. Jürgen Schechler: Prinzipien der Lohngerechtigkeit, Blickpunkt Wirtschaft am 25. März 2013

Netzverweise

Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Lohngerechtigkeit aus dem Wirtschaftslexikon. Der Wirtschaftslexikon-Artikel steht unter unklaren Lizenz-Bedingungen.