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Privatrecht

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Hauptseite » Staat » Recht » Privatrecht

Privatrecht gibt es prinzipiell nur in denjenigen Staaten, die ein Minimum an Privat­autonomie bei ihren Staatsbürgern dulden. So erhalten diese von ihrem Staat eine rechtlich beschränkte Abschluss­freiheit[wp] für gegen­seitige Verträge[wp] und eine weitgehende inhaltliche Gestaltungs­freiheit für die erlaubten Rechts­geschäfte des jeweiligen Vertragsrechts.

Je nach Menschenbild und Freiheits­grad entwickelten sich so im Privatrecht die nationalen Rechts­verhältnisse durch die Selbst­gestaltung der Personen.[1]

Wenn der Staat über das Privatrecht agiert

Zitat: «Das muss man sich auch immer wieder und ständig aufs Neue klarmachen: Wie diese Bundesregierung sich durch Umwege ins Privatrecht über Recht hinwegsetzt.

Fast immer stecken das Frauen- und das Justizministerium und Figuren wie Heiko Maas dahinter. Immer wieder hebelt man Recht aus, indem man sich hinter privatrechtlichen Organisationen versteckt und den Weg über das Privatrecht geht, um Verfassungsrecht[wp] zu umgehen. Wir hatten das gerade mit der Umwelthilfe, mit der man Städte verklagt, um die Zuständigkeits­verteilung auszuhebeln. Bei der Zensur[wp] schiebt man das auf obskure Organisationen wie die Amadeu-Antonio-Stiftung und Firmen wie Facebook ab und sagt dann, ach, der Staat habe mit der Zensur ja gar nichts zu tun, das seien die AGB[wp] von Facebook. Ständig tun sie Dinge, die ein Staat nicht darf, indem sie sich hinter Vereinen[wp] und Stiftungen tarnen, die sie dann wieder über die Ministerien mit Geld vollpumpen und steuern.

Ich habe ja auch schon von Journalisten­konferenzen berichtet, dass die da stets allergisch reagieren und böse werden, wenn die Sprache auf politischen Einfluss auf die Presse kommt, aber dann sitzen da Organisationen wie die Neuen Deutschen Medien­macher[wp], die direkt aus den Ministerien finanziert werden, mittendrin, oder man bekommt "Hand­reichungen" gereicht, in denen etwa steht, wie man über Schwule und Lesben zu schreiben hat, damit die gut aussehen. Gefördert durch... und so weiter.» - Hadmut Danisch[2]

netzpolitik.org[wp] veröffentlicht ein "geheimes Gutachten" über die AfD mit der Begründung
Zitat: «Das Dokument gehört in die Öffentlichkeit und nicht in einen Panzerschrank, aus vielen Gründen.»[3]

Wofür brauchen wir überhaupt noch Gesetze und Demokratie, wenn uns doch die Moral­abteilung von netzpolitik.org verkündet, was richtig und was falsch ist? Ständig wettert man von links, dass sich etwa Kapitalisten, Investoren, Baulöwen nicht um Grundrechte scheren würden, aber man selbst ist der Meinung, dass man nur den eigenen Moral­vorstellungen unterliegt.

Zitat: «Der Verfassungsschutz hat Anhalts­punkte zusammen­getragen, dass die größte Oppositions­partei gegen Demokratie und Verfassung arbeitet.»[3]

Und wer eigenmächtig geheime Dokumente veröffentlicht und Parteien angreift, sich über demokratische und verfassungs­mäßige Rechte hinwegsetzt, der tut das nicht?

Zitat: «Das zugrundeliegende Gutachten ist 436 Seiten stark und als "Verschluss­sache - Nur für den Dienst­gebrauch" eingestuft.»[3]

Nur für den Dienstgebrauch? Gerade eben war es noch "geheim".

Zitat: «Die Verfassungsschutz-Analyse ist ein wichtiges Dokument der Zeitgeschichte. Es gehört in die Öffentlichkeit und nicht in einen Panzerschrank neben dem Schredder.»[3]

Das ist eine sehr einseitige Sicht. Es gibt eine massive linke Anwalts- und Finanzierungs­infra­struktur, die jeden sofort angreift, der Dokumente veröffentlicht, die er für wichtig und zeit­geschichtlich hält, aber die Linken nicht in den Kram passen.

Man beachte dabei das Datum: Stand: 15. Januar 2019

Ist das nicht seltsam? Neulich erst hat man Maaßen[wp] geschasst, den Verfassungs­schutz­präsidenten ausgetauscht, und *Schwupps* liefert der Verfassungs­schutz politisch passende Gutachten, die *Noch-ein-Schwupps* im Netz auftauchen. Und da steht:

Zitat: «Bei der Gesamtpartei AfD liegen zwar erste, aber für eine Beobachtung noch keine hinreichenden tatsächlichen Anhalts­punkte dafür vor, dass sie sich gegen die freiheitliche demokratische Grund­ordnung[wp] richtet.

Aus der oben ausgeführten Analyse der Programmatik sowie der der AfD zurechenbaren Aussagen ergeben sich erste tatsächliche Anhalts­punkte, die für eine extremistische Bestrebung sprechen. In diesem Zusammenhang ist zunächst festzustellen, dass die Programmatik der AfD sich trotz ihrer vergleichbar kurzen Geschichte kontinuierlich verschärft hat; eine parallele Entwicklung ist bei den zurechenbaren Äußerungen zu erkennen.»[3]

Heißt im Klartext: Eigentlich haben wir nichts in der Hand, aber es ergeben sich Anhalts­punkte, die für extremistische Bestrebungen sprechen. (Bei welcher Partei gibt es die nicht? Was ist mit den Grünen?) So "wenn die so weitermachen, werden die bestimmt mal...". Liest sich wie Bestell-Gefälligkeits­gutachten. Deshalb musste dann wohl auch Maaßen weg, damit sowas geht.

Wie kam also dieses Gutachten an netzpolitik.org?

Ist ja auch nicht das erste Mal, dass die klassifizierte Informationen veröffentlichen.[4]

Das wirft die Frage auf, wer oder was ist netzpolitik.org eigentlich? Gegründet vom Ex-Grünen Markus Beckedahl[wp]. Unklar ist deren Geschäftsmodell. Laut Webseite leben sie allen von Spenden. Das glaube ich aber nicht. Jedenfalls nicht von normalen Leser­spenden. Das steht da viel zu unauffällig, nur als Alibi. Sie sagen, sie machen auch Werbung. Ich seh nur keine.

Das sieht alles sehr undurchsichtig aus, und der Umstand, dass die ein e.V. sind (was ich für vereins­rechtlich mindestens fragwürdig halte, das sieht mir sehr vorgetäuscht vor, wenn wenn man sich anschaut, wieviele da anfangs mitgemacht haben, reicht das nicht für einen Verein). Das ist eigentlich so ein typisches Beispiel einer "Non-governmental Organisation" mit verschleierter Finanzierung.

Mit wem hängt die zusammen?

Ein Leser wies mich auf diesen Tweet hin, der ihm aufgefallen sei:

Zitat: «
Netzpolitik - Das Verfassungsschutz-Gutachten zur AfD gehoert in die Oeffentlichkeit und nicht in einen Panzerschrank neben dem Schredder.jpg
Wir veröffentlichen das Verfassungsschutz-Gutachten zur AfD bei @netzpolitik_org.

Es beschreibt, wie die AfD gegen Demokratie und Verfassung arbeitet.

Das Dokument gehört in die Öffentlichkeit und nicht in einen Panzerschrank, aus vielen Gründen.

http://netzpolitik.org/2019/wir-veroeffentlichen-das-verfassungsschutz-gutachten-zur-afd/ »[5]

Zitat: «Antwort an @netzpolitik @janboehm @netzpolitik_org

Ich finde toll was ihr macht. Die Afd muss weg und vor allem aus den Köpfen der Menschen.

Man sollte auch andere Parteien untersuchen. Ich glaube man findet bei CDU, SPD, FDP, Linke, Grüne genug Material, das zeigt, dass diese Parteien gegen den Staat und die Bürger arbeiten.» - Max Maier[6]

Nun sollte man es nicht zu hoch bewerten, weil der Angetwitterte ja nichts dafür kann, was andere an ihn twittern. Aber es fällt schon auf: Alle verfassungs­feindlich außer Linke/SED/DDR. Und netzpolitik.org soll aufdecken, wer alles bürger­feindlich ist. Quasi so als antifaschistischer Schutzwall[wp].

Wie Jan Böhmermann als weiterer Empfänger dieses Tweets da reinpasst, ist eine andere Frage. Die Rolle von Schnitzlers[wp] hat beim ZDF ja eigentlich der Welke[wp] inne.

Mir stellt sich eine andere Frage: Was hat das eigentlich mit "Netzpolitik" zu tun?

Aus deren Selbstbeschreibung:

Zitat: «netzpolitik.org ist eine Plattform für digitale Freiheits­rechte. Wir thematisieren die wichtigen Frage­stellungen rund um Internet, Gesellschaft und Politik und zeigen Wege auf, wie man sich auch selbst mit Hilfe des Netzes für digitale Freiheiten und Offenheit engagieren kann. Mit netzpolitik.org beschreiben wir, wie die Politik das Internet durch Regulierung verändert und wie das Netz Politik, Öffentlichkeiten und alles andere verändert.»[7]

Klassifizierte Akten über das Internet zu verbreiten wäre schon eine sehr weit hergeholte Interpretation dieser Selbstdarstellung.

Könnte das also sein, dass die als Verein wieder mal dazu dienen, dass sich Grundrechtsverpflichtete, nämlich einer Bundestags­fraktion, der Grundrechts­verpflichtung durch Flucht in das Privatrecht zu entledigen? Die Flucht in das Privatrecht ist bei linken Parteien ja die ständige Masche, um Grundrechte und das Grundgesetz zu umgehen.

Dann wäre netzpolitik.org eine kriminelle Informations­wasch­anlage, die zwar behauptet, sich für Demokratie und Grundrechte einzusetzen, aber genau das Gegenteil dessen macht, nämlich einer Bundestags­fraktion dazu dient, eben diese Demokratie und Grundrechte zu umgehen, und Dinge zu tun, die aus gutem Grund verboten sind. Eine Rechtsbruchmaschine.

– Hadmut Danisch[8]

Inversion der Grundrechte

Eine Anmerkung zur Inversion der Grundrechte.

Ich habe das schon öfters kritisiert und als Unsinn dargestellt, wenn Leute, die als Journalisten oder Politiker in der Öffentlichkeit stehen und sich zu politischen Themen äußern, dann an ihren Twitter-Account schreiben "hier privat". Und dann gleich noch dazu "Moderator der Nachrichten­sendung X beim Y-Fernsehen" - also nicht nur inhaltlich nicht trennen, sondern gleich erst mal den Bezug zur beruflichen Tätigkeit herstellen. Ist mir gerade wieder so aufgefallen, weil die Berliner Zeitung das bei Chebli auch gerade deutlich kritisiert.[9]

Wisst Ihr, woran mich das schon wieder erinnert?

Flucht in das Privatrecht.

Ich hatte das doch schon so oft, dass sich der Staat rechtlicher, insbesondere verfassungs­rechtlicher Verpflichtungen zu entziehen versucht, indem er den Umweg über das Privatrecht nimmt. Beispiel Kinderpornosperre. Beispiel Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Und so viele Beispiele mehr. Die ganzen Stiftungen und Vereine[wp], DFG[wp], und und und. Immer wieder versucht man, zwingende Grundrechts­verpflichtungen zu umgehen und auszuhebeln, indem man politisches und staats­gewalt­liches Handeln in das Privatrecht auslagert.

Es gab vor Jahren mal einen Fall, in dem ein Professor aus Auskunft geklagt hat, weil sein Forschungs­antrag willkürlich (politisch) und ohne Begründung abgelehnt wurde, er würde gerne mal wissen, warum, und wonach das bewertet wird. Da hat er eigentlich ein Grundrecht drauf, denn erstens sind es öffentliche Gelder und zweitens genießt er Freiheit von Forschung und Lehre, und damit Freiheit von politischen Eingriffen.

Das Verwaltungsgericht wies ihn ab, weil die DFG ein privat­rechtlicher Verein sei, und damit öffentlichem Recht nicht unterliege, das Verwaltungs­gericht nicht zuständig sei.

Das Amtsgericht wies ihn ab, weil es gegenüber privat­rechtlichen Vereinen keinen Auskunfts­anspruch gibt, die können machen, was sie wollen, und müssen es nach außen nicht begründen.

So wird das komplette verfassungs­mäßige Rechte- und Pflichten­gerüst ausgehebelt und außer Kraft gesetzt. Überall wuchern Stiftungen, GmbHs, Vereine und ähnliches, und zunehmend führen sich auch Universitäten privat­rechtlich auf. Im Prinzip wird das öffentliche Recht zunehmend abgeschafft und der Staat führt sich wie eine Privatperson[wp] auf, die sich niemandem gegenüber erklären, oder rechtfertigen muss und nicht verfassungs­verpflichtet ist. Ich habe das ja auch schon einige Male beschrieben, dass es da zu einer perversen Umkehrung kommt: Nicht der Bürger hat mehr Grundrechte als Abwehrrechte gegen den Staat, sondern Grundrechte sind jetzt Abwehrrechte des Staats gegen den Bürger. Deshalb wird auch immer mehr Regierungs­tätigkeit mittels enormer Zuwendungen an externe Organisationen ausgelagert, wie etwa die Amadeu-Antonio-Stiftung. Deshalb sind diese "NGOs" (Nichtregierungsorganisation) in manchen Ländern auch so unbeliebt. Weil damit fremde Staaten in fremden Ländern agieren, ohne sich an irgendwelches öffentliches Recht[wp] zu halten, weil sie sich als privat ausgeben.

Und genau das passiert hier, wenn die nun immer häufiger staatlich und in enger Verbindung mit ihrem Amt oder ihrer Stelle beim Fernsehen twittern, sich aber als "privat" kennzeichnen wollen:

Es ist nicht mehr so, dass der Staat gewisse Neutralitäts- und Unterlassungs­verpflichtungen einzuhalten hat, sondern quasi die Meinungsfreiheit für sich und als Abwehrrecht gegen den Bürger in Anspruch nimmt.

Hier eben: Chebli ist Staats­sekretärin und hoch bezahlt (ich habe noch nicht verstanden, wofür eigentlich), und als solche eigentlich Grundrechts­verpflichtete, zur Neutralität Verpflichtete. Auch außerhalb des Dienstes. Dafür genießt man die Voll­versorgung der (auch der politischen) Beamten. Sie dreht das damit aber rum und nimmt damit für sich Meinungs­freiheit, die eigentlich ein Abwehrrecht gegen den Staat ist, in Anspruch, und macht sie zum Abwehrrecht der Staats­sekretärin gegen den Bürger.

Das nimmt überhand.

Und dann haben diese Leute auch noch die Chuzpe[jw], sich, und nur sich, als die "Demokraten" zu erklären.

– Hadmut Danisch[10]

Einzelnachweise

  1. JurisPedia: Privatrecht (de)
  2. Hadmut Danisch: Der Umweg über das Privatrecht, Ansichten eines Informatikers am 13. Oktober 2018
  3. 3,0 3,1 3,2 3,3 3,4 Wir veröffentlichen das Verfassungsschutz-Gutachten zur AfD, netzpolitik.org am 28. Januar 2019 (Der Verfassungsschutz sieht Anhaltspunkte dafür, dass die AfD verfassungs­feindlich ist. Das geht aus einem detaillierten und geheimen Gutachten hervor, das wir in voller Länge veröffentlichen. Das Dokument gehört in die Öffentlichkeit und nicht in einen Panzerschrank, aus vielen Gründen.)
  4. Jost Müller-Neuhof, Frank Jansen Sonja Álvarez: Ermittlungen gegen Netzpolitik.org: Es ist ein schwer­wiegender Eingriff, Der Tagesspiegel am 1. August 2015 (Generalbundesanwalt Harald Range geht wegen Landesverrats gegen die Journalisten von Netzpolitik.org vor. Das ist ein seltener Vorgang in der Bundesrepublik. Ist die Pressefreiheit in Deutschland in Gefahr? Lesen Sie hier alle Fragen und Antworten.)
  5. Twitter: @netzpolitik - 27. Jan. 2019 - 22:58 Uhr
  6. Twitter: @MaxMaie52722715 - 27. Jan. 2019 - 23:25 Uhr
  7. netzpolitik.org: Über uns
  8. Hadmut Danisch: Ist netzwerkpolitik.org eine Privatorganisation der SED?, Ansichten eines Informatikers am 29. Januar 2019
  9. Julia Haak: Internes Rundschreiben: Staatssekretärin Sawsan Chebli hat wieder Ärger, Berliner Zeitung am 26. Januar 2019
  10. Hadmut Danisch: "Ich twittere hier privat", Ansichten eines Informatikers am 26. Januar 2019

Querverweise

Netzverweise

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Privatrecht (4. Februar 2018) aus der JurisPedia. Der Jurispedia-Artikel steht unter der Creative Commons Lizenz. In der JurisPedia ist eine Liste der Autoren verfügbar, die vor Übernahme in WikiMANNia am Text mitgearbeitet haben.