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Rainer Hoffmann

Aus WikiMANNia
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Hauptseite » Personen-Portal » Rainer Hoffmann Bei Namensgleichheit siehe: Rainer

Rainer Hoffmann
R. Hoffmann im Mai 2010, © Petrov Ahner
Geboren Februar 1964[1]
URL solarkritik.de (Zum Archiv)
solarresearch.org (Neuer Blog)
Twitter @solarkritik

Rainer Hoffmann (* 1964) ist ein deutscher Buchhalter und Kritiker der Solar­industrie. Er war Betreiber der Webseite "solarkritik.de".

Zum Solarenergiekritiker wurde er, weil er sich 1996 auf Grund falscher Versprechungen zum Kauf einer Solarthermie[wp]-Anlage überreden ließ. Als diese im Betrieb nicht das hielt, was die Werbung des Anbieters versprochen hatte, wollte er die Sache richtig­stellen. Nach seinem ersten Fehler, der Werbung überhaupt geglaubt und ein nutzlos teures Gerät erstanden zu haben, beging er den zweiten Fehler, dem deutschen Rechtswesen blind zu vertrauen; zu glauben, dass die Justiz dazu da wäre, die Verbraucher zu schützen, offensichtliche Werbe­lügen zu unterbinden und Wieder­gutmachung anzuordnen.

Aktueller Stand

Rainer Hoffmann hat am 30. November 2012 die umfangreichen solar­energie­kritischen Inhalte seiner Webseite selbst vom Netz genommen[2], da er die ständigen öffentlichen Aus­einander­setzungen leid war, die sich nunmehr seit über zehn Jahren hinziehen. Im Verlauf dieser Aus­einander­setzungen erlebte er einen Höllengang durch die juristischen Instanzen, die schließlich mit dem Verlust seiner bürgerlichen Existenz, dem Versuch der Einweisung in die Psychiatrie, dem Strafvollzug im Gefängnis und der Zwangs­versteigerung seines Hauses endete. Am 13. November 2012 wurde die Zwangs­räumung durch ein starkes Polizei­aufgebot vollzogen. Da ihm bei einer Verhaftung auch die zwangsweise Einweisung in eine psychiatrische Einrichtung drohte, hat er Deutschland am 14.11.2012 verlassen und ist de facto seitdem auf der Flucht. Seit April 2013 ist durch juristische Beamte beim NRW-Justiz­ministerium faktisch bestätigt worden, dass ein Rechtsanwalt aus Reckling­hausen, der jahrelang den "Vernichtungs­feldzug" gegen den "Solarkritiker" geführt hatte, durch einen geheim­gehaltenen Bescheid des NRW-Justizministerium vom 27.12.2002 mit dem "Richterprivileg" straffrei gestellt worden war.[3] Im Juli 2013 hat der Solar­energie­kritiker dem Amtsgericht Reckling­hausen desweiteren nachweisen können, dass ihm durch das Amtsgericht Recklinghausen der gesetzliche Richter (Art. 101) im November 2012 bei der richterlichen Bearbeitung des angeblichen "Drohmail"-Vorwurfs entzogen worden ist.[4] Dieser Nachweis befindet sich weiterhin (mit Stand vom 10.09.2013) beim Amtsgericht Recklinghausen in Bearbeitung !!

Vorgeschichte

Rainer Hoffmann hatte 1996 eine thermische Solaranlage[wp] erworben. Als ausgebildeter Bilanz­buch­halter (IHK), Controller (IHK) und Prokurist eines mittel­ständischen Baustoff­betriebes stand für ihn bei der Anschaffung der Anlage die Rentabilität der Investition im Vordergrund. Die Wirtschaftlichkeit hatte er selbst­verständlich vorausgesetzt, da diese der Kern unzähliger Medien­berichte war. Gleiches ergab sich auch aus einer Werbeanzeige seines Solar­anlagen­anbieters, die eine ca. 60 %ige Einsparung von Heizenergie (auch für die Raum­heizungs­wasser­erwärmung) versprach. Im folgenden Verkaufs­gespräch wurde diese Einsparung nach Rainer Hoffmanns Angaben dann nochmals vom Anbieter ausdrücklich zugesagt. Die Anlage wurde bestellt.

Im späteren Betrieb musste er dann jedoch feststellen, dass selbst im Sommer die Gasuhr noch lief. Daraufhin beschäftigte er sich intensiv mit der zugrunde­liegenden Technik, wodurch ihm schnell klar wurde, dass diese Versprechungen Unsinn waren. In der Praxis werden mit solchen Anlagen typisch nur etwa 5-10 % Energie­einsparung erzielt. Die Rentabilität solcher Investitionen ist aus physikalischen Gründen fast immer ausgeschlossen. Bei Installations­fehlern kann es sogar zu einem Mehr­verbrauch kommen, indem der Kollektor bei Regelungs­fehlern beheizt wird. Die laufende Gasuhr im Hochsommer deutet auf einen solchen Fehler hin.

Da Rainer Hoffmann wegen der Effizienz­losigkeit die Solaranlage nicht bezahlte, wurde er vom Verkäufer verklagt. Der Solar­anlagen­anbieter hatte seine Werbeanzeige nach der Klage­erhebung abgeändert, so dass in der neu veröffentlichten Werbeanzeige die ursprünglich verwendeten Begriffe wie "Brauchwasser" und "Wärme direkt ab Sonne" nicht mehr enthalten waren. Diese ursprünglich verwendeten Begriffe dienten dazu, der Solaranlage auch eine entsprechende Energie-Einspar-Effizienz von 60 % bei der Raumheizung vor­zu­täuschen. In der thermischen Gesamt­energie­bilanz macht sich diese Einsparung jedoch nur zu 5-8 % bemerkbar. Diese wesentliche Information wird dabei meistens unterschlagen, was von Rainer Hoffmann auf seiner Webseite stets richtig dargestellt wurde.

Das Oberlandesgericht Hamm verwendete jedoch in der Urteils­begründung die abgeänderte Werbeanzeige, was zu einem nachteiligen Schuldspruch für Rainer Hoffmann führte.

Politische Einflussnahme

Bereits 1998 wurde im Justizministerium NRW über Rainer Hoffmann eine umfangreiche Akte von mittlerweile über 500 Seiten angelegt, von denen inzwischen 198 Seiten vom Ministerium als "geheim" deklariert und trotz richterlichen Beschlusses (Verwaltungsgericht Gelsenkirchen) weiterhin nicht vorgelegt werden. Zumindest sind umfangreiche regelmäßige Kontakte zwischen der Führungs­ebene des Justiz­ministeriums NRW und den befassten Gerichten hierdurch einwandfrei belegt.

Beispielsweise kam ein Blatt dieser Geheimakte versehentlich in den freigegebenen Teil, wo es von Rainer Hoffmann zufällig gefunden wurde. Es handelt sich um eine Stellungnahme eines Ministerialrats an den Petitions­ausschuss NRW mit einer falschen Sach­verhalts­darstellung zu Ungunsten des Petenten Rainer Hoffmann. Hoffmann sieht in diesen langjährigen politischen Aktivitäten das zweifelhafte politische Motiv, in der Solar­energie­industrie Arbeitsplätze zu schaffen, in dem die "60-Prozent-Werbetäuschung" der Solar­thermo­energie­branche auch juristisch legitimiert worden ist.

Webseite Solarkritik

Auf der von ihm allein verantwortlich betriebenen Webseite "solarkritik.de" hatte Rainer Hoffmann mit nach­voll­ziehbaren Energie­bilanzen und Wirt­schaft­lichkeits­rechnungen die im Regelfall fehlende Wirtschaftlichkeit thermischer Solaranlagen einwandfrei belegt.

Des Weiteren wendete sich diese Seite gegen die irreführende Bewerbung solcher Anlagen. Da er diese irreführenden Anzeigen und Medien­berichte zwecks Beleg unter Berufung auf das Zitatrecht[ext] mit entsprechender Kommentierung ins Internet stellte, wurde er von den Angegriffenen häufig mit Urheber­rechts­klagen überzogen.

Dabei dokumentierte er auch seine eigene Anlage und bezeichnete anfangs den Anbieter aufgrund der dabei nachgewiesenen falschen Werbe­versprechen als mutmaßlichen Betrüger. Diese Benennung wurde ihm gerichtlich untersagt, worauf er in Folge seine Aussage abmilderte und nur noch sagte, daß er sich vom Anbieter betrogen "fühle", was sicherlich den Tatsachen entsprach. Die Webseite zeigte er seinem Anwalt, der die danach gewählten Formulierungen und Zitierungen für unbedenklich hielt (was sich auch in einem nach­folgenden Beleidigungs­verfahren bestätigte). Mehr kann ein Webseiten­betreiber eigentlich nicht tun.

Psychiatrisierungsbestrebungen

Nachdem der Fall Hoffmann der Justiz ausgesprochen unangenehm wurde, da der Fall auf der Webseite "solarkritik.de" bestens belegt war und immer weitere Kreise zog, wurde schließlich versucht, Rainer Hoffmann durch Psychiatrisierung die Prozess­fähigkeit aberkennen zu lassen. Hierbei wurde er mehrfach mit Verhaftung und Zwangs­vorführung zur psychiatrischen Untersuchung bedroht, wogegen er sich wehrte.[5]

Worum es bei dieser Vorgehensweise geht, lässt sich anhand des derzeit in fast allen Medien behandelten Justizskandals Gustl Mollath eindrucksvoll beobachten.

Gustl Mollath, hatte zunächst im Rahmen eines Rosenkriegs umfangreiche Schwarzgeld­geschäfte seiner Ehefrau mit detaillierten Belegen zur Anzeige gebracht. Diese Vorwürfe belasteten etliche Honoratioren und stellten sich gemäß Prüfungsbericht der betroffenen Bank noch vor dem entsprechenden Prozess auch sämtlich als zutreffend heraus (Revisionsbericht S.15).

Was bei Gustl Mollath die Schwarzgeld-Verschiebungen sind, sind bei Rainer Hoffmann die Aufdeckungen über die Solarwirtschaft. Dass Rainer Hoffmann bei solchen Aussichten flüchtet, ist nachvollziehbar, da ansonsten ein ähnliches Schicksal einer psychiatrischen Zwangs­behandlung wie bei Gustl Mollath zu befürchten gewesen wäre.

Zwangsversteigerung

Rechtsstaat Deutschland: Erst versuchte man ihn mundtot zu machen, dann hat man ihn enteignet und schließlich vertrieben.

Die Kosten der Auseinander­setzungen mit der Justiz kulminierten schließlich in der Zwangs­versteigerung seines Hauses, die am 13.11.2012 schließlich die Zwangsräumung zur Folge hatten. Die Reckling­häuser Zeitung berichtete hierüber.[6]

Dem Zeitungsbericht ist zu entnehmen, dass die Staatsmacht zur Absicherung des Manövers etwa ein Dutzend Streifen­beamte und weitere Beamte einer Einsatz­hundert­schaft vor Ort hatte. Die unmäßige Macht­demonstration wird durch unverhohlene Schaden­freude der grinsenden Polizisten (Bild) noch unter­strichen.

Das von Rainer Hoffmann vermutete Ziel des Polizei­einsatzes war letztlich seine Verhaftung mit anschließender Zwangs­einweisung in eine psychiatrische Einrichtung. Anders ist das unverhältnismäßige Polizei­aufgebot auch kaum zu erklären. Der drohenden Psychiatrisierung hat er sich durch rechtzeitige Flucht entzogen und er befindet sich seitdem im Ausland.

Fazit und Wertung

Der ursprüngliche Anlass war eigentlich banal. Rainer Hoffmann hatte eine weitgehend unwirksame thermische Solaranlage erworben, wie dies hierzulande vermutlich täglich mehrfach passiert. Durch die staatliche Förderung begünstigt, gibt es in diesem Industriezweig etliche dubiose Anbieter, was inzwischen allgemein bekannt sein dürfte. Manche sind auch nur Opfer der staatlichen Propaganda, was für Opfer und Täter fast gleicher­maßen zutreffen dürfte. So ist es zu Anfang auch Rainer Hoffmann ergangen und das hält er auch dem Installateur der Anlage zugute. Von Letzterem wurde die Anlage in eigenen Zeitungs­anzeigen vermutlich in völliger Verkennung der physikalischen Realität zunächst auch noch klar irreführend, später dann abgeändert (aber nicht weniger irreführend) beworben.

Die Wirksamkeit von Rainer Hoffmanns Aufklärungs­arbeit zeigte sich durch unzählige entsprechende Kommentare auf seiner Webseite. Vielen potentiellen Opfern hat er dadurch großen wirtschaftlichen Schaden erspart. Der vermiedene Schaden dürfte sicherlich eine mehrstellige Millionenhöhe betragen; allein dafür hätte er eigentlich das Bundesverdienstkreuz verdient.

Kernproblem der gesamten Angelegenheit ist die Handhabung dieses eigentlich banalen Alltagsfalls durch die deutsche Justiz. Über die weitgehende Unwirksamkeit der Anlage bestand bereits ein vom Gericht bestelltes Gutachten, das vom Gericht jedoch ignoriert wurde. Ein entsprechendes Urteil hätte die vielen dubiosen Anbieter, die sich als Verfechter einer ökologischen Energie­erzeugung inszenieren, auch sicherlich zu einer vorsichtigeren Vorgehensweise gezwungen. Das war und ist politisch unerwünscht.

Rainer Hoffmann vertraute auf das Rechtssystem und wurde bitter enttäuscht. Seine Belege wurden ignoriert, wodurch die Dinge immer weiter eskalierten. Die Justiz stellte sich uneinsichtig und häufig wurden Sach­verhalts­fest­stellungen in den Urteilen zu seinem Nachteil einfach ins Gegenteil verkehrt. Generell fehlte die über­prüfbare und transparente Sach­verhalts­fest­stellung samt seriöser Protokollierung. Die Richter sind im Prinzip niemandem rechen­schafts­pflichtig, werden aber von den Ministerien durch die Beförderungs­politik effizient kontrolliert. Jeder Richter weiß, was gewünscht wird und es wird fast immer entsprechend geurteilt.

Video-Dokumentation

Zitate

Zitat: «Vorliegend ist das Interesse der Öffentlichkeit an einem hohen Ansehen der Justiz höher zu bewerten, als Ihr Interesse der Justiz Fehler nachzuweisen und die Justiz und ihre Personen zu diffamieren.» - Sigmar Rundt, Direktor beim Amtsgericht Soltau, am 6. Mai 1998[7]
Zitat: «Rainer Hoffmann leitete in Deutschland die Finanz­buch­haltung eines KMU und besass ein Eigenheim. Heute ist er mittellos und versteckt sich in der Schweiz vor der deutschen Justiz und Psychiatrie. "Reporter" berichtet über den tiefen Fall eines Mannes, dessen Rechtshändel harmlos anfingen.

"Ich bin der Edward Snowden für Deutschland", sagt Rainer Hoffmann, "ich bin für Deutschland mindestens so gefährlich wie Edward Snowden für Amerika." Kleiner Unterschied: Snowden setzte sich nach Russland ab, Hoffmann tauchte vor sechs Jahren in der Schweiz unter. Und: Snowden legte sich mit den US-Geheimdiensten an, Hoffmann mit der Solar­industrie und der deutschen Justiz. Dafür zahlte er einen hohen Preis. Er verlor nicht nur seine Stelle als Leiter der Finanz­buch­haltung eines KMU, sondern auch sein Eigenheim.

Die Geschichte nahm ihren Anfang 1996. Hoffmann entschied sich, in seinem Haus eine Solarthermie-Anlage zu installieren. Eine Werbeanzeige und die damaligen Solar­prospekte haben ihm suggeriert [FAQ#13][ext], er könne damit seine Heizwärme­kosten mehr als halbieren. Da auch Hoffmann bei solch vollmundigen Versprechungen skeptisch war, beauftragte er auch einen Architekten zur Bewertung der solaren Effizienz­aussagen des Solar­verkäufers [FAQ#16][ext], der dann erst im Herbst 1997 im Rahmen des 1. Gerichts­prozesses durch seinen Rechtsanwalt über die Effizienz seiner Solaranlage "die Katze aus dem Sack" liess [FAQ#17][ext]. Denn Hoffmann weigerte sich, die in seinen Augen mangelhafte Solaranlage vollständig zu bezahlen und bestand darauf, Opfer eines Betrugs geworden zu sein. Das Gericht entschied gegen ihn. Es war der Anfang einer langen Reihe von Prozessen, die Hoffmann fast alle verlor. Das Justiz­ministerium Nordrhein-Westfalen wurde auf ihn aufmerksam und legte seit 1998 eine über 500 Seiten starke Akte über seine eingereichten Kritiken und Recherchen an, wovon per fünf­seitiger Verfügung des NRW-Justiz­ministeriums im Oktober 2009 insgesamt 198 Seiten - so wörtlich - als "GEHEIM" deklariert worden sind. Da Hoffmann aber insgesamt 5 der 198 als geheim-deklarierten Aktenseiten durch hartnäckige Recherchen vorliegen, kann er seine vermeintlich brisanten Vorwürfe über die Justiz in Nordrhein-Westfalen auch jederzeit beweisen [FAQ#14][ext]. Hoffmann stellte im Laufe der Jahre fest, dass die "solare Effizenz-Täuschung" mit Solar­thermie­anlagen deutschlandweit betrieben wurde und fast alle Institutionen aus Politik, Medien, Justiz und Verbraucher­schutz über diese solare Effizienz-Täuschung nicht aufklärten.

SRF-Reporter Simon Christen[ext] berichtet über einen, den eine deutsche Psychiatrie-Ärztin-auf-Probe im Jahr 2010 unter rechts­staatlich-zweifel­haften Umständen [FAQ#15][ext] einen "Querulantenwahn" diagnostizierte. Hoffmann sieht es deshalb ganz anders: Er sei ein unnach­giebiger Kämpfer für die Wahrheit über die Solar­industrie. Er will das aufdecken, was er einen gross-angelegten "Solar­schwindel" nennt. Inzwischen versteckt er sich in der Schweiz und führt seinen Kampf aus dem Untergrund weiter: Neu auch gegen Klima­forscher, die von einer "gefährlichen Klima­erwärmung" reden. Alles Quatsch, sagt Hoffmann und beschwert sich bei Medien, die aus seiner Sicht falsch über die angeblich gefährliche Erderwärmung [FAQ#18][ext] berichten, so auch beim SRF - bisher erfolglos.»[8][9]

Einzelnachweise

  1. solarresearch.org: Über mich[webarchiv]
  2. WWW.SOLARKRITIK.DE bzw. WWW.SOLARRESEARCH.ORG wurden am 30.11.2012 abgeschaltet! solarresearch.org/sk2010/
  3. NRW-Justizministerium bestätigt: Rechtsanwalt aus Reckling­hausen mit Richterprivileg seit 2002 straffrei gestellt Blog
  4. Wie das Amtsgericht Recklinghausen dem Solar­energie­kritiker den gesetzlichen Richter (Artikel 101 GG) entzogen hat Blog
  5. Der Sozialpsychiatrische Dienst kündigte ihm süßlich einen Hausbesuch an. Man wolle dem armen Hoffmann nur helfen. Als Hoffmann auf derartige Hilfe verzichten wollte, ließ der Sozial­psychiatrische Dienst seine Hüllen fallen: "Ich fordere Sie daher gemäß § 9 Abs. 1 PsychKG auf ... ohne Ihr Einverständnis ...". An dieser Stelle setzte sich Claus Plantiko für Hoffmann ein und erhob Widerspruch. Er forderte die Behörden auf, Beweise für Hoffmanns angeblichen Irrsinn vorzulegen. Es stellte sich heraus: Da war nichts. Die Maßnahme musste abgebrochen werden. Die Kosten tragen die Steuerzahler.
  6. Thomas Fiekens: Lohweg: Gerichtsvollzieherin kommt mit Polizeischutz, Recklinghäuser Zeitung am 13. November 2012
  7. ACHT Beispiele für Parteiverrat (?!) durch eigene Rechtsanwälte - LIVE erlebt !!, Solarresearch am 4. August 2014
  8. Die Geheimakte Hoffmann, SRF am 16. Dezember 2018
  9. Datei:Die Geheimakte Hoffmann - Pressemitteilung zu SRF Solarkritik - 16. Dezember 2018.pdf

Netzverweise

Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Solarkritiker flüchtet vor deutscher Justiz ins Ausland von EIKE - Europäisches Institut für Klima und Energie, 9. Dezember 2012.