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Rupert Manhart

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Hauptseite » Personen-Portal » Rupert Manhart

Rupert Manhart
Rupert Manhart.jpg
Geboren 14. Jänner 1977
Beruf Jurist
Twitter @rmanhart

Dr. Rupert Manhart (* 1977) ist ein österreichischer Rechtsanwalt und streitbarer Vertreter scheidungs­williger Ehefrauen. Er verlor im Familienverfahren gegen den ohne Anwalt auftretenden Unterhaltspreller Detlef Bräunig.[1]

Rupert Manhart arbeitet für die Kanzlei Manhart Einsle Partner mit Sitz in Bregenz (Vorarlberg, Österreich).[2]

Privates

Dr. Rupert Manhart ist verheiratet mit Dr. Susanne Manhart (* 1981, geborene Gschwandtner).[3] Sie war Rechtsanwalts­anwärter bei Rechtsanwalt Mag. Egon Stöger (2009-2011) und seit 2011 in der Kanzlei Stöger und Partner als Rechtsanwältin tätig.[4] Seit 2015 ist sie ebenfalls in der Kanzlei Manhart Einsle Partner tätig.[5]

Anwaltliches

Für Rupert Manharts bemerkenswerte Fähigkeit, Frauen als Opfer und Männer als Täter zu inszenieren, sei nachstehende Scheidungs­klage­schrift auszugsweise zitiert:

Bräunigs dritte Ehefrau be­hauptet: Mein Ehegatte ist schwul und hielt mich wie eine Sexsklavin.

Bezirksgericht Bregenz

Dr. Rupert Manhart,
Bregenz

Beklagte Partei: Detlef Bräunig

Wegen: Ehescheidung und Unterhalt
Streitwert: Ehescheidung 4.360,- €, rückständiger Unterhalt 9.874,50 €, laufender Unterhalt 10.698,- €, gesamt 24.932,50 €

C. Die Streitteile zogen im März 2010 nach 6912 Hörbranz, Allgäustr. 43, wo sie ein gemietetes Haus bewohnten. Beginnend ab etwa April 2010 kam es zu laufenden Problemen und Eheverfehlungen seitens des Beklagten, der in der Person der Klägerin offenbar nicht eine partner­schaftlich verbundene Ehegattin, sondern eine geistig minderbemittelte Sex-Sklavin und Putzfrau sah, wie er dies in der von ihm betriebenen Webseite - das-maennermagazin.com - unter "16 Dinge, die Frauen wissen müssen" auch unverblümt zum Ausdruck bringt.

Er verlangte von der Klägerin, sich entsprechend diesen 16 Punkten zu verhalten. Eine - nicht vollständige - Auswahl des Verhaltens des Beklagten gegenüber der Klägerin:

  • Beim Essen verbot der Beklagte der Klägerin zu sprechen.
  • Es kam wiederholt zu Beschimpfungen, wobei der Beklagte die Klägerin mit Worten wie: "Du bist meine Sklavin", herabsetzte.
  • Der Kläger entschied ohne Rückfrage mit der Klägerin einfach alles und stellte sie zum Teil vor vollendete Tatsachen. So buchte er etwa einfach Reisen, ohne sie zu fragen.
  • Der Beklagte verbot der Klägerin, sich selbst einen Arbeitsplatz zu suchen. Sie musste den ganzen Tag untätig zu Hause sitzen.[6] Dort hatte sie kaum oder keine Ansprache, insbesondere da der Kläger in der Früh nicht sprechen wollte und auch am Abend nach seiner Rückkehr zu Hause nur vor dem Computer saß.
  • Auf seiner bereits erwähnten Webseite das-maennermagazin.com verwendete der Beklagte einer Unterseite Lichtbilder der Klägerin ohne ihre Einwilligung. Diese Homepage ist frauenverachtend und herabsetzend.
  • Ferner verlangte der Beklagte von der Klägerin, dass sie einige Papiere, weiße Blätter, blanko unterschrieb, damit er diese nachträglich ausfüllen könne.
  • Er las E-Mails der Klägerin ohne ihre Einwilligung.

Aus dem Verhalten des Beklagten schließt die Klägerin ferner, dass er eine homosexuelle außereheliche Beziehung mit seinem Geschäftspartner, Herrn #$%6&/!, unterhält. Auf ihren früheren gemeinsamen Reisen begleitete sie der Geschäftspartner. Hierbei kam es vor, dass die Klägerin allein in einem Zimmer und der Beklagte und der Geschäftspartner zusammen in einem anderen Zimmer geschlafen hätten. Ihr Bruder auf den Philippinen habe die beiden gesehen, wie sie sich geküsst hätten.

Der Beklagte kaufte der Klägerin ein One-way Ticket für einen Flug am 11. November 2011 zu den Philippinen. Er erklärte ihr, sie solle nach Hause fliegen und nicht mehr zurückkommen. Eine Scheidung könne er sich außerdem nicht leisten.

Im beiderseitigen Einverständnis zog die Klägerin in der Folge aus der Ehewohnung aus. Die Zusage, der Klägerin ihre Habseligkeiten nachzusenden, hielt der Beklagte natürlich nicht ein, sondern warf diese lediglich in den Keller.

Der Beklagte hat durch sein Verhalten die Ehe der Streitteile schuldhaft so tief zerrüttet, dass eine Wieder­her­stellung einer ihrem Wesen entsprechenden Lebens­gemein­schaft nicht mehr erwartet werden kann.

Beweis: Auszüge aus der Webseite das-maennermagazin.com

Der Beklagte hat weder während der aufrechten Wohn­gemein­schaft, noch nach der Trennung der Klägerin einen Unterhalt bezahlt. Der Beklagte verfügt über beträchtliche Einkünfte, die bislang nicht offen gelegt wurden. Vorbehaltlich einer Ausdehnung geht die Klägerin von einem monatlichen Netto­ein­kommen des Beklagten von mindestens EUR 5.000,00 aus.

Er hat angeblich für zwei Kinder aus einer früheren Ehe zu sorgen. Laut seiner Webseite das-maennermagazin.com zahlt er jedoch für diese Kinder keinen Unterhalt.

Die Klägerin arbeitet seit Mai 2012 als Küchenhilfe und verdient monatlich netto EUR 1.050,00, zuzüglich UZ und WR; umgerechnet auf 12 Monate sohin EUR 1.225,00.

Eine hochwertige Scheidungsklage nach österreichischem Recht, Das Männermagazin am 17. November 2014

Der Beklagte zu der Klageschrift:

Zitat: «Der versierte Anwalt meiner liebevollen Ehefrau hat darin seinen gesamten juristischen Sachverstand eingebracht. Er ist promoviert und kann deshalb messerscharf argumentieren. Seine Klageschrift ist mustergültig ausformuliert und siegessicher. [...]

Meinen gegnerischen Anwalt, Dr. Rupert Manhart, kann ich jeder Frau bedenkenlos empfehlen. Seine Argumentation ist äußerst präzise und seine Forderungen sind so hoch, dass jede Frau beim Lesen der Klageschrift die Sektkorken knallen lassen wird. Der Reichtum ist damit bereits in greifbarer Nähe und so wird es, nach dem juristischen Sachverstand des Rechtsanwalts zu schließen, kommen. Da dürfen Frauen sich sicher sein.»[7]

Rupert Manhart hat in seiner Klageschrift, mit seiner Begründung der nicht artgerechten Haltung, die Frau auf die Stufe eines Haustieres gestellt.

Zitat: «Anwälte setzen Frauen gerne herab und stellen sie als kleine willenlose Dummchen dar. Das ist diskriminierend, frauen­verachtend und verstößt gegen die Menschenwürde, doch die Anwälte kommen mit dieser Nummer stets straffrei durch das Familiengericht[8]
Zitat: «Rupert Manhart ist ein richtiger Frauenanwalt. Er hat erkannt, dass Frauen dumm und hilflos sind. Er schreibt es schließlich in seiner Klageschrift.»[9]

Souveräne Verhandlungsführung im Scheidungsverfahren

Auszüge aus dem Protokoll der Verhandlung vor dem Amtsgericht Bregenz am 17. Dezember 2014:

Staranwalt Manhart [...] kündigt mit entschlossener Miene und fester Stimme seinen Hauptbeweis an - ein Video. Er erklärt, dass es sich dabei um eine Dokumentation von RTL explosiv[10] handelt. [...] Als der Film zu Ende ist, warte ich vergeblich auf eine Erklärung Manharts, was dieses Beweismittel beweisen soll. Manhart sagt nichts und die Richterin fragt nichts.

Zu sehen in dem Video war ich, der in einer anständigen Wohnung lebt und Unterhalt verweigert. An sich ein sehr schöner Beweis, [...] dass meine Ehefrau mehr als gut bei mir lebte und er sein Anwalts­honorar abschreiben kann. Ein Unterhaltspreller zahlt kein Anwalts­honorar. Das waren die wesentlichen Botschaften der RTL-Dokumentation.

Staranwalt Manhart [...] präsentierte weitere, aus seiner Sicht handfeste Beweise, einen daumen­dicken Stapel Papier, alles Ausdrucke aus dem Internet. [...] Die Richterin nahm den Packen wortlos entgegen. Keine Frage der Richterin und keine Begründung von Manhart, was diese Ausdrucke beweisen sollen. Dr. Manhart ließ das offen. Sicherlich geht er davon aus, dass die Richterin und ich schon wissen werden, was es beweisen soll.

Die Richterin forderte nun beide Seiten auf, ihre Kosten geltend zu machen. Da ich mich selbst verteidige und ich für eine Kostenaufstellung zu faul war, machte ich exakt 0,00 € geltend. Anwalt Rupert Manhart überreichte der Richterin seine Kostennote und mir eine Kopie davon. Ich konnte mir ein kurzes Lachen nicht verkneifen. Insgesamt 6.114,01 €, das ist ja richtig günstig. Gar geschenkt. Für mich ist alles kostenlos, da ich eh nichts zahle. Dabei grinste ich Dr. Manhart an, während der realisierte, dass ich auf seine Kosten schon wieder extrem viel Spaß habe.

Dann setzte Staranwalt Dr. Manhart einen weiteren fetten Point. Ich hätte meiner Frau während der Ehe angeblich keinen Unterhalt gezahlt. Mir blieb nichts weiter übrig, als mich ausdrücklich dafür zu entschuldigen, dass ich als Deutscher die Regeln der öster­reichischen Eheführung nicht kenne. Ich habe es versäumt, mir die Geldübergaben an meine Ehefrau von ihr wöchentlich und monatlich quittieren zu lassen. Ebenso fehlen die Belege, dass sie stets ausreichend Kleidung und Nahrung hatte. In Österreich ist das wohl üblich. Da hat mich der Dr. Manhart erwischt.

In diesem Zuge habe ich mich weiterhin dafür entschuldigt, meine Frau einfach zu einem Deutschkurs angemeldet zu haben, ohne sie zu fragen. Das war nicht in Ordnung. [...]

Beeindruckend waren für mich die vielen Widersprüche. Die Klageschrift von Dr. Manhart und die Aussagen meiner liebsten Ehefrau differierten so stark, dass Scheidungsanwalt Rupert Manhart sich genötigt sah, einen letzten wirksamen Joker zu ziehen. Er wollte die Nachbarn vorladen, um sie zu befragen. Ich stimmte sofort begeistert zu. Die Richterin hielt das für Unsinn und Anwalt Manhart wollte daraufhin doch keine weiteren Zeugen mehr.

– Detlef Bräunig: Staranwalt Dr. Rupert Manhart aus Bregenz ist ein harter Kämpfer, Das Männermagazin am 19. Dezember 2014

Detlef Bräunigs Fazit:

Zitat: «Endlich mal eine hübsche und sachkundige Richterin, die auf der Höhe der Sachlage war. Ob sie meiner Bitte nach einem geschlechtsneutralen Urteil entspricht, das wird sich zeigen. Sie wolle nach dem Gesetz urteilen und das macht mich ein wenig nachdenklich. Aber ich kann mich auf jeden Fall damit trösten, dass weder meine Ehefrau, noch ihr Anwalt jemals einen Cent von mir sehen werden.

Anwalt Rupert Manhart hat alles gegeben und sich voll verausgabt. Die Richterin wird das Urteil sicherlich aus Mitgefühl so formulieren, dass Manhart einen Sieg auf dem Papier verbuchen darf. Immerhin hat Manhart fast 10 Jahre studiert und gilt in Bregenz als einer der besten Juristen. Das Gericht wird Manhart nicht doppelt bestrafen, indem er kein Honorar sieht und obendrein den Prozess verliert. Ein Unterhaltspreller wie ich kann nicht gewinnen, aber meinen Hohn und meinen Spott über die juristische Leistung des Dr. Manhart kann ich nur sehr schwer verbergen.

Das Jahr 2014 endet so einfach nur köstlich.»[11]

Nach dem richterlichen Urteil:

Zitat: «Ich kann es kaum glauben: Ich habe ohne Anwalt gewonnen und das auch noch eindeutig! 100%!»[12]
Susanne Gschwandtner (2013)

Einzelnachweise

  1. Detlef Bräunig: Ich bin geschieden, Das Männermagazin am 27. März 2015
  2. Die Kanzlei Manhart Einsle Partner ist nach Eigenauskunft auf ihrer Webseite seit über 40 Jahren eine der führenden Wirtschafts- und Privatkanzleien in Vorarlberg.
  3. Geschenketisch für Hochzeit: Dr. Susanne Gschwandtner und Dr. Rupert Manhart, tische-service.de, abgelesen am 26. März 2015
  4. Kanzlei Stöger & Partner: RA Dr. Susanne Gschwandtner, abgelesen am 26. März 2015
  5. Kanzlei Manhart Einsle Partner: Susanne Manhart
  6. Detlef Bräunig: "Nun ging meine Ex aber arbeiten. Ich habe ihre Lohnabrechnungen.", in: WGvdL-ForumLeutnant Dino am 15. November 2014 - 17:59 Uhr
  7. Detlef Bräunig: Eine hochwertige Scheidungsklage nach österreichischem Recht, Das Männermagazin am 17. November 2014
  8. Detlef Bräunig: Wenn Haustiere vor Gericht ziehen, Das Männermagazin am 17. November 2014
  9. WGvdL-Forum: Dr. Rupert Manhart setzt Frauen als willenlose Wesen herab, Leutnant Dino am 23. November 2014
  10. Youtube-link-icon.svg Unterhaltspreller Detlef Bräunig - Explosiv-Weekend[wp], RTL (21. September 2013) (Länge: 6:25 Min.) ("Detlef Bräunig ist Deutschlands dreistester Unterhaltspreller und warum ihm möglicherweise das Lachen bald vergehen könnte.")
  11. Detlef Bräunig: Staranwalt Dr. Rupert Manhart aus Bregenz ist ein harter Kämpfer, Das Männermagazin am 19. Dezember 2014
  12. TrennungsFAQ-Forum: Leutnant Dino am 20. März 2015 - 21:16 Uhr

Netzverweise