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Sexualstrafrecht

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Zitate

Zitat: «
Heiko Maas: hautfarben­spezifisches Sexualstrafrecht
  © Götz Wiedenroth[1]
Der Deutsche Bundestag hat die Reform des Sexualstrafrechts mit überwältigender Einstimmigkeit und stehendem Applaus beschlossen. Bewertet man die Umsetzung des "Nein heißt nein"-Prinzips, an dem sich die Politik kollektiv berauscht hat, mit der gebotenen juristischen Nüchternheit, so kann man nicht umhin, sich Sorgen zu machen. "Nein heißt nein" ist in jeder Hinsicht ein Paradigmen­wechsel: Es macht den bloßen Willen eines Rechtsgutsträgers zum Anknüpfungspunkt der Kriminalisierung, was im deutschen Strafrecht eine seltene Ausnahme darstellt; es nimmt bewusst fundamentale Beweis­schwierigkeiten in Kauf; es akzeptiert als "Kollateral­schaden" die Kriminalisierung im weitesten Sinne sozial­adäquater Verhaltensweisen in bisher nicht dagewesenem Ausmaß; und es sprengt in mancherlei Hinsicht die Verhältnis­mäßigkeit schuld­angemessenen Strafens. Die Konsequenzen der Reform sind also gravierend. Die Geschwindigkeit, mit der sie durchgesetzt wurde, steht dazu in krassem Gegensatz.

(...) Allein die Zahl der von den Familiengerichten an die Strafgerichte verwiesenen Fälle wird deutlich zunehmen, denn das Bekenntnis, man habe in einer bereits zerrütteten Ehe sexuelle Handlungen über sich ergehen lassen, ohne sie noch zu wollen und dies selbstverständlich zu erkennen gegeben, wird in Zukunft den Anfangs­verdacht einer Straftat begründen.

(...) Beklemmend an dem Reformgesetz ist dreierlei: Erstens die allzu rasche Bereitschaft, mit der die Freiheit der Intim- und Privat­sphäre vor staatlichen Eingriffen dem Schutz der sexuellen Selbstbestimmung unter­geordnet wird, obwohl der Anteil der Sexual­straftaten an der Gesamt­kriminalität bisher noch nicht einmal ein Prozent betrug. Zweitens die Leichtigkeit und Lebensferne, mit der schwerste Freiheits­strafen vom Gesetzgeber als schuld- und tat­angemessen gewertet werden. Und drittens, dass sich gegen die mit dem gutgemeinten Reform­gesetz zwangsläufig einhergehende Massen­inkriminierung von Jungen und Mädchen, Frauen und Männern aller Gesellschafts­schichten keinerlei Widerstand regt.» - Richter Markus Löffelmann[2]

Zitat: «Trauriger Artikel der Legal Tribune[ext] darüber, was nach der Strafrechtsreform im Sex alles nicht mehr erlaubt und strafbar ist.

Die Lesben haben gewonnen: Weil sie keinen tauglichen Sex haben und es nicht ertragen können, wenn andere den haben, dürfen Männer und Frauen jetzt keinen normalen Sex mehr miteinander haben.» - Hadmut Danisch[3]

Zitat: «Das neue Sexualstrafrecht ist ein Ausdruck der Verzweiflung unserer Zeit. Mehr­deutiges zuzulassen, heißt selbständig, selbstbewusst und stark sein - und um der Freiheit willen Dinge in Kauf zu nehmen. Das hält die Mehrheit unseres Landes nicht mehr aus, daher der Schrei nach Regel und Gesetz in jedem Einzelfall.

Dabei gibt es so viel im Leben, bei dem man erst hinterher weiß, was richtig und was falsch war. Unreglemetierbar, nur lebbar. Das gilt gerade im Bereich der Sexualität, die eine nicht rationale, gleichwohl un­ein­dämmbare Lebenskraft ist. Das ist das gute an ihr, und genau das halten die meisten nicht aus. Um die Reglementierung der un­kontrollierbaren Lebenskraft geht es den Protagonisten, nicht um ein wirkliches gesellschaftliches Bedürfnis.

Das neue Sexualstrafrecht bedeutet die Ankunft von Bürokratie und Compliance in der Sexualität, mit dem Ziel, die Erotik, das unfassbare, unstillbare, unsteuerbare Begehren aus dem Leben zu vertreiben. In diesem Sinn ist die Frauenbewegung reaktionär geworden.» - Kommentar im Joy-Club[4]

Artikel

Literatur

Einzelnachweise

  1. Götz Wiedenroth: Neues Sexualstrafrecht: ein weiterer Hilfsmotor für die politikoffiziell angestrebte Rassenmischung., Karikatur vom 11. Juli 2016
  2. Markus Löffelmann: Sexualstrafrecht: Erziehung durch Strafe, Frankfurter Allgemeine Zeitung am 20. Juli 2016
  3. Hadmut Danisch: Der Sex ist tot, Ansichten eines Informatikers am 21. Juli 2016
  4. Kommentar im Joy-Club: Die Verzweiflung unserer Zeit, Joy-Club am 27. Juli 2016
  5. Man muss fürchten, dass es partei­übergreifend 100 Prozent Zustimmung für ein Gesetz gab, das niemand vorher gelesen, geschweige denn verstanden hat - am wenigsten vermutlich diejenigen, die es beschlossen haben. Wie auch, wenn Politik, Medien und Feministinnen die Novellierung des Sexual­straf­rechts als so alternativlos darstellen, als sei, wer diese nicht für nötig hält, ein Befürworter von Vergewaltigung.
  6. Margarete Stokowski, Kolumnistin bei SPIEGEL ONLINE, ist eine ehrenwerte Frau. Am 5. Juli hat sie unter dem Titel "Was heißt Nein?" einen Text über "einfluss­reiche Kritiker" der Reform des Sexual­strafrechts veröffentlicht.
  7. Interview von Pia Lorenz: Die Kieler Professorin Monika Frommel hat im LTO-Interview zu Forderungen nach einer Reform des Sexual­strafrechts Rechts­ansichten von BGH-Richter und StGB-Kommentator Thomas Fischer kritisiert. Der meint, Frommel irre in fast jeder Hinsicht. Im Gespräch mit LTO wehrt er sich auch gegen den Vorwurf, unermüdlich zu polemisieren.

Querverweise

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