Information icon.svg 12. Welttag der genitalen Selbstbestimmung am 7. Mai 2024 Logo-Worldwide Day of Genital Autonomy.png
Information icon.svg Marsch für das Leben in Berlin (und Köln), Termin: 21. September 2024, Ort: Brandenburger Tor, Uhrzeit: 13:00 Uhr - Info[ext] 1000plus.jpg
Information icon.svg MediaWiki[wp] ist männerfeindlich, siehe T323956.
Aktueller Spendeneingang: !!! Spenden Sie für Hosting-Kosten im Jahr 2024 !!! Donate Button.gif
18,2 %
218,00 € Spendenziel: 1.200 €
Die Bericht­erstattung WikiMANNias über Vorgänge des Zeitgeschehens dient der staats­bürgerlichen Aufklärung. Spenden Sie für eine einzig­artige Webpräsenz, die in Deutschland vom Frauen­ministerium als "jugend­gefährdend" indiziert wurde.
Logo - MSI.png
Besser klug vorsorgen, als teuer draufzahlen. - MSI
Die "Indizierung"[ext] der Domain "de.wikimannia.org" durch die Bundes­prüf­stelle für jugend­gefährdende Medien am 9. Januar 2020 ist illegal und deswegen rechtlich nichtig/unwirksam[wp]. Der Staatsfeminismus versucht alle Bürger zu kriminalisieren, die auf "wikimannia.org" verlinken, wobei massiv mit Einschüchterung und Angst gearbeitet wird. Bis zu dem heutigen Tag (Stand: 20. April 2024) wurde WikiMANNia weder ein Rechtliches Gehör gewährt noch wurden die Namen der Ankläger und Richter genannt. Ein Beschluss ohne Namens­nennung und Unterschrift ist Geheimjustiz und das ist in einem Rechtsstaat illegal und rechtlich unwirksam. Dieser Vorgang deutet auf einen (femi-)faschistoiden Missbrauch staatlicher Institutionen hin. Judge confirms the mothers right of possession and justifies it with the childs welfare.jpg
Rolle des Staates in der Familie
WikiMANNia schützt die Jugend vor familien­zerstörender Familienpolitik und staatlicher Indoktrination. All die Dinge, wovor Jugendliche geschützt werden müssen - Hass, Hetze, Aufruf zur Gewalt und Pornographie - gibt es hier nicht. WikiMANNia dokumentiert lediglich die Wirklichkeit, ohne sich mit dem Abgebildeten, Zitierten gemein zu machen, ohne sich das Dargestellte zu eigen zu machen. In WikiMANNia erfahren Sie all das, was Sie aus Gründen der Staatsräson nicht erfahren sollen.
Feminismus basiert auf der Verschwörungstheorie, Männer auf der gesamten Welt hätten sich kollektiv gegen die Weiber verschworen, um sie zu unter­drücken, zu benachteiligen, zu schlagen, zu ver­gewaltigen und aus­zu­beuten. Feministinnen bekämpfen Ehe und Familie, weil die bürgerliche Familie das Feindbild ist. Frauen werden kollektiv als Opfer inszeniert und Männer als Täter denunziert. So manifestiert sich ein Ressentiment gegen alles Männliche bis hin zum offenen Männerhass. Dies bewirkt eine tief­greifende Spaltung der Gesellschaft, die es zu überwinden gilt.

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Aus WikiMANNia
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Hauptseite » Sexualität » Sexuelle Belästigung » Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Als sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz gilt jedes vorsätzliche und von sexuellen Motiven bestimmte Verhalten, das die Würde der dort Beschäftigten verletzt. Das gilt nicht nur für das Verhältnis von Männern und Frauen, sondern auch für das Verhalten gegenüber gleich­geschlechtlichen Kolleginnen oder Kollegen. In Betrieben und Dienststellen sind die Arbeitgeber und Vorgesetzten verpflichtet, vorbeugende Maßnahmen zu treffen, bei Beanstandungen für Abhilfe zu sorgen und gegebenenfalls gegen solche Mitarbeiter Maßnahmen zu ergreifen, die sich schuldhaft verhalten.

Das Zweite Gleichberechtigungsgesetz[wp] definiert, wann vorsätzliches, sexuell bestimmtes Verhalten als Belästigung und Verletzung der Würde des Menschen am Arbeitsplatz einzustufen ist. Bei der Belästigung handelt es sich immer um ein unerwünschtes Verhalten, das von den Betroffenen "erkennbar abgelehnt" wird. Dazu gehören in jedem Fall sexuelle Handlungen, die nach den strafgesetzlichen Bestimmungen geahndet werden können, sowie unerwünschte und sexuell motivierte körperliche Berührungen, Bemerkungen mit sexuellem Inhalt und sonstige Übergriffe, das Anbringen pornographischer Darstellungen in den Arbeitsräumen oder Aufforderungen zu sexuellen Handlungen. Auch eine mehrfache wiederholte Einladung zum Essen oder ins Kino kann als Belästigung aufgefasst werden, wenn die betroffene Person deutlich zu erkennen gibt, dass sie daran nicht interessiert ist.

Für die Pflicht des Arbeitgebers oder der Dienststelle zum Schutz der Beschäftigten vor sexueller Belästigung spielt es keine Rolle, ob diese sich von Kollegen, Vorgesetzten, Kunden, Lieferanten oder sonstigen Besuchern belästigt fühlen. Es ist auch unerheblich, ob sich diese Personen ständig oder nur vorübergehend im Betrieb aufhalten. Wenn eine Belästigung durch einen Arbeitnehmer oder Bediensteten stattfindet, ist dies immer ein Dienstvergehen. Arbeitgeber und Vorgesetzte in Dienststellen sind verpflichtet, möglichen sexuellen Belästigungen von Beschäftigten durch geeignete Maßnahmen vorzubeugen und nicht erst dann tätig zu werden, wenn bereits ein Verstoß vorliegt.

Welches Verhalten als sexuelle Belästigung verstanden wird, kann nicht für jeden Einzelfall geregelt werden und hängt auch von der persönlichen Auffassung der Betroffenen ab. Wenn die jeweils gezogenen Grenzen überschritten werden, haben die Beschäftigten das Recht, sich bei den zuständigen Stellen innerhalb des Unternehmens oder der Dienststelle zu beschweren. Der Arbeitgeber ist in einem solchen Fall laut Gesetz verpflichtet, die Beschwerde zu prüfen, beide Seiten anzuhören und - falls erforderlich - Zeugen anzuhören. Wenn die Beschwerde sich als begründet herausstellt, müssen unverzüglich geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um eine Wiederholung dieser oder anderer Formen von sexueller Belästigung zu verhindern.

Unter bestimmten Umständen haben die Opfer von sexueller Belästigung das Recht, ihre Tätigkeit am bisherigen Arbeitsplatz vorübergehend einzustellen. Dies gilt nicht als Arbeitsverweigerung[wp] und führt daher auch nicht zum Verlust des Arbeitsentgelts oder der Dienstbezüge. Allerdings gilt dies nur, wenn entsprechende Voraussetzungen für eine derartige Reaktion der Betroffenen vorliegen.

Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Sexuelle-belästigung aus dem Wirtschaftslexikon. Der Wirtschaftslexikon-Artikel steht unter unklaren Lizenz-Bedingungen.