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Civis romanus sum

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Der lateinische Satz civis romanus sum (deutsch: "Ich bin römischer Bürger") war eine Phrase, mit der sich Bürger des Römischen Reiches[wp] auf ihr römisches Bürgerrecht, das dem Inhaber Vorrechte gewährte, berief. Im weiteren Sinne verweist man auf das Konzept der Staatsbürgerschaft als dauerhaftes und unauflösliches Rechts­verhältnis mit einem weltweiten Geltungs­bereich. Ein Bürger Roms blieb ein Bürger Roms, gleichgültig wo er sich aufhielt (ius migrationis) - im Gegensatz zum Konzept des Untertans, der nur insoweit Schutz und Rechte genießen konnte, als er im Einfluss­bereich seines Herrschers verweilte.

  • Ein Römer darf nicht erniedrigt, gequält, gefoltert oder grausam bestraft werden.
  • Außer für Hochverrat[wp] darf ein Römer nicht mit dem Tode bestraft werden.
  • Eine erniedrigende Todesstrafe[wp] darf an einem Römer nicht vollstreckt werden, ihm ist das Recht auf Suizid oder Tod durch das Schwert zu gewähren. Auf keinen Fall darf er gekreuzigt werden.
  • Ein Römer darf nicht zur Zwangs­arbeit eingesetzt werden.
  • Ein Römer hat das Recht auf Anklage vor einem ordentlichen Gericht, eine Prozess­garantie, die in der Antike alles andere als selbstverständlich war.

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