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Civis romanus sum
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Der lateinische Satz civis romanus sum (deutsch: "Ich bin römischer Bürger") war eine Phrase, mit der sich Bürger des Römischen Reiches[wp] auf ihr römisches Bürgerrecht, das dem Inhaber Vorrechte gewährte, berief. Im weiteren Sinne verweist man auf das Konzept der Staatsbürgerschaft als dauerhaftes und unauflösliches Rechtsverhältnis mit einem weltweiten Geltungsbereich. Ein Bürger Roms blieb ein Bürger Roms, gleichgültig wo er sich aufhielt (ius migrationis) - im Gegensatz zum Konzept des Untertans, der nur insoweit Schutz und Rechte genießen konnte, als er im Einflussbereich seines Herrschers verweilte.
- Ein Römer darf nicht erniedrigt, gequält, gefoltert oder grausam bestraft werden.
- Außer für Hochverrat[wp] darf ein Römer nicht mit dem Tode bestraft werden.
- Eine erniedrigende Todesstrafe[wp] darf an einem Römer nicht vollstreckt werden, ihm ist das Recht auf Suizid oder Tod durch das Schwert zu gewähren. Auf keinen Fall darf er gekreuzigt werden.
- Ein Römer darf nicht zur Zwangsarbeit eingesetzt werden.
- Ein Römer hat das Recht auf Anklage vor einem ordentlichen Gericht, eine Prozessgarantie, die in der Antike alles andere als selbstverständlich war.
Querverweise
- Ich bin ein Berliner[wp]
- Russländer
- Bourgeois
- Citoyen
- Kosmopolitismus
- Weltbürgertum
Netzverweise
- Wikipedia führt einen Artikel über Civis romanus sum