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Trennungsfamilie

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Hauptseite » Trennung » Trennungsfamilie
Diese Anmeldung erfolgte am 20.04.2016 und wurde von der Schule akzeptiert.
Im Bereich Trennungsfamilien und Schule haben wir schon seit Jahrzehnten ein nur mühsam verdecktes und weiter eskalierendes Problem.

Ich machte deshalb im Jahr 2012 Vorschläge, die ich mit Angela Hoffmeyer am 12.12.2012 in einer Sitzung des Landes­eltern­beirates vorstellen konnte und die von diesem komplett als Eingabe ans Kultus­ministerium übernommen wurden. Sie wurden auch unter dem Autoren­namen Angela Hoffmeyer in die Zeitschrift "Schule im Blick", Ausgabe April 2014, übernommen.

Seither hörte niemand mehr davon.

Ein Element in diesem weiter am Leben gehaltenen Problemfeld betrifft die Schul­anmeldungen.

Zugegeben, die Situation ist nicht einfach. Es gibt schon lange keine klare digitale Entscheidung Sorgerecht Ja oder Nein mehr. Die Praxis kennt neben der grund­sätzlichen Unterscheidung zwischen ehelich geborenem und nicht ehelich geborenem Kind (ja, der Unterschied ist trotz aller Gleichstellungs­absichten noch gewaltig!) eine Unzahl von Zwischen­lösungen mit Rechtsfolgen. Die Bediensteten an den Schulen, die Rektorate und die Lehrer­kollegien sind in dieser Hinsicht zumeist ahnungslos und handeln nach gefühlter Rechtslage.

Jedes Jahr bin ich mit einer Unzahl von Problem­situationen geschäftigt, die Betroffene zum Thema Kita- und Schul­anmeldungen an mich herantragen.

Einen besonders dreisten Fall möchte ich hier vorstellen.

Hintergrund:

Eine Mutter plant eine Kindesentziehung auf eine Entfernung von 700 km von langer Hand.

Während sie dem Vater noch vorgaukelt, in den großen Ferien 2016 nur drei Wochen mit dem Kind Urlaub bei einem neuen Bekannten machen zu wollen, wonach das Kind bis zur Einschulung am Wohnort der Familie in der Schule eingeschult wird, an der sie auch angemeldet wurde, hatte die Mutter ihre außer­eheliche Beziehung schon im April 2016 ohne Wissen des gemeinsam sorge­berechtigten Vaters beauftragt, die Tochter parallel an einer Grundschule im Wohnort der Beziehung (700 km entfernt) anzumelden.

Der Schule hätte aber auffallen müssen:[1]

  • "Getrennt lebend" ist kein Familienstand, weil aus ihm keine Rechtsfolgen ablesbar sind. "Nicht ehelich" als Geburts­eigenschaft des Kindes oder "verheiratet" oder "geschieden" haben aber Rechtsfolgen.
  • Im Adressfeld "Daten der Sorge­berechtigten" und "Vater" ist nichts eingetragen.
  • Es wird im Fragebogen nicht nach dem Sorgerechts­stand gefragt. Inzwischen gibt es dazu nicht nur ein Entweder-Oder, sondern viele Sonder­regelungen, die abgefragt und belegt(!) werden müssten.
  • Obwohl im Datenfeld "Daten der Sorge­berechtigten" nur eine Adresse angegeben ist, unterschreibt eine angeblich weitere sorge­berechtigte Person. Es handelt sich dabei um die von der Mutter mit der Anmeldung beauftragte Außereheliche Beziehung.

Die Betrugsabsicht ist damit klar. Trotzdem fällt der Schule diese erst dann auf, als der Vater nach dem Platzen der Betrugsblase im August alle Schulen der in Frage kommenden Stadt abtelefoniert und schließlich den Betrug der Mutter auffliegen lassen kann.

Franzjörg Krieg[2]

Literatur

  • Ulrike Lehmkuhl: Entwicklungschancen von Kindern aus Trennungsfamilien, in: Kindheit und Entwicklung, 13 (4), 212-216, 2004

Einzelnachweise

  1. Kommentar: An Schulen, extrem an Grundschulen, sind vorzugsweise Weiber tätig. Denen fällt grundsätzlich nichts auf, weil da intellektuell außer "Mutti hat recht" und "Feminismus" nichts ist.
  2. Trennungsfamilien und Schule - Schulanmeldungen, Franzjörg Krieg am 28. Dezember 2016

Netzverweise