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Feminismus basiert auf der Verschwörungstheorie, Männer auf der gesamten Welt hätten sich kollektiv gegen die Weiber verschworen, um sie zu unter­drücken, zu benachteiligen, zu schlagen, zu ver­gewaltigen und aus­zu­beuten. Feministinnen bekämpfen Ehe und Familie, weil die bürgerliche Familie das Feindbild ist. Frauen werden kollektiv als Opfer inszeniert und Männer als Täter denunziert. So manifestiert sich ein Ressentiment gegen alles Männliche bis hin zum offenen Männerhass. Dies bewirkt eine tief­greifende Spaltung der Gesellschaft, die es zu überwinden gilt.

Artikel 9 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland

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Der Artikel 9 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland gehört zum Grundrechtekatalog[wp] des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (Artikel 1-19 GG).

Wortlaut

Artikel 9 (Recht, Vereine, Gesellschaften und Vereinigungen zu bilden)
Entwurf vom August 1948[1] Urfassung vom Mai 1949[2]
(1) Alle haben das Recht, Vereine oder Gesellschaften zu bilden. (1) Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.
(2) Vereinigungen, die rechts- oder sitten­widrige Zwecke verfolgen oder die Demokratie oder die Völker­verständigung gefährden, sind verboten. (2) Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Straf­gesetzen zu­wider­laufen oder die sich gegen die verfassungs­mäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völker­verständigung richten, sind verboten.
(3) Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschafts­bedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechts­widrig. Maßnahmen nach den Artikeln 12a, 35 Abs. 2 und 3, Artikel 87a Abs. 4 und Artikel 91 dürfen sich nicht gegen Arbeits­kämpfe richten, die zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschafts­bedingungen von Vereinigungen im Sinne des Satzes 1 geführt werden.[3]

Einzelnachweise

Querverweise