Information icon.svg 12. Welttag der genitalen Selbstbestimmung am 7. Mai 2024 Logo-Worldwide Day of Genital Autonomy.png
Information icon.svg Marsch für das Leben in Berlin (und Köln), Termin: 21. September 2024, Ort: Brandenburger Tor, Uhrzeit: 13:00 Uhr - Info[ext] 1000plus.jpg
Information icon.svg MediaWiki[wp] ist männerfeindlich, siehe T323956.
Aktueller Spendeneingang: !!! Spenden Sie für Hosting-Kosten im Jahr 2024 !!! Donate Button.gif
18,2 %
218,00 € Spendenziel: 1.200 €
Die Bericht­erstattung WikiMANNias über Vorgänge des Zeitgeschehens dient der staats­bürgerlichen Aufklärung. Spenden Sie für eine einzig­artige Webpräsenz, die in Deutschland vom Frauen­ministerium als "jugend­gefährdend" indiziert wurde.
Logo - MSI.png
Besser klug vorsorgen, als teuer draufzahlen. - MSI
Die "Indizierung"[ext] der Domain "de.wikimannia.org" durch die Bundes­prüf­stelle für jugend­gefährdende Medien am 9. Januar 2020 ist illegal und deswegen rechtlich nichtig/unwirksam[wp]. Der Staatsfeminismus versucht alle Bürger zu kriminalisieren, die auf "wikimannia.org" verlinken, wobei massiv mit Einschüchterung und Angst gearbeitet wird. Bis zu dem heutigen Tag (Stand: 25. April 2024) wurde WikiMANNia weder ein Rechtliches Gehör gewährt noch wurden die Namen der Ankläger und Richter genannt. Ein Beschluss ohne Namens­nennung und Unterschrift ist Geheimjustiz und das ist in einem Rechtsstaat illegal und rechtlich unwirksam. Dieser Vorgang deutet auf einen (femi-)faschistoiden Missbrauch staatlicher Institutionen hin. Judge confirms the mothers right of possession and justifies it with the childs welfare.jpg
Rolle des Staates in der Familie
WikiMANNia schützt die Jugend vor familien­zerstörender Familienpolitik und staatlicher Indoktrination. All die Dinge, wovor Jugendliche geschützt werden müssen - Hass, Hetze, Aufruf zur Gewalt und Pornographie - gibt es hier nicht. WikiMANNia dokumentiert lediglich die Wirklichkeit, ohne sich mit dem Abgebildeten, Zitierten gemein zu machen, ohne sich das Dargestellte zu eigen zu machen. In WikiMANNia erfahren Sie all das, was Sie aus Gründen der Staatsräson nicht erfahren sollen.
Feminismus basiert auf der Verschwörungstheorie, Männer auf der gesamten Welt hätten sich kollektiv gegen die Weiber verschworen, um sie zu unter­drücken, zu benachteiligen, zu schlagen, zu ver­gewaltigen und aus­zu­beuten. Feministinnen bekämpfen Ehe und Familie, weil die bürgerliche Familie das Feindbild ist. Frauen werden kollektiv als Opfer inszeniert und Männer als Täter denunziert. So manifestiert sich ein Ressentiment gegen alles Männliche bis hin zum offenen Männerhass. Dies bewirkt eine tief­greifende Spaltung der Gesellschaft, die es zu überwinden gilt.

Internetpranger

Aus WikiMANNia
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Hauptseite » Kultur » Internet » Internetpranger
Hauptseite » Gesellschaft » Pranger » Internetpranger

Der Begriff Internetpranger (auch: Digitaler Pranger, Virtueller Pranger oder Online-Pranger) bezeichnet einen modernen Pranger im Internet.

Im Kontext von Veröffentlichungen von Straftäter[wp]-Dateien wird auch von Internet­prangern gesprochen.[1] So sprach sich 2010 die Deutsche Polizeigewerkschaft[wp] für einen "Internet-Pranger für Triebtäter" aus. Auf der Webseite der Polizei einsehbar sollten "der Name, ein Foto, Wohnort, Straße und die Haus­nummer des Gewalt­verbrechers" sein.[2]

Islamfeindliche[wp] Internetportale wie Madrasa of Time - Time of Counterdjihad[ext][3], Politically Incorrect[3] und Nürnberg 2.0[ssl][4] werden in der Literatur als Internet­pranger bezeichnet. Letzteres bietet Steckbriefe[wp] über missliebige Personen an.[5] Umstritten ist in diesem Zusammenhang die von der Heinrich-Böll-Stiftung ins Leben gerufene Seite Agent*In. Die Seite führte so genannte antifeministische Organisationen und Personen auf.[6] Nach überwiegend negativer Kritik wurde die Seite wieder vom Netz genommen.[7][8]

Für die freie Wirtschaft ist eine Publikation von Verstößen gegen das Lebensmittel- und Futtermittel­gesetzbuch[wp] eine Art Internet­pranger, da nach Lutz Bertling[wp] "erhebliche[] finanzielle[] Einbußen bis hin zur Existenz­gefährdung" möglich seien.[9]

Literatur

  • Stephan Beukelmann: Der Internetpranger. NJW-Spezial 2011, 504.
  • Bijan Moini: Staatliche Warnungen vor entlassenen Straftätern. Verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer umstrittenen Präventivmaßnahme (= Schriften zum öffentlichen Recht. Bd. 1247). Duncker & Humblot, 2013, ISBN 3-428-14123-7
  • Winfried Hassemer[wp]: "Internetpranger". Kommunikative und rechtliche Vernunft. In: Uwe Hellmann, Christian Schröder[wp] (Hrsg.): Festschrift für Hans Achenbach. Müller, 2011, ISBN 3-8114-5428-5, S. 107-116
  • Lukas Ströbel: Persönlichkeitsschutz von Straftätern im Internet. Neue Formen der Prangerwirkung (= Schriften zum Medien- und Informationsrecht. Band 17). Nomos, 2016, ISBN 3-8487-2991-1

Einzelnachweise

  1. Mareike Fröhling: Der moderne Pranger. Von den Ehrenstrafen des Mittelalters bis zur Pranger­wirkung der medialen Bericht­erstattung im heutigen Strafverfahren. Tectum-Verlag, 2014, ISBN 3-8288-3380-2, S. 158
  2. Zit. n. Hans-Dieter Schwind[wp]: Kriminologie. Eine praxis­orientierte Einführung mit Beispielen (= Grundlagen). 22., neubearbeitete und ergänzte Auflage, Kriminalistik, 2013, ISBN 3-7832-0809-2, Rn. 63.
  3. 3,0 3,1 Klaus J. Bade[wp]: Kritik und Gewalt. Sarrazin-Debatte, "Islamkritik" und Terror in der Einwanderungs­gesellschaft (= Positionen). Wochenschau-Verlag, Schwalbach 2013, ISBN 3-89974-893-X, ohne Seitenangabe
  4. Patrick Gensing: Polemik, Islamfeindlichkeit und Radikalismus - Über das öffentliche Klima im Internet, das Fremdenhass erzeugt. In: Michael Haller[wp] (Hrsg.): Rechtsterrorismus in den Medien. Der Mörder Breivik in Norwegen und die Terrorzelle NSU in Deutschland - wie die Journalisten damit umgingen und was sie voneinander lernen können (= Medien. Bd. 32). Lit, 2013, ISBN 3-643-12297-7, S. 61-70, hier: 65.
  5. Friedmann Eißler: Zivilcourage und aktive Toleranz - Aus­einander­setzung mit extremistischen Einstellungen. In: Volker Meißner, Martin Affolderbach, Hamideh Mohagheghi[wp], Andreas Renz (Hrsg.): Handbuch christlich-islamischer Dialog. Grundlagen - Themen - Praxis - Akteure (= Schriftenreihe der Georges-Anawati-Stiftung. Nr. 12). Herder, 2014, ISBN 3-451-33337-6, S. 345-351, hier: S. 349.
  6. "Gender raus" und "Agent*in" erschienen, Heinrich-Böll-Stiftung an 17. Juli 2017 (2. aktualisierte Auflage Dezember 2018)
    • Broschüre "Gender raus!" Zwölf Richtigstellungen zu Antifeminismus und Gender-Kritik
    • Agent*In - ein kritisches Online-Lexikon zu Antifeminismus
  7. Christian Meier: Website "Agentin.org": Antifeminismus-Pranger vom Netz genommen - vorübergehend, Die Welt am 7. August 2017
  8. Neu: Agent*In - ein kritisches Online-Lexikon zu Anti-Feminismus, Gunda-Werner-Institut am 4. November 2017
    Stellungnahme des Vorstands zum endgültigen Ausstieg aus dem Wiki "Agent*in" - Der Vorstand hat im Rahmen seiner Aufarbeitung entschieden, das Wiki "Agent*In" nicht fortzuführen. Die Stiftung wird in der Auseinandersetzung mit Rechtspopulismus und Angriffen auf feministische und gleichstellungs­politische Errungenschaften zukünftig andere Formate der politischen Bildungsarbeit nutzen und neu entwickeln.
  9. Lutz Bertling[wp]: Erlaubt-Verboten. In Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung. 13. Auflage, Behr, Hamburg 2013, ISBN 3-95468-021-1, S. 388


Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Internetpranger (19. Dezember 2017) aus der freien Enzyklopädie Wikipedia. Der Wikipedia-Artikel steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Unported (CC BY-SA 3.0). In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar, die vor Übernahme in WikiMANNia am Text mitgearbeitet haben.