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Mutterschutz

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Der Mutterschutz ist im Artikel 6 Absatz 4 Grundgesetz verankert.

Die Tatsache, dass nur die Rechte der Mutter, aber nicht auch die Rechte der Väter im Grundgesetz explizit geschützt sind, spricht dem Gerede von Gleichberechtigung von Mann und Frau Hohn.

Artikel 6 GG
(Ehe, Familie, uneheliche Kinder)
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.[1]

Das ist umso bezeichnender, weil das Bundesverfassungsgericht (BVG) am 29. Juli 1959 das Familienoberhaupt per Urteil mit der Begründung abgeschaffte, es widerspräche dem Gedanken der Gleichberechtigung, und gleichzeitig am Artikel 6 Absatz 4 GG festhielt.

Kritik

Der Väternotruf kommentiert:

Zitat: «Fragt sich, wieso nur Mütter unter dem ausdrücklichen Schutz des Grundgesetzes stehen? Väter, weil Männer, sind offenbar bloße Verfügungsmasse des patriarchalen deutschen Staates, die sich zwar vortrefflich dazu einsetzen lassen als wehrpflichtige Soldaten das Handwerk des Tötens zu lernen und dies bei Bedarf auch ausführen zu müssen. Im Gegensatz zur patriarchalen staatlichen Rollenzuweisung an Frauen als lebende Brutkästen zum Zwecke der Produktion nützlicher neuer Staatsidioten bedürfen Männer in Deutschland offenbar nicht staatlichen Schutzes. Zur Not kann man ja zukünftig auch im großen Umfang ausländische Männer aus armen Dritte-Welt-Staaten als Samenspender für fortpflanzungswillige und gebärfreudige Frauen in Deutschland engagieren. Bei der Gelegenheit können diese nützlichen Männer aus der Dritten Welt ja auch gleich noch die anfallende Arbeit in Deutschland übernehmen, das würde den Bedarf an den in Deutschland vorhandenen Männern weiter reduzieren. Bis auf [wenige Ausnahmen] wären dann die bisher in Deutschland lebenden Männer schlicht überflüssig. In Hamburg wird dann im Geiste von Carl Hagenbeck ein Zoo eingerichtet, in dem Männer besichtigt werden können. Einmal am Tag ist Vorführung und die letzten Exemplare ehemals in Deutschland lebender Männer werden interessierten Frauen von willfährigen indischen Aushilfsmännern an Nasenringen vorgeführt.»[2]

Gegenposition

Eine familienpolitische Forderung ist, Vaterschaft genauso wie die Mutterschaft grundgesetzlich zu schützen.

Artikel 6 GG
(Ehe, Familie, uneheliche Kinder)
(4) Jede Mutter und jeder Vater hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.[3]

Einzelnachweise

  1. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland: Artikel 6
  2. Väternotruf: September 2004
  3. Änderungsvorschlag zu Artikel 6 Absatz 4 GG: "und jeder Vater" im Text eingefügt.

Querverweise