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Protokoll einer Scheidung und die Verlierer

Aus WikiMANNia
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Hauptseite » Bücher (Liste) » Protokoll einer Scheidung und die Verlierer
Titel
Protokoll einer Scheidung und die Verlierer
(wie ein Krimi ohne Leiche)
Autor
Geron Zahler und Mani Notarius
Verlag
Selbstverlag, 2006, ISBN 3-00-019353-7
Download
Pdf-icon-extern.svg PDF-Dokument[ext] (1,5 MB)

Inhaltsverzeichnis

  • Der Anfang vom Ende
  • Kurze Schilderung des Eheverlaufs
  • Einleitung der Scheidung
  • Erster Prozessverlauf
  • Endlich geschieden!
  • Nachwehen
  • Versorgungsausgleich
  • Zugewinnausgleich
  • Hausverkauf mit Hindernissen
  • Zwangsversteigerung
  • Umzug
  • Unterhalt zum Ersten
  • Hausverkauf zum Zweiten
  • Unterhalt zum Zweiten bei OLG
  • Unterhalt zum Dritten
  • Hilfe und Reaktionen von Freunden und Nachbarn
  • Renten­kürzungen zugunsten der Ex
  • Weiter bis zum Selbstbehalt
  • Wo bleibt die Tochter?
  • Nachwort ... Es geht weiter

Inhaltsangabe

In diesem Buch ist nach einem authentischen Fall der gesamte Schriftverkehr einer Scheidung dokumentiert. Sehr hilfreich für angehende Familien­anwälte und Scheidungs­betroffene, welche entweder juristische Briefe selbst schreiben oder einfach nur wissen wollen, was auf sie zukommt.

Auszug

Zitat: «Sie sind eingeladen, mit uns diesen Weg entlang zu gehen. Auch hier kann nur ein Ausschnitt des gesamten Geschehens weitergegebenen werden, aber ein Ausschnitt, der uns beobachten lässt, was es heißt, eine Scheidung zu erleben. Sie können mit-erleben.

Es werden deshalb die Original­dokumente genutzt und wiedergegeben. Sie erleben die zahlreichen Haltepunkte eines solchen Verfahrens: was ist zu bedenken, was ist von Einfluss, wie kann ich mich vorbereiten, kann ich mich überhaupt vorbereiten? Was kann ich tun, um eine solche Lage zu vermeiden oder - wenn unvermeidlich - zu verbessern.

Sie haben Gelegenheit zu beobachten, wie die Betroffenen die Scheidung erleben. "Die Scheidung" - das ist nicht ein punktuelles Ereignis, das wie der Hochzeitstag ein einmaliger festliegender später in die Vergangenheit abwandernder Zeitpunkt, der negative Pol sozusagen der Hochzeit, in dem rückgängig gemacht wird, was im Nachhinein als falsch empfunden wurde. Die "Scheidung" ist vielmehr ein neuer Lebens­zustand, auch Erlebens­zustand, der sehr viel Unbekanntes, Unsicheres, Verunsicherndes mit sich bringt. Nicht wie der Bau des ersten Hauses, bei dem es trotz aller Unbilden doch immer wieder vorwärts oder weiter geht, bei dem alles viel teuerer wird als geplant, schon die Kosten für Gericht, für Anwälte, für Gutachter, für den Notar. Und dann immer wieder die Frage: "Wer bezahlt es", muss ich das auch noch tragen. Erfreuliches und Entlastendes gibt es nicht mehr, alles ist entweder normal oder schlechter. Am Ende ist man froh, wenn es vorbei ist; dieses Gefühl hat die Feder für so manchen Vergleich geführt, hat so manches Verfahren vermieden. Prozess­müdigkeit tritt ein. Die älteren unter den Lesern erinnern sich sicher noch daran, dass im Krieg die Weihnachten gezählt wurden. Und wenn von der "fünften Kriegs­weihnacht" die Rede ist, dann spürt man am Tonfall die Erschöpfung, die Traurigkeit, die mitschwingt, die Sehnsucht nach Frieden.

Sie haben Gelegenheit zu beobachten, wie trotz aller Sorgfalt der anwaltlichen Begleitung, trotz eigener Wachsamkeit und Zuarbeit Gelungenes und Misslungenes sich nicht mehr die Waage halten. Das Misslungene kommt nicht allein aus Fehl­geschlagenem, aus Fehl­ein­schätzungen, aus Fehlern, sondern aus den vielen Hoffnungen nach besseren Ergebnissen, die nicht erfüllt werden. Schlicht, ein solches Scheidungs­verfahren ist letztlich ein Frust, den es durchzustehen gilt. Wie eine Art Krankheit, die sich langwierig und mühevoll dahin zieht und am Ende steht zwar das Überleben, aber auf einem stark reduzierten Niveau.

Das klingt wie eine Rede gegen die Scheidung. Das soll es eigentlich auch. Man müsste jeden, der es noch vermeiden kann, eigentlich belehren, es nicht so schnell anzufangen, wann immer es einen Weg gibt, das Leben "in Ordnung" zu halten ohne eine solche Prozedur, man sollte in gehen. Sieger gehen ganz selten aus Scheidungen hervor, aber Heerscharen von Verlierern. [...]

[...] Wir möchten die Gelegenheit nutzen, "eine" Scheidung, die Scheidung von Geron Zahler, zu begleiten, mehr: zu untersuchen, zu sezieren. Die Gelegenheit benutzen, zu sehen, was eigentlich "gut" ging, gut ging, nur weil es hätte viel schlechter laufen können. Eigentlich ist Geron Zahler als "Scheidungs­muster" wie geschaffen.», Seiten 14-16

Zitat: «Für fachkundige Leser bestätigt sich die Beobachtung, dass die Parteien, also die jeweils Betroffenen, nicht selten die Schwerpunkte der Empfindung anders setzen als ihre anwaltlichen Vertreter. Aber der Betroffene darf für sich "Partei ergreifen" und auch absolut parteilich sein, das ist sein unbestrittenes Recht.

Nun aber zu den Verfahrenskosten:
Wer sich erinnern möchte, kann zurück­blättern und zurück­blicken. Im zweiten Brief der Akte überhaupt, verfaßt am 06.01.2000 von Frau Rechtsanwältin Krieger, schlägt diese der Gegenseite vor, den gesamten Bereich der Vermögens­regelung durch notariellen Vertrag zu regeln. Danach wäre das Haus der gemeinsamen Tochter übertragen worden - oder auch auf Geron Zahler zu Allein­eigentum, das macht keinen Unterschied - gegen Zahlung eines Geldbetrages in Höhe von 130.000 DM.

Aus dem Verkauf des Hauses - letztlich zur Abwendung der Versteigerung - hat jeder Ehepartner von der Käuferin an die finanzierende Sparkasse einen Betrag in Höhe von 51.500 € erhalten. Hiervon waren die zur Finanzierung des Hauses noch zu berichtigenden Rest­ver­bind­lich­keiten zu begleichen, so dass jeder der Eheleute von der Sparkasse einen frei verfügbaren Kaufpreisanteil in Höhe von 43.445,01 € erhielt. Sie können dies, lieber Leser, in den Unterlagen über die Abwicklung des Grund­stücks­verkaufs nachlesen, die maßgebliche Notiz des Geron Zahler findet sich auf Seite 540 dieses Buches.
Dieser Betrag also (43.445,01 €) ist bei der Vergleichs­berechnung einzusetzen.

Es ist damit auf der Hand liegend, dass Frau Zahler mit den angebotenen 130.000 DM Anfang des Jahres 2000 weit besser gefahren wäre als mit der über zwei Jahre später erlösten Auszahlungssumme. Es wäre ihr sogar der Zinsgewinn geblieben für den Zeitlauf von gut zwei Jahren, den wir vereinfacht mit 10.000 DM schätzen. Damit ist einem gesamten wirtschaftlichen Vorteil von 140.000 DM aus dem Erstangebot der Frau Rechtsanwältin Krieger der tatsächlich erlöste Betrag von 43.445,01 € gegen­über­zu­stellen. Auch ohne Umrechnung auf den Eurowert liegt auf der Hand, dass Frau Zahler mit der Ablehnung der Einigung wesentlich ungünstiger "gefahren" ist.

Das Interessante an der Sache ist aber, dass - man kann es kaum glauben - auch Geron Zahler mit dem Vergleichs­vorschlag seiner Rechtsanwältin insgesamt günstiger über die Runde und zu einem Ergebnis gekommen wäre, und das allein schon aus der rechnerischen Beurteilung.», Seiten 774-775

Zitat: «Diese Zusammenstellung dürfte nach Lage der Dinge vollständig sein. Allenfalls kleinere Beträge für Gerichtsvollzieher, Gerichte oder Notariat würden sich bei einer minutiösen Abgleichung noch finden. Aber die Übersichtlichkeit wird natürlich beeinträchtigt dadurch, dass die Verfahren teilweise unter Bewilligung von Prozess­kosten­hilfe geführt wurden, was dann je nach Verwaltungs­gepflogen­heiten der Rechtspfleger der Gerichte später nach­berechnet wird, gelegentlich wird auch dort einmal etwas übersehen. Aber alles in allem gibt dieser Verlauf einen sehr guten Überblick über die Verfahrens­kosten, welche auf einen Scheidungs­willigen zukommen. - Aber, wir können es nicht oft genug betonen, jeder Lebens­sach­verhalt hat Besonderheiten, die bei anderen Personen nicht vorkommen, so dass stets nur individuell geurteilt und gerechnet werden kann.

Was wir aber erkennen wollen, wird auch erkennbar: Geron Zahler hat ausgehend von dem ersten Vergleichs­angebot in Höhe von 130.000 DM noch einen Faktor von mindestens 25.000 DM für Gerichts- und Anwalts­kosten hin­zu­zu­rechnen, welche weitgehend erspart geblieben wären, wäre eine ein­vernehmliche Regelung im Rahmen des von Frau Rechtsanwältin Krieger angeregten Vorgehens zustande gekommen. Hätte man kosten­günstig gewirtschaftet, könnte man diesen Betrag der so­genannten unvermeidbaren Kosten über den Daumen auf 5.000 DM schätzen - und ein halbes Jahrzehnt vor den Gerichten wäre den Beteiligten erspart geblieben.

Sie, lieber Leser, dürfen sich nun selbst ein Urteil bilden, was die Ursachen sein könnten, warum eine Partei im Scheidungs­verfahren die im Nachhinein eindeutige, für alle günstigere Ver­fahrensweise nicht eingeschlagen hat.», Seiten 777-778

Rezension

Die vielen eingescannten Schriftwechsel zwischen den Anwälten, die vom Notarius kommentiert werden, sind zwar ermüdend, aber nützlich für zwei Gruppen: Der Student der Rechts­wissen­schaften findet hier exemplarisch alles, was in einer Scheidung vorkommen kann. Das geht hin bis zum Immobilien- und Versteigerungs­recht. Wer von Scheidung selbst betroffen ist und sich einarbeiten will, um den Schriftwechsel selbst zu gestalten, findet hier genügend Vorlagen, um sich in den Duktus der Rechtsanwälte einzufinden und sich in der Rechtsmaterie anhand konkreter Beispiele einzuarbeiten.

Querverweise