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Rainer Schnittka

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Rainer Schnittka engagiert sich beim Väteraufbruch für Kinder e.V..

Ich denke, es sollte einen "Verband gemeinsam­erziehender Mütter und Väter" geben (VgMV), der allen Kindern und allen gemeinsam Erziehenden Eltern verpflichtet wäre - in welcher Beziehung die Eltern untereinander auch immer stehen.[1]
Die Rechtswirklichkeit ist einfach. Die Menschen, die Hilfe suchen und zu uns kommen, berichten fast immer dasselbe. Ein Elternteil hat erklärt, mit dem anderen Elternteil "nicht mehr reden" zu wollen. Ein Unding, und diejenigen, die das so sehen, dass man als Eltern Kommunikation nicht abbrechen darf, wenn man gemeinsamen Kindern nicht schaden will, "lernen" erst mühsam im Laufe ihres familien­gericht­lichen Prozess­werde­ganges, dass eine solche Haltung nicht nur nicht sanktioniert wird, sondern in den allermeisten Fällen mit der Übertragung eines alleinigen Sorgerechtes für denjenigen, der Kommunikation verweigert, noch "belohnt" wird.[2]
Kinderreichtum gilt als "Bildungsarmut". "Gut Gebildete" bekommen keine Kinder, wird gebets­mühlen­artig wiederholt und solcherart "gute Bildung" den Kindern gelehrt. Weil das mit der Kinder­betreuung so furchtbar sei, müsse der Staat flächen­deckend "Betreuungs­angebote" für alle Kinder ab Geburt zur Verfügung stellen. Was nichts anderes heißt, als dass es eine einseitige Umverteilung der Kinderzimmer in öffentliche Einrichtungen geben soll, die bereits in vollem Gang ist.[3]
Ginge es nach der SPD, bekäme jede Schule Sozialarbeiter. Viele wissen nicht, was Sozialarbeiter sind und folgen einer undifferenzierten Forderung nach "Hilfe" und "Förderung" sozial "benachteiligter" Kinder. Doch es ist ein Klischee, noch dazu ein gefährliches, dass Sozialarbeiter benachteiligte Kinder fördern würden. Sozialarbeiter fördern Sozialarbeit! Mit Sozialarbeitern an den Schulen würden sich Benachteiligungen nicht auflösen, sondern institutionalisieren.[4]

Guter Rat ist teuer

Was soll man raten, wenn man um Rat gefragt wird? Das Problem ist, dass die allermeisten Eltern, die bei Scheidung/Trennung um Rat fragen, auf einen Rechtsstaat vertrauen. Und sie haben überhaupt keinen blassen Schimmer von der Existenz einer Scheidungsindustrie.

Damit Betroffene überhaupt Dritte um Rat fragen, muss schon einiges geschehen sein, dass sie am Rechtsstaat zweifeln lässt. Denn jeder Vater und jede Mutter nimmt naiv ja zu Recht an, dass ihm/ihr nichts passieren könne, wenn er sich "nur" um seine eigenen Kinder weiter sorgen will und sich dabei nichts zu Schulden kommen lässt.

Doch der Berliner Verwaltungsweg ist vorgegeben und nicht am Rechtsstaat orientiert. Dort werden "Alleinerziehende" gefördert, nicht Eltern und Kinder.

Wie funktioniert das und vor allem warum funktioniert das? Strukturell ist dieses Verwaltungs­handeln so organisiert, dass möglichst viele (Jugendamt, Verfahrens­beistände, Umgangspfleger, Gutachter, Rechts­anwälte, Richter) in Teilen an einem "Fall" arbeiten, ohne dass sie sich für ein "Ergebnis" verantwortlich fühlen müssten. Jeder wird dazu aufgerufen, eine subjektive "Stellungnahme" über einen Einzelfall abzugeben und kann so sicher sein, keine "Fehler" machen zu können. Weder ein Prozedere der Beurteilung einer Familien­situation, noch eine verbindliche Vorgehensweise vor Beurteilungen - etwa Befragungen von Personen aus dem Lebensumfeld (Erzieher, Lehrer, Kinderärzte, Schulpsychologen) - sind vorgegeben.

So können in einem "Einzelfall" alle Beteiligten Dinge behaupten, die nachweislich unwahr sind, ohne dass Betroffene auch nur den Hauch einer Chance hätten, sich dagegen zur Wehr zu setzen.

Schlimmer noch - wer jemandem rät, Verleumdungen anzuzeigen, muss aus Erfahrung dazu sagen, dass sich derart beschuldigte "Verfahrens­beteiligte" der familien­gerichtlichen Prozesse aller Voraussicht nach in der nächsten "Stellungnahme", über eine "Erziehungs­befähigung" dieses Elternteiles, rächen wird. Indem Akten manipuliert werden oder neue, "subjektive" Einschätzungen vorgetragen werden, und wie die nach einer Anzeige wegen übler Nachrede oder Verleumdung aussehen, kann sich wohl jeder an allen zehn Fingern abzählen.

Wer aber diese Verleumdungen nicht anzeigt, muss damit rechnen, sie in einem als "Beschluss" bezeichneten Urteil eines Gerichtes in der Begründung lesen zu müssen. Dagegen keinen Einspruch einzulegen, kann nicht geraten werden.

Wer aber Einspruch einlegt, der wird aller Voraussicht nach den Umgang mit seinen Kindern weiter einbüßen oder ganz verlieren. Wer Einspruch einlegt müsste erklären, weshalb das Wohl seines Kindes akut gefährdet ist. Das wiederum würde automatisch neue Zuständigkeiten des Jugendamtes (Kinderschutz) sowie der Umgangs- und Verfahrens­pflegschafts­industrie hervorrufen. Ein Teufelskreis, der nicht selten damit endet, dass zunächst ein Elternteil den Kontakt zu seinen Kindern ganz verliert.

Diese Strukturen, kleinteilige Aufgabenzuweisung mit für ein Ergebnis verantwortungsloser Fallbeschäftigter, sind Kennzeichen aller Unrechtsverwaltungen und ermöglichen kleinen Tätern und Handlangern schon immer die Rechtfertigung, "nicht wichtig", oder nicht in der Lage, zu sein, am "großen Ganzen" etwas verändern zu können.[5]

Geschäftsmodell für Familienzerstörung

Die Scheidungsindustrie verdient gut an der Familienzerstörung. Ein Geschäftsmodell dafür erläutert Rainer Schnittka am Beispiel Berlin.[6]

Zerrüttet, oder nicht zerrüttet?

Der ganz normale Wahnsinn seit über 30 Jahren.

(Was ist eigentlich tatsächlich zerrüttet, die Ehe, die Eltern, die Kinder, oder doch eher das Rechtssystem, das "Geschäftsprinzip", oder die prinzpiellen Vorgaben?)

Zwei Menschen schließen einen Vertrag. Irgendwann kann einer von beiden diesen Vertrag ohne Angabe von Gründen oder Fristen kündigen. Dann darf vor Gericht nicht darüber gesprochen werden, wer diesen Vertrag gekündigt hat, denn es gilt für diese Verträge ein Sonderrecht: Das Zerrüttungs­prinzip.

Es geht um Eheverträge.


Doch der ganz normale Wahnsinn geht weiter. Nicht was zwischen den Menschen vereinbart war, wird zum Gegenstand von "Anhörungen". Auch nicht, welche Konsequenzen sich aus dem Vertrag für das Leben der Menschen ergeben haben, die ihn geschlossen haben. "Zerrüttet oder nicht zerrüttet?" lautet die einzige Frage, die gestellt wird.

Würde ich zu meinem Autohändler gehen und ihm sagen, dass ich nun meine Raten für das Auto nicht weiter bezahlen würde, weil ich den mit ihm geschlossenen Vertrag für "zerrüttet" hielte, würde der mir höchstwahrscheinlich und zu Recht einen Vogel zeigen.


Bei Eheverträgen geht der Wahnsinn erst richtig los, wenn es gemeinsame Kinder gibt. "Zerrüttet oder nicht zerrüttet"? lautet auch dann die Frage, die in den allermeisten Fällen an die Mutter gestellt wird. Sagt die Mutter "zerrüttet", teilt das Gericht die Kinder zu.

Wieder wird nicht nach Gründen gefragt, nicht nach Motiven oder Ursachen, nicht nach Vereinbarungen, die mit dem Entschluß zu gemeinsamen Kindern getroffen wurden. "Zerrüttet - oder nicht zerrüttet?"

Bei einem "zerrüttet" werden "Umgangstage" an geraden Kalenderwochen festgelegt, die mit dem bisherigen Leben der Kinder nicht das geringste zu tun haben. Um dem Ganzen noch eine zynische Krone aufzusetzen, wird das "Kontinuitäts­prinzip" genannt.

Als ob es für Kinder eine "Kontinuität" wäre, alle 14 Tage in ungeraden Kalender­wochen am Wochenende ihren Vater zu sehen. (Wenn der Glück hat und nur vorläufig, denn es ist die erste Stufe im Zerrüttungs­familien­gerichts­verfahren.)


Nun wird der Mutter in über 9 von 10 Fällen eine Alleinermächtigung über die Kinder übertragen. Per Gerichtsbeschluss, in einer Anhörung unter Ausschluß der Öffentlichkeit.

Was die Mutter nun macht, bleibt ihr überlassen. Wenn sie nicht möchte, daß die Kinder alle 14 Tage den Vater besuchen, oder sie in Geldnot ist, sie vielleicht auch Rachegefühle oder andere Erkrankungen hat, sich neu verliebt und "von vorne anfangen" möchte, wozu ihr meist "geraten" wird, kann sie den Vater nach Belieben unter Druck setzen.

Geld oder Kinder, Macht oder Kinder. Was immer ihr einfällt.

Öffentlich weitergefördert mit Prozesskostenhilfe und Subventionen für dubiose Fachanwälte für Alleinerziehung kann sie wieder vor Gericht gehen. Dann wird wieder gefragt: "Zerrüttet - oder nicht zerrüttet?"

Sagt die Mutter zerrüttet, wird der Kontakt der Kinder zum Vater weiter eingeschränkt bis zu einem völligen "Umgangs­ausschluss". Dazu gibt es spezialisierte "Gutachter", die wieder niemanden fragen, der die Kinder kennt und schon gar nicht, was überhaupt vereinbart war.

Was die Kinder wollen, spielt sowieso keine Rolle.

Was "Gutachter" nun wunderbar für 5000,- Euro aufwärts feststellen können, ist, dass die Eltern "zerrüttet" seien. Wen würde es wundern nach einem solchen "Gerichtsverfahren"?

Dann kommen die Kinder in "Therapien" und malen zu Meeres­rauschen vom Tonband Bilder von Dinosaurieren - oder spielen Gesellschaftsspiele mit ihren Psycho­therapeutinnen.

Irgendwann, wenn die Kinder erwachsen sind, sagen sie es dann meist selbst: Zerrüttet.[7]

Einzelnachweise

Netzverweise