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Schutzjude

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Der Begriff Schutzjude ist eine historische Bezeichnung für einen gegen besondere Abgaben den Schutz des Landesherrn genießenden privilegierten Juden.[1]

Hoheitsrecht

Das Judenregal war ein mittelalterliches königliches Hoheitsrecht (Regal). Dieses stellte im Heiligen Römischen Reich[wp] die Juden als "Schutzjuden" gegen Bezahlung von Gebühren unter den Schutz des Kaisers.

Der Königsfrieden[wp], unter den unter­schiedlichste Personen gestellt werden konnten, war von alters her eine Einkunfts­quelle für die königlichen Kassen. Juden spielten dabei eine her­vor­ragende Rolle. Schon in der Karolinger­zeit wurden die Juden gegen Zahlung eines Schutz­zinses unter königlichen Schutz gestellt und erhielten dafür Zoll­befreiungen und vereinzelte königliche Privilegien. Die Karolinger unterschieden verschiedene Status­gruppen von Juden, die aber nicht als Leibeigene angesehen wurden.

Im Wormser Privileg[wp] von 1157 erneuerten und verbesserten die Staufer den Judenschutz und unterstellten sie der königlichen Kammer. Friedrich II.[wp] unterstellte sich 1236 alle Juden reichsweit als königliche "Kammer­knechte" und gewährte ihnen Schutz vor Verfolgungen gegen die Zahlung von Schutzgeldern[wp]. Mit dieser rechtlichen Konstruktion knüpfte er an den Begriff der Regalien an. Unter Rudolf von Habsburg[wp] wurde das Judenregal als königliche Leib­eigen­schaft interpretiert, woraus sich das Recht ableitete, Juden ggf. entschädigungslos zu enteignen. Seit dem Interregnum[wp] verlieh der König das Judenregal an die empor­kommenden deutschen Territorial­fürsten. Karl IV.[wp] schützte zwar die Juden in seinem eigenen Haus­macht­bereich[wp], tat jedoch nichts zu ihrem Schutz auf Reichsebene. In der Goldenen Bulle[wp] übertrug er dann 1356 das Judenregal auf die Kurfürsten. Aus der ursprünglich persönlichen Bindung an den Kaiser wurde nun eine verkäufliche Ware, die auch verliehen und beliehen werden konnte.[2]

Einzelnachweise

  1. Siehe auch das Universal-Lexikon: Schutzjude
  2. Wikipedia: Judenregal

Querverweise