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Definitionsmacht

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Hauptseite » Diskurs » Definitionsmacht

Definitionsmacht bezeichnet

  1. die Einflussnahme auf Konstruktionen von sozialer, gesellschaftlicher und kultureller Wirklichkeit.
  2. das im Feminismus geforderte Recht von Betroffenen sexualisierter Gewalt, diese zu definieren.[1]

Definitionsmacht über sexualisierte Gewalt

In feministischen Debatten meint die Definitionsmacht über sexualisierte Gewalt das Recht von Betroffenen sexualisierter Gewalt zu definieren, was sexualisierte Gewalt ist. Letztlich geht es dabei um feministische Tautologien[wp] der Form: Ein Mann ist ein Arschloch, weil eine Frau gesagt hat, dass er ein Arschloch ist. Ein Mann ist ein Vergewaltiger, weil eine Frau behauptet, von ihm vergewaltigt worden zu sein.

Zitat: «Es geht also darum, statt objektiver Kriterien das subjektive Erleben in den Mittelpunkt zu rücken. Das was als sexualisierte Gewalt empfunden wird, ist somit auch sexualisierte Gewalt. Dies soll zum einen verhindern, dass Frauen oder Männer unter Recht­fertigungs­druck geraten, wenn sie von sexualisierter Gewalt ihnen gegenüber berichten. Zum anderen kommen damit auch Formen sexualisierter Gewalt in den Blick, die nicht durch das Recht definiert sind.»[2]

Wenn das subjektive Erleben einer Frau zugunsten objektiver Kriterien zum Entscheidungs­maßstab wird, dann macht die Definitionsmacht aus einer nur gefühlten Vergewaltigung eine echte Vergewaltigung.

Zitat: «Spätestens seit der Erfindung der Schrift lässt sich konstatieren, dass Männer die Definitionsmacht besaßen und diese eindeutig zu ihren Gunsten nutzten. Sie nutzten und festigten ihre Vormacht­stellung durch Rechts­kodizes und Normen, denen sie den Anspruch der Universalität verliehen, um gleichzeitig Frauen von ihrem Mensch-Sein auszugrenzen.»[3]

Dem feministischen Verständnis erschließt sich offenbar nicht, dass Rechtskodizes und Normen auch etwas mit Verhinderung von Willkür und Macht­missbrauch zu tun hat. Den von Männern entwickelten objektiven Rechtskodizes und Normen wird die weibliche, subjektive Erleben entgegen gesetzt.

Zitat: «Nach Carol Hagemann-White kann "es einen neutralen 'objektiven' Gewaltbegriff nicht geben. Die Grenzsetzung zwischen Gewalt und Nicht-Gewalt ist nur vom Subjekt aus und im Kontext von dessen Handlungs­möglich­keiten bestimmbar [... Man] muss ein Verständnis von Gewalt zugrunde legen, das als Gegenpol die Selbstbestimmung und die Selbsttätigkeit setzt. Daher muss die Bestimmung dessen, was eine Verletzung ausmacht, vom betroffenen Subjekt ausgehen". Unter Gewalt sei im Geschlechter­verhältnis "jede Verletzung der körperlichen oder seelischen Integrität eines Menschen durch einen anderen [...], die mit der Geschlechtlichkeit des Opfers wie des Täters zusammenhängt [... und] unter Ausnutzung eines strukturell vorgegebenen Macht­ver­hältnisses stattfindet, zu verstehen".»[4]

Natürlich geht die Grenzsetzung zwischen Gewalt und Nicht-Gewalt nur vom weiblichen Subjekt aus; das Opfer ist zu 100 % weiblich und der Täter zu 100 % männlich. Carol Hagemann-White[wp] ist in den Forschungs­bereichen der frauen­politischen Grund­lagen­forschung und der feministischen Theorie tätig. Daran lässt sich abschätzen, wieviel Objektivität und Wissenschaftlichkeit in Frauen­wissenschaften und feministischer Theorie enthalten sind.

Zitat: «Wesentlich aus feministischer Sicht ist die Notwendigkeit, gewalt­betroffenen Frauen die Definitions­macht über sexuell erlittene Gewalt zuzubilligen, um auch symbolische Gewaltformen - d. h. sozio­kulturelle Varianten, die sich durch Sozialisation und geschlechter­hierarchische Macht­verteilung bedingen - erfassen zu können. Somit erhält ein subjekt­bezogener Gewaltbegriff - im Gegensatz zu den Geboten wissen­schaft­licher Objektivität - in der feministischen Gewaltanalyse zentrale Bedeutung.»[5]

Die Ablehnung objektiver Maßstäbe und überhaupt Wissen­schaftlich­keit findet sich auch in den Schriften der deutschen Verfassungsrichterin Susanne Baers.

Kritik

Wollte man diesen Ansatz aus dem feministischem Diskurs der 1970er-Jahre ernsthaft verfolgen, müsste man die Definitions­macht beiden Geschlechtern zubilligen. Das führt dann zu der interessanten Konstellation, dass dann auch ein Ehemann, der das Gefühl hat, seine Frau wolle ihn mit "Sexentzug" dafür bestrafen, weil er nicht genügend im Haushalt geholfen hat, gemäß seiner Deutungshoheit wegen sexualisierter Gewalt Anzeige erstatten kann. Oder sie bewegt sich beim Verkehr so, dass er nicht genügend stimuliert wird, sie aber schon. Er fühlt sich "benutzt" und erstattet Anzeige. Oder sie krault ihn im Nacken, während er versucht, sich auf einen Artikel in Wikipedia zu konzentrieren. Anzeige!!! Staatsanwalt!!! Was für ein lächerliches Konzept ist das denn?

Der Begriff Definitionsmacht über sexualisierte Gewalt ist letztlich nichts weiter als ein weiteres Beispiel aus dem feministischen Giftschrank, um Frauen als Opfer zu inszenieren und Männer als Täter zu diffamieren. Objektivität und Nachprüfbarkeit von Behauptungen sind nicht gegeben und werden auch rundweg abgelehnt.

Definitionsmacht allgemein

Allgemein kann Definitionsmacht als das Vermögen verstanden werden, gewisse Sachverhalte und Leitgedanken in der öffentlichen Meinung als gültig und akzeptiert zu verankern.

Die Definitionsmacht ist ein wichtiger Schritt, um die Diskurshoheit zu erringen, die für die Durchsetzung grundsätzlicher politischer Entscheidungen wichtig ist. Der Kampf um die Diskurshoheit ist dabei immer auch ein Kampf um Wörter.

Definitionsmacht-Konzept

Das Definitionsmacht-Konzept besagt, dass in Fällen, in denen eine Frau einen Mann anklagt, sie vergewaltigt zu haben, und in denen der Mann nicht geständig ist (bei einem geständigen Täter erübrigt sich die Ausübung der Definitions­macht durch die Frau):

  • der Mann auf jeden Fall zu verurteilen ist
  • die Frau keine Beweise für die Vergewaltigung oder auch nur eine Schilderung des Tathergangs liefern muss
  • die Frau den Begriff Vergewaltigung beliebig weit fassen kann; z.B. kann auch gewaltfreier Geschlechts­verkehr, bei dem die Frau unter Drogen­einfluss stand, als Vergewaltigung gewertet werden.

Dem liegt die Bewertung zugrunde, dass (biologische) Frauen nie lügen, während ein nicht geständiger männlicher Täter automatisch der Lüge überführt ist.[6]

Einzelnachweise

  1. Wikipedia: Definitionsmacht, Version vom 25. Oktober 2012
  2. Wikipedia: Definitionsmacht (sexualisierte Gewalt), Version vom 18. August 2013
  3. Christa Oppenheimer: Pdf-icon-extern.svg Was hat die Arbeit gegen sexuelle Gewalt mit Feminismus zu tun?[ext], Oktober 2007 (10 Seiten) (Vortrag zum 20jährigem Bestehen von Wildwasser Wiesbaden), S. 1
  4. Carol Hagemann-White[wp]: Strategien gegen Gewalt im Geschlechter­verhältnis, Eine Bestandanalyse und Perspektiven, Pfaffenweiler 1992, ISBN 3-89085-754-X, S. 22-24; zitiert von Dr. phil. Christa Oppenheimer: Was hat die Arbeit gegen sexuelle Gewalt mit Feminismus zu tun?, S. 8
  5. Christa Oppenheimer: Was hat die Arbeit gegen sexuelle Gewalt mit Feminismus zu tun?, S. 9
  6. Maskulismus für Anfänger: Antifeminismus (Was ist Definitionsmacht? Warum ist das denn so gefährlich?)

Querverweise

  • Deutungshoheit - konkrete Umsetzung eines Letztbegründungs-Anspruches[wp] in sozialer, gesellschaftlicher oder machtpolitischer Hinsicht

Netzverweise