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Die Achse des Blöden

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Hauptseite » Familienrecht » Die Achse des Blöden

Die Achse des Blöden ist als Lemma abgeleitet von der Formulierung Die Achse des Bösen[wp], welche George Bush Junior bzw. einer seiner PR-Agenten/Propagandisten geprägt hat, um die zweite Invasion des Irak[wp] vorzubereiten. Das Exklusivrecht an der Verballhornung in Die Achse des Blöden gebührt Dave Barry[wp].[1] Er schrieb das Taschenbuch Die Achse der Blöden. Eine Politische Evolutionstheorie der USA[2][3] Daneben gibt es aber noch weitere Achsen des (oder der) Blöden.

Die Achse im Familienrecht

Im Bereich der ober­landes­gericht­lichen Entscheidungen zum Familien-, genauer gesagt dem Umgangsrecht, verläuft eine entsprechende Achse, die sich geographisch sehr genau verorten lässt, entlang der Linie Hamm - Köln - Koblenz - Stuttgart - München. Ein Abzweig führt zum OLG Nürnberg.

Hier wie in den übrigen Oberlandesgerichten der Achse weigert man sich beharrlich, die Ergebnisse der aktuellen, mittlerweile doch recht umfangreichen Forschungen zum Wechselmodell zur Kenntnis zu nehmen. Die geistige Flexibilität der Richterschaft erinnert an die Insassen des Führerbunkers im April 1945. Obwohl eine Vielzahl von Studien der letzten dreißig Jahre die Vorzüge paritätischer Umgangsregelungen belegt - inzwischen werden diese sogar in einem Fachbuch von Prof. Dr. Hildegund Sünderhauf gesammelt dargestellt[4] - lassen robentragende Fossilien diese Erkenntnisse nicht an sich heran.

Stattdessen werden mit einer geradezu autistischen geistigen Starre ausschließlich Beschlüsse gefasst, in denen die Kinder der Mutter quasi als exklusiver Besitz zugesprochen werden. Ihre Erziehungsfähigkeit wird von den Richtern der Achse regelmäßig erst gar nicht untersucht: offenbar stufen sie Frauen schon allein aufgrund ihres Geschlechts als erziehungs­fähig ein. Und selbst wenn Väter schwerwiegende Bedenken geltend machen und diese durch substantiierte Beweisangebote und Zeugen glaubhaft machen möchten, verschließen die Hohepriester des Mutterkultes Augen und Ohren. Dafür wird die entsprechende Eignung klagender Väter auf Geheiß der Richter von willfährigen Gutachtern herabwürdigt, wobei jene oft nicht einmal davor zurückschrecken, Väter auf infame, ehrabschneidende Weise zu pathologisieren.

Innerhalb der Achse wird die Doktrin vertreten, dass nach einer Scheidung bzw. Trennung der Eltern eine paritätische Betreuung der gemeinsamen Kinder nur möglich sei, wenn das Konflikt­niveau zwischen den Eltern­teilen niedrig und ihre Fähigkeit zur Kommunikation und Kooperation über­durch­schnittlich gut ausgeprägt wäre. Egoistischen Müttern, die den Vater ausgrenzen und ihre Kinder alleine erziehen möchten, öffnen die richterlichen Pharisäer so ein Scheunentor für Manipulationen. Das triviale Dogma von der Notwendigkeit guten Einvernehmens ist längst wissenschaftlich widerlegt: Diverse Untersuchungen zeigen auf, dass paritätische Umgangs­regelungen gerade bei hoch­konflikt­haften Trennungs­eltern sinnvoll und aus Sicht der betroffenen Kinder dringend geboten sind.[5] Einige Oberlandesgerichte und etliche Amtsgerichte orientieren ihre Spruchpraxis bereits an diesen Fakten. Entlang der Achse bewegt man sich dagegen in einem familien­rechts­psychologischen Tal der Ahnungslosen[wp].

Die Satelliten der Achse

In den untergeordneten Amtsgerichten bzw. ihren Familien­dezernaten sitzen nicht selten Richter, die Karriere machen möchten und dafür nach oben katzbuckeln. Bei ihren Beschlüssen übernehmen sie unterwürfig die Rechts­auf­fassung des jeweils über ihnen thronenden Oberlandes­gerichts. Andere Familien­richter an Amtsgerichten vermeiden einen eigenen Standpunkt aus Opportunismus, weil sie nicht möchten, dass ihre Beschlüsse durch eine Beschwerde­instanz aufgehoben wird. So entwickelt sich aus der Achse der Blödheit ein wucherndes Netzwerk aus Richtern, das sich wie ein dunkler, lähmender Schatten über ganze Regionen legt. Die Umsetzung familien­rechts­psychologisch intelligenter und mit Blick auf die Kinder humaner Verfahrensweisen wird durch Richter in den OmbHs (Oberlandes­gerichte mit beschränktem Horizont) blockiert. Wo diese Fürsten der Finsternis regieren, bringen - trotz der vielbeschworenen richterlichen Unabhängigkeit - in den untergeordneten Amtsgerichten nur sehr wenige Richter den Mut auf, Entscheidungen zu treffen, die dem geänderten Rollenverständnis und den Ergebnissen der Väterforschung Rechnung tragen.

Braune Wurzeln und lila Folgen

Das französische Familienrecht ist strikt an den Bedürfnissen der Kinder ausgerichtet und wurde aus der Emanzipations­bewegung der Frauen heraus entwickelt.[6] Das deutsche Familienrecht beruht hingegen auf der antiquierten Vorstellung, Kinder bräuchten zuallererst ihre Mutter und es genüge, ihre Väter bei gelegentlichen Besuchs­kontakten zu sehen. Die Wurzeln dieser Denkweise reichen weit zurück: So betonte schon Adolf Hitler, dass nicht die Sorge um das Wohl des Kindes ausschlaggebend sei, sondern die Mutter ein "ethisches Recht auf ihre Kinder" habe.[7]

Fakt ist, zu Zeiten des Führers waren es tatsächlich nahezu ausnahmslos Frauen, die ihre Kinder betreut und erzogen haben. In den letzten Jahrzehnten hat sich die Rollenverteilung in vielen Familien jedoch dahingehend geändert, dass auch viele Väter aktiv bei der alltäglichen Versorgung und Förderung ihrer Kinder mitwirken oder hierbei sogar - so wie früher Frauen in der traditionellen Mutterrolle - den weit überwiegenden Anteil leisten. Parallel dazu haben Wissenschaftler verschiedener Disziplinen den Einfluss von Vätern bei der Erziehung erforscht und nachgewiesen, dass jenen für die gesunde Entwicklung ihrer Kinder nicht weniger Bedeutung zukommt als Müttern (→ Väter sind wichtig)

Diese Entwicklungen haben die Richter der Achse bislang in keinster Weise reflektiert, im Gegenteil!

Achse des Blöden = Achse des Bösen

Blöde Menschen sind oft auch fiese Menschen. Im Dunstkreis der Achse ist es an der Tagesordnung, dass insbesondere Väter, die vor der Trennung die Rolle eines Hausmanns wahrgenommen oder sich die Haus- und Erziehungsarbeit paritätisch mit ihrer Partnerin geteilt haben, auf extrem niederträchtige Weise entsorgt werden. Weil man in ihrem Falle nicht auf die gängige Argumentation zurückgreifen kann, die Mutter habe das Kind ja schon vor der Trennung überwiegend betreut und erzogen, also solle sie das auch weiterhin tun (sogenanntes Kontinuitätsprinzip), haben die Fürsten der Finsternis keine Skrupel, sich widerwärtig-brutaler Mittel zu bedienen: Jedes Gericht im Bereich der Achse hat eine Liste mit korrupten Scheißkerlen, die als "Sachverständige" daherkommen und Vätern auf Bestellung des Richters psychische Defekte andichten, um sie von der Betreuung ihrer Kinder auszuschließen. Weitere Informationen hierzu enthält der Abschnitt "Ein Massenphänomen" im Beitrag "Familienpsychologische Gutachten". Außerdem sei auf die unten in den "Netzverweisen" aufgeführten Fernsehsendungen und Zeitungsartikel verwiesen.

Im Dienst der Achse: Blender, bezahlte Dummschwätzer und Windbeutel

In den neunziger Jahren des letzten Jahrhunderts erstellte der gelernte Briefträger Gert Postel[wp], nachdem er sich selbst einen akademischen Titel verliehen hatte, ca. zwei Dutzend Gutachten. Sein Fazit - es verrät sehr viel über die Intelligenz und Lauterkeit der zuständigen Richter, die ihre Beschlüsse auf die Expertisen von Herrn Postel gründeten - war:

Zitat: «Das kann auch eine dressierte Ziege.»[8]

Auch das am südlichen Ende der Achse gelegene OmbH München ist einer Scharlatanin aufgesessen: Die selbsternannte "Dipl. Psychologin" und "Therapeutin" Cornelia Gstetenbauer, Leiterin einer Familien-Beratungsstelle namens "Kibitz e.V." und des "Institut MUM - Münchner Umgangs Management", hat nicht nur beim Münchner Amtsgericht, sondern auch am dortigen OLG in etlichen Verfahren mitgewirkt. In zahlreichen Beschlüssen wird Frau Gstetenbauer mit dem entsprechenden akademischen Titel ausgewiesen. Einen Solchen hat sie allerdings nie erworben, sondern ist lediglich Heil­praktikerin, noch dazu eine für homöopathische Behandlungen, die unter seriösen Medizinern sehr umstritten sind. Dessen ungeachtet ging das OLG München in manchen Beschlüssen sogar so weit, ihr die Promotion zu schenken. Laut der Rechts­anwältin Cornelia Strasser, die unlängst auch ins Rampenlicht geraten ist - mehr dazu im Abschnitt " Skandal­prozess in München" des Beitrags Gemeinsames Sorgerecht - arbeitete Frau Gstetenbauer seit Jahren eng mit ihr und dem VAMv zusammen. Laut Aussage von Frau Strasser war Frau Gstetenbauer gerne bereit, Müttern auf Wunsch zu bescheinigen, dass "die Beratung zwischen Vater und Mutter gescheitert sei und das Kind unter dem Vater und dem elterlichen Konflikt extrem leide". Zum Erhalt dieser Bescheinigung genügte ein einziger Besuch der Mutter ohne Kind oder Vater. Dem Vernehmen nach war Frau Gstetenbauer auch als Gutachterin tätig.[9]

Nicht viel besser ist die Situation in der geografischen Mitte der Achse: Im Beschluss 11 UF 251/09 des OLG Koblenz, der im Kreis von Trennungsvätern traurige Berühmtheit erlangt hat, bewegten sich die Ausführungen der Gutachterin sowohl geistig als auch sprachlich auf dem Niveau eines Schüleraufsatzes, geschrieben von einem durchschnittlich begabten Obertertianer. Unglaublich aber wahr: Dem Senat genügte dieser Senf zur Begründung seines Beschlusses.

Gutachter als Scharfrichter

Bezeichnenderweise findet man im Umkreis der betreffenden OLGs nur sehr wenige Sachverständige, die nach dem Ansatz der lösungs­orientierten Begutachtung arbeiten und entsprechend zertifiziert sind; im Postleit­zahlen­gebiet 5, in dem gleich zwei OLGs der Achse - Köln und das berüchtigte Koblenz - liegen, nicht einen Einzigen. Das ist auch logisch, denn: Gutachter, die im Umkreis eines der schlimmsten OmbHs ihre Brötchen verdienen müssen, wissen genau, dass sie dann nicht mehr mit Aufträgen bedacht werden.

Dabei gelten lösungsorient arbeitende Sachverständige nicht als per se väterfreundlich, sondern stehen lediglich in dem Ruf, in Bezug auf das Geschlecht der Elternteile neutral zu sein. Aber genau diese Eigenschaft ist für die verbohrten Richter der Achse ein Ausschlussgrund. Eine Vermittlung zwischen streitenden Eltern mit dem Ziel, Lösungen zu entwickeln, die den Wünschen und Interessen der Kinder gerecht werden, ist das Letzte, was die Richter der Achse und ihrer Satelliten wollen. Stattdessen müssen Sachverständige ran, die einen klaren Schnitt vollziehen: Die Kinder gehören zur Mutter und werden ausschließlich von jener erzogen; Väter mögen sich mit ihrer Rolle als Statisten abfinden, die sich in gewissen Abständen von der Entwicklung ihrer Kinder Kenntnis verschaffen dürfen.

Gerichtlich geförderte Eskalation des Elternkonflikts

Schlimm ist, dass die triviale Sichtweise der OmbHs und ihrer Vasallen oft Konflikte schürt, wo vorher keine waren. Um entsprechend dem oben erwähnten Primat vom guten Einvernehmen paritätische Betreuung zu verhindern, sind Streit und die Weigerung, mit dem anderen Elternteil (= Vater) zusammenzuarbeiten, ihm notwendige Informationen zukommen zu lassen oder Absprachen zu treffen, unbedingt erforderlich. Nur dadurch, dass sie einen Krieg anzetteln, können entsprechend gestrickte Mütter sicher sein, vor Gericht den Sieg zu erringen. Dass die Kinder in solchen Auseinandersetzungen, die nach einem Beschluss zu Gunsten der Mutter natürlich nicht enden, zerrieben werden, kümmert die richterlichen Dumpfbacken genauso wenig wie die sich immer mehr verdichtenden Indizien dafür, dass die Kinder alleinerziehender Mütter überproportional häufig gravierende Defizite und Verhaltensstörungen aufweisen (→ Vaterlosigkeit).

Mangelnde Intellektualität der Beschlüsse

Bevor sie mit der deutschen Familiengerichtsbarkeit zu tun bekommen, glauben die meisten Menschen, Richter wären objektiv; Intelligenz wird sowieso als selbstverständlich vorausgesetzt. Für viele Väter wird es die Enttäuschung ihres Lebens: Sie müssen verwundert und bestürzt feststellen, dass sich extreme Voreingenommenheit sowie eine zuweilen schier unglaubliche Blödheit und die Ausübung des Richteramtes nicht ausschließen. Hierzu einige Sätze von Peter Thiel:

Zitat: «Die schlechte Nachricht zuerst. Der Zustand der Justiz ist schlimmer als ihr Ruf. [...] Was hat dieser kurze historische Abriss nun mit dem hier besprochenen Thema Familiengericht zu tun? Vielleicht ahnen Sie es schon. Wenn ja, dann sind Sie vielleicht klüger als der für Sie zuständige Familienrichter, der gerade überlegt, ob er Ihnen das Sorgerecht nach § 1671 BGB entzieht oder es Ihnen "großzügig" belässt. Oder ob er ihnen aller vierzehn Tage einen oder gar "großzügig" zwei Tage Umgang mit Ihrem Kind einräumt. Wenn Sie das an das absolute Recht Erich Honeckers[wp] erinnert, darüber zu bestimmen, ob jemand aus der DDR ausreisen kann oder nicht, oder Sie an die durch Honecker angewiesene Ausbürgerung Wolf Biermanns aus der DDR erinnern sollte, dann spricht dies dafür, dass Sie ein kluger Mann oder eine kluge Frau sein könnten. Vielleicht sind Sie sogar klüger als der Ihnen nach Geschäfts­ver­teilungs­plan zugeteilte Familienrichter?

Man bedenke dabei, Klugheit ist nicht identisch mit "viel wissen" - was häufig die Dummen glauben. Umgekehrt ist allerdings Klugheit ohne Wissen auch nicht zu haben. Daher gibt es zwei Sorten dummer Menschen. Die unwissenden Dummen und die wissenden Dummen. Die unwissenden Dummen sind Menschen, die kaum über Wissen verfügen und schon von daher, nicht in der Lage sind, klug zu sein, da ihnen schlichtweg die Bausteine fehlen mit denen Klugheit hantiert. [...] Die wissenden Dummen sind von anderer Art, doch weiß Gott nicht ungefährlich. Sie haben jede Menge Wissen aufgehäuft, nicht selten auch einen Hochschul­abschluss, so z. B. im Fach Jura und sind nun vom Staats wegen berechtigt, die Menschen an der Nase herumzuführen oder für dumm zu verkaufen. [...] Sie merken es vielleicht schon, wir kommen zu der interessanten Frage, wie hoch der Prozentsatz wissender Dummer unter der deutschen Richterschaft und hier im Besonderen im Bereich der Familienrichter ist? Und wie ist es um die prozentuale Verteilung wissender Dummer auf den drei Ebenen

  1. Amtsgerichte
  2. Oberlandesgerichte
  3. Bundesgerichtshof und Bundesverfassungsgericht

bestellt? Sie vermuten wahrscheinlich, dass die wissenden Dummen auf der Ebene der Amtsgerichte am häufigsten zu finden wären, während man sie bei den Bundesgerichten schon mit der Lupe suchen muss. Wir wollen Ihren Forschergeist hier nicht zu früh stoppen. Probieren Sie einfach einmal alle drei gerichtlichen Ebenen aus [...]. Das Studieren in juristischen Fachzeit­schriften veröffentlichter Gerichts­beschlüsse ist hier allerdings nicht geeignet, denn naturgemäß werden von Dummheit zeugende Gerichts­beschlüsse für gewöhnlich nicht veröffentlicht, so dumm sind die Schriftleiter in den Fachzeitschriften glücklicherweise meist nicht. [...]

Dass es auf allen drei Ebenen der Gerichtsbarkeit einen bestimmten Prozentsatz wissender Dummer gibt, erscheint für einen durch­schnittlichen Menschen erst einmal abwegig. [...] Dass Justitia in Gestalt konkreter Richterinnen und Richter oftmals eine Augenklappe trägt, die nur eins der beiden Augen verdeckt hat oder gar blind ist und im Abwägungs­prozess ihre Entscheidung danach trifft, welche der beiden Streitparteien sie am meisten mag oder welcher Ideologie sie gerade selber folgt, kommt den kleinen Leuten nicht in den Sinn.

Neben der Parteilichkeit, die es per Definition im Richteramt eigentlich gar nicht geben darf, kommt noch der Mangel an Klugheit dazu, der bei ca. 10 Prozent der Richterschaft dazu führen müsste, sie wegen Unfähigkeit aus dem Richteramt zu entfernen. Doch da steht das Beamtenrecht davor. Einmal als wissender Dummer als Richter eingesetzt, endet dieser Lebensabschnitt leider nur durch schwere Krankheit, Tod oder Pensionierung.

So kommt es zu dem Paradox, dass kluge Menschen, die gleichzeitig auch Mutter oder Vater sind, auf unwissende dumme Richterinnen und Richter treffen. Chefarzt Müller aus einer großen Klinik auf die Richterin am Amtsgericht Moppelsdorf, Schulleiterin Meier aus einer sächsischen Stadt auf den Richter am Amtsgericht Finsterhausen. Klug trifft Dumm und zum vielleicht ersten Mal in ihrem Leben zweifeln die beiden klugen Eltern an ihrer Wahrnehmung. In einer Art kognitiver Dissonanz bemerken sie die Dummheit des verfahrens­führenden Richters, während ihnen die erlernte Gläubigkeit gegenüber der Justiz sagt, der Richter wäre klug.»[10]

Entgegen der Auffassung von Thiel werden teilweise sogar strunzdumme Beschlüsse veröffentlicht; anscheinend ist den Richtern überhaupt nicht klar, was für einen Flachsinn sie verzapfen.

Abgrundtief dämlich, dabei zugleich furchtbar ist ein Beschluss des OLG Hamm vom 16.02.2012. Aus der Langfassung geht hervor, dass sich der betroffene Vater vor der Trennung überwiegend um das Kind gekümmert hat. Auch wird deutlich, wie sehr sich die Mutter bemüht hat, den Eltern­konflikt anzufachen. Umso beachtlicher ist vor diesem Hintergrund das Ausmaß der Falsch­darstellungen, Verdrehungen und logischen Fehl­leistungen, zu denen sich die Richter und ihr gutachterlicher Helfer versteigen, um den Vater auszugrenzen. Dabei geht der Senat sogar so weit, den Verfahrensbeistand, der zuerst für den Antrag des Vaters eingetreten ist, unter Druck zu setzen.

Traurige Berühmtheit erlangte auch der bereits oben erwähnte Beschluss 11 UF 251/09 vom 12.01.2010 des OLG Koblenz. Hier hatte der Vater die Kinder vor der Trennung hälftig betreut und vom AG Mainz war bereits eine Umgangs­regelung getroffen worden, die diesem Umstand Rechnung trug. Dennoch lehnten ewig gestrigen Richter vom OmbH Koblenz das vom Vater beantragte Wechselmodell mit einer Begründung ab, deren mangelnde Logik und Redlichkeit für Aufsehen sorgte.

Diese und andere, veröffentlichte wie unveröffentlichte Beschlüsse der OmbHs haben deutlich zutage tretende Gemeinsamkeiten: In den betreffenden Verfahren wurde entweder schon auf der Ebene des Amtsgerichts oder aber spätestens von den Richtern der OmbHs gegen elementare rechts­staatliche Grundsätze verstoßen: Gesetze wurden missachtet, Bestimmungen des Verfahrens­rechts (ZPO) verletzt.

Inzwischen ist es sogar schon so weit gekommen, dass ein ehemaliger Richter, der Begründer des "Cochemer Modells", Richter a.D. Jürgen Rudolph in einem Film zum Thema die skandalöse Prozessakte eines konkreten Falles kommentiert.[11]

Die Langfassungen der Beschlüsse verschiedener Oberlandes­gerichte können in der Rubrik "Familienrecht (Urteile)" im Portal Familienrecht aufgerufen werden.

Und so funktioniert es

Im zuvor erwähnten Beschluss stützt sich der Senat des OLG Hamm bei seiner Begründung nicht auf wissenschaftliche Forschungs­ergebnisse, sondern auf die von ihm zitierte Rechtsprechung anderer OLGs. Wissenschaftliche Quellen werden aber auch in den zitierten Urteilen nicht herangezogen. So begründet jeweils das eine OLG seine Annahmen mit den ebenso nicht begründeten Annahmen der anderen OLG.[12]

Eine Doppelspitze

Die Achse der OmbHs und das Netzwerk ihrer Satelliten könnte nicht existieren, gäbe es da nicht eine zweite Kolonne, nämlich die der Doofen Mamas, auf deren kinderfeindliche Besitz­ansprüche die Spruchpraxis der Achse abstellt. Dieser Troß bildet mit den OmbHs quasi eine Doppelspitze, denn: Ohne die Heerscharen gnadenlos blöder und egoistischer Mütter, die für ihre Kinder die gleiche Liebe empfinden wie der Vergewaltiger für sein Opfer, nur ihre eigenen Bedürfnisse sehen und die Kinder bloß heuchlerisch vorschieben, um ihr schwaches Ego und ihre finanziellen Interessen zu befriedigen, wären die Dumpfbacken der Achse mangels Kundschaft arbeitslos. Die Wurzel des Übels liegt somit im deutschen Familienrecht. Konkret mangelt es an klaren gesetzlichen Bestimmungen, die verbohrtes Anspruchsdenken und Allmachts­ansprüche von Müttern zum Wohl der Kinder zügeln.

Einzelnachweise

  1. Silvia Tyburski: US-Satiriker Dave Barry: Schickt mehr nackte Deutsche her!, Spiegel am 4. März 2005
  2. Dave Barry[wp]: Dave Barry Hits Below the Beltway: A Vicious and Unprovoked Attack on Our Most Cherished Political Institutions 2001; Die Achse der Blöden. Eine Politische Evolutionstheorie der USA, Eichborn, 2. Auflage Februar 2003, ISBN 3-8218-0933-7
  3. Die Achse des Blöden, IP-GIPT am 8. Februar 2003
  4. Wechselmodell: Psychologie – Recht – Praxis, Springer VS
  5. Hildegund Sünderhauf: Vorurteile gegen das Wechselmodell: Was stimmt, was nicht? - Argumente in der Rechtsprechung und Erkenntnisse aus der psychologischen Forschung von Prof. Dr. Hildegund Sünderhauf)
  6. Hildegund Sünderhauf: Vorurteile gegen das Wechselmodell: Was stimmt, was nicht? – Argumente in der Rechtsprechung und Erkenntnisse aus der psychologischen Forschung von Prof. Dr. Hildegund Sünderhauf
  7. Werner Schubert: Das Familien- und Erbrecht unter dem Nationalsozialismus, 1993, S. 703-704
  8. Gert Postel - Wie ein Postbote die Psychiatrie überführt ...
  9. WGvdL-Forum: VAM(V) - DIE REALITÄT SIEHT ANDERS AUS, DER BAYRISCHE SUMPF DER VÄTERENTSORGUNG, Christine am 16. Januar 2014
  10. Peter Thiel: Familiengericht, system-familie.de
  11. Endstation-Kindeswohl - Dokumentarfilm-Projekt
  12. Hildegund Sünderhauf: Vorurteile gegen das Wechselmodell: Was stimmt, was nicht? - Argumente in der Rechtsprechung und Erkenntnisse aus der psychologischen Forschung von Prof. Dr. Hildegund Sünderhauf, FamRB 9/2013, Seite 295

Netzverweise