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Kristina Hänel

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Information icon.svg Kristina Hänel ist wegen Werbung für Kindestötungen rechtskräftig verurteilt.
Hauptseite » Personen-Portal » Kristina Hänel

Kristina Hänel
Die Kindsmörderin ihres Vertrauens.
Geboren 1956
Beruf Mediziner
Menschenfeindin mit Appro­bation[wp]: Kristina Hänel tötet jährlich hunderte ungeborene Kinder.

Kristina Hänel (* 1956) ist eine deutsche Medizinerin und Kindsmörderin. Sie nennt sich Ärztin[1], dabei ist die Aufgabe eines Arztes, Leben zu erhalten. Kristina Hänel beendet jedoch Leben, noch bevor es das Licht der Welt erblickt hat, tausendfach. Sie ist eine staatlich geduldete Kindsmörderin. Von sich selbst behauptet die Tötungs­spezialistin für ungeborene Kinder, dass sie eine Fachärztin für Frauenheil(!)kunde und Geburts(!)hilfe sei.[2]

Das Amtsgericht Gießen hatte im November 2017 die Gießener Kindsmörderin zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt, weil sie auf der Internet­seite ihrer Kindermord­werk­stätte Werbung für Abtreibungen gemacht hatte.[3]

Als Verteidigerin hat Kristina Hänel die Kieler Rechts­wissen­schaftlerin Prof. Monika Frommel "mit ins Boot genommen".

Für die Zulässigkeit von Werbung für ihr Mordhandwerk kündigt Kristina Hänel an, "notfalls durch alle Instanzen" gehen zu wollen.[4] Hänel will öffentlich straffrei dafür werben dürfen, dass sie Menschen vor ihrer Geburt tötet.

Die Rechtsanwältin Monika Frommel äußerte sich stil-, geschmack- und kulturlos nach dem verlorenen "219a Hänel-Prozess" über die Richterin:

"Ich konnte mir nicht vorstellen, dass eine Richterin den Unterschied von Information und Werbung nicht kennt."

Möglicherweise glaubt die feministische Juristin, sie habe ein Anrecht darauf, der Richterin vorzuschreiben, wie sie etwas zu verstehen hätte. Die Richterin wird sich mit Sicherheit im Vorfeld umfassend auf den Prozess vorbereitet haben.

Dabei zeigt ein von Frommel bereits 2005 erstelltes falsches Gutachten über den § 219a StGB, dass sie bis heute nichts dazu gelernt hat! Wahrscheinlich glaubt sie auch noch, eine Göttin zu sein und hält sich für allwissend und unfehlbar.

Die Titulierung des Paragraphen als "Nazi-Paragraph" von 1933, der nach Frommels Dafürhalten abgeschafft werden muss, ist eine von ihr selbst frei erfundene und sachlich unangemessene Bezeichnung des § 219, die nun von vielen Medien und Feministinnen ungeprüft übernommen wird.

40 X 150 = 6.000,00 €uro, für die Tötungs­spezialistin für ungeborene Kinder ist das ein Betrag, den sie locker aus der "Portokasse" bezahlen könnte.

Hänel kämpft zusammen mit Frommel weiter, will sie doch erreichen, dass in Zukunft alle Mediziner, so sie es wollen, straffrei Kinder vor der Geburt töten und dafür straffrei werben können.

Zitat: «Am Anfang standen zunächst nur feine Akzent­verschiebungen in der Grundhaltung der Ärzte.» - Leo Alexander (1905-1985)
Es gibt kein Menschenrecht auf straffreies Töten!

Nachdem im Januar 2021 das Oberlandesgericht die Revision Hänels verwarf, ist Hänel wegen Werbung für Kindes­tötungen rechtskräftig verurteilt.[5][6]

Die Ärztin und Kindsmörderin Kristina Hänel erhält am 1. März 2019 für ihr Engagement Tötungs­handwerk den Anne-Klein-Frauenpreis[wp] 2019.[7]

Veronika Kracher (l.) veröffentlichte am 22. Januar 2019 dieses Photo auf Facebook mit den Zeilen: Ich hatte gerade das Privileg, mit Kristina Hänel über ihr kommendes Buch "Das politische ist persönlich - Tagebuch einer Abtreibungs­ärztin Fetustöterin", den Paragraphen 219a und feministische Kämpfe zu sprechen.
Unbändiger Hass auf weiße Männer trifft hier auf den Baby­caust, genauer, auf die "Endlösung für weiße Kinder". Aber sehr wahrscheinlich hat hier wieder "alles nix mit nix zu tun".
Und welches hätten Sie abgetrieben?

Ich bin Ärztin - Ich bin auch an­geklagt, weil ich töte und für mein Tötungshandwerk werbe.

Wer fragt nach meiner Meinung in der Abtreibungsdebatte?
Eine ungeborene Person hat keine Grundrechte. Ein un­ge­borener Deutscher hat weniger Rechte als ein illegaler Invasor.

Am 14. August 2020 hetzt Kristina Hänel, Fachärztin für Allgemein­medizin, wieder in einer Pressemitteilung:

Zitat: «Prozess gegen Abtreibungsgegner wegen Holocaustvergleich am 21.8. am Landgericht Hamburg

Klaus Günter Annen, der Betreiber der Webseite "Babycaust.de", zeigt seit Jahren Ärztinnen und Ärzte in Deutschland unter Berufung auf § 219a StGB an. Er vergleicht Schwangerschafts­abbrüche Kindstötungen mit den Verbrechen des Holocaust. Im Juli 2019 haben meine Anwälte Anzeige auf Unterlassung persönlicher Schmähkritik erstattet. Klaus Günter Annen stellt mich und andere Ärztinnen und Ärzte auf eine Stufe mit den Verbrechern des Nationalsozialismus, die in den Konzentrations­lagern Millionen Menschen unter schrecklichsten Bedingungen gequält und getötet haben. Er bezeichnet mich u.a. als "Entartete". Mit seinen Holocaust­vergleichen diffamiert Herr Annen nicht nur uns medizinische Fachkräfte, sondern auch jede ungewollt Schwangere. Sie bekommt vermittelt, dass das, was sie tut, schlimmer sei als die Verbrechen der National­sozialisten. Was in den Konzentrations­lagern geschah, ist auch Jahrzehnte danach kaum fassbar. Es ist in der Anwendung der systematischen Vernichtung einmalig. Es ist Teil der deutschen Geschichte. Noch gibt es Überlebende, die uns von den Gräuel­taten berichten können. Niemand hat das Recht, ihre Geschichten zu verhöhnen. Wie auch nicht die der Ermordeten.»[8]

All die Männer, denen der Nachwuchs ungefragt und "ungewollt" weggemordet wurde, meint die Fachärztin für Allgemein­medizin aber verhöhnen zu dürfen.

Doku

  • Scheinfeld, Neumann, Czermak: Der Fall Kristina Hänel - und die neue Debatte zur gesetzlichen Regelung des Schwangerschaftsabbruchs in Deutschland, Nomos Verlag, 2024, ISBN 3-7560-1647-1[9]


Einzelnachweise

  1. "Ein Arzt beschäftigt sich mit der Vorbeugung (Prävention), Erkennung (Diagnose), Behandlung (Therapie) und Nachsorge von Krankheiten und Verletzungen (Patienten­versorgung)." - Wikipedia
  2. Frauenärztinnen Köpenick: Willkommen, abgerufen am 19. Februar 2018
  3. Evangelische Frauen wollen Werbeverbot für Abtreibungen kippen, evangelisch.de am 19. Februar 2018
  4. Dinah Riese: Prozess gegen Ärztin Kristina Hänel: "Werbung" für Abtreibungen, TAZ am 29. Oktober 2017 (Die Ärztin Kristina Hänel kommt vor Gericht - weil auf ihrer Webseite steht, dass sie Schwanger­schafts­abbrüche durchführt.)
  5. Werbeverbot für Abtreibungen: Ärztin Hänel reicht Verfassungsbeschwerde gegen Paragraf 219a ein, Der Spiegel am 19. Februar 2021
  6. Abtreibung für alle!, Bosetti will reden! (ZDFkultur[wp]) am 28. Januar 2021
  7. Anne-Klein-Frauenpreis 2019 an Kristina Hänel, Natascha Nicklaus und Nora Szász, Ärztinnen und Verteidigerinnen des Informationsrechts von Frauen, Heinrich-Böll-Stiftung am 26. November 2018 (Die drei deutschen Ärztinnen Kristina Hänel, Natascha Nicklaus und Nora Szász erhalten den Anne-Klein-Frauenpreis 2019.)
  8. Pressemitteilung von Kristina Hänel: Prozess gegen Abtreibungsgegner, "Solidarität" mit Kristina Hänel am 14. August 2020
  9. Giordano-Bruno-Stiftung: Wie die neue Debatte zum Schwangerschaftsabbruch entstanden ist: Der Fall Kristina Hänel und seine Folgen, Humanistischer Pressedienst am 4. April 2024
    Auszug: "Vielleicht wird man es später einmal als eine 'Ironie des Schicksals' begreifen, dass ausgerechnet radikale Abtreibungsgegner den berechtigten Anliegen der Frauenbewegung zum Durchbruch verholfen haben", schreibt die Ärztin Kristina Hänel im gerade erschienenen fünften Band der "Schriften zum Welt­anschauungs­recht". Tatsächlich haben erst die Strafanzeigen gegen Hänel & Co. die neue Debatte über die Entkriminalisierung des Schwanger­schafts­abbruchs ermöglicht. Der frei im Internet verfügbare Sammelband des Instituts für Welt­anschauungs­recht (ifw) zeigt auf, wie es dazu gekommen ist.
    Der Strafprozess gegen die Gießener Ärztin Kristina Hänel hat Rechtsgeschichte geschrieben: Im Jahr 2017 klagte die Staatsanwaltschaft Gießen die Ärztin wegen eines Verstoßes gegen Paragraf 219a StGB an - dem von den National­sozialisten eingeführten "Werbeverbot" für Schwanger­schafts­abbrüche. Gemeinsam mit dem Institut für Welt­anschauungs­recht, das die "Schriften zum Welt­anschauungs­recht" im Nomos-Verlag herausgibt, entwickelte Hänel daraufhin die "Strategie der erfolgreichen Niederlage". Erklärtes Ziel war es demnach nicht, den Fall zu gewinnen, sondern vielmehr, den Paragrafen selbst zu Fall zu bringen.
    Der Weg durch die Instanzen der Strafgerichte dauerte mehrere Jahre. Schließlich wurde Kristina Hänel zu einer Geldstrafe verurteilt, wodurch der Weg zum Bundesverfassungsgericht eröffnet wurde. Doch noch bevor es zu einer Verhandlung in Karlsruhe kommen konnte, wurde das Ziel von Hänels Kampagne auf politischem Weg erreicht: Am 24. Juni 2022 strich der Deutsche Bundestag die Vorschrift des Paragrafen 219a StGB ersatzlos und hob alle darauf basierenden Verurteilungen der Vergangenheit auf.
    Kristina Hänel verfolgte diese Entscheidung von der Zuschauer­tribüne des Deutschen Bundestags aus. Es war für sie ein besonders bewegender Moment, wie sie in ihrem Beitrag "Eine kurze Geschichte der Debatte über den Schwanger­schafts­abbruch in Deutschland" berichtet: "Dass die Mehrheit des Parlaments sich anschließend mit 'Standing Ovation' zu uns umdrehte, hätte ich mir im Moment des Erhalts der Ladung zum Prozess, als ich Angst vor dem Verlust der Approbation oder sogar einer Gefängnisstrafe hatte, nicht träumen lassen."

Querverweise

Netzverweise