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Die Sprengung der Nord-Stream-Pipelines war eine Kriegshandlung gegen Deutschland und Russland! Die Illusion von der Souveränität Deutschlands liegt auf dem Meeresgrund der Ostsee.


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Kristina Hänel

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Information icon.svg Kristina Hänel ist wegen Werbung für Kindestötungen rechtskräftig verurteilt.
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Kristina Hänel
Die Kindsmörderin ihres Vertrauens.
Geboren 1956
Beruf Mediziner
Menschenfeindin mit Appro­bation[wp]: Kristina Hänel tötet jährlich hunderte ungeborene Kinder.

Kristina Hänel (* 1956) ist eine deutsche Medizinerin und Kindsmörderin. Sie nennt sich Ärztin[1], dabei ist die Aufgabe eines Arztes, Leben zu erhalten. Kristina Hänel beendet jedoch Leben, noch bevor es das Licht der Welt erblickt hat, tausendfach. Sie ist eine staatlich geduldete Kindsmörderin. Von sich selbst behauptet die Tötungs­spezialistin für ungeborene Kinder, dass sie eine Fachärztin für Frauenheil(!)kunde und Geburts(!)hilfe sei.[2]

Das Amtsgericht Gießen hatte im November 2017 die Gießener Kindsmörderin zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt, weil sie auf der Internet­seite ihrer Kindermord­werk­stätte Werbung für Abtreibungen gemacht hatte.[3]

Als Verteidigerin hat Kristina Hänel die Kieler Rechts­wissen­schaftlerin Prof. Monika Frommel "mit ins Boot genommen".

Für die Zulässigkeit von Werbung für ihr Mordhandwerk kündigt Kristina Hänel an, "notfalls durch alle Instanzen" gehen zu wollen.[4] Hänel will öffentlich straffrei dafür werben dürfen, dass sie Menschen vor ihrer Geburt tötet.

Die Rechtsanwältin Monika Frommel äußerte sich stil-, geschmack- und kulturlos nach dem verlorenen "219a Hänel-Prozess" über die Richterin:

"Ich konnte mir nicht vorstellen, dass eine Richterin den Unterschied von Information und Werbung nicht kennt."

Möglicherweise glaubt die feministische Juristin, sie habe ein Anrecht darauf, der Richterin vorzuschreiben, wie sie etwas zu verstehen hätte. Die Richterin wird sich mit Sicherheit im Vorfeld umfassend auf den Prozess vorbereitet haben.

Dabei zeigt ein von Frommel bereits 2005 erstelltes falsches Gutachten über den § 219a StGB, dass sie bis heute nichts dazu gelernt hat! Wahrscheinlich glaubt sie auch noch, eine Göttin zu sein und hält sich für allwissend und unfehlbar.

Was soll das überhaupt mit dem "Nazi-Paragraph" von 1933, der abgeschafft gehörte? Es ist eine von Frommel frei erfundene Bezeichnung des § 219, der nun von vielen Medien und Feministinnen nach­geplappert wird.

40 X 150 = 6.000,00 €uro, für die Tötungs­spezialistin für ungeborene Kinder ist das ein Betrag, den sie locker aus der "Portokasse" bezahlen könnte.

Hänel kämpft zusammen mit Frommel weiter, will sie doch erreichen, dass in Zukunft alle Mediziner, so sie es wollen, straffrei Kinder vor der Geburt töten und dafür straffrei werben können.

Zitat: «Am Anfang standen zunächst nur feine Akzent­verschiebungen in der Grundhaltung der Ärzte.» - Leo Alexander (1905-1985)
Es gibt kein Menschenrecht auf straffreies Töten!

Nachdem im Januar 2021 das Oberlandesgericht die Revision Hänels verwarf, ist Hänel wegen Werbung für Kindes­tötungen rechtskräftig verurteilt.[5][6]

Die Ärztin und Kindsmörderin Kristina Hänel erhält am 1. März 2019 für ihr Engagement Tötungs­handwerk den Anne-Klein-Frauenpreis[wp] 2019.[7]

Veronika Kracher (l.) veröffentlichte am 22. Januar 2019 dieses Photo auf Facebook mit den Zeilen: Ich hatte gerade das Privileg, mit Kristina Hänel über ihr kommendes Buch "Das politische ist persönlich - Tagebuch einer Abtreibungs­ärztin Fetustöterin", den Paragraphen 219a und feministische Kämpfe zu sprechen.
Unbändiger Hass auf weiße Männer trifft hier auf den Baby­caust, genauer, auf die "Endlösung für weiße Kinder". Aber sehr wahrscheinlich hat hier wieder "alles nix mit nix zu tun".
Und welches hätten Sie abgetrieben?

Ich bin Ärztin - Ich bin auch an­geklagt, weil ich töte und für mein Tötungshandwerk werbe.

Wer fragt nach meiner Meinung in der Abtreibungsdebatte?
Eine ungeborene Person hat keine Grundrechte. Ein un­ge­borener Deutscher hat weniger Rechte als ein illegaler Invasor.

Am 14. August 2020 hetzt Kristina Hänel, Fachärztin für Allgemein­medizin, wieder in einer Pressemitteilung:

Zitat: «Prozess gegen Abtreibungsgegner wegen Holocaustvergleich am 21.8. am Landgericht Hamburg

Klaus Günter Annen, der Betreiber der Webseite "Babycaust.de", zeigt seit Jahren Ärztinnen und Ärzte in Deutschland unter Berufung auf § 219a StGB an. Er vergleicht Schwangerschafts­abbrüche Kindstötungen mit den Verbrechen des Holocaust. Im Juli 2019 haben meine Anwälte Anzeige auf Unterlassung persönlicher Schmähkritik erstattet. Klaus Günter Annen stellt mich und andere Ärztinnen und Ärzte auf eine Stufe mit den Verbrechern des Nationalsozialismus, die in den Konzentrations­lagern Millionen Menschen unter schrecklichsten Bedingungen gequält und getötet haben. Er bezeichnet mich u.a. als "Entartete". Mit seinen Holocaust­vergleichen diffamiert Herr Annen nicht nur uns medizinische Fachkräfte, sondern auch jede ungewollt Schwangere. Sie bekommt vermittelt, dass das, was sie tut, schlimmer sei als die Verbrechen der National­sozialisten. Was in den Konzentrations­lagern geschah, ist auch Jahrzehnte danach kaum fassbar. Es ist in der Anwendung der systematischen Vernichtung einmalig. Es ist Teil der deutschen Geschichte. Noch gibt es Überlebende, die uns von den Gräuel­taten berichten können. Niemand hat das Recht, ihre Geschichten zu verhöhnen. Wie auch nicht die der Ermordeten.»[8]

All die Männer, denen der Nachwuchs ungefragt und "ungewollt" weggemordet wurde, meint die Fachärztin für Allgemein­medizin aber verhöhnen zu dürfen.

Einzelnachweise

  1. "Ein Arzt beschäftigt sich mit der Vorbeugung (Prävention), Erkennung (Diagnose), Behandlung (Therapie) und Nachsorge von Krankheiten und Verletzungen (Patienten­versorgung)." - Wikipedia
  2. Frauenärztinnen Köpenick: Willkommen, abgerufen am 19. Februar 2018
  3. Evangelische Frauen wollen Werbeverbot für Abtreibungen kippen, evangelisch.de am 19. Februar 2018
  4. Dinah Riese: Prozess gegen Ärztin Kristina Hänel: "Werbung" für Abtreibungen, TAZ am 29. Oktober 2017 (Die Ärztin Kristina Hänel kommt vor Gericht - weil auf ihrer Webseite steht, dass sie Schwanger­schafts­abbrüche durchführt.)
  5. Werbeverbot für Abtreibungen: Ärztin Hänel reicht Verfassungsbeschwerde gegen Paragraf 219a ein, Der Spiegel am 19. Februar 2021
  6. Abtreibung für alle!, Bosetti will reden! (ZDFkultur[wp]) am 28. Januar 2021
  7. Anne-Klein-Frauenpreis 2019 an Kristina Hänel, Natascha Nicklaus und Nora Szász, Ärztinnen und Verteidigerinnen des Informationsrechts von Frauen, Heinrich-Böll-Stiftung am 26. November 2018 (Die drei deutschen Ärztinnen Kristina Hänel, Natascha Nicklaus und Nora Szász erhalten den Anne-Klein-Frauenpreis 2019.)
  8. Pressemitteilung von Kristina Hänel: Prozess gegen Abtreibungsgegner, "Solidarität" mit Kristina Hänel am 14. August 2020

Querverweise

Netzverweise