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NATO-Russland-Grundakte

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Die NATO-Russland-Grundakte (offiziell Grundakte über gegenseitige Beziehungen, Zusammenarbeit und Sicherheit zwischen der NATO und der Russischen Föderation) ist eine am 27. Mai 1997 im Pariser Élysée-Palast[wp] unterzeichnete völkerrechtliche Absichtserklärung[wp] zwischen der NATO und Russland.

Hintergrund

Nach Ende des Kalten Krieges[wp] fingen Russland und die NATO mit der Aufstellung einer Partnerschaft an, mit dem Ziel, ihr Verhältnis aus Misstrauen und gegenseitiger Bedrohung zu überwinden. Als 1994 die Russische Föderation Mitglied des Programmes Partnerschaft für den Frieden[wp] wurde, bereitete man langsam eine formalisierte Vereinbarung vor, die 1997 zur Ratifizierung[wp] vorgelegt wurde.

Anlass für die Übereinkunft war der Wunsch einiger ehemaliger Warschauer-Pakt[wp]-Staaten, in die NATO aufgenommen zu werden, der laut Wolfgang Ischinger[wp], seinerzeit Leiter der politischen Abteilung des Auswärtigen Amtes[wp], in Russland wenig Gegenliebe fand. Bundeskanzler Helmut Kohl habe geäußert, das müsse er erst einmal mit dem russischen Präsidenten Boris Jelzin[wp] besprechen. Glücklich seien sie natürlich nicht über die Idee der NATO-Erweiterung, würden sie aber akzeptieren, wenn es mit einer parallelen Transformation der Beziehungen zwischen der NATO und Russland einhergehe. „Daraus haben wir dann im Auswärtigen Amt eine sogenannte Zwei-Säulen-Strategie gestrickt. Wir dachten, die eine Säule ist die Einladung an neue Mitglieder. Und die andere Säule ist die Veränderung, Vertiefung, Reform des Verhältnisses NATO-Russland.“[anm 1] Im Geiste dieser Zwei-Säulen-Strategie hätten sie im Mai 1997 das Projekt einer grundsätzlich veränderten Beziehung zwischen der NATO und Russland, den später so genannten NATO-Russland-Rat[wp] zustande gebracht, so Ischinger. Die Idee sei gewesen, ein gemeinsames Beratungsgremium und gemeinsame Verpflichtungen zur Transparenz zu schaffen.[1]

Zielsetzung

Die Grundakte stellte den Versuch dar, einen Ausgleich zwischen den sicherheits­politischen[wp] Interessen der NATO-Partner einerseits und Russlands andererseits herzustellen. Im Wesentlichen sollte dies durch vertrauens­bildende Maßnahmen, vertiefte Zusammenarbeit im Rahmen der OSZE und Abrüstung[wp] erreicht werden, zugleich wollte aber die NATO nicht gänzlich auf ihr Abschreckungs­potenzial verzichten. Im Hinblick auf Russland wurde von westlicher Seite daran festgehalten, dass eine Fortsetzung der Bemühungen Russlands um Demokratisierung[wp], gegründet auf Pluralismus[wp], Rechtsstaatlichkeit und die Achtung von Freiheitsrechten, erwartet würde. Im Gegenzug wurden Russland gegenüber der NATO Privilegien eingeräumt, wie sie kein anderer Nicht-Mitgliedstaat vorweisen konnte. Beide Seiten bekannten sich zum Verzicht auf die Androhung oder Ausübung von Gewalt, zu gegenseitigen Konsultationen und friedlicher Beilegung von Konflikten.[1][2]

Inhalt

Die Grundakte[3] erkennt die Veränderungen seit dem Ende des Kalten Kriegs an und strebt ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis an, um einen gemeinsamen Sicherheits- und Stabilitätsraum zu schaffen. Grundsätze, auf die man sich geeinigt hatte, waren:

  • „Verzicht auf die Androhung oder Anwendung von Gewalt gegeneinander oder gegen irgendeinen anderen Staat, seine Souveränität, territoriale Unversehrtheit[wp] oder politische Unabhängigkeit“ sowie
  • „Achtung der Souveränität, Unabhängigkeit und territorialen Unversehrtheit aller Staaten sowie ihres naturgegebenen Rechtes, die Mittel zur Gewährleistung ihrer eigenen Sicherheit sowie der Unverletzlichkeit von Grenzen und des Selbst­bestimmungs­rechts der Völker selbst zu wählen“.[4]
  • Politische Ziele waren die Schaffung freier Marktwirtschaften und deren Schutz sowie
  • die Mitwirkung an Konfliktverhütungen durch die Vertragsparteien unter dem Dach und der Verantwortung des UNO-Sicherheitsrates.
  • Um diese Ziele zu verwirklichen, wurde der NATO-Russland-Rat[wp] geschaffen. In ihm stehen die Beteiligten in direkter Verbindung und konsultieren sich gegenseitig sowohl regelmäßig in Routine­angelegenheiten als auch bei Bedarf im Fall von Spannungen.
  • Der dritte Teil der Akte handelt von gemeinsamem Engagement in einer Vielzahl von Feldern, darunter Rüstungskontrolle[wp], gemeinsame Friedens­operationen sowie der Kampf gegen Rauschgift. Dazu sollen auch bestehende Organisationen wie die Vereinten Nationen und die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa genutzt werden. Diese werden durch den neuen Vertrag ausdrücklich nicht in ihren Tätigkeitsfeldern eingeschränkt.

Im Bereich der direkten politisch-militärischen Angelegenheiten ist der Verzicht auf die Stationierung von Atomwaffen in den neuen Mitgliedsstaaten der NATO in Mittel- und Osteuropa enthalten.[5] Abhängig von der Sicherheitslage begrenzt der Vertrag die Stationierung von Truppen in den neuen NATO-Mitglied­staaten, wobei eine Truppen­aufstockung nicht grundsätzlich ausgeschlossen wird. „In diesem Zusammenhang können, falls erforderlich, Verstärkungen erfolgen für den Fall der Verteidigung gegen eine Aggressions­drohung und für Missionen zur Stützung des Friedens.“

Boris Jelzin[wp] erklärte während der Pressekonferenz anlässlich der Unterzeichnung in Paris, das Dokument werde „bindend für alle sein“. Tatsächlich war es nur politisch bindend, jedoch nicht rechtlich. Zudem behauptete er, Präsident Bill Clinton und er seien über „die Nichtbenutzung der militärischen Infrastruktur, die nach dem Warschauer Pakt in diesen Ländern Mittel- und Osteuropas verblieb“ übereingekommen. Strobe Talbott[wp], in der Clinton-Regierung[wp] für die postsowjetischen Staaten[wp] zuständig, wies ein Mitglied der russischen Delegation darauf hin, dass es keine solche Übereinkunft gegeben habe, was dieser bestätigte.[6][7]

Anmerkungen

  1. ↑
    WikiMANNia-Kommentar
    Die eine Säule, die Ausdehnung der NATO wurde bis in den Vorgarten Moskaus (Ukraine) betrieben, während die "Vertiefung, Reform des Verhältnisses NATO-Russland" sich in der Schließung der Konsulate in Deutschland und des Russischen Hauses in Berlin konkretisierten.

Einzelnachweise

  1. ↑ 1,0 1,1 Michael Brzoska, Anne Finger, Oliver Meier, Götz Neuneck, Wolfgang Zellner: Pdf-icon-extern.svg Chancen zur Rüstungskontrolle in Europa[ext] - Friedrich-Ebert-Stiftung, November 2011
  2. ↑ Martin A. Smith: Partnerschaft, Kalter Krieg oder Kalter Frieden?, in: NATO, Publikation aus der Reihe Aus Politik und Zeitgeschichte, Bundeszentrale für politische Bildung, März 2009.
  3. ↑ Grundakte über Gegenseitige Beziehungen, Zusammenarbeit und Sicherheit zwischen der Nordatlantikvertrags-Organisation und der Russischen Föderation. North Atlantic Treaty Organization, 27. Mai 1997 – 1. Januar 2001, zuletzt aktualisiert am 12. Oktober 2009.
  4. ↑ Nikolas Busse[wp]: Eine Absichtserklärung - mehr nicht, F.A.Z. am 4. September 2014
  5. ↑ Zum Zeitpunkt des Abschlusses der Grundakte gehörte noch keiner dieser Staaten der NATO an, es gab aber bereits Pläne für die erste NATO-Osterweiterung.
  6. ↑ Mary Elise Sarotte[wp]: Nicht einen Schritt weiter nach Osten. Amerika, Russland und die wahre Geschichte der NATO-Osterweiterung, C. H. Beck, 2023, ISBN 978-3-406-80831-9, 268 Seiten (Englischer Originaltitel: Not One Inch. America, Russia, and the Making of Post-Cold War Stalemate, New Haven, 2021
  7. ↑ Kristina Spohr[wp]: Die Geschichte der NATO-Osterweiterung, Dekoder.org am 10. Februar 2022

Querverweise