WikiMANNia hat in 155 Tagen seinen 18. Geburtstag.
|
Samenspende
Die Samenspende ist eine komplexe Thematik, aus welcher sich eine Vielzahl gesellschaftlicher und rechtlicher Fragen ergeben, besonders wenn alleinstehende Frauen oder lesbische Paare sich ihren Kinderwunsch mithilfe einer durch eine Samenbank[wp] offerierten künstlichen Befruchtung erfüllen wollen.
Jeder Mensch, also auch jedes Kind, hat das Recht auf einen Vater. Kinder, die durch eine Samenspende gezeugt wurden, haben das Recht zu erfahren, wer ihr leiblicher Vater ist. In einem einschlägigen Urteil entschied der Bundesgerichtshof, dass die Möglichkeit, Kenntnis von der väterlichen Abstammung zu erlangen, kein Mindestalter mehr voraussetzen muss. [2] Ist die Samenspende anonym, dann ist die Abstammung ungeklärt, was ein schwerwiegender Eingriff in das Persönlichkeitsrecht ist. Weiterhin sind rechtliche Fragen wie Erbrecht, Unterhaltsrecht/-pflicht sowie Fragen betreffs Staatsangehörigkeit oder Nationalität betroffen.
Problematisch ist auch die Rolle der ärztlichen Schweigepflicht[wp] und für die Samenbanken stellt sich möglicherweise das Problem, dass sie staatlicherseits im Bedarfsfall zur Auskunft bezüglich der Identität von Samenspendern verpflichtet werden, obwohl sie selbigen vertraglich Anonymität zugesichert haben.
Das größte Problem für den Staat ist, wenn Weiber sich mit einer anonymen Samenspende einen Kinderwunsch erfüllen und dann das Kind nicht selbst ernähren können oder wollen. In dem Fall nämlich fehlt dem Staat ein männlicher Kostenträger (vulgo: Zahlesel), weshalb schon Samenspender, denen eine vertragsrechtlich garantierte Anonymität zugesichert wurde, ausfindig gemacht und mittels Klagen auf Kindesunterhalt zu einer entsprechenden Zahlungsleistung verpflichtet worden sind.
Auch wenn es gängige Praxis in fast allen Samenbanken ist, von den Wunscheltern eine Freistellung zugunsten des Samenspenders zu fordern ("Würde der Samenspender zu Unterhalt verpflichtet, müssten ihm die Wunscheltern diesen dann erstatten."), um ihn finanziell abzusichern, so könnte die Verpflichtungserklärung der Wunscheltern für den Spender praktisch wertlos sein, wenn die Wunscheltern selbst mittellos sein sollten. In diesem Fall könnte der Spender möglicherweise Schadenersatz von der Samenbank fordern.[2] Ob die Samenbanken wiederum dieses finanzielle Risiko tragen wollen, ist eine andere Frage.
Lösungsansatz
Streng genommen müsste vor der Samenspende beim Vormundschaftsgericht ein Vertrag aufgesetzt werden, worin die Frau die Bereitschaft erklärt, eine Samenspende zu empfangen und ihr Ehemann das Kind im Gegenzug adoptiert. Samenbanken müsste es gesetzlich untersagt werden, Samenspenden an alleinstehende Frauen oder lesbische Paare abzugeben. Die Frage lautet nur, ob alleinstehende Frauen und lesbische Paare sich an diese Vorgaben zu halten gewillt sind, insbesondere in Anbetracht der bestehenden Möglichkeit, in Länder mit anderen gesetzlichen Bestimmungen zu reisen oder die Dienstleistungen privater Samenspendenanbieter in Anspruch zu nehmen. Eine weitere sich in diesem Zusammenhang stellende Frage lautet, ob der Staat dann diese Frauen dazu anhalten wird, die Verantwortung für die Folgen ihres eigenen Handelns zu übernehmen, oder ob ihnen auch diesbezüglich ein Privileg aufgrund der Geschlechtszugehörigkeit gewährt.
Einzelnachweise
- ↑
Böse Karikatur aus Schweden: Folgen einer Samenspende, Nicht-Feminist am 11. Oktober 2015- Böse Karikatur aus Schweden: Folgen einer Samenspende[archiviert am 2. Januar 2017], Faktum-Magazin am 11. Oktober 2015
- ↑ 2,0 2,1 Stephan Maaß: BGH-Urteil: Müssen Samenspender ihren Kindern Unterhalt zahlen?, Die Welt am 29. Januar 2015
Querverweise
Netzverweise
- insemination.de
- Samenspender-Kinder: Ich habe mit zwölf die Wahrheit erfahren, N24 am 24. Oktober 2015
- Rund 100.000 Deutsche wurden durch eine Samenspende gezeugt. Die Identität des biologischen Vaters bleibt meist geheim. Für viele Spenderkinder ist diese Situation belastend. - Zehntausende Kinder in Deutschland wissen nicht, wer ihr leiblicher Vater ist.
- Michael Remke: Lesbenpaar klagt: Top-Samenspender ist in Wahrheit Verbrecher, Die Welt am 22. April 2015
- Ein lesbisches Paar glaubte, den idealen Samenspender zu haben: kerngesund und mit einem IQ von 160. Nun kommt heraus: Der Vater ihres Kindes hat Schizophrenie, keinen Abschluss und saß im Gefängnis.
- Katja Mitic-Pigorsch: Singlefrauen: Familiengründung? Das geht doch längst ohne Mann, Die Welt am 26. März 2015
- Frauen ohne passenden Partner stellen sich irgendwann die Frage, ob sie weiter auf den Richtigen warten wollen oder alleine Kinder großziehen. Die Samenspende eröffnet ihnen ganz neue Perspektiven.
- Stephan Maaß: BGH-Urteil: Müssen Samenspender ihren Kindern Unterhalt zahlen?, Die Welt am 29. Januar 2015
- Der BGH hat es durch Samenspende gezeugten Kindern leichter gemacht, die Identität ihres biologischen Vaters zu erfahren. Werden Spenderväter "enttarnt", kann das theoretisch teure Folgen für sie haben.