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Michael Mosuch

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Hauptseite » Personen-Portal » Michael Mosuch Bei Namensgleichheit siehe: Michael

Michael Mosuch
Michael Mosuch.jpg
Geboren 1968/1969 (Jahre 54–55)
1967/1968 (Jahre 55–56)
1967/1968 (Jahre 55–56)
1967/1968 (Jahre 55–56)
Beruf Journalist
URL mosuch.de

Michael Mosuch ist ein deutscher freier Journalist und Opfer staatlicher Kindes­entführung durch das Jugendamt Stuttgart.


Am 29. Dezember 2007 wurde seine Tochter Nina Veronika geboren. Am 3. Juli 2008 wurde das Kind im Alter von 26 Wochen vom Jugendamt Stuttgart an einen absichtlich geheim gehaltenen Ort verschleppt und vor seinen Eltern versteckt. Einige Wochen vorher verweigerte das Jugendamt Stuttgart die Zusammenführung von Mutter und Kind auf einer Mutter-Kind-Station.

Der Journalist Michael Mosuch und seine Mitarbeiter recherchieren seit dem Jahr 2008 in Sachen Jugendamt Stuttgart. Daraufhin erteilte Jugendamts­leiter Bruno Pfeifle am 15. August 2008 Hausverbot für alle Gebäude des Jugendamtes Stuttgart. Genau zwei Monate später fand dann auf Geheiß des Jugendamtes Stuttgart noch eine Hausdurchsuchung in den Räumen des Journalisten statt. Man wollte Beweismaterial verschwinden lassen.[1]


Was man in Deutschland erleben kann, wenn man sich der Kinderklau­behörde (vulgo Jugendamt) widersetzt und sein Kind zurückfordert:

Im Amtsgericht Stuttgart machen sich einige Polizisten, darunter eine Frau, fertig für die Leibesvisitation von Prozessbesuchern. Es geht um das Strafverfahren gegen Michael Mosuch, angeklagt wegen Beleidigung, Verleumdung und übler Nachrede gegen eine Vielzahl von Amtsträgern.

Die Polizisten öffnen den Sitzungssaal und beginnen mit der sorgfältigen Durchsuchung der Besucher. Zunächst wird dazu aufgefordert, alle Gegenstände aus Jacken und Hosen zu entfernen. Als jemand fragt, warum er seinen Schlüsselbund abgeben soll, antwortet der Polizist, es könnte ein Wurfgeschoss sein. Zunächst wird die Jacke sorgfältig durchsucht, danach der Körper nach Gegenständen abgetastet. Die Ausweise werden kopiert. Irgendwie drückt das auf die Stimmung. Jemand sagt, das sei völlig unangemessen, halt wie im Polizeistaat[wp] - die Polizisten machen ungerührt ihre Arbeit weiter.

Kurz nach 9 Uhr, als die Zuschauer ihre Plätze eingenommen haben, erklärt Michael Mosuch ihnen die Vorgeschichte zu seiner Anklage. Er habe seine Tochter seit drei Jahren nicht mehr gesehen, der Amtsvormund des Jugendamtes habe den Kontakt systematisch vereitelt. Er sei unschuldig inhaftiert worden.

Als der Richter den Saal betritt, ändert sich die Stimmung. Michael Mosuch versucht gleich zu Beginn der Verhandlung einen Befangenheitsantrag gegen den Richter zu verlesen. Dieser unterbricht ihn und verbietet ihm die Verlesung unter Androhung eines Ordnungs­geldes. Mosuch rügt das Verhalten des Richters als Verstoß gegen das Mündlichkeits­prinzip und übergibt den Befangenheits­antrag.

Der Richter verliest den Zentral­register­auszug und ruft den ersten Zeugen auf.

Polizeihauptmeister P. behauptet, ein fingiertes RAF-Plakat sei ihm per Email zugegangen, auf dem er und andere als terroristische Gewalttäter dargestellt seien. Der Zeuge unterstellt, dass der Angeklagte dafür verantwortlich ist, kann den Beweis dafür aber nicht erbringen. Mosuch versucht in der Befragung des Zeugen die Vorgeschichte mit einzubringen, wird vom Richter aber schroff unterbrochen, dies gehöre nicht zur Sache. Der Antrag auf die Führung eines Wortprotokolls wird ebenso abgelehnt, wie der auf Vereidigung des Zeugen. Der Richter lässt keine Fragen mehr zu.

Die Verhandlung wird für 20 Minuten unterbrochen. Wer den Saal verlässt wird beim Wieder­betreten erneut durchsucht. Der Richter verhandelt trotz vorliegender Besorgnis der Befangenheit weiter.

Der nächste Zeuge wird aufgerufen. Polizeioberrat B. ist Revierleiter. Seine Aufgabe ist das regelmäßige Absuchen von Internetseiten, um Strafanträge zu stellen. Nachdem sich Richter und Zeuge ausgetauscht haben, versucht Mosuch den Zeugen zu vernehmen, was vom Richter allerdings unterbunden wird - die Fragen gehörten nicht zur Sache, der Zeuge müsse nicht antworten. Er wird unvereidigt entlassen.

Der nächste Zeuge, Polizist H., macht Angaben zu einem Gäste­buch­eintrag. Er könne die Autoren­schaft zwar nicht nachweisen - die Zugehörigkeit der IP-Adresse sei nicht überprüft worden - für ihn stehe jedoch fest, dass der Eintrag von dem Angeklagten stammen müsse. Auf die Nachfrage, wie er dazu komme, antwortet er, das sei eben seine Lebens­erfahrung und Jahre kriminal­polizeiliche Tätigkeit. Auch er darf trotz Antrags unvereidigt den Saal verlassen.

Michael Mosuch versucht nun einen Antrag zu verlesen. Der Richter beginnt grotesker Weise während dessen mit der Vernehmung des nächsten Zeugen. Nun macht sich unter den Zuschauern Unbehagen breit. Der Angeklagte ist wohl bereits vorverurteilt. Das Verfahren ist nur noch lästige Formsache, es gleicht einem Standgericht. Es wächst jetzt auch beim unbedarften Zuschauer der Verdacht, dass Staats­anwalt­schaft, Richter und Zeugen unter einer Decke stecken und die Verurteilung des Angeklagten bereits ausgemachte Sache ist.

Der Zeuge ist Internetermittler der Polizei. Die Webseite, um die es geht, sei auf einen US-Bürger zugelassen. Eine direkte Verbindung zum Angeklagten Michael Mosuch kann auch hier nicht nachgewiesen werden. Trotz Gegenantrags wird der Zeuge unvereidigt entlassen.

Der Richter ist inzwischen seinem Zeitplan so weit voraus, dass der nächste Zeuge noch nicht vernommen werden kann, da er noch nicht da ist. Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Angeklagten werden diskutiert. Er sei mittellos, ein Hartz-IV-Antrag sei abgelehnt worden. Danach liest der Richter aus einer anderen Anklage gegen Mosuch vor, in dem er als notorischer Drängler auf der Autobahn dargestellt wird.

Nach einer viertelstündigen Prozess­unter­brechung führt der Richter die Verhandlung mit der Befragung des Polizisten M. fort. Dieser war als Polizeischutz für Mosuchs Tochter tätig. Angeblich wollte Michael seine Tochter entführen. Wie dieser Vorwurf überhaupt zustande kommen konnte, blieb ungeklärt. Der Polizist fühlte sich vom Angeklagten als Schläger verleumdet. Aber auch hier kann der Nachweis dafür nicht geführt werden. Als der Angeklagte den Zeugen befragt, zeigt dieser erhebliche Gedächtnis­lücken. Nun kommt der Richter dem Zeugen zur Hilfe. Auf diese Fragen müsse er nicht antworten, sagt er immer wieder. Abschließend wird dem Angeklagten vom Richter komplett das Wort entzogen, er stelle keine Fragen zur Sache.

Der Richter legt nun eine weitere Pause ein. Die Zuschauer werden vor dem Wiederbetreten des Saales erneut durchsucht. Die Stimmung darüber ist gespalten. Einige beschweren sich lautstark darüber, andere witzeln, sie würden die kostenlose Massage wohl später vermissen. Der Angeklagte stellt nun den Antrag, die Akten aus dem Familiengericht bei zu ziehen. Dieses sei nicht möglich, antwortet der Richter, das Jugendamt hätte die Herausgabe verweigert und so sei es ihm nicht gelungen zu verstehen, was da vor sich ginge. Die Informationen seien jedoch erheblich für die Bemessung des Strafmaßes, so der Angeklagte.

Nun gibt es eine überraschende Wendung im Prozess. Der Richter gibt dem Angeklagten die Gelegenheit, Angaben zur Person zu machen. Dieser trägt darauf hin seine Geschichte vor. Nach einer Erkrankung seiner Frau habe das Jugendamt ihnen das Kind weggenommen und in eine Pflegefamilie verbracht. Für die Wegnahme des Kindes habe weder jemals ein Grund bestanden noch bestehe ein Grund, wieso sein Kind nicht bei seinen Eltern leben dürfe. Zudem sei er unter einem unzutreffenden und unhaltbaren Vorwand im Oktober 2011 14 Tage lang in Haft genommen worden.

Nun trägt die Staatsanwältin ihr Plädoyer vor. Sie wirft dem Angeklagten vor, er habe das Maß verloren, was die Ungerechtigkeiten ihm gegenüber angehe. Er habe nichts eingestanden. Sie sieht den Beweis erbracht durch die Zusendung von Schreiben über das Faxgerät. Die Unterschriften seien erfasst. Sie habe keinen Zweifel daran, dass Mosuch auch für die Darstellungen im Internet verantwortlich sei. Immerhin räumt sie ein, dass es kaum etwas Schlimmeres vorstellbar sei, als den Kontakt zum Kind genommen zu bekommen. Sie fordert eine Geldstrafe von 200 Tagessätzen, ersatzweise Haft.

Danach trägt der Verteidiger sein Plädoyer vor. Bei der Bemessung des Strafmaßes schwanke er zwischen Freispruch und milder Strafe. Als Begründung führt er die Straf­antrags­formulare an. Er habe Probleme mit dem Tatnachweis. Es sei möglicherweise zu Dienstbarkeiten zwischen Jugendamt und Polizei gekommen. Der Angeklagte sei selber verleumdet worden - dies könne ebenso wie die Beleidigungen aufgerechnet werden. Der Verteidiger zerlegt die Anklagegründe der Staats­anwalt­schaft und plädiert auf Freispruch. Dass ein Vater ein solch hartes Schicksal erleiden müsse und dann auch noch ohne Verschulden in Haft genommen worden sei, erkläre seine Reaktion.

Als der Angeklagte das Wort zugeteilt bekommt, bedankt er sich beim Richter, dass er seine Geschichte habe vortragen können.

Nach einer Pause verkündet der Richter das Urteil - 120 Tagessätze zu je 8 Euro.

Er entschuldigt sich für die zu Unrecht erlittene Haft und verweist auf die Haftentschädigung, die ja mit der Strafe verrechnet werden könne.

Der Strafprozess hinterlässt bei den Besuchern einen schalen Geschmack. Warum hat sich die Staatsanwältin nicht mit gleichem Elan auf diejenigen gestürzt, die dafür verantwortlich sind, dass Michael Mosuch sein Kind entzogen bekam und er unschuldig seiner Freiheit beraubt wurde? Die vom Strafrichter angekündigte Haft­entschädigung beträgt gerade einmal 25€ pro Tag, abzüglich der Verpflegungs­kosten. Im Vergleich mit der Geldstrafe ist dies eher eine Verhöhnung des Leids, welches der Angeklagte erdulden musste. Dass der Richter nicht die menschliche Größe besaß, die zu Unrecht erlittene Haft komplett mit der Strafe zu verrechnen, ist bedauerlich. Michael Mosuch lässt sich nicht einschüchtern, er will weiterkämpfen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Wieder einmal zeigt sich, dass ein rechtsfreier Raum, der sich um die Praxis von Jugendämtern gebildet hat, zu einer erheblichen Bedrohung des sozialen Friedens geworden ist. Ein solcher rechtsfreier Raum widerspricht jedoch dem Grundgesetz, so dass das in Artikel 20 GG verbriefte Widerstandsrecht zur Anwendung kommen kann, wenn keine andere Abhilfe möglich ist.

Dass die Ausübung des in der Verfassung verbrieften Wider­stands­rechts auf erhebliches Unverständnis bei Staats­anwalt­schaft und Strafrichtern trifft, war abzusehen. Zu leicht ist es, den individuellen Widerstand zu kriminalisieren. Es ist daher für die Betroffenen wichtig, sich zu vernetzen und besser zu organisieren. Dann kann auch der Widerstand gegen das fragwürdige Verhalten von Jugendämtern besser und effektiver gestaltet werden, zum Beispiel durch Öffentlichkeits­arbeit und Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Prozess gegen Familienvater - Vermutungsurteil mangels Beweise, tv-orange am 28. Februar 2012

Vor der "Aburteilung" (O-Ton Staatsanwaltschaft Stuttgart) sollte in zwei Hausdurchsuchungen "reiner Tisch" gemacht werden, das heißt, alle Zeugen belastenden Beweismittel beiseite geschafft werden sollten. Dieses misslang.

Der Staatsanwalt Stefan Biehl eröffnete ein zweites Verfahren mit neuen Vorwürfen. Mit einer zweiten Anklageschrift wollte der beruflich ambitionierte Ankläger unbedingt die Verurteilung und Kriminalisierung des Familienvaters erreichen, um so die an dessen Familie begangenen Rechtsbeugungen und Menschen­rechts­verbrechen durch Stuttgarter Behörden endgültig vertuschen zu können. Um den Familienvater möglichst lange auszuschalten, fordert Biehl diesmal "eine Freiheitsstrafe, die nicht mehr zur Bewährung wird ausgesetzt werden könne".[2]

Zitat: «Der Journalist Michael Mosuch hat brisantes Material veröffentlicht, in dem Jugendamts­mitarbeiter und Polizisten der Stadt Stuttgart krimineller Handlungen inklusive Kindes­entführungen überführt werden. Deshalb soll Michael Mosuch vom deutschen Rechtsstaat jetzt beseitigt werden. Der Schauprozess gegen den Journalisten Michael Mosuch findet am Freitag, den 18.02.2011 ab 09:15 Uhr vor dem Landgericht Stuttgart statt.»[3]
Zitat: «Ein Polizeibeamter, eine der Schlüsselfiguren im Kinder­händler­ring Stuttgart, hat Angst, dass seine kriminellen Machen­schaften auffliegen. Folgendes sendete POK Rene Marek nach einem Gespräch mit dem Kindesvater Michael Mosuch ans Gericht [...] Selbst in diesem Aktenvermerk und Bettelbrief ans Gericht lügt POK Rene Marek weiter.»[4]

Einzelnachweise

Querverweise

Netzverweise

  • Katrin Hummel: Sorgerecht: Amtlicher Größenwahn, F.A.Z. am 21. Dezember 2008 (Immer öfter spielen Jugendämter Schicksal. Gegen den Willen der Eltern holen sie die Kinder aus ihrer Familie. Dafür müssen sie sich nicht einmal rechtfertigen. Und eine Kontrollinstanz gibt es nicht.)
  • Amtlicher Größenwahn - Sorgerecht, JugendamtWatch am 22. März 2012
  • Leonie Wichmann: Amtsgericht Stuttgart: 17.02.2012 - Michael Mosuch, 14. Februar 2012
  • Amtsgericht Stuttgart: Scheinbar aktive Verhinderung von Pressearbeit, 14. September 2011 (Das Amtsgericht Stuttgart und seine Pressesprecherin für Strafsachen, Monika Rudolph)
  • Funktioniererin Beate Staatz und "das verlogene Stück Scheiße", 6. Februar 2011 (Funktioniererin und Verfahrenspflegerin Dipl.-Soz.-Päd. (FH) Beate Staatz)
  • Dr. Steffen Haidinger, ein Staatsanwalt mit Ambitionen, 5. Februar 2011 (Der damals 33-jährige Staatsanwalt Dr. Steffen Haidinger sieht von einem Strafverfahren gegen seine Handlanger, die Polizeibeamten PHM Kessel, POM Fock, PHM Pflüger, POM Hetterich ab.
  • Du bist Deutschland - Du bist Uwe Bodmer, 2. Februar 2011 (Du denkst, Kinderhändlern sollte man das Handwerk legen? Das denkt auch Uwe Bodmer, Vorsitzender des Kinder­schutz­bundes, Ortsverband Stuttgart. Es sei denn, es geht um Uwe Bodmers eigene Beteiligung an der Entziehung Minderjähriger und am Kinderhandel.)
  • Zeugin in Beleidigungsprozess beleidigt den Angeklagten, 30. Januar 2011 (Frau Dipl.-Soz.-Päd. (FH) Monika P. arbeitet beim Jugendamt Stuttgart beim so genannten "Pflegekinderdienst".)
  • Website www.die-akte-nina.com nun auch per BLOG erreichbar, 26. Januar 2011 (In diesem BLOG werden Straftaten von Polizei und Jugendamt authentisch in Wort und Bild aufgezeigt. Weiterhin werden die Mechanismen erläutert, wie Straftaten von deutschen Beamten mittels korrupter Richter gedeckt, vertuscht und unter den Teppich gekehrt werden. Das Jugendamt wollte Krieg haben. Es wird Öffentlichkeit bekommen.)
  • Du bist Deutschland - Du bist Monika Sybille Pella, 24. Januar 2011 (Du findest, Kindesentführer sollten mit aller Härte bestraft werden? Auf dem Bild siehst Du Monika Pella. Monika Pella ist die ehrenwerte Dame ganz links im Bild, die den Kinderwagen schiebt. Sie ist Mitarbeiterin der Abteilung Pflegekinderdienst im Jugendamt Stuttgart. Auf dem Bild siehst Du, wie Monika Pella gerade ein einjähriges Kind seinem sorge­berechtigten Vater entzieht. Vier Polizisten leisten bei dem Verbrechen Beihilfe. Dabei durfte das Kind sogar im Polizeiauto mitfahren. Der Vater durfte danach in demselben Polizeiauto mitfahren. Auf der Wache drohte ihm Polizist Götz Pflüger (rechts im Bild) Schläge an, falls er das Bildmaterial, das Du siehst, nicht rausgibt. Monika Pella wird von der Staatsanwaltschaft Stuttgart gedeckt. Deshalb steht jetzt statt Monika Pella der Vater des Kindes vor Gericht. Er soll Monika Pella als "Drecksau" und die Polizisten als "Nazibeamte" bezeichnet haben. In erster Instanz wurde der sorge­berechtigte Vater zu 160 Tages­sätzen verurteilt und wäre damit vorbestraft. Sämtliche Zeugen, die der Vater beantragt hatte, wurden nicht geladen.)
  • Du bist Deutschland - Du bist Bruno Pfeifle, 21. Januar 2011 (Du denkst, Straftaten gegen Kinder sind verwerflich? Das denkt auch Bruno Pfeifle, der Chef des Stuttgarter Jugendamtes. Außer natürlich, es geht um Straftaten, die Bruno Pfeifle und seine 3.000 Mitarbeiter selbst an Kindern und deren Eltern verüben, wie z.B. systematische Entziehung Minderjähriger oder Umgangsvereitelung. Mit Gerichts­beschlüssen, die ihm nicht in den Kram passen, wischt sich Bruno Pfeifle den Arsch ab. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hält Amtsleiter Pfeifle den Rücken frei, indem Strafanzeigen gegen ihn und sein Jugendamt eingestellt werden mit der Begründung, das Strafgesetzbuch gelte für das Jugendamt nicht. Jeder, der diese Vorgänge veröffentlicht, wird mit einer beispiellosen Verleumdungs­kampagne kriminalisiert und vor Gericht gestellt. Das Gericht sorgt vorher für die Auswahl der "richtigen" Zeugen, damit es keine Widersprüche in den Zeugenaussagen gibt. Nicht umsonst sitzt Bruno Pfeifle in sämtlichen wichtigen Jugend­hilfe­aus­schüssen und unterhält beste Beziehungen zur Stuttgarter Polizei, Kinderschutzbund und Gerichten.)
  • Kinderhändlerring Stuttgart: Polizei Stuttgart weigert sich zu ermitteln, 13. Januar 2011 (Der Stuttgarter Revierleiter der Polizei Thomas Engelhardt hat seine untergebenen Polizei­beamten angewiesen, gegen das Jugendamt Stuttgart wegen angezeigter schwerer Straftaten nicht zu ermitteln. Darunter fallen der begründete Verdacht auf schwere Delikte wie der Entziehung Minderjähriger.)
  • Polizei Stuttgart vertuscht eigene Straftaten, 10. August 2010 (Nach den skandalösen Staatsverbrechen rund um das Kind Nina Veronika schweigt die Polizei Stuttgart auch weiterhin zu ihrer Rolle in Amtshilfe für das Jugendamt Stuttgart bei seiner kriminellen Kindesentziehung des Kindes von seinen Eltern. Es steht u.a. der Tatvorwurf der Beihilfe der Polizei zur Entziehung Minderjähriger zum Nachteil des Kindes und seiner Eltern im Raum. Das Kind leidet nach mittlerweile 18 Monaten der Unterbindung jeglichen Kontaktes zu seinen Eltern seit Monaten an schwerwiegenden, globalen Entwicklungs­störungen. Der Kindsvater versuchte ein aufklärendes Gespräch mit dem zuständigen Revierleiter Joachim Barich zu führen, der jegliche Gesetzesübertretungen der Polizei, insbesondere den Tatvorwurf der Beihilfe zur Entziehung Minderjähriger, kategorisch ausschloss. Zudem drohte Revierleiter Barich mit einer Anzeige gegen den sorgeberechtigten Kindsvater wegen falscher Verdächtigung, sollte dieser seine Verdächtigungen bezüglich Straftaten der Stuttgarter Polizei aufrechterhalten. Schließlich hätte der Kindsvater "ein Problem mit der Polizei", nicht etwa umgekehrt.)
  • Stuttgarter Zeitung: "Entzug des Sorgerechts ist die allerletzte Möglichkeit", 10. August 2010 (Am 21. Oktober 2008 beglücken die Stuttgarter Zeitung und deren Journalistin Inge Jacobs das Stuttgarter Jugendamt und seine Komplizen mit der Hofbericht­erstattung "Entzug des Sorgerechts ist die aller­letzte Möglichkeit". Wie aus den im folgenden dargestellten Zusammen­hängen hervorgeht, kommt dieser Artikel nicht von ungefähr, sondern ist eine Auftragsarbeit an die Stuttgarter Zeitung und steht im direkten Zusammenhang mit der Bericht­erstattung auf "die-akte-nina.com". Zitat aus dem Artikel: "Manche Eltern wehren sich mit allen Mitteln." Denn die Lobgesänge eines betagten Stuttgarter Familienrichters auf das Stuttgarter Jugendamt enden mit weit reichenden Aussagen über die Abhängigkeit Stuttgarter Richter und sogar der Stuttgarter Staatsanwaltschaft von den Vorgaben des Jugendamtes. Selbst die Staatsanwaltschaft outet sich als Wasserträger für das Jugendamt Stuttgart, um die dort begangenen Straftaten zu decken.)
  • OLG Stuttgart: Richter manipuliert familiengerichtliche Akten und droht danach dem Kindesvater, 13. Juli 2010 (Nachdem der Vater darauf hingewiesen hatte, dass ein für die Eltern sprechendes, positives Gutachten aus der Akte entfernt wurde, stritt der Vorsitzende des 11. Senats (Familiengericht) am OLG Stuttgart, Werner Fröhlich diese Tatsache ab und drohte dem Vater mit strafrechtlichen Konsequenzen.)
  • Jugendamt Stuttgart greift Kameramann an!, 15. Juni 2010 (Nach einem Gespräch, bei dem das Jugendamt Stuttgart den Eltern eröffnete, dass diese ihr 10 Monate Kind ab sofort nur noch einmal im Monat sehen dürfen, wurde das Jugendamt Stuttgart von einem Presseteam um ein Interview gebeten. Darauf schlug Regina Quapp-Politz, Abteilungsleiterin im Jugendamt Stuttgart sofort auf den Kameramann tätlich ein. Ihre Kollegin, Helga Heugel, Abteilungs­leiterin des Pflege­kinder­dienstes, ebenfalls Jugendamt Stuttgart, versuchte unmittelbar danach, dem Kameramann die Tür ins Gesicht zu schlagen.)
  • Heinz-Peter Tjaden: Die Akte Nina (III): Das (Stuttgarter) Jugendamt hat immer Recht?, 4. Oktober 2008
  • Heinz-Peter Tjaden: Die Stuttgarter Jugendamts-Akte Nina, 23. September 2008