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Prostitutionsgesetz

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Das Prostitutionsgesetz (Gesetz zur Regelung der Rechts­verhältnisse der Prostituierten - ProstG) von 2001 ist ein Projekt von Gutmenschen.

Kurze Einführung

Das Gesetz wurde am 20. Dezember 2001 verkündet und ist seit dem 1. Januar 2002 (BGBl. I 2001, S. 3983; FNA 402-39) in Kraft. Gleichzeitig wurden das Strafgesetzbuch (StGB) in § 180a (Ausbeutung von Prostituierten) und § 181a (Zuhälterei[wp]) dahingehend geändert, dass das Schaffen eines angemessenen Arbeits­umfeldes nicht mehr strafbar ist, solange keine Ausbeutung von Prostituierten stattfindet. Diese rechtlichen Maßnahmen sollten die rechtliche und soziale Situation von Prostituierten verbessern.

Ziel des Prostitutionsgesetzes war es, Prostituierte aus dem Zustand der faktischen Recht­losigkeit zu holen, konkret aus der Abhängigkeit von kriminellen Banden zu befreien. Es war ein rot-grünes Projekt: Prostitution sollte nicht länger sitten­widrig[wp] sein, sondern von nun an behandelt (und besteuert) werden wie ein ganz normaler Beruf. Aber das ist es nun einmal nicht, auch wenn die Schöpfer sprachlicher Parallel­welten sich törichte Begriffe wie "Sex­arbeiterinnen" ausdachten.

Inhalt des Gesetzes

Das Prostitutionsgesetz ist ein so genanntes Omnibusgesetz[wp], das in drei Artikeln drei verschiedene Sachverhalte ändert:

Artikel 1: Einführung eines neuen Einzelgesetzes - ProstG
Artikel 2: Änderung von 2 §§ des StGB
Artikel 3: Inkraftreten

Bedeutung

Wirklich von Bedeutung ist nur Artikel 2. Hier wird nun die "Förderung der Prostitution" durch "Ausbeutung der Prostituierten" in der Überschrift ersetzt. Bordell­betreiber müssen sich nicht mehr als Hotel-Betreiber ausgeben, dürfen es aber weiterhin. Sie sind weiterhin nicht genehmigungs­pflichtig. Es ist somit eine halbe Reform, deren zweite Hälfte das geplante ProstSchG darstellen soll. Doch die Lobby-Verbände stellen sich gegen das geplante ProstSchG, da die Genehmigungs­pflicht und die Auflagen der Sex-Industrie nicht gefallen. Weiter wird Werbung für eine Prostituierte nicht mehr als Zuhälterei definiert.

Einzelgesetz - ProstG

In Artikel 1 wird ein Einzelgesetz ProstG von 3 §§ eingeführt:

§ 1: Recht auf Entgelt
§ 2: Keine Einrede auf Schlechtleistung
§ 3: Möglichkeit auf Teilnahme von Prostituierten an der gesetzlichen Unfall­versicherung

Bedeutung

Im Grunde hat dieses Einzelgesetz keine Bedeutung. § 3 hätte den Vorteil der Statistik gehabt, da Betriebs­unfälle gemeldet werden müssen, um Tagegeld aus der gesetzlichen Unfall­versicherung zu bekommen. Von vielen Meldungen hat man nie etwas gehört.

§ 1 hat keine Bedeutung, da das darin geregelte Entgelt früher aufgrund des Fehlens einer Rechts­grundlage juristisch als Geschenk galt. § 2 rückt aufgrund des Verbots einer Reklamation das Entgelt wieder in den Bereich des Geschenks.

Sonstiges

Sehr beliebt sind auch Discount-Flatrates. Den Frauen, so hat es das Gesetz gewollt, sollte ihre Würde zurück­gegeben werden. Das hat am wenigsten funktioniert: In der entfesselten Marktwirtschaft[wp] der deutschen Sexindustrie sind sie nur austausch- und jederzeit ersetzbare Ware. Doch alles Gerede vom freien und freiwilligen Markt erweist sich letztendlich als eine Lüge.[1]

Der Traum

Aus dem Verkauf von sexuellen Dienst­leistungen wollte man einen seriösen Wirtschafts­zweig machen. Sogar an Existenz­gründungen im Rahmen einer Ich-AG[wp] war gedacht. Deutschland gab sich eine der liberalsten gesetzlichen Regelungen weltweit. Prostituierte wurde damit zumindest offiziell zu einem gewöhnlichen Beruf wie Lehrer, Friseur oder Koch.[2]

Fazit

Das Prostitutionsgesetz hat die Erwartungen der Gutmenschen nicht erfüllt. Sehr zu ihrem Missfallen hat das Prostitutions­gesetz den Waren­charakter von Frauen, für den ein Mann zahlt, noch stärker hervor­treten lassen, als dies zuvor schon der Fall war. Das Geschäft mit dem Billig-Sex in Flatrate-Bordellen scheint nach wie vor gewinn­trächtig zu sein und das ist den Urhebern des Gesetzes besonders zu wider.

Nach Angaben von Fellbachs Ober­bürger­meister Christoph Palm[wp] (CDU) gibt es in Deutschland etwa 40 bis 50 Flatrate-Bordelle. Der baden-württem­bergische Gutmensch wünscht sich eine gesetzliche Handlungs­grundlage, um solche Bordelle verbieten zu können.

"Das Konzept, ein Mal zu bezahlen, dafür unbegrenzte sexuelle Dienst­leistungen einzufordern, kann nur auf Basis menschen­verachtenden Denkens funktionieren." [3]

Der Verein Solwodi, der sich als Teil der Helferinnenindustrie gegen Sextourismus und Menschen­handel wendet, übt scharfe Kritik an dieser Form der Prostitution:

"Das ist das absolut Entwürdigendste, was auf dem Markt ist." Die betroffenen Frauen würden wie Essen und Trinken vermarktet und konsumiert: "Das ist die letzte Bastion der Sklaverei in Europa." [3]

Was die Betroffenheitshausierer vergessen oder unterschlagen ist, dass es nicht wenige Frauen gibt, denen der Einsatz von Körper und die Aussicht auf den schnellen Gelderwerb als der einfachere Weg erscheint als eine jahrelange Berufs­ausbildung mit anschließendem Bewerber­wettbewerb um auskömmliche Arbeits­stellen.[4] Sie sind in einer vom Opfermythos geprägten Vorstellung befangen, wonach eine Frau sich grundsätzlich nicht freiwillig für die Ausübung der Prostitution entscheiden könne und von daher immer Opfer ist und "gerettet" werden muss. Diese Frauen sind aber nicht naiv.[5] Der Mythos von den vielen Frauen, die gegen ihren Willen verschleppt und zur Prostitution gezwungen werden, ist nicht totzukriegen. Die Sklaverei existiere fort in Form des Frauenhandels, heißt es in diesem Zusammenhang immer wieder. Frauen handeln aber durchaus rational und schätzen die Chance des mit Prostitution leicht verdienten Geldes ein und vergleichen es mit den realistischen Verdienst­möglich­keiten durch "konventionelle" Arbeit. Eigentlich setzt das Prostitutions­gesetz die selbstbestimmte und rational entscheidende Frau voraus. Aber die Gutmenschen müssen entsetzt anhand der tatsächlichen Entscheidungen der Frauen feststellen, dass diese nicht so ausfallen, wie dies nach Gutmenschen­meinung sein sollte. Für viele Ausländerinnen sind die Arbeits­bedingungen in einem deutschen Bordell reiner Luxus gegenüber den Arbeits­bedingungen in ihren Heimat­ländern, wo sie unter katastrophalen Arbeits­bedinungen für wahrlich niedrige Löhne arbeiten müssen.

Der CDU-Gutmensch Christoph Palm[wp] begreift nicht, dass das von ihm "menschen­verachtend" genannte Denken" nichts anderes ist als "kapitalistisches Denken", welches markt­wirtschaftlichen Prinzipien folgt. Und der Helfer-Verein Solwodi hat offenbar keinerlei Ahnung von dem, welche Entwürdigungen die Welt für Frauen bereit hält. Die auf Frauen anziehend wirkende Attraktivität der Tätigkeit als Dienst­leisterin in deutschen Bordellen sollte eigentlich klar machen, dass es für Frauen offenbar wesentlich Schlimmeres gibt als in Bordellen zu arbeiten, nämlich im Schweiße seines Angesichts hart zu arbeiten wie ein Mann.

Vor allem hat das Prostitutionsgesetz eines bewirkt: Deutschland ist ein Paradies für Menschenhändler und bietet dem Geschäft mit der Prostitution einen lukrativen Markt mit Gesetzen, die kaum zu fürchten sind.[6] Nirgendwo in Europa ist es heute so einfach, ein Bordell zu eröffnen und zu betreiben wie hierzulande. Über 3000 Bordelle und Sexclubs sind in Deutschland angemeldet. Mittlerweile gibt es sogar organisierten Sextourismus mit Kunden aus Asien und den USA, die für einen sehr billigen Sechs-Tage-Sexurlaub nach Deutschland reisen.[2] Eine EU-Studie kam 2011 zu dem Ergebnis, dass das deutsche Prostitutions­gesetz den Menschenhandel fördert.[7]

Zitat: «Der ursprüngliche Vorsatz aber, die Prostitution zu entkriminalisieren, hat sich bei weitem nicht erfüllt. Die Bordelle sind nach wie vor eine Black Box für den Staat. Er hat zwar die Prostitution legalisiert, aber nicht reguliert. Prostituierte stehen weiterhin vor enormer Rechtsunsicherheit, der Polizei sind die Hände gebunden und Bordell-Betreiber können auf beiden Augen blind bleiben und Kasse machen. Sie müssen nicht überprüfen, ob Frauen freiwillig bei ihnen arbeiten, das sei Aufgabe des Staates, heißt es aus der Branche. Den Frauen ist damit nicht geholfen.»[2]

So etwas nennt man einen Schuss, der nach hinten losging.

Gegenaktionen und blinder Aktionismus

Zitat: «Die CSU will die Prostitution von Frauen unter 21 verbieten lassen. "Das gesetzliche Alter für die Ausübung der Prostitution ist auf 21 Jahre herauf­zu­setzen", heißt es im Entwurf eines Papiers, das die CSU-Landes­gruppe auf ihrer traditionellen Klausur Anfang Januar in Wildbad Kreuth beschließen will. Die Partei begründet den Schritt damit, dass vermehrt junge, unerfahrene Frauen Opfer von Menschenhandel und Zwangs­prostitution würden.»[8]

Die Gutmenschen in der CSU übersehen vollkommen, dass deutsche Weiber heutzutage bereits als minder­jährige Jugendliche im Alter 14 Jahren auf dem Schwänzekarussell fahren. Mit dem Vorstoß, Frauen unter 21 die Prostitution zu verbieten, werden Frauen nur daran gehindert, ihre sexuelle Attraktivität bestmöglich und Gewinn bringend zu vermarkten.

Einzelnachweise

  1. Die große Puff-Lüge: Sex - Made in Germany, PrawdaTV am 11. Juni 2013
  2. 2,0 2,1 2,2 Diana Sierpinski: Prostitutionsland Deutschland: Willkommen im Paradies für Freier, n-tv am 20. Juni 2013
  3. 3,0 3,1 Razzia in "Flatrate"-Bordellen: Letzte Bastion der Sklaverei, Süddeutsche Zeitung am 17. Mai 2010
  4. Siehe auch (→) Gold digger.
  5. "Diese Frauen sind nicht naiv", Eine Soziologin sieht nicht alle Prostituierten als Opfer, Neue Zürcher Zeitung am 27. Juli 2009
  6. Zwangsprostitution: Deutschland ist ein Paradies für Menschenhändler, Die Welt am 5. April 2013
  7. Pdf-icon-extern.svg Poverty, Equity and Growth in Developing and Transition Countries: Statistical Methods and Empirical Analysis - Discussion Papers No. 96 - Does Legalized Prostitution Increase Human Trafficking?[ext] - Seo-Young Cho, Axel Dreher, Eric Neumayer, September 2011 (aktualisiert Januar 2012) (34 Seiten)
  8. Vorschlag: CSU will Prostitution unter 21 verbieten, Spiegel Online am 30. Dezember 2013

Querverweise

Netzverweise

Opfermythos