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Karsten Schieseck

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Karsten Schieseck
Karsten Schieseck.jpg
Geboren 30. Dezember 1960
Beruf Jurist

Karsten Schieseck (* 1960) ist ein deutscher Rechtsanwalt, dem von verschiedenen Seiten Mandantenverrat[wp] vorgeworfen wird.

Karsten Schieseck arbeitet als Strafverteidiger, ist Stadtrat seit 2014, Abteilungsleiter der Hockeyabteilung des BTS, KV bei der Friedenskirche und Mitglied des GKV.[1]

Fall Gustl Mollath

Auf einer Podiumsdiskussion über Justizopfer in Bayern am 6. März 2014 begrüßte Gustl Mollath Rechtsanwalt Karsten Schieseck. Dieser vertrete sowohl Insassen des BKH Bayreuth als Verteidiger, als auch das BKH selbst. Ein nicht namentlich genannter, bundesweit bekannter Jurist habe ihm gesagt, es sei zu prüfen, ob hier nicht Mandantenverrat vorliege. Er zitierte dann Rolf Bossi[wp]:

Zitat: «Ich muss Sie als Rechtsanwalt darauf hinweisen, dass wir im Maßregelvollzug[wp] keinerlei rechtliche Handhabe besitzen, um wirkungsvoll auf die Durchführung des Maßregelvollzug einwirken können. (...) Hieraus wollen Sie ersehen, dass Sie im Maßregelvollzug rechtlich ohne jede Hilfe sind und ausschließlich auf die Beurteilung der Ärzte angewiesen sind, inwieweit diese aus medizinischen Gründen ihre weitere Unterbringung im Maßregelvollzug für notwendig halten oder nicht. Jeder Arzt in einem Bezirks­kranken­haus ist daran interessiert, dass sein Haus voll ist, weil er für jeden Patienten Geld bekommt. Von daher besteht also von ärztlicher Seite in Bezirks­kranken­häusern immer ein Interesse, die Leute lange im Maßregelvollzug zu halten.» - Gustl Mollath zitiert aus einem Brief von RA Rolf Bossi[wp] vom 30. Mai 2006[2]
Zitat: «Was ich hier vorgelesen habe, ist tatsächlich faktisch die Beschreibung des rechtsfreien Raumes und Rechtsanwälte von der Qualität eines Karsten Schieseck verschärfen die Problematik.»[3]

Fall Matthias Frey

Zitat: «Mandantenverrat - Der Dolchstoß meines Verteidigers

Wie mein Anwalt Beihilfe zu meiner Verurteilung leistete

Erstes Treffen

Gleich in den ersten Tagen meiner Haft wurde mir von einem Nürnberger Strafverteidiger, der selbst zur Haft in der JVA Bamberg einsaß, der Rechtsanwalt Karsten Schieseck als Strafverteidiger empfohlen. RA Schieseck suchte mich unverzüglich auf und hielt eine Einstandsrede, die mich aufgrund der geschickten Wortwahl davon überzeugte, genau den richtigen Verteidiger gefunden zu haben. Jedoch sah er noch keine Notwendigkeit, die Angelegenheit selbst zu besprechen, da zum damaligen Zeitpunkt die Ermittlungen ohnehin noch nicht abgeschlossen gewesen wären. Er besuchte mich erst wieder ca. ein halbes Jahr später. Ein seriöser Anwalt nutzt auch schon während der Ermittlungen Möglichkeiten, in das Verfahren einzugreifen. bzw. es ist sogar seine Pflicht, zur Klärung des Falles beizutragen. Da nichts dergleichen geschah, suchten meine Eltern RA Schieseck in dessen Kanzlei auf. Sie haben sich jedoch beide genau so wie zuvor auch ich von seiner Wortgewandtheit täuschen lassen. Im übrigen gab auch der Vorsitzende Richter Dengler gegenüber meinem Vater vor, dass sich RA Schieseck angeblich (wörtlich) "sehr rührig" um meine Angelegenheit kümmern würde. Wie könnte man also an diesem Anwalt zweifeln?

Zweites Treffen

Als RA Schieseck mich zum zweiten Mal aufsuchte, erklärte ich ihm eindringlich und unmißverständlich, dass ich die beiden mir zur Last gelegten Morde nicht begangen habe und schilderte ihm den tatsächlichen Hergang, soweit er mir bekannt war. Er entgegnete mir jedoch, dass die vorliegenden Beweise und Indizien keinerlei Hinweise enthalten würden, die meine Schilderungen bestätigen könnten. Im Nachhinein ist dazu nur festzustellen, dass er ganz offensichtlich die Akten nicht gelesen hat.

Um den Tatvorwurf mir gegenüber zu entkräften, legte RA Schieseck großen Wert darauf, nicht von Mord, sondern lediglich von Totschlag zu reden. Angeblich hätte dies auch die Staatsanwaltschaft so gesehen. In der Verhandlung sei sogar erst noch zu klären, ob es sich womöglich - speziell im ersten Fall - nur um Körperverletzung mit Todesfolge handeln würde. Weiterhin erklärte er, dass ihm die beiden Opfer bekannt gewesen wären, da er selbst bereits mit Lucia Vacca zu tun gehabt hatte (in wie fern auch immer).

So wie schon vorher die Herren der Kripo und Prof. Dr. Rösler[wp], versuchte auch RA Schieseck, mir die Realität auszureden, um mir zu suggerieren, ich hätte ein Verhältnis mit Lucia Vacca gehabt und mich dann irgendwie in die beiden Taten verrannt. Dazu verstieg er sich darin, mir Lucia Vacca in langatmigen Schwärmereien schmackhaft zu machen, als ginge es darum, mir den Mund mit einem Stück Steak wässrig zu machen. Wie auch schon vorher bei der Kripo und Prof. Dr. Rösler, lehnte ich dies entschieden ab. Nur nebenbei sei erwähnt: In den Ermittlungsakten der Polizei sind gleich vorne auf unumstößliche Beweise dafür zu finden, dass jegliche Beziehungs­geschichten ausgeschlossen waren.

Daraufhin fuhr RA Schieseck fort, vom Ergebnis des psychologischen Gutachtens, das Prof. Dr. Rösler kurz zuvor von mir erstellt hatte, zu sprechen.

Seiner Aussage nach habe Prof. Dr. Rösler mir den "§ 21 StGB" zugebilligt. Dieser Paragraph enthält die Vorschriften über die verminderte Schuldfähigkeit. Somit hätte ich - laut meinem Verteidiger - allerbeste Chancen, lediglich für Körperverletzung mit Todesfolge und Totschlag im minderschweren Fall mit "nur" maximal sechs bis sieben Jahren davon zu kommen. Diese - so der Rechtsanwalt - müsse ich nicht im Gefängnis absitzen, da mir "der § 21" Anspruch auf einen Therapieplatz gewähren würde.

Da ich mich bereits für zwei Morde, die ich nicht begangen hatte, bis an mein Lebensende unschuldig hinter Gittern sitzen sah, wirkte diese Erklärung auf mich wie ein warmer Sonnenaufgang. Ich habe mich von Herrn Rechtsanwalt Karsten Schieseck tatsächlich mit dieser dreisten Lüge völlig einnehmen lassen. Ich hatte nicht mehr den geringsten Zweifel daran, einen guten Verteidiger hinter mir stehen zu haben auf den ich mich voll verlassen kann.

Erster Tiefschlag durch die Anklageschrift

Nachdem die Euphorie am nächsten Tag verflogen war, stellte sich für mich natürlich die Frage, warum ich mich darauf einlassen soll, für zwei Taten, die ich nicht begangen habe, ja noch nicht einmal im Sinn hatte, verurteilt zu werden - auch wenn eine Strafe noch so gering ausfallen würde.

Als mir kurz darauf im Februar die Anklageschrift zugestellt wurde, mußte ich dieser entnehmen, dass ich entgegen RA Schieseck's Beschwichtigungen sehr wohl wegen zweifachen Mordes " in zwei selbständigen Fällen" angeklagt wurde. Die Anschuldigungen waren viel zu grotesk, um sie akzeptieren zu können. Ich vermisste die Würdigung verschiedener Beweismittel, die der Polizei vorlagen. Mir war bekannt, dass Spuren vorlagen, die zwingend zu den Tätern führen mußten. Halbwegs sorgfältige Untersuchungen hätten diesen Tathergang und die daraus gezogenen Schlüsse der Anklage überhaupt nicht zulassen können. Doch für den Staatsanwalt schienen diese Entlastungen überhaupt nicht zu existieren. Die ganze Anklageschrift bestand durch und durch aus Darstellungen aus einem Geständnis, das schon bei erstem grobem Hinsehen als nicht in sich schlüssig und damit falsch erkennbar sein musste. Möglicherweise belastenden Spuren war nachgegangen worden, Entlastendes überhaupt nicht zur Kenntnis genommen, sobald man feststellte, dass das - wie ich heute weiß - in die stadtbekannte Drogenszene und das Rotlichtmilieu führte.

Am meisten beschäftigten mich jedoch zunächst die Angaben zur Schuldfähigkeit. Im Widerspruch zu RA Schieseck's Aussage wurde mir von Prof. Dr. Rösler "der § 21" nicht zuerkannt. Es ist sogar von besonders schwerer Schuld die Rede. Ich wendete mich mit meiner Kritik unverzüglich in einem Brief an den Verteidiger und bat gleichzeitig dringend um einen Gesprächstermin. Dieser Brief war das erste von vielen Schreiben, in denen ich RA Schieseck immer und immer wieder nachdrücklich zum Verbleib von Beweis­gegen­ständen, sowie den Ermittlungs­ergebnissen befragte. Bis zum heutigen Tag wurde mir von ihm keine einzige dieser Fragen beantwortet. Auch nach heutigem Standpunkt wiegt jede einzelne meiner damaligen Fragen derart schwer, dass deren Beantwortung den Verlauf des gesamten Verfahrens grundlegend verändert hätte.

Drittes Treffen

Beim darauf folgenden Treffen spielte mein Verteidiger die Anschuldigungen aus der Anklageschrift geschickt herunter. So verwies er z.B. zum Thema "§ 21" auf eine diesbezügliche Angabe, in der erklärt wird, dass die endgültige Stellungnahme erst nach sorgfältiger Prüfung in der Hauptverhandlung abgegeben werden kann.

Im übrigen erzählte mir RA Schieseck von einem befreundeten Sachverständigen, dem er meine Unterlagen vorgelegt habe. Dieser Freund habe angeblich eindeutig bestätigt, dass mir der "§ 21" unausweichlich zustehen würde. Abgesehen davon, dass RA Schieseck meine Unterlagen ohne mein Einverständnis an einen völlig unbeteiligten Dritten herausgab - somit also seine anwaltliche Schweigepflicht verletzte - ist mir bis heute noch nicht bekannt, wer dieser befreundete Sachverständige gewesen sein soll. Da ich es zum damaligen Zeitpunkt noch nicht für möglich gehalten habe, dass man vom eigenen Verteidiger dermaßen angelogen werden kann, habe ich mich auf RA Schieseck's Angaben in vollem Vertrauen verlassen.

Allerdings wußten auch meine Eltern von den Schwierigkeiten, die ich mit Prof. Dr. Rösler hatte und so beauftragten sie RA Schieseck ausdrücklich auf ihre Kosten ein weiteres Gutachten in die Wege zu leiten. Diesem Auftrag ist RA Schieseck wider Erwarten nicht nachgekommen.

Im weiteren Gespräch waren auch die Anschuldigungen in der Anklageschrift ein wesentliches Thema.

Selbst wenn ich es hinnahm, aufgrund angeblich fehlender Entlastungs­beweise zu Unrecht verurteilt zu werden, so war mir doch trotzdem daran gelegen, die Anschuldigungen von mir zu weisen, zumal mir trotz aller Beschuldigungen niemand Gründe nennen kann, die mich zu zwei Morden veranlaßt haben könnten. Außerdem hatte ich den Funken Hoffnung durch die Richtig­stellung der Widersprüche und Anschuldigungen vielleicht doch noch eine Klärung der Taten erreichen zu können. RA Schieseck notierte sich meine Kritik sorgfältig - obwohl ich sie ihm bereits in meinem Brief mitteilte - und sagte mir zu, diese zu prüfen. Er erklärte mir, dass wir falsche Anschuldigungen nicht akzeptieren müßten und gegebenenfalls sogar eine neue Anklageschrift beantragen könnten. Ich hatte nicht das geringste Mißtrauen und stellte mich - so wie schon nach dem zweiten Treffen - weiterhin auf ein Urteil von sechs bis sieben Jahren ein. Beim nächsten Treffen drängte ich darauf, sicherheits­halber doch noch eine Änderung der Anklageschrift zu beantragen, doch der Strafverteidiger Schieseck winkte ab, da seinen Beteuerungen nach eine Anklageschrift sowieso nicht ernst zu nehmen sei (!!!).

Meine innere Einstellung zum anstehenden Urteil

Ich rechnete mir aus, dass ich nach ca. vier Jahren Haft Aussicht auf Entlassung wegen guter Führung hätte. Das erste dieser vier Jahre hätte ich bis zur Verhandlung ohnehin schon in U-Haft abgesessen. Man hört dann auch mal was von Hafturlaub, Ausgang und Freigängerstatus. Ich überlegte mir, diese Zeit sinnvoll zu nutzen. Diese Lebenseinstellung machte für mich eine Verurteilung eher erträglich und hinnehmbar. Leichtsinnig und naiv beurteilte ich meine Situation viel zu unkritisch und so glaubte ich, mich bedenkenlos auf den Anwalt verlassen zu können. Dieser hingegen kannte meinen Standpunkt sehr genau und machte mir beruhigend weis, dass meine Überlegungen zu Hafturlaub, Freigängerstatus und vorzeitiger Entlassung aus der Haft absolut realistisch seien.

Viertes Treffen

Als der Gerichtstermin näher rückte, wurde ich dann doch noch nervös. Zum einen wollte ich endlich meine x-mal gestellten Fragen zu den Spuren und Beweisen beantwortet haben. Zum anderen kam ich erneut mit der Vorstellung in Konflikt, für Verbrechen, die ich nicht begangen habe, im Gefängnis sitzen zu müssen. Und wie würde die Gesellschaft über mich denken? In einem Gespräch kurz vor der Verhandlung behauptete RA Schieseck zum wiederholten Mal, dass weder Spuren, noch Beweise vorliegen würden, die für meine Unschuld sprechen oder auf andere Täter hinweisen würden. Obwohl ich doch wußte, daß der Kripo höchstbrisantes Entlastungsmaterial vorliegen mußte, habe ich mich von RA Schieseck plattreden lassen. Er ging sogar so weit, mich anzuweisen, in der Verhandlung auf keinen Fall von " ominösen Dritten" zu sprechen, da ich sonst das bereits vereinbarte (!) Strafmaß von sechs bis sieben Jahren gefährden würde und damit unausweichlich nur noch eine lebenslange Haft zu erwarten hätte. Der Begriff "ominöse Dritte" hat sich für mich erst durch RA Schieseck geprägt! Nachdem ich verurteilt war, stellte sich heraus, dass diese Dritten alles andere als ominös sind. Die Akten enthalten -zig objektive Hinweise darauf.

Auch eine noch so geringe Strafe war für mich nicht akzeptabel, wenn die Tathergänge aufgrund einer vorweg abgesprochenen Gerichts­verhandlung ungeklärt bleiben und die Täter somit ungeschoren davon kommen, während ich im Gefängnis deren Strafe absitzen muß. Deshalb bohrte ich nochmal nach und sprach erneut von der Bedeutung der - angeblich nicht vorhandenen - Spuren und Beweise. Doch RA Schieseck ging darauf nicht ein und erklärte, dass mir das Gericht selbst dann, wenn ich beweise, dass ich während der Taten nicht am Tatort war, zumindest eine Mitwisserschaft nachsagen und damit das Dulden der Morde unterstellen würde.

Erst sehr viel später wurde mir bewußt, dass sich RA Schieseck mit dieser Aussage selbst verraten hat und er über das tatsächliche Tatgeschehen sehr viel mehr wußte, als er zugab. Die Spuren und Beweise, nach denen ich mich immer wieder erkundigte, hätten nämlich problemlos direkt zu einem wichtigen Zeugen geführt, der gemeinsam mit mir den Tatort verlassen hat, vermutlich noch bevor man Appel umbrachte.

Ich wollte es nicht darauf ankommen lassen, mir eine lebenslange Strafe einzuhandeln. Die Klärung des Tatherganges verlor für mich angesichts dieser scheinbaren Aus­sichts­losigkeit völlig an Bedeutung und mir war nur noch daran gelegen, wenigstens die angeblich bereits vereinbarten sechs bis sieben Jahre nicht aufs Spiel zu setzen.

Ausdrücklich: "Um diese Vereinbarung nicht zu gefährden", wies mich RA Schieseck an, die Anklageschrift auswendig zu lernen. Somit sollte sichergestellt sein, dass bei der Befragung durch das Gericht keine Unstimmigkeiten auftreten, die den Prozeß - und somit auch die Vereinbarung - zum Platzen bringen könnten.

Ich habe mich an diese Anweisung gehalten.

Ein hilfloser Mandant, der davon überzeugt ist, einen guten Verteidiger hinter sich stehen zu haben, läßt sich spielend beherrschen und so glaubte ich, mich darauf verlassen zu können, dass RA Schieseck das Bestmögliche in meiner Angelegenheit leistet.

Die Gerichtsverhandlung

RA Schieseck lies mich wissen, dass er nochmal mit dem Staatsanwalt und auch mit dem Vors. Richter Dengler gesprochen hat und das Verfahren so wie bereits besprochen verlaufen wird. Weiterhin erzählte er, dass die Verhandlung auch nur zwei Tage dauern würde. Am Tag der Verhandlung, kurz vor Beginn des Prozesses, verließ mich der Verteidiger, da ohnehin schon alles vorab geklärt wurde. Allerdings sollte es nun nur noch an mir liegen, ob ich das vereinbarte Strafmaß von "nur" sechs bis sieben Jahren gefährde. Ich versprach felsenfest, nichts zu tun, was die Vereinbarung kippen könnte, woraufhin mich RA Schieseck nochmal bestimmt anwies, mich in meinen Aussagen an die Anklageschrift zu halten und auf keinen Fall von "ominösen Dritten" zu sprechen.

Er legte auch sehr großen Wert darauf, dass ich mich in der Verhandlung auf keinen Fall zu Fragen zum Lebenwandel der beiden Opfer einlasse. Mir kam dies sehr gelegen, da ich ohnehin nicht vorhatte, mich irgend wie negativ zu äußern. Ich trat auch an meine Eltern mit der Bitte heran zu diesem Thema - insofern es zur Zeugenbefragung angesprochen werden sollte - möglichst keine Angaben zu machen. So erfuhr ich, dass auch schon RA Schieseck mit diesem Anliegen an meine Eltern herangetreten war.

Das Verlesen der Anklageschrift

Zu Beginn der Verhandlung wurde vom Staatsanwalt die Anklageschrift verlesen. Dabei handelte es sich jedoch nicht um die gleiche Anklageschrift, die mir vorlag. Es fehlten Punkte, die ich gegenüber RA Schieseck bei unserem zweiten Treffen kritisiert hatte. Damals glaubte ich, diesen Umstand erfreut begrüßen zu können. Zeigte das doch, dass mein Anwalt tatsächlich für mich tätig war. Heute weiß ich, dass das Verlesen dieser abgeänderten Anklageschrift einen juristischen Supergau der Verteidigung offenbarte. Anstatt in der Verhandlung mit Hilfe meiner Kritikpunkte die Anklageschrift des Staatsanwaltes in Frage zu stellen und eine Klärung des Tatgeschehens bzw. sogar die Lösung des Falles anzustreben, spielte mein Verteidiger meine Entlastungs­momente dem Staatsanwalt zu!

ICH KLAGE RA SCHIESECK AN, MANDANTENVERRAT BEGANGEN ZU HABEN !!!

Richterliche Befragung

Als ich vom Richter zu den Taten befragt wurde, verwies ich lediglich auf die Angaben in der Anklageschrift. Die Anklageschrift, die ich RA Schieseck's Anweisungen zufolge auswendig gelernt hatte, stimmte nun nicht mehr mit der Anklageschrift, die der Staatsanwalt verlesen hatte, überein. Ich befürchtete, das vereinbarte Strafmaß zunichte zu machen und mir eine lebenslange Freiheits­strafe einzuhandeln, wenn ich mit Antworten, die nicht mit der verlesenen Anklageschrift übereinstimmten, auf Ungereimtheiten aufmerksam machen würde. So sah ich zu den Fragen zum Tatgeschehen den einzigen Ausweg darin, immer und immer wieder auf die Angaben in der Anklageschrift zu verweisen. Direkten Fragen entgegnete ich eben mit der Antwort, mich nicht mehr erinnern zu können. Vom eigentlichen Tatgeschehen wusste ich ja so wie so nichts, hatte von Presseberichten, Suggestiv­fragen und Tatort­besichtigungen (z.B. mit der Polizei) nur eine Ahnung. Mit falschen Antworten wäre ich nur unnötig Gefahr gelaufen, mich in Widersprüchen zu verwickeln. RA Schieseck sah dieser Vernehmung durch die Richter ohne den geringsten Einwand zu.

Zeugenbefragung

Im weiteren Verlauf des Prozesses wurden unter anderem die vier Sachbearbeiter der Kripo als Zeugen befragt. Jeder einzelne von Ihnen beantwortete Fragen von Staatsanwalt und Richter gewissenlos auch mit uneidlichen Falschaussagen. Es wäre spielend einfach gewesen, diesen Fakt gleich bei der Befragung vor Gericht klar zu stellen, doch RA Schieseck reagierte nicht. Ich habe RA Schieseck während der Verhandlung mehrmals darauf hingewiesen. Er erklärte dazu jedoch jedesmal, die jeweiligen Falschaussagen der Kripobeamten keinerlei Einfluss auf die Gesamtheit des Verfahrens hätten. Außerdem wäre es nicht nötig, groß Wind zu machen, da das Urteil doch sowieso schon feststehen würde und man das nicht "an die große Glocke hängen" solle.

Obduktion

Durch die Aussagen des Land­gerichts­arztes, der die Obduktion der beiden Opfer vorgenommen hatte, erfuhr ich, dass an den Opfern Verletzungen und Spuren gefunden wurden, die mit den Darstellungen der Anklage überhaupt nicht zu vereinbaren sind. Sogar aller einfachste Untersuchungen (z. B. DNS-Analysen) hätten ohne weiteres zu den Tätern führen können. In einer weiteren Verhandlungs­unter­brechung forderte ich von RA Schieseck eine Aufklärung. Er ging jedoch kaum auf die Ergebnisse der Obduktion ein und vertrat den Standpunkt, dass auch weitere Untersuchungen der Spuren kaum etwas ändern würden. Zudem warnte er mich davor, jetzt, so kurz vor dem Ziel, umzukippen und der Anklageschrift doch noch zu widersprechen, da sich das Gericht - wie schon vorher besprochen - auch bei Klärung der Taten nicht mehr mit einer derart geringen Strafe von "nur" sechs bis sieben Jahren zufrieden geben würde.

Mit dieser Aussage ließ ich mich dann völlig einnehmen: Die Haupt­ver­handlung war für mich im Sinne seiner ständigen Beteuerungen wirklich "gelaufen", als der Vorsitzende Richter den Hinweis verkündete, es müsse sich bei einem der Tatvorwürfe juristisch nicht unbedingt um Mord, sondern es könne sich auch um Totschlag handeln. Mein Verteidiger hatte mir zum Prozeßverlauf und zum zu erwartendem Ausgang also doch die Wahrheit gesagt!

Die tatsächliche Krönung einer Verteidigung

Während der richterlichen Zeugen­vernehmung hielt der Verteidiger es kaum für nötig, sich an den Befragungen zu beteiligen. So saß er sichtlich gelangweilt in einem Gerichtsverfahren, das ja angeblich ohnehin schon vorab entschieden war. Er war vom Prozess dermaßen gelangweilt, dass er mitten in der Verhandlung mehr und mehr in sich zusammensank und schließlich sogar einschlief.

Natürlich würde jeder Mandant das Gerichts­verfahren in so einem Fall sofort abbrechen lassen. In Bamberg sitzen die Anwälte aber hinter dem Angeklagten und so habe ich erst im Nachhinein durch Prozess­beobachter von diesem Vorfall erfahren.

Die psychologische Begutachtung

Zuletzt wurde Prof. Dr. Rösler befragt. Mit seiner Beurteilung über mich leistete er sich einen gewaltigen Fehler. Zur Verdeutlichung dieser Behauptung ist es unbedingt nötig, umfangreiches Hinter­grund­wissen vorzubringen. Ich werde daher zu diesem Punkt gesondert berichten; die vorliegende Schilderung soll das Verhalten meines Verteidigers beschreiben. Zur Fortsetzung dieses Berichtes sei jedoch gesagt, dass Prof. Dr. Röslers Erklärungen zu meiner Person, sowie zum Fall selbst grundlegend falsch waren. Wichtig war für mich zunächst jedoch nur die unmißverständliche Aussage, dass mir KEINE Schuld­unfähigkeit oder verminderte Schuldfähigkeit im Sinne der §§ 20 und/oder 21 StGB zugesprochen werden kann.

MOMENT!

Kripo und Staatsanwalt ziehen hemmungslos über mich her und stempeln mich zum brutalen Doppelmörder ab. Mein Verteidiger meldet trotz besseren Wissens nicht den geringsten Einspruch an! Weder gegenüber dem Staatsanwalt, als er eine veränderte Anklageschrift verliest (von anderen Dingen will ich an dieser Stelle nicht einmal sprechen), noch gegenüber den Herren der Kripo, die mit ihren Zeugen­aussagen schamlos uneidliche Falsch­aussagen leisteten. Auch die Ergebnisse der Obduktion waren für RA Schieseck kein Anlaß, vielleicht doch noch nach den "ominösen Dritten" zu fragen. Wozu auch? Angeblich sei ja alles bereits abgesprochen. Sein desinteressiertes Verhalten während der gesamten Gerichts­verhandlung erweckte zwar mein Mißtrauen, aber als Prof. Dr. Rösler mit seinen Ausführungen deutlich aussprach, dass die verminderte Schuldfähigkeit in meinem Fall nicht in Frage kommt, war mir eigentlich schon klar, dass der Anwalt ganz offensichtlich nicht den kleinsten Finger rührt, um seinem Auftrag als Verteidiger nachzukommen.

Unterbrechung

In einer erneuten Unterbrechung der Verhandlung stellte ich RA Schieseck zur Rede. Er erklärte mir tatsächlich, dass mir zwar Prof. Dr. Rösler keine eingeschränkte Schuldfähigkeit attestiert, die juristische Seite aber eine andere wäre. Nach Ansicht der Richter und auch des Staatsanwaltes - so der Rechtsanwalt - hätte ich eindeutig Anspruch auf Anerkennung dieser eingeschränkten Schuldfähigkeit. Dabei würde es sich lediglich um den ewigen Streit zwischen Medizinern und Juristen handeln.

VON ALLEN LÜGEN, MIT DENEN ICH MICH VON RA SCHIESECK WÄHREND DES GANZEN VERFAHRENS STILLHALTEN LASSEN HABE, WAR DIES DER GIPFEL!

Ein Richter hat kein Psychologie­studium absolviert und wird daher in Fragen der Schuldfähigkeit seine Entscheidung nicht über das Wort eines renommierten Psychiaters wie Prof. Dr. Rösler stellen. Dessen Aussage und die daraus resultierenden Folgen können also als endgültig und unumstößlich angesehen werden. RA Schieseck und auch jeder noch so kleine Provinz-Advokat wissen das, denn dieser Vorgang gehört zu den aller ersten Schritten des kleinen Jura-Einmaleins!

Hoffen, dass alles gut geht

Zum damaligen Zeitpunkt hatte ich noch keinerlei Ahnung von meinen Rechten, Gesetzen oder dem Ablauf eines Gerichts­verfahrens. Für mich stand fest, dass ich mich auf RA Schieseck nicht mehr verlassen kann, aber ich wußte nicht, dass ich auch jetzt noch, kurz vor der Urteils­verkündung das ganze Verfahren abbrechen und einen neuen Anwalt beantragen könnte. Mir kam auch der Gedanke nicht einmal in den Sinn; schließlich sind es in Filmen auch immer nur die Bösen, die während der Gerichts­verhandlung ihren Anwalt kündigen.

Mir blieb also nichts anderes übrig, als ganz einfach nur darauf zu hoffen, dass das angeblich vereinbarte Strafmaß von sechs bis sieben Jahren keine weitere Lüge war.

Mit überheblichem Lächeln fragte mich RA Schieseck, ob ich Richter für dermaßen gewissenlos halte, dass sie einfach eine lebenslange Haft aussprechen würden? Damals glaubte ich das noch nicht und so stärkte sich meine Hoffnung auf das abgesprochene Urteil.

Das letzte Wort

Vor der Urteilsverkündung haben alle Parteien das Recht, noch einmal etwas zu sagen. Der Staatsanwalt und die Nebenkläger bekräftigten, warum sie für eine möglichst hohe Strafe plädieren, der Verteidiger hält (im Idealfall) mit seinen Argumenten dagegen. Das letze Wort aber hat der Angeklagte. Vor den Plädoyers nutzte RA Schieseck die vorangegangene Unterbrechung, um mich davor zu warnen auch nur ein einziges Wort zu viel zu sagen. Er ermahnte mich, mein "letztes Wort" so kurz wie möglich zu halten und forderte mich auf, mich mit einer Aussage zur Reue für die beiden Taten zu bekennen. Zwar empfinde ich Bedauern für das, was geschehen ist und ich suche auch heute noch in Selbstvorwürfen nach Wegen, wie ich die damaligen Vorfälle hätte verhindern können, aber es ist mir zuwider, für zwei Morde, die ich nicht begangen habe, Reue zu heucheln. Daher einigten wir uns darauf, dass ich in meiner Aussage erkläre, "ich bin mir meiner Schuld bewußt". RA Schieseck verlangte von mir, dass ich diesen Satz für mein letztes Wort noch mal vorspreche und wiederholte seine Warnung, auf keinen Fall mehr als eben jenen Satz aufzusagen.

Plädoyers und Urteil

Weder Staatsanwalt, noch die beiden Nebenkläger konnten in ihrem Schlußwort eine mir einleuchtende Begründung für meine Schuld geben. Sowohl die jeweilige Beschreibung der Tathergänge, als auch die verschiedenen Vorstellungen von einem möglichen Motiv wurden bereits in der Verhandlung durch vorliegende Fakten widerlegt. Jeder stellte sich seinen eigenen Krimi zusammen, mit dem er den anderen Plädoyers widersprach.

RA Schieseck ließ in seinem Schluß­plädoyer eindeutig erkennen, dass er von einem Mörder sprach, appellierte aber an die Menschlichkeit des Gerichts. Zum Schluß kam ich mit meinem letzen Wort an die Reihe.

Ich hielt mich an RA Schieseck's Anordnungen zufolge an seine Anweisung, kein Wort mehr zu sagen als nötig, daher entschuldigte ich mich für das Geschehene und erklärte dazu "ich bin mir meiner Schuld bewußt".

Dieser Spruch sagt alles und nichts. Auf jeden Fall ist damit nichts über das Ausmaß meiner Schuld angegeben. Das Gericht will es aber als Geständnis interpretieren.

DARAUFHIN WURDE ICH ZU EINER LEBENSLANGEN FREIHEITSSTRAFE IN BESONDERS SCHWEREM FALL VERURTEILT.

Nach dem Urteil

Das Urteil des Landgerichts konnte nicht durch eine Berufung angefochten werden. Jedoch bestand die Möglichkeit, Revision einzulegen, um überprüfen zu lassen, ob das Urteil auf einer Rechtsverletzung beruht.

Als das Urteil gesprochen war, erklärte RA Schieseck großkotzig, dass wir das Urteil auf keinen Fall annehmen und uns höchstens mit einer Strafe von maximal 10 Jahren Haft zufrieden geben würden. Er sprach von Revision und verschwand. Ich teilte ihm am nächsten Tag in einem Brief mit, dass ich darauf bestehe, meinen Beitrag zur schriftlichen Revisions­begründung zu leisten, da ich selbst einige eindeutige Gründe vorzutragen hatte. Doch RA Schieseck reagierte nicht mehr. Statt dessen setzte er sich in Urlaub ab, bis die Frist zur Revisions­begründung fast abgelaufen war. Ein Besuch bei mir war da nicht mehr möglich.

Letztes Treffen

Nachdem es also schon zu spät war, tauchte RA Schieseck mit seinem lustlosen Revisions­antrag auf. Der war nach meiner Einschätzung als Laie das Papier nicht wert, auf dem er geschrieben stand. Heute weiß ich, es fehlten dazu aller einfachste Begründungen, wie sie jeder Hobbyanwalt kennt. Offensichtlich sollte der Antrag auf eine Revision des Verfahrens erfolglos bleiben; sie war ja schon während der Hauptverhandlung nicht einmal in Ansätzen vorbereitet.

RA Schieseck hielt es später nicht einmal mehr für nötig, mich davon in Kenntnis zu setzen, dass dieser Revisionsantrag - wie nicht anders zu erwarten - verworfen wurde. Ich mußte von einem Vollzugs­beamten der JVA Bayreuth erfahren, dass das Urteil rechtskräftig geworden ist!

Trauerspiel

Nach Beendigung der anwaltlichen Vertretung hat der Mandant einen gesetzlichen Anspruch auf Herausgabe der beim Rechtsanwalt angefallenen Handakten. Das sind z.B. Schreiben, die dem Anwalt von sog. Dritten zugegangen sind oder von ihm an solche gerichtet wurden. Die Handakten wurden z.B. benötigt, um die Erfolgsaussichten eines evtl. Wieder­aufnahme­verfahrens prüfen zu können. Ich habe RA Schieseck schon früher mehrfach um die Herausgabe seiner Handakten gebeten - allerdings ohne Erfolg. Darauf hin hat sich in meinem Auftrag und mit ausdrücklicher Vollmacht mein Vater darum bemüht und ihn am 24.01.97 schriftlich darum gebeten. Schieseck hat es sofort abgelehnt, dieser Bitte nachzukommen, mit der Begründung, das Verteidiger­honorar sei noch nicht bezahlt. So habe er ein Rückbehaltungs­recht. In Wirklichkeit hatte er aber überhaupt noch keine Rechnung gestellt! Außerdem war das Honorar durch die Staatskasse zu bezahlen! So hat er die Akten­herausgabe mehrfach und lange abgeblockt. Nach verschiedenen, mit faden­scheinigen Begründungen erreichten, weiteren Verzögerungen gab Schieseck dann doch einiges Aktenmaterial heraus, doch ganz offensichtlich handelte es sich dabei nicht um die vollständigen, herausgabe­pflichtigen Unterlagen.

So fehlten z. B. noch die Originale ihm von mir übergebener wichtiger Entlastungs-Schriftstücke (die er auch nicht an das Gericht weitergereicht und noch in seinen Akten hatte).

Auf weitere Schreiben hin teilte RA Schieseck mir aber dann doch endlich am 28.05.97 mit, "er habe sich entschlossen, weitere Unterlagen an Herrn Matthias Frey herauszugeben" und ließ mich wissen, "daß die Unterlagen zur Abholung in der Kanzlei bereit stehen." Abgesehen von den dann erhaltenen Aktenstücken war allein aus der Formulierung klar: RA Schieseck verfügte immer noch über herausgabepflichtige Akten.

RA Schieseck war erst zu weiterer Herausgabe bereit, als ich einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung meiner Ansprüche gegen ihn beauftragt hatte. Mit Schreiben vom 10. November 97, also nach anfänglich fast einem Jahr, bekam ich dann weiteres - größtenteils unsinniges - Aktenmaterial zugeschickt. Die kompletten Handakten habe ich aber bis heute nicht.

Warum? Was hat RA Schieseck zu vertuschen?

Bisher letzter Kontakt

In einer Reportage des ZDF wurde im Juni 2000 über meinen Fall berichtet. Der Regisseur war bemüht, darin auch RA Schieseck zu angesprochenen Ungereimtheiten und Unstimmigkeiten zu Wort kommen zu lassen. Der lehnte aber ab mit dem Hinweis auf seine anwaltliche Schweigepflicht (s.o.). Davon habe ich ihn aber mit Schreiben vom 06.04.2000 ausdrücklich entbunden! Außerdem war die Hauptverhandlung öffentlich, Presse, Rundfunk und Fernsehen berichteten über "meinen Fall".

Wovor fürchtete er sich also?

Zur Verdeutlichung

Es lag absolut NICHTS gegen mich vor! Die Kripo fand weder Fingerabdrücke, noch sonstige Beweise, die mich als Täter in Frage hätten kommen lassen. Da heutzutage schon eine kleine Fussel zur Verurteilung führen kann, ist dieser Umstand sehr bedeutend. Es gab auch keinen Zeugen, der mich schlüssig belastet hätte. Wenn schon eindeutige Beweise und Zeugen­aussagen fehlen, dann sollten doch vernünftige Indizien vorliegen. Aber auch dazu hat es nicht gereicht! So ist z. B. nach der Obduktion der Leiche des Getöteten F.A. in der Tode­sbescheinigung als Todesursache vermerkt "Bruststich". Verurteilt bin ich aber, weil ich ihn mit einem Beil erschlagen haben soll! Man konnte nicht einmal ein plausibles Motiv, das die Taten in ihrer Gesamtheit begründet hätte, vorweisen. Der Vorsitzende Richter Dengler ließ deshalb im Verhandlungs­protokoll ausdrücklich vermerken, dass nicht nach einem Tatmotiv ermittelt wurde.

Gegen all diese Beweisnot stehen ganze Berge unbeantworteter Fragen und Spuren, denen man nicht nachgegangen ist. So wurde z.B. nach der Obduktion des ersten Mordopfers mehrfach nach einem aus der Art der Verletzung abgeleiteten, ganz bestimmten Messer gesucht, jedoch nicht gefunden (auch diese Such­aktionen der Polizei sind - selbstverständlich - in den Ermittlungs­akten nicht protokoliert!). Daher paßte dieser Bruststich nicht ins Konzept. Deshalb wurde dieser Fakt vom Oberstaatsanwalt Müller-Daams ganz einfach unterschlagen. Es handelt sich dabei um einen Tatbestand, der eine Wende und damit einen anderen Ausgang der Haupt­verhandlung nach sich gezogen hätte. Auch gibt es mehrere glaubwürdige Zeugen (darunter sogar zwei Polizisten), die das zweite Opfer, L. Vacca, noch lebend gesehen haben, als sie laut Anklageschrift eigentlich schon tot sein sollte. Weiterhin hat man an ihrer Leiche Spermaspuren (vaginal und anal) gefunden. Da zudem ihre Kleidung zerrissen war kann man eine Vergewaltigung durch die Täter nicht ausschließen. Eine ganz einfache DNA-Analyse hätte zu den Tätern führen können! Hinzu kommen unzählige Personen­beschreibungen zu Verdächtigen. Es fällt auf, dass immer wieder die gleichen Personen beschrieben werden und haargenau auf Angaben passen, die auch ich gegenüber der Kripo gemacht habe. Dazu tauchen in den Ermittlungsakten Leute auf, auf die diese Personen­beschreibungen mit ganz individuellen Merkmalen bis ins letzte Detail passen.

Eine Aufzählung von Unstimmigkeiten zwischen Aktenlage und Anklage füllt inzwischen ganze Kataloge. Trotz alledem machte mir RA Schieseck von Anfang an immer wieder weis, dass es keinerlei Spuren gäbe, die auf "ominöse Dritte" deuten würden.

Statt dessen hielt er mit stoischer Gelassenheit während der ganzen Gerichts­verhandlung trotz meiner vielen Einwände stur daran fest, dass das Urteil von sechs bis sieben Jahren bereits beschlossene Sache ist, solange ich nur wenigstens still bin und diese Abmachung nicht gefährde.

Späte Erkenntnis

Mit den Jahren meiner Haft erfuhr ich immer wieder von Mithäftlingen, die in ihrer Angelegenheit ebenfalls durch RA Schieseck verteidigt und genau so wie ich von ihm angelogen und betrogen wurden. RA Schieseck ist weiterhin dafür bekannt, dass er unter Häftlingen V-Männer bzw. Lockvögel (siehe dazu "V-Leute") für Drogen­dezernate anwirbt. Mir liegen dazu eindeutige Unterlagen vor.

Das Thema ist für mich deshalb so wichtig, weil es sich bei den beiden Morden eindeutig um eine Drogensache handelt. Allein durch die bisherigen Ermittlungs­ergebnisse der Kripo liegen Hinweise und Fakten vor, die darlegen, dass F. Appel und L. Vacca ermordet wurden, weil sie beide massive Schwierigkeiten mit der Drogenszene bekommen hatten.

Da RA Schieseck mir gegenüber gleich bei unserem zweiten Treffen in langatmigen Schwärmereien eingestand, L. Vacca zu kennen und das nicht zuletzt auf Grund seiner Mitwirkung beim Rekrutieren von V-Männern und Lockvögeln, erwacht in mir zunehmend ein böser Verdacht. Somit wird für mich erklärlich, warum RA Schieseck so großen Wert darauf legte, dass in der Verhandlung kein negatives Wort über die Opfer gesprochen wird. Es sollte auf keinen Fall ans Licht kommen, dass es sich beim ganzen Tatgeschehen eigentlich um eine Drogensache handelte. Womöglich wären bei intensiveren Untersuchungen in sehr unliebsamer Weise bestimmte Namen und Beziehungen aufgetaucht!

Ich hatte so - selbst wenn ich meinen Verdacht außer acht lasse - mit RA Schieseck keinen Verteidiger, sondern den Feind im Rücken.

Zum Schluß

Natürlich ist mir die allgemeine Meinung bekannt, Verbrecher hätten obendrein nicht auch noch das Recht, vernünftig verteidigt zu werden. Zum einen bestehe ich aber auf meiner Unschuld und zum anderen sitze ich bereits seit August 1995 in Haft, während die wirklichen Täter unbehelligt ihr Treiben fortsetzen können. Es gab in meiner Sache zu meiner festen Überzeugung inzwischen weitere Todesopfer. Und nicht zuletzt der sprunghafte Anstieg von Süchtigen und Drogentoten - gerade in Bayern - zeigt, dass die Rechts­institutionen nicht so einwandfrei funktionieren, wie sie es vorgeben. Das Volk, vor allem aber auch die Opfer, so wie die Hinterbliebenen haben das Recht auf eine einwandfreie Klärung der geschehenen Verbrechen. Da offensichtlich weder Kripo, noch Justiz fähig, bzw. gewillt sind, die beiden mir zur Last gelegten Morde zu klären, habe ich selbst Initiativen zur Bekämpfung dieses Sumpfes aus Machenschaften ergriffen.

Leider wird von verschiedensten Seiten alles getan, eine endgültige Klärung der Geschehnisse zu verhindern.

Ich bitte daher vor allem solche Leser, die ebenfalls von RA Schieseck geschädigt wurden, zur Unterstützung meiner Argumentationen um Kontakt­aufnahme. Selbstverständlich garantiere ich (schon alleine zum Selbstzweck) absolute Zuverlässigkeit.

Abschließend möchte ich noch betonen, wie unglaublich es für mich ist, dass es solche Menschen, wie diesen Herrn Schieseck gibt!» - Bayreuth im Juni 2001, Matthias Frey[nw][4][5][6]

Einzelnachweise

  1. Bayreuther Gemeinschaft: Karsten Schieseck
  2. Youtube-link-icon.svg Gustl Mollath: Mandantenverrat durch Rechtsanwalt Karsten Schieseck? (Podiumsdiskussion über Justizopfer in Bayern am 6. März 2014 im Becher-Bräu zu Bayreuth) (Länge: 6:57 Min., ab 3:50 Min.)
  3. dito ab 5:25 Min.
  4. Matthias Frey[nw]: Ein Ding aus dem Tollhaus... Der Mord Vacca+Appel, AllMystery am 14. April 2008 (Anmerkung: Dieser Bericht stammt ursprünglich aus der Netzseite matthiasfrey.vgu, die stillgelegt wurde, weil sie nicht laufend gepflegt und aktualisiert werden konnte.)
  5. Matthias Frey: Mandantenverrat, Bayreuth im Juni 2001 (Spätere Netzseite)
  6. Weitere Kopie des Textes: Der Fall Matthias Frey, FallX am 30. Juni 2001
    Weitere Ausführungen: Youtube-link-icon.svg "Interview mit Herr Richter R. Heindl a.D.", Teil 1, 2 (27. Januar 2013) (Länge: 29:49 Min. + 21:16 Min.)

Netzverweise

  • NürnbergWiki führt einen Artikel über Matthias Frey
  • Rechtsanwaltskanzlei Dr. König, Heinold und Kollegen: Karsten Schieseck
  • Christian Pack: Profiliert: Ein Verteidiger aus Leidenschaft, Neue Presse Coburg vom 14. April 2012, online zuletzt bearbeitet am 21. April 2016 (Seit 23 Jahren steht Karsten Schieseck für Pädophile, Vergewaltiger und Mörder ein. Dem Anwalt von Jerry J. ist bewusst, dass er aneckt. "Anfeindungen muss ich mich stellen", sagt er.)