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Michael Grumann

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Michael Grumann
Michael Grumann.jpg
Geboren 13. Juni 1949
Beruf Kaufmann, Lehrer
URL grumann-muenster.de

Michael Grumann (* 1949) ist ein deutscher Kaufmann und Kinderrechtsaktivist. Er beschäftigt sich seit dem 15. September 1978 mit Kindeswegnahmen durch Behörden (Jugendämter). Seit dem Jahr 2000 erforscht er Fälle von Kindestötungen, die passierten, obwohl die zuständigen Behörden über die Gefährdungen dieser Kinder durch ihre problematischen Umfelder detailliert Bescheid wussten. Er war als Rechtehändler und als Lehrer für Informations­technologien, Mathematik und Englisch tätig.


Zitat: «Satz 1) Nur ein Bruchteil der von deutschen Jugend­behörden und Vormund­schafts­gerichten[1] den Eltern entzogenen Kinder bedurften und bedürfen dieser Form der Kinder- und Jugend­hilfe wirklich.

Satz 2) Nur ein Bruchteil der einer solchen Hilfe wirklich bedürftigen Kinder erfuhren oder erfahren diese Hilfe / diesen Schutz.»

Das sind zwei von fünf Sätzen, in denen der Verein

"Hilfe statt Konflikt e.V."

bekannter als:

"Informationsdienst Kindeswegnahme und Kindestötung"

die sozialwissenschaftlich belastbaren Erkenntnisse aus 949 (neun vier neun) zufällig ausgewählten problematischen und/oder fatalen Kinder­schutz­fällen aus den Jahren 1950 bis 2000, zzgl. 265 durch Medien verbreitete fatale Verläufe bis Dezember 2014 zusammengefasst hat. Im Klartext bestätigen diese Sätze in einem erschreckenden Umfang und in empörenden Maß, dass der Volksmund Recht hat, wenn er zum Thema "Jugendamt" sagt: "Da, wo nix is', mischen sie sich in alles ein, da wo sie gebraucht würden, sind sie nicht!"

Jedes Jahr sterben in Deutschland rund 150 Kinder durch Sorgeberechtigte. Die schockierende Erkenntnis aus der tief gehenden Arbeit mit diesen Fällen: In einer Größen­ordnung von rund 90 Prozent sind den Behörden die bedrohlichen Verhältnisse in diesen Familien sehr wohl bekannt.[2]

Wirken

Zitat: «Zwischen 1978 und dem Jahr 2000 wurden dem "Informationsdient Kindeswegnahme und Kindestötung" (IDKW) 949 Fallakten problematischer Kinder­schutz­verläufe aus den Jahren 1950 bis 2000 bekannt. Die Fälle wurden ohne jede Filterug oder Anforderung von Betroffenen übermittelt. In der Regel waren auch Dokumente der "Gegenseite" - sprich: Jugendamt und/oder Gericht dabei.

In 902 - das sind rd. 95 Prozent - der oben erwähnten 949 Fälle gingen die betroffenen Eltern in der Erkenntnis eines eigenen Hilfebedarfs zum Jugendamt.

Es ist also keinesfalls so, dass die Jugendämter wachsam über das Kindeswohl wachen und dann bei Bedarf eingreifen, nein - es ist vielmehr so, dass aus Hilfe suchenden Eltern Kindes­schutz­fälle gemacht, ja konstruiert werden. So ist jedenfalls das Bild gezeichnet, welches die oben erwähnten 949 Fälle meines Archivs wieder­geben.

(Anmerkung: Zu diesen Fällen habe ich weitere 265 Fälle von Kindes­tötungen durch Elternhand (Infantizide[wp]) aus den Jahren 1971 bis heute zwecks Analyse an mich gezogen. Diese stellen sozusagen die Gegenprobe dar: Dort, wo die Behörden hätten eingreifen müssen, versagten sie und versagen sie immer noch durch völliges Verkennen, ja Leugnen offen­sichtlicher Realitäten.)

Alle 949 betroffenen Eltern der oben erwähnten Fälle berichten in erschreckender Über­ein­stimmung von einem solchen "Punkt", oft mit einer kurzen, belanglosen Kommunikation verbunden, an welchem die oft gegebene persönliche Unfähigkeit der JA-MA in einen Verzicht auf Hilfe zugunsten des Einsatzes von Macht­mitteln umschlägt. Häufigster Grund: Elterliches Zurückweisen eines JA-MA-Vorschlags zu und für was auch immer. Befehls­gebaren statt Erklärung, Konflikt statt Hilfe.»[3]

Zitat: «Zwischen dem 15. September 1978 und dem 30. September 2000 wurden Michael Grumann unaufgefordert und unselektiert 949 Fälle zugetragen, in denen Entscheidungen deutscher Behörden und Gerichte über die Heraus­nahme von Kindern aus ihren Familien, bzw. über den Verbleib von Kindern bei ihren Familien dokumentiert sind. Die Auswertung der Aussagen, die in Dokumenten von Behörden und Gerichten belegt sind, ergab:
  • 902 Fälle, in denen die betroffenen Eltern von sich aus zum Jugendamt gegangen sind, um eine Hilfe zur Erziehung und/oder eine Förderung für das Kind/die Kinder zu beantragen. Unversehens fanden sie sich in einem völlig rechtsfern ausgetragenen Konflikt um das Sorgerecht, bzw. Teile davon wieder. Der Gegner der Eltern: Die Behörden, die ihren Kindern und ihnen eigentlich zur Hilfe und Unterstützung verpflichtet sind. Konflikt­aus­löser ist in der Regel Widerspruch von Eltern gegen Vorschläge einzelner Behörden­mit­arbeiterInnen.
  • 44 Fälle, in denen Denunziation, Geldinteressen und Wichtigtuerei Dritter als alleiniger Auslöser behördlicher Kindes­weg­nahme-Aktivitäten zu erkennen sind.
  • 3 Fälle, in denen auch wir einen Eingriff der Behörden in die betroffenen Familien unter anderen Begleit­um­ständen für notwendig erachtet hätten, wäre da nicht in allen drei Fällen dieses Stigma der Rechtsferne in der Art und Weise, wie der Staat zu Werke ging.

Weil nur Konfliktfälle zugetragen wurden, fehlen natürlich all die Fälle, in denen Hilfesuchende zu ihrer Zufriedenheit von den Jugendämtern betreut wurden. Auffällig ist allerdings, dass in 95 % aller Konfliktfälle sich die Eltern hilfesuchend an die Behörde gewandt haben. Dieser Befund ist bedenklich.»[4]

Weitere Zitate

Zitat: «Am 15. September 1978 finde ich als Praktikant im Lehramtsstudium einen Jungen auf dem Schulhof, dessen rechtes Auge bei einem Sturz in ein Gebüsch durch einen Zweig schwer verletzt worden war. Als ich den Schulleiter bitte, einen Krankenwagen zu rufen, erklärt dieser mir: "So etwas gibt es an  m e i n e r  Schule nicht!" Sein Problem ist, "so etwas" gibt es doch, und da ich damals nicht und heute nicht mit Phrasen zum Weggucken oder Stillhalten zu bewegen bin, rufe ich die 112 selbst an [...]

Dieses Vorkommnis ist nicht meine erste bewusste und meinen Widerstand mobilisierende Konfrontation mit einem behördlichen Versuch dessen, was ich viel später als "Ausradieren der Realität" bezeichne. Und dennoch hätte dieser Vorfall keine Spuren hinterlassen, wären mir nicht zeitgleich aus meiner Erinnerung mindestens vier gleich geartete solche Versagensereignisse glaubhaft zu Ohren gekommen.»[5]

Zitat: «1983 lerne ich im Baden-Württembergischen Aalen zufällig einen Rechtsanwalt kennen, mit dem ich über die Frage ungerechtfertigter Kindeswegnahmen in Deutschland ins Gespräch komme. Als ich erkläre, dass ich in Sachen Adoptionen "schon mal was gehört" hatte, entschuldigt er sich, fährt (offensichtlich) in seine Kanzlei und kommt mit einem Original-Beschluss eines in der Nähe gelegenen Amtsgerichts wieder. Darin wird einem Elternpaar die gesamte Personensorge für sein Kind entzogen. Einziger benannter Grund: Die Eltern haben am Samstag vor dem Beschluss vor dem Gebäude des Jugendamts eine nicht angemeldete Protestaktion durchgeführt, "welche sich  g e g e n  das Jugendamt in (...) richtete".

Ich war baff; doppelbaff! Das "gegen" im einzigen Begründungssatz war auch noch unterstrichen!

Als ich den Anwalt frage, was er gegen einen solchen Beschluss, welcher zu diesem Zeitpunkt keine drei Monate alt war, rechtlich zu unternehmen gedenke, zuckt er mit den Schultern. In diesem Zucken war alle Hilflosigkeit dieser Welt enthalten. Was tun in einem Umfeld, in dem einen der begründete Frontalangriff auf einen rechts­beugerischen Richter die Existenz kosten kann, weil: "Die Leute sehen nur den Angriff auf einen Richter, nicht die Rechtsbeugung."

[...] Runde zehn Jahre später kommt mir ein absolut gleich gestrickter, rechtsferner Beschluss eines deutschen Amtsgerichts unter: Völlig unverhohlen wird auch hier ein Sorgerechtsentzug wegen einer Protestaktion gegen ein Jugendamt verkündet.»[5]

Zitat: «1968 jagt man einer damals 16-Jährigen, das Kind aus einer ungeplanten, dann aber doch gewollten Schwangerschaft ab. Die junge Mutter heißt Elisabeth und "abgejagt" war ihre spätere Wortwahl. Die Eltern hatten "nichts als Scham zu bieten gehabt, die Adoptions­abteilung des Jugendamtes nichts als Scham­losig­keiten", so ebenfalls Elisabeth im Originalton. Den Satz "Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft", der immerhin in unserem Grundgesetz steht, hat das Jugendamt für Elisabeth einfach ausradiert.

Ich habe acht Jahre gebraucht, bis ich die jugendamtliche Technik des "Ausradierens der Realität" durchschaute und Elisabeth und ihr Kind zusammen­bringen kann.

Bis zu diesem Zeitpunkt hatte Elisabeth mich von Berlin aus, wohin sie kurze Zeit später gezogen war, mit lauter Fällen gleicher Struktur versorgt - Kindesweg­nahme gegen den ausdrücklichen Willen der leiblichen Eltern und ohne Vorliegen von gesetzlichen Gründen zur Trennung von Kindern und Eltern.

"Lauter Fälle" hieß dreierlei:

  1. 15 Fälle, denen ich zum Zeitpunkt der Übergabe an mich keinerlei Beachtung schenken konnte, geschweige denn, dass ich hätte helfen können.
  2. 15 Fälle, in denen sich die Eltern nichts hatten zuschulden kommen lassen, was eine Kindeswegnahme rechtfertigen könnte; 15 mal hatten sich die Eltern mit der Bitte um Hilfe an die Behörden gewandt, 15 mal waren sie genau dort hintergangen und um ihre Kinder gebracht worden.
    Aber noch hatte ich das nicht begriffen! Denn für die dritte Dimension all dieser wenigen Fälle hatte ich noch kein Gespür entwickelt:
  3. 15 Fälle behördlichen nicht nur  V e r s a g e n s, sondern  V e r b r e c h e n s . Einem Elternteil grund- und damit rechtlos ein leibliches Kind wegzunehmen ist nach allgemeinem Ermessen und auch nach unserem Strafrecht ein Verbrechen.»[5]
Zitat: «Nachdem 1989 meine Ehe zerbrochen war, erlebe ich am eigenen Leib, wie Behörden­mitarbeiter mit Menschen umgehen, die nicht ihre Meinung teilen. Aber noch immer erkenne ich nicht, welche ungeheure Dimension dieser Missbrauch von Partikular­macht in unserer Gesellschaft hat.

Meine ersten Versuche, Öffentlichkeit herzustellen, landeten damals ausgerechnet bei einer Zeitschrift, die "Quick" hieß und sich mit Quickies beschäftigte. Aber es war eine dortige Redaktions­assistentin, die mich auf den Gedanken brachte, mich in Selbsthilfegruppen und anderen Betroffenen­kreisen nach "Verstärkung" umzutun.

In einer solchen Gruppe in Ost-Westfalen war ich früh genug dabei, um ihr einen Namen zu geben: "Hilfe statt Konflikt e.V." Bald merkte ich, dass es fast nur Väter waren, denen die getrennten Partnerinnen und Mütter ihrer Kinder das Umgangsrecht verweigerten. Meine Fragestellung ging aber schon wesentlich weiter, war um einiges politischer: Wer gibt Behörden, sprich: Jugendämtern das Recht, Umgangs­blockaden nach Gutdünken zu unterstützen?

Solange wir klagende Väter waren, liefen auch die Vorbereitungen für einen Auftritt in einer Radiosendung beim öffentlich-rechtlichen NDR weiter. Als ich den aus meiner Sicht mit zu behandelnden Aspekt behördlichen Fehlverhaltens in den Mittelpunkt schiebe, winkt der Sender ab: "Kein Bedarf unserer Hörer an solchen Informationen!"»[5]

Zitat: «1992 treffe ich anlässlich eines eher zufälligen Besuchs in meiner Heimatstadt dort auf die Gruppe "Gefahr im Verzug durch das Jugendamt". Einen treffenderen Namen für eine Gruppe, die sich mit den von deutschen Jugendämtern für Kinder ausgehenden Gefährdungen beschäftigt, habe ich weder vorher noch nachher je gefunden. Wir trafen uns einmal im Monat, samstags. Dort kamen viele Menschen aus Reisenähe (sprich: bis 300 km Radius), die uns ihre Geschichten vortrugen. Hier war ich derjenige, der auch verlangte, dass diese Menschen ihre Geschichte und ihre Version der Geschichte auch belegten. So lernte ich langsam, dass die wirklich tragfähigen Beweise für das Verbrechen deutscher Jugendämter an Familien mit Kindern in ihren schriftlichen Verlautbarungen (Schriftsätze; Berichte; usw.) zu finden waren und auch heute noch sind.

Hier erinnere ich mich an einen phänomenalen Gedanken­austausch nach einem dieser Treffen. Wir waren vier Personen, die als Motoren dieser Gruppe gelten mussten: Die Leiterin der Gruppe, eine Lehrerin, deren 14jährige Tochter vom Jugendamt ermutigt und unterstützt worden war, sich aus dem Netz aus Pflichten und Rechten, die eine gute Erziehung ausmachen, zu verabschieden, um nur noch die Rechte zu genießen. Dazu war da eine Psychologin aus dem Pflege­kinder­dienst des örtlichen Jugendamtes, die ihrer eigenen Dienst­herrschaft kritisch gegen­über­stand und mit einem der unkritischsten Professoren, die ich je erlebt habe, verheiratet war. Noch dabei war auch ein Vater, der mit einer Kenianerin verheiratet war. War diese mit dem Kind in Deutschland, war sie allein sorgeberechtigt. War er als Deutscher mit dem Kind in Kenia, war er allein sorgeberechtigt.

Und last not least meine Wenigkeit: Verlagskaufmann, Lehrer, gutachterlich und gerichtlich anerkannt tadelloser Vater im Fadenkreuz eines deutschen Jugendamtes. (Erst viele Jahre später wurde mir klar, dass nicht ich, sondern meine Kinder im wahrsten Sinne des Wortes im Fadenkreuz dieser Behörde standen.)

Als wir an diesem Samstagabend die bisher "gesammelten" 25 bis 30 plus "meiner mitgebrachten" rund 15 bis 20 Fälle "Revue passieren lassen", fällt der Satz aus dem Mund der Leiterin: "Es muss doch mal irgendwann jemand kommen, dem die Behörden zurecht ein Kind oder Kinder weggenommen haben!"

Die "Hoffnung" auf einen Fall, in welchem verständige Menschen mit bürgerlichen Wert­vorstellungen gesetzmäßige Gründe für einen Kindesentzug erkennen, ist mir treu geblieben. Solange mir Fälle telefonisch zugetragen wurden, habe ich bei jedem Anruf gedacht, "Jetzt ist es soweit"! Bis zum Ende meiner Aufforderungen, mir Dokumente zu schicken (2000) blieb es dabei. Unter "meinen" Fällen sind drei, welche ich bei groß­zügigster Auslegung eventuell als nicht ganz rechtsfern betrachten könnte.»[5]

Zitat: «1993 bekomme ich durch Vermittlung eines großen deutschen Wochen­magazins ein Interview in einer zuschauer­starken TV-Morgen-Show. Danach ist nichts mehr so, wie es war. Ohne meine Einwilligung hatte der Sender meine Telefon­nummer eingeblendet. Bis zum Ende der Woche erreichen mich 125 Notrufe aus allen Teilen des Landes. Allen mache ich klar, dass mich nur der Teil ihrer Akten interessiert, in dem die Gegenseite etwas über die Betroffenen sagt und behauptet. Alle 125 Anrufer senden mir die verlangten Papiere!

Der "auslösende" Fernsehsender bezahlt für eine Zeit meine Reisetätigkeit, in der ich viele der Menschen hinter den behördlichen Papieren kennenlerne. Etliche öffentliche Auftritte und Interviews folgen. Jedes Mal erreichen mich danach Vielzahlen von Hilferufen.

Irgendwann hier kommt mir die Idee, meiner Arbeit einen namhafteren Rahmen zu geben. Ab jetzt agiere ich unter dem Titel "Informations­dienst Kindes­wegnahme". Ich beschäftige mich ausschließlich mit dem Phänomen der Trennung von Kindern von Ihren Eltern durch Behörden und mit den gerichtlichen Entscheidungen dazu.

Bis zum Jahr 2000 werden mir Hunderte von Fällen zugetragen. Meine Arbeitsweise bleibt die bewährte: Nur das, was die andere Seite über den bei mir Rat und Hilfe Suchenden sagt, bzw. schreibt, interessiert mich. So - und nur so - bin ich beim Einblick in die Strukturiertheit deutscher Partikularmacht auf den Begriff des Verbrechens gekommen!»[5]

Zitat: «Im Jahr 2000 verabschiede ich mich aus der aktiven Arbeit für den "Informationsdienst Kindes­wegnahme". Grund ist die Tatsache, dass meine zweite Ehefrau eine leitende Stellung in einer Frauenschutz­einrichtung übernimmt. Ab hier wäre ich angreifbar geworden, wenn ich z. B. überschäumenden staats­anwaltlichen Eifer oder rechtsferne richterliche Geltungssucht mit pikanten Details aus eben diesen gesellschaftlichen Kreisen "garniert" hätte, was mir nach dem Stand meiner belegten Information ein Leichtes (gewesen) wäre. Aber wer hätte nicht den Verdacht gehabt, diese Informationen könnten aus einer Schweige­pflicht­verletzung meiner Ehefrau stammen? [...]

Als ich mein Archiv erstmalig erfasse, zähle ich genau 949 Fälle von Übergriffen bundes­republikanischer Behörden gegen Kinder und deren Eltern. Betroffen sind 1.741 Kinder. 82 Kinder und Jugendliche haben in der Obhut des Jugendamtes mit Selbstmord gedroht, ihn verübt oder sind auf sonst eine Weise, welche keinen Unfall als Hintergrund hat, gestorben. In den Akten sind 426 Gutachten enthalten, davon 421 von deutschen Gerichten bestellte.

Hinzu kommen 211 Fälle aus der Bundesrepublik, ihren Vorgängern und anderen westlichen Industrie­staaten, die bei mir "Korrespondenzfälle" heißen, in denen Kinder und ihre leiblichen Herkunfts­familien die Geschädigten sind, ohne dass Behörden in diese Familien eingegriffen haben. Ferner eine Fülle von gesammelten Gerichtsurteilen und Akten aus der Nazi-Zeit Deutschlands.»[5]

Zitat: «Mein Fall Nr. 950 passiert: Das Jugendamt holt am 18. Dezember 2001 sieben Kinder aus einer Familie heraus, ein Neugeborenes wird von der Entbindungs­station mitgenommen. Als ich die ersten Meldungen in der lokalen und über­regionalen Presse lese, stimmen diese "Nachrichten" mit genau den Strukturen überein, welche ich aus allen "meinen Fällen" so gut kenne. Mein eigentliches Interesse: Was genau treibt die Behörde zu so einem Schwachsinn und wie genau wickelt sie den Vormundschaftsrichter ein?

Da der Fall direkt vor meiner Haustür passiert, kann ich ihn genau recherchieren. Dazu kommt, dass mir auch diesmal die "Wahrheit nachläuft", ein Paradigma in meinem Leben, welches ich mir eigentlich weniger ausgeprägt wünschen würde.

Nichts, aber auch wirklich gar nichts ist an den Vorwürfen des Jugendamtes dran. Aber noch einmal erlebe ich die letzten 15 Jahre wie in einem Brennglas auf einen Punkt gebracht. Der Fall enthält alle klassischen Elemente "meiner Fälle", nichts fehlt.

Das einzige, was fehlt, ist der Hauch eines Hinweises, dass an den Vorwürfen gegen die betroffenen Eltern was dran sein könnte. Für diesen Hauch war und bin ich zu jeder Zeit sehr empfänglich. Als Abkömmling einer nicht immer kompletten aber immer intakten Familie habe ich jederzeit Geborgenheit und Unterstützung, dazu beste Versorgung und Förderung erfahren. Ich sehe keinen Grund, mich für Eltern einzusetzen, die solches nicht auch ihren Kindern zu geben bereit sind. Dass Normen unterschiedlich sind, dass Bildungs­stände kaum verglichen werden können, tut hier nichts zur Sache. Meine Arbeit sagt auch nicht, dass ich alles gut heiße, was "meine Schützlinge" tun oder getan haben, sie richtet sich allein gegen rechtsfernes Handeln von partikular ermächtigten Teilen des Staates, in welchem ich das Glück hatte und habe, aufgewachsen zu sein und zu leben.»[5]

Zitat: «Im Juni 2008 stelle ich fest, dass ich mich vor 7 Jahren zu früh aus der aktiven Arbeit zurückgezogen habe. Ein Thema elektrisiert mich: Getötete Kinder. Ich will und werde herausfinden, welche Rolle behördliches Versagen in unserer Gesellschaft in diesen Fällen spielt. Nicht der Einzelfall, sondern die Strukturen weisen den Weg zur Antwort.

Politiker kommen - und sie gehen glücklicherweise auch wieder; die meisten jedenfalls! Aber keine Gesellschaft kann ohne ein funktionierendes System von Recht und Gesetz auskommen. Von daher war eine der zentralen Fragestellungen, die sich aus all den Fällen ergaben, die folgende: Wie schaffen es die Jugendbehörden, Richter aller Instanzen zu täuschen? Wie ist ein solches Urteil, wie das mir im Jahr 1983 anvertraute, erklärbar? Wie ist die Wehrlosigkeit des Anwalts erklärbar? Wie ist das rechtsferne Kindeswegnahme-Verhalten deutscher Behörden erklärbar?

Solche Fragen sind direkt mit der Frage nach der Gewichtigkeit "meines" "Informations­dienstes Kindes­wegnahme" gekoppelt. In den Jahren aktiver Arbeit, gab es - wie angedeutet - nicht nur einige, sondern viele Mitstreiter. Die meisten blieben aber nicht viel länger an dem Thema und damit an einer Zusammenarbeit mit mir interessiert, als bis ihr eigener Fall entweder gelöst, geklärt oder sonst wie entschärft worden war. Wenige bekamen ihre Kinder zurück - und wollten das Wort Jugendamt nie wieder hören. Viele bleiben völlig entmutigt und oft total eingeschüchtert durch weiter führende Drohungen durch das Jugendamt auf der Strecke.

Und dann gab es dort etliche, die mir die Zusammenarbeit anboten, deren Herangehen an das Thema mir aber gemeinschaftliches Handeln verunmöglichte. Ich verstehe die Wut vieler Menschen, entsprungen aus vielen Gründen, die sich in undifferenzierten Tiraden entladen mag. Aber wenn ich mir Phrasen von durchgängiger Korruptheit von Behörden und Justiz zu eigen gemacht hätte, wäre ich am wirklichen Problem vorbei geschliddert. Lebte ich in einem Land mit offen­sichtlichen durchgängig korrupten Staats­strukturen, würde ich entweder nicht hier leben oder wäre schon zugrunde gegangen. Meine Arbeit ging und geht anders.

In nunmehr 30 Jahren haben mich immerhin zehn Mal Mitarbeiter von Behörden und Subsidiarien aus eigenem Antrieb gefunden und um Hilfe für Dritte, i.d.R. von Kindesentzug betroffene Familien, angerufen. Zehn Menschen, die für ihr Gewissen die Ruhe an ihrem Arbeitsplatz riskieren (Hilfe zu suchen bei einer Straftat ist kein Verrat dienstlichen Wissens) mögen nicht viel sein im Gegensatz zu den Tausenden Bürokraten, die hinter dem Elend der 950 dokumentierten Fälle stecken, deren Gewissen sich nicht geregt hat. Wenn wir unterstellen, dass die zehn Aufrechten verstärkt werden durch all jene, die vielleicht versucht haben, mich zu finden, darin aber gescheitert sind, ist die Quote vielleicht nicht einmal schlecht. Ich habe immer eine reine Komm-Struktur gepflegt; dieses und die "Beweispflicht" mittels Schreiben / Schriftsätzen der Gegenpartei (resp. Beschlüsse / Urteile dt. Gerichte) war und ist eines meiner tragfähigsten Argumente.

Nein! Eines ist klar: Das Elend, welches die behördliche Methodik des Kindes­entzuges verursacht, ist vom Staat nicht geplant und nicht gewollt. Es wird in tabuisierter Form hingenommen, das ist richtig; aber ansonsten haben wir es mit einem allerdings durchgängigen Versagen Einzelner in Behörden und Gerichten zu tun. Dass Gruppenzwänge gelegentlich ein anders Licht erzeugen, liegt in der Natur der Sache.

Diesem Versagen Einzelner auf die Spur zu kommen, machte meine Arbeit der letzten acht Jahre aus. Wie kommt es dazu und wie kommt es zu dieser Einbettung des Versagens Einzelner in ansonsten gesetzes­konform agierende Institutionen?

Eine Frage, welche mir oft gestellt wurde, ist die nach dem Rechtsbeistand. Und: Warum agieren Anwälte - und ich zitiere - "so lau", warum "versagen" sie "so völlig", "schlafen" sie, "verraten" sie "ihre Mandanten", "schweigen" sie, "tun" sie "nichts" und, und und?

Eine Antwort will ich hier geben: Anwälte verhalten sich genau so, wie die Täter in den Jugend­ämtern und anderen Institutionen; sie schweigen zu(m) Unrecht. Sie trauen sich nicht, um des Erfolges eines für sie in der Regel bedeutungs­losen Mandanten willen, von dem sie sich in Fällen von Kindesentzug meist drastisch in Bildungs- und Einkommens­stand unterscheiden, und dessen Wert­vorstellungen nicht weiter von den ihren entfernt sein könnten, einen Konflikt mit ihrer "vertrauten Umgebung" aufzubrechen, in welchem zu obsiegen vor allem unheimlich viel Arbeit bedeuten würde, die in keinem Verhältnis zum Streitwert und damit zum Einkommen steht. Denn deutschen Behörden­mitarbeitern und deutschen Gutachtern und deutschen Richtern zu beweisen, dass sie "nicht genau genug hingeguckt haben", ist ausschließlich mit dem Instrument der sprach­kritischen Analyse der von ihnen zu verantwortenden Dokumente zu erreichen.

Und noch eins: Meine Analyse der 949 + 1 Fälle zeigt klar: Deutsche Rechtsanwälte schaffen es durchweg nicht, Entlastungs­dokumente und -zeugen in diese Sorgerechtsverfahren einzubringen. Der Grund aus meiner Erkenntnis ist die dort im Übermaß zu findende richterliche Unwilligkeit, Entlastendes hören oder lesen zu wollen, weil das die im oft langjährigen prozessualen Kontakt entwickelte "fachliche Übereinstimmung" und damit die "Stimmung" auch zukünftiger Verfahren beeinträchtigen könnte.

Für 99 Prozent der relevanten Dokumente in "meinen Fällen" treffen die Zeilen aus dem Talmud zu, welche da lauten: "Achte auf deine Gedanken, denn sie werden Worte. Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen."

Zu den Handelnden in den Jugendämtern und anderen Institutionen sei gesagt, dass auch sie in Strukturen arbeiten, in denen Widerspruch entweder als Mobbing oder Dienst­vergehen aufgefasst wird, oder aber zu Gemobbt­werden führt.

950 Fälle stellen 950 Teile eines Puzzles dar. Schaut man nur ein einzelnes Teil an, sieht man nicht viel, man müsste schon Glück haben, ein prägnantes Teil zu finden, nach welchem man eine erste Prognose wagen könnte. ("Dieser Augenwinkel könnte bedeuten, dass hier da Vincis Mona Lisa gepuzzelt wird.") Ich habe mir erlaubt, dieses Puzzle komplett zusammen zu setzen. Es ergibt ein erschreckendes Bild unserer gesellschaftlichen Wirklichkeit, einer Wirklichkeit, die vom Unwillen  u n d  von der Unfähigkeit des Staates gezeichnet ist, seine "Diener" zu kontrollieren. Das weiter oben gebrauchte Wort vom "hingenommenen Tabu" gründet hier.

Eine meiner Methoden ist die Aufstellung einer Unterstellung (Hypothese), einem gängigen Verfahren in der wissen­schaft­lichen Analyse. So habe ich z. B. unterstellt, dass in dem 950-fachen Schrifttum deutscher Jugend­ämter "Mütter", welche ja laut Grundgesetz den "Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft" genießen (sollten), am häufigsten als die von den Behörden positiv beurteilten Beteiligten in Sachen, die Kinder betreffen, aufgeführt und zitiert werden.

Es war eine der bösen Erkenntnisse in meinem mittlerweile 59 Jahre währenden Leben. Die Entdeckung dessen, wer wirklich in deutschen Jugend­ämtern "favorisiert" wird, hat mir echte gesundheitliche Probleme bereitet; vor allem Selbst­zweifel begleitet von seelischen Beschwerden bis hin zu Übelkeit und Atemnot. Glaube ich den 950 Zufalls­fällen, sind die "Lieblinge" deutscher Jugend­ämter gewalttätige Männer. Sie treten jedenfalls mit über­wältigendem Vorsprung als positiv dargestellte Beteiligte auf.

Und so wundert es nicht - weil auch meine Gratis­aus­führungen einmal enden müssen - dass diejenigen, Mütter nämlich, die eigentlich Berechtigten für Schutz und Fürsorge, am anderen Ende der Skala auftauchen: Sie sind die am häufigsten angegriffenen Menschen in meinem Archiv. Und so wurde aus meinem ursprünglich verwaltungs- und justiz­kritischen Thema, welches da hätte lauten können "Wie Behörden Kinder klauen" ein verwaltungs- und justiz­psychologisches: "Warum sich Menschen mit fehlendem Durch­setzungs­vermögen in Verwaltung und Justiz dafür entscheiden, den nächst Wehrloseren heimzusuchen - und warum sie an dieser Entscheidung festhalten". "Und" - so müsste der Nachsatz lauten - "was dabei auf der Strecke bleibt." Ich will es hier schon verraten: Auf der Strecke bleibt der grundgesetzliche Auftrag des Kinderschutzes[5]

Zitat: «Es ist Dienstag, der 3. Juni 2008. Vor fast acht Jahren hatte ich beschlossen, mich nur noch mit der Auswertung "meiner" Fälle zu befassen. Heute rief mich ein befreundeter Anwalt aus England an, um mir zu erzählen, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg der Bundesrepublik Deutschland in einer Sache, eine mir bekannte Sorgerechts­entzugs­familie betreffend, Recht gegeben hat. Das trifft mich hart, denn nicht nur ich weiß, dass die Familie sich nie etwas hat zuschulden kommen lassen. Und - ich weiß noch mehr ... Noch ist das Urteil nicht bei den Parteien angekommen und ich weiß noch nicht, ob dieses Urteil allerletzt­instanzlich ist.»[6]

Auf seiner Webseite stand zu lesen:

Zitat: «Meine Blogs
www.gefahr-im-verzug.de

und

www.hilfe-statt-konflikt.de

sind seit dem 14. August 2010 abgeschaltet. Hintergrund ist die kommende Buch­veröffentlichung zum Thema "Warum sterben Kinder in der Obhut des Jugendamtes?"»

Bislang (Januar 2015) ist aber keine Buchveröffentlichung bekannt geworden.

An anderer Stelle zum geplanten Buch "Goldenes Kalb Kindeswohl":

Zitat: «Die Abrechnung mit den Realitäten unserer so genannten Jugendhilfe sollte in einem großen deutschen Verlag zur Buchmesse 1999 erscheinen. 14 einstweilige Verfügungen (i.d.R. von Behörden) haben dieses Vorhaben damals gestoppt. Er hat zwar letztlich ausnahmslos in allen Haupt­verhandlungen zu allen 14 einstweiligen Verfügungen vor deutschen Gerichten obsiegt, ohne auch nur einen von der Gegenseite angebotenen Vergleich einzugehen zu müssen! (Sachstand: März 2001)»[7][8]
Zitat: «Zum Thema Kindestötungen: In Deutschland werden in jeder Woche durchschnittlich drei Kinder durch die Hand der eigenen Sorge­berechtigten getötet. Wir sprechen von "Infantizid"[wp].

In einer erschreckend hohen Zahl solcher Infantizide war und ist die tödliche Gefahr für die Kinder den Behörden bekannt; ja sogar in vielen Kindes­tötungs­fällen durch Nicht-Sorge­berechtigte waren und sind die schlimmen Ereignisse vorhersehbar.»[3]

Grumann über sich

Zitat: «Und weil die Welt voller Seltsamkeiten steckt, habe ich wohl als einziger Mensch noch ein klitz­kleines Hobby, welches sich KJHG nennt. KJHG heißt Kinder- und Jugendhilfegesetz. Mit dem machte ich vor vielen Jahren Bekanntschaft und seitdem gilt ihm und seinen Vollstreckern in unseren Amtsstuben mein besonderes liebevolles Augenmerk. Seit 1977 oder vielleicht auch erst 1981 verfolgt mich nämlich ein Phänomen, welches ich Streitige Fremdplatzierung nenne - und von welchem ich nicht betroffen bin oder war. Damit meine ich all die Sorgerechts­fälle in unserer Gesellschaft, in denen Kinder gegen den bei einer Behörde oder vor einem Gericht erklärten Willen ihrer leiblichen Eltern oder auch von Ersatzeltern in einer Adoptivfamilie, in einer (anderen) Pflegefamilie oder in einem Heim "untergebracht" worden sind oder werden sollten oder werden sollen.»[9]
Zitat: «Mein Rolle als Familienvater war geprägt vom Versuch, eine ganze Familie zu formen und zu leben. [...]

Mein Rolle als Trennungsvater war geprägt von der gesetzwidrigen Willkür einer Behörde und anderer Dritter, die zur Denunziation eines Bürgers bei Gericht nicht einmal einen konkreten Vorwurf brauchen. Ebenso prägend war die rechts­beugerische Praxis des Gerichts, der Behörde geradezu speichel­leckerisch und hinwürfig zu folgen. Genauso prägnant ist aber auch mein Verhalten; nämlich im Moment des juristischen Obsiegens zu vergessen und zu verzeihen, zu glauben, dass alles nur ein Irrtum, eine Ausnahme, ein schlimmer Traum war. [...]

Obwohl ich den ersten Teil der Angriffe des Jugendamtes mit Erfolg überstanden hatte, und obwohl ich meine liebevolle Vaterschaft unter hohen persönlichen Opfern vom ersten Tag der Trennung an bis zum Einsetzen des zweiten Sorgerechts­streites unbestritten über vier Jahre unter Beweis gestellt hatte, griff das Jugendamt schamlos und ungehindert und vom Gericht unterstütz abermals zur einzigen Waffe, die es gegen mich hatte: Zur gnadenlosen Denunziation!

Ich muss erleben, wie eine Jugendbehörde sich ungehindert in völlig gesetz­widriger Art und Weise und in völliger Perversion ihrer Aufgaben eines Kindes zu bedienen bereit ist, um auf jeden Fall Recht zu behalten. Und eine Gutachterin belegt dem Gericht und mir, warum die Behörde das tut: Ich hatte ihrer hoheitlichen, vom Staat und allen Steuerzahlern zu finanzierenden Entscheidung WIDERSPROCHEN! Und obwohl ich an diesem Punkt wusste, dass Widerspruch der Anlass und Denunziation das Mittel war, nagte das Vorurteil vom "guten Jugendamt" immer noch an meiner Seele!

Bei genauem Betrachten jugendamtlicher Äußerungen und beim Verknüpfen dieser Äußerungen mit Bezügen aus der realen Welt, kommen die wahren, rechtsfernen Strukturen zu Tage. Sie setzen auf Macht statt auf Recht. Und ich - unbelehrbar - glaubte weiter an die Rechtsstaatlichkeit im Sorgerechts­streit mit Behörden, denn noch hatte ich nicht begriffen, was ihnen diese Macht, die sie so ungestört exerzieren und lustvoll auskosten, verleiht.

Ein Vorurteil scheitert und erste Analsysen des Versagens des Staates bei der korrekten Ausübung seiner Macht

Die Wucht der Fälle, ihre einheitliche Struktur, ihre hoch­prozentige Identifizierbarkeit haben mich nach einem halben Leben(sic!) dazu gebracht, nicht mehr der Stimme meiner Sozialisation zu glauben, sondern allein meinen Augen und Ohren. [...]

Ich erkenne, dass die in den Jugendämtern und viele in Amt und Würden, radikal sind, wenn es um ihre Bequemlichkeit und ihre Macht geht. Das Leiden, welches sie nicht mit ansehen können, ist lediglich ihr eigenes. Geht es um wirkliches Leiden Dritter, neigt unsere Gesellschaft generell zur Bequemlichkeit, zum Augenschließen. Mit dem ausgehöhlten Unwort "Kindeswohl" sichern die Jugendamtler und wir alle unseren Seelenfrieden, ohne das Wort überhaupt zu kennen.»[10]

Zitat: «Warum tue ich das, was ich hier tue?

Eine Email:

Lieber Herr Grumann,
uns hat man zwei Kinder gestohlen. Die Pflegeeltern verdienen sich eine goldene Nase wo man uns vorwirft, nicht genug Geld zu haben, die Kinder satt zu kriegen (angeblich!!!). [...] Machen Sie das haupt­beruflich? Wie sind sie dazu gekommen?
Mit freundlichen Grüßen
N.N. (November 2008)

Noch eine Email:

Hallo Herr Grumann!
Danke für Ihre Antwort. Über den [...] Einige Ihrer Beiträge vermittelten bei mir das Bild, dass Sie selbst aus diesem Bereich kommen, also interne Kenntnisse haben. Ist dem so? Was mich auch interessiert, wäre zu wissen, wodurch Ihr Engagement kommt, was hat dazu geführt?
Herzliche Grüße
N.N. (Oktober 2009)

Diese gekürzten und anonymisierten Emails sind nur zwei von einigen, die mich fortlaufend erreichen. Vielen gemeinsam ist die Frage, was hat mich in diese Arbeit gebracht hat. Die Antwort findet sich ausführlich hinter dem Link ganz oben: Eine kurze Geschichte des "Informations­dienstes Kindesweg­nahme". Diese Geschichte dauert jetzt schon 31 Jahre.

Schon vor mehr als 35 Jahren habe ich ehrenamtlich Behinderten geholfen - beim Umzug, beim Renovieren der Wohnung, bei der Bewältigung von täglichen Lasten, die sie aufgrund ihrer Behinderung nicht stemmen konnten. Neben Katzen und Musik hat mir das viel Spaß gemacht. Aber zwischen dem Beginn des "Informations­dienstes Kindeswegnahme" und meiner Entscheidung, die Sache wirklich intensiv zu verfolgen, um rauszukriegen, was da los ist, liegen fast eineinhalb Jahrzehnte.

Der entscheidende Moment war jener, als der Satz fiel: "Es muss doch mal irgendwann jemand kommen, dem die Behörden zurecht ein Kind oder Kinder weggenommen haben!" Das war mein persönliches "Damaskus­erlebnis"! Im Volksmund wird der Ausdruck Damaskus­erlebnis umgangs­sprachlich von seiner neu­testamentlichen Bedeutung - "Saulus zum Paulus" - gelöst und allgemein auf ein einschneidendes Erlebnis bezogen, das eine Richtungs­änderung im weiteren Lebenswandel bewirkt. So auch bei mir: Hatte ich vorher geglaubt, nur einigen Fällen des Versagens des Rechts in diesem Land "auf der Spur" zu sein, so wuchs ab hier die Erkenntnis, Zeitzeuge eines Total­versagens des Rechtssystems gegenüber aus persönlichen Motiven heraus rechtsfern handelnden Trägern partikularer Macht in Deutschland zu sein.

Ob ich Insider bin? Ja. Ich möchte aber nicht öffentlich darlegen, wann und wo und wie oft ich auf meiner Reise durch die Galaxie der dt. (Jugend-)Amts­mentalitäten mitten im ungebremst wütenden System gesessen habe und das System nicht wusste, dass es mir gerade wertvolle Informationen "anreicht". Dabei hat mich nie so der Einzelfall interessiert, der mir dabei zu Ohren kam - trotzdem habe ich über ein Jahrzehnt hinweg viele Einzelfälle bearbeitet -, sondern immer nur das katastrophen­ursächliche Warum, das mir als Schlüssel zu allen mir bekannten Fällen dienen konnte.

Eine Formel möchte ich allerdings veröffentlichen:
Die MitarbeiterInnen im öffentlichen Dienst der Bundesrepublik Deutschland sind in einem erfreulich hohen Maße völlig korrekt und einsatz­willig - auch und gerade für den Bürger (...) Aber es gibt auch ein unerträglich hohes Maß an MitarbeiterInnen der öffentlichen Hand, die völlig und allein mit ihren eigenen, das heißt: persönlichen Interessen beschäftigt sind. Wehe dem Bürger, der dabei stört (...)
Der Skandal ist nicht, dass es Macht­missbraucher gibt. Der Skandal ist, dass die eigentlich Korrekten aus Gründen der "Amtsräson" - wenn nicht gar der "Staatsräson" - diese Missbräuche decken!

Darauf hinzuweisen - und das ist meine Antwort auf die Frage nach meinem "Warum?" - treibt mich allein mein Gewissen.», am 02.11.2009[11]

Vereinsaktivitäten

  • "Hilfe statt Konflikt e.V." (Mai 1995 - Mai 1996) Das war einmal ein beim AG Münster eingetragener Verein, der sich als Einrichtung der Selbsthilfe für Menschen verstand, die sich auf der Suche nach Hilfe bei der Erziehung ihrer Kinder an das zuständige Jugendamt gewandt hatten und dort statt Hilfe zu finden in einen gnadenlosen Konflikt verwickelt wurden. Vor diesem Verein und nach seinem Erlöschen gab es ähnliche und auf die gleichen Ziele gerichtete Vereinigungen von Menschen, welche die brutale und unmenschliche Gefahr, die von allen bundes­republikanischen Jugendämtern ausging und immer noch ausgeht, selbst entweder erlebt oder erkannt hatten oder haben. Genannt seien:
  • "Gefahr im Verzug durch das Jugendamt" (ca. 1992 - unbek.) und der
  • "Informationsdienst Kindeswegnahme" (ca. 1994 - 1998)[12]

Einzelnachweise

  1. Vormundschaftsgerichte wurden inzwischen in Familiengerichte umbenannt und ihr Tätigkeitsfeld außergewöhnlich erweitert.
  2. Auszug aus der privaten Webseite, abgelesen am 24. Februar 2015
  3. 3,0 3,1 Der Film "In Sachen Kaminski", Version vom 19. Februar 2015 (nicht mehr verfügbar)
  4. DFuiZ: Das Jugendamt
  5. 5,0 5,1 5,2 5,3 5,4 5,5 5,6 5,7 5,8 Eine kurze "Geschichte" des Informations­dienstes Kindeswegnahme, Stand 12. Januar 2010
  6. Staatliches Versagen im Kinderschutz (Ganz unten unter 0.) )
  7. Entzogene Kinder = geschädigte Kinder = zerrissene Familien = zerstörte Gesellschaft, michael-grumann.de
  8. Entzogene Kinder = geschädigte Kinder = zerrissene Familien = zerstörte Gesellschaft[webarchiv], kreidekreis-deutschland.de
  9. Biographie - Teil I[webarchiv]
  10. Aus der Biographie-Kurzfassung[webarchiv]
  11. Staatliches Versagen im Kinderschutz (Unter 108.) )
  12. "Hilfe statt Konflikt e.V."[webarchiv]

Netzverweise