Kindschaftsrechtsreform
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Die Kindschaftsrechtsreform bezeichnet ein Bündel an Gesetzesänderungen, die am 1. Juli 1998 in Kraft traten. Das Kindschaftsrechtsreformgesetz[wp] schaffte den Unterschied zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern ab.
Im Zuge der Reform des Kindschaftsrechts wurden im neuen Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG), Bestimmungen zusammengeführt, die Verfahren im Familienrecht betreffen und zuvor auf das "Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit" (FGG) und Teile der Zivilprozessordnung (ZPO) verteilt waren.
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Einzelnachweise
- ↑ Karl Albrecht Schachtschneider: "Rechtsproblem Familie", S. 23, S. 28-31
Rechtsproblem Familie in Deutschland[ext] (41 Seiten)