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Tobias Al Shomer

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Tobias Al Shomer
So sieht ein Hassprediger aus, der für den Staatsfunk arbeitet und seinen Lebens­unterhalt durch eine mittels Zwangs­abgaben finanzierte Tätigkeit als Denunziant bestreitet.
Beruf Journalist
Twitter @ShomerAl

Tobias Al Shomer ist ein deutscher Journalist und Hassprediger, der für den Staatsfunk (WDR) arbeitet.


Zusammen mit Moderatorin Edda Dammmüller setzt er einen unbescholtenen Bürger, der sein Recht auf freie Meinungs­äußerung wahrnimmt und dabei lediglich mit der sprich­wörtlichen Feder kämpft - also dem geschriebenen Wort -, mit einem Terroristen gleich, der eine Waffe benutzt, um Menschen zu töten. Auf diesem Niveau der Hasspropaganda ist Journalismus im durch Zwangs­abgaben finanzierten Staatsfunk in Deutschland mittlerweile angekommen.


Tobias Al Shomer in seiner Hetze:

Berufungsprozess: Ist Frauenhass Volksverhetzung? - WDR 5 Westblick - aktuell

Diese Frage beschäftigt Ermittlungsbehörden seit neun Jahren. Angeklagt ist ein 70-jähriger Bonner. Zuletzt hatte das OLG Köln einen Freispruch aufgehoben. Die Details hat Tobias Al Shomer.

Dammmüller
Frauenhass, Volksverhetzung. Mit dieser Frage beschäftigen wir uns jetzt: Ist Frauenhass Volksverhetzung?
Darum geht's heute am Landgericht Bonn. Angeklagt ist ein 70-jähriger Mann eben aus Bonn, der klar sagt: Ja, ich bin rechts. Und unstrittig ist, dass der Mann die Internetseite Weiberplage führt und da meint, verachtende Äußerung über Frauen verfassen und verbreiten zu müssen. Aber ob das Volksverhetzung ist, war bisher juristisch nicht klar. Unser Reporter Tobias Al Shomer war heute vor Ort im Gericht und hat sich das Forum auch im Internet angeschaut. Warum, Herr Al Shomer, ist das überhaupt noch online?
Al Shomer
Weil es da bislang so ein hin und her gab. Der Fall beschäftigt die Justiz schon seit Jahren. Angefangen hat das alles wirklich fast schon zehn Jahren mit der Landesanstalt für Medien. Die hat ein Bußgeld verhängt. Das hat lange gedauert, diese ganzen Verhandlungen. Schließlich gab es auch staats­anwaltschaftliche Ermittlungen. Das führte zu einer Verhandlung vor dem Amtsgericht Bonn 2019. Da hat man ihn wegen Volksverhetzung verurteilt. Das Landgericht hat dann aber in einer Berufung ihn freigesprochen.
Dammmüller
Wieso freigesprochen?
Al Shomer
Also das lag nicht daran, dass die Kammer, dass die Berufung diese Aussagen harmlos fand. Richter prüfen bei Verhandlungen Paragraphen, da müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein und diese Voraussetzungen haben die Richter nicht erfüllt gesehen. Das hat also wirklich formale Gründe. Das Ganze ist dann auch im Sommer noch zum Oberlandes­gericht gegangen. Wieder ist dagegen Revision eingelegt worden und die Richter vor dem Oberlandes­gericht Köln haben dann geurteilt - daran sieht man, die Justiz ist sich auch nicht immer so einig - doch, doch, doch, Frauenhass kann Volksverhetzung sein, haben den Freispruch aufgehoben und das ist auch der Grund, warum es heute wieder in Bonn losgegangen ist.
Dammmüller
Und dieser 70-Jährige aus Bonn, den man wohl Frauenhasser nennen darf, was ist das für ein Typ?
Al Shomer
In der Anmoderation klang schon an: Er sagt, ich bin klar rechts. In dem Forum, was ich mir angeguckt habe, das immer noch online ist, da finden sich nicht nur frauen­verachtende Äußerung, da finden sich auch viele politische Äußerungen, so gegen Bundes­kanzlerin Merkel. Das sind so klassisch rechte Parolen. Und da heute im Gerichtsaal ist mir auch aufgefallen, dass der Angeklagte auffallend häufig Bezüge zum so genannten Dritten Reich erwähnt hat.
Dammmüller
Frauenhass und Rechtsextremismus, ... kommt mir so vor, als hätte ich das schon öfter gehört. Das liegt schon mal nah beieinander, nicht?
Al Shomer
Das kann eine ganz schön gefährliche Kombination sein, siehe Halle[wp] und Hanau. In Hanau, da gab es Anfang des Jahres kurz vor Karneval, wir erinnern uns, einen rassitischen Anschlag. Beide Attentäter waren Frauenhasser. Der Hanau-Attentäter hatte nach eigenem Bekunden, das stand in seinem Bekenner­schreiben, in seinem ganzen Leben noch nie eine Freundin. Und ich habe bei Recherchen im Internet festgestellt, es gibt tatsächlich eine Community im Netz von solchen Menschen. Die nennen sich "Incels", das steht für involutary celibate, unfreiwilliges Zölibat. Das sind wirklich Menschen, die noch nie Sex gehabt haben, unfreiwillig. Dafür machen sie Frauen verantwortlich. Und in diesen Incel-Foren ist rechtsextremes Gedankengut wirklich weit verbreitet. Ich habe mit einer Expertin gesprochen, die intensiv schon seit Jahren da forscht, Veronika Kracher und die wundert es überhaupt nicht, dass in dem Milieu auch Rechts­terroristen zu finden sind.
Veronika Kracher
Incels fühlen sich gekränkt, weil sie keinen Sex haben. Und es ist ja nun mal auch so, dass ein erfolgreiches Sexleben irgendwie so ein wichtiger Teil von "hegemonialen Männlichkeits­vorstellungen" ist. Aber anstatt zu erkennen, dass das gesellschaftliches Problem ist, werden Frauen zu Schuldigen deklariert. Und man macht diese Entmannung und narzisstische Kränkung[wp] quasi wieder gut, indem man sich eine Waffe schnappt und endlich den Leuten das heimzahlt, was sie einem die ganze Zeit angetan hat. Man wird also von dem gebeutelten Looser zum Mann.
Al Shomer
Aber ganz, ganz wichtig: Also, Bezüge von Rechts­terroristen zum Forum Weiberplage, die sind bislang nicht bekannt.
Dammmüller
Das führt uns nun zurück zu den Fall jetzt konkret in Bonn, und punktgenau zur Sendung ist das Urteil reingekommen.
Al Shomer
Ja, genau, gerade ganz frisch, ganz selten haben wir sowas, aber... das Gericht hat in seinem Urteil tatsächlich in weiten Teilen die Anklage bestätigt, hat Volksverhetzung geurteilt. Das bedeutet eigentlich, dass der Betreiber der Seite die angeklagten Inhalte entfernen muss. Aber halt, ich habe es schon gesagt, eigentlich. Denn mir haben die Angeklagten und auch der Anwalt des Angeklagten schon während der Gerichts­verhandlung gesagt, dass sie das Urteil nicht akzeptieren werden, dass sie dagegen weiter vorgehen werden und notfalls auch bis nach Karlsruhe klagen wollen.
Dammmüller
Frauenhass ist Volksverhetzung, urteilt heute Nachmittag das Bonner Landgericht und Tobias Al Shomer hat berichtet aus Bonn im Westblick in WDR5.
Edda Dammmüller und Tobias Al Shomer für den WDR 5[1][2]

Auch auf Twitter hetzt Al Shomer:

Zitat: «Schlechter Tag für #Frauenhasser: das Landgericht Bonn hat 5 von 6 angeklagten Beiträgen des Forums "Weiberplage" als Volksverhetzung verurteilt. Mehr heute in der @aktuelle_stunde und Lokalzeit Bonn mit @vero_kracher» - Tobias Al Shomer[3]
Zitat: «Wobei: schlechter Tag für Frauenhasser ist ein guter Tag für die Gesellschaft.» - Tobias Al Shomer[4]

T.R.E. Lentze kommentiert dazu:

Zitat: «Übrigens hatte die Richterin mich u.A. gebeten, etwas über mein Leben und meine Entwicklung zu erzählen. Das habe ich gerne gemacht. Der Eindruck muß durchaus positiv gewesen sein und sich in diesem Sinne auch auf das Urteil ausgewirkt haben, jedenfalls ging das aus ihren abschließenden Worten am Prozeßende hervor. Mir waren die Richterin und auch die Staatsanwältin keineswegs unsympathisch; mit letzterem haben wir zwischendurch angenehm geplaudert und gewitzelt.

Umso absurder die Zuschreibung als "Frauenhasser". Man kann doch sagen: Der Eimer hat ein Loch, ohne auf den Eimer wütend zu sein. Man kann sagen: Kinder, Blinde usw. können nicht Auto fahren, ohne die Kinder, Blinden usw. dafür zu hassen.

Es ist merkwürdig, wie weit sich selbst die Justiz, insoweit sie sich der politischen Ideologie unterwirft, den Bezug zur Realität verliert. Aber den Menschen fällt das schon auf. Niemand, der mich kennt, sieht in mir einen Frauenhasser.

Aber nun ja. Offen gesagt: Ich mache mir nichts aus dieser Zuschreibung.» - WGvdL-Forum[5]

Zitat: «Das aus meiner Sicht besonders Anstößige an dem Vorgehen der Staatsanwaltschaft gegen mich ist der politische Wille, den gesellschaftlichen Diskurs nicht nur zu lenken, sondern rigoros zu unterdrücken, und dies ausgerechnet mit Hilfe eines Gesetzes, das zum Schutz unter­drückter Personen­gruppen geschaffen worden war.

Nun aber bilden Weiber alles andere als eine unterdrückte Personengruppe. Ganz im Gegenteil, sie bilden die mächtigste und rechtlich am besten geschützteste Personen­gruppe überhaupt. Übrigens bilden sie auch die biologisch am besten geschützteste Personengruppe, weil sie für unsere Fortpflanzung überlebens­nowendig sind. Sie sind prinzipiell unausrottbar.

Dieser an sich offenkundigen Tatsache wird widersprochen mit dem Argument, daß Weiber - ungerechterweise - "immer noch nicht" gleichverteilt in den Führungs­etagen anzutreffen seien. Dabei wird bewußt die natürliche Verschiedenheit von Mann und Weib geleugnet. Und es kennzeichnet die innere Wider­sprüchlichkeit der feministischen Ideologie (wie übrigens aller "Befreiungs"-ideologien), daß diese Verschiedenheit dann doch wieder nicht geleugnet, sondern vehement behauptet wird, wenn das Augenmerk auf die ungleiche Verteilung am untere Ende der gesellschaftlichen Rangfolge gerichtet wird, insbesondere auf das Geschlechter­verhältnis in den Haft­anstalten. Das sei, so heißt es nun, gar nicht ungerecht, sondern sei vielmehr der Verschiedenheit von Mann und Weib geschuldet!

Die Vorgehensweise der staatlich beauftragten Justiz gegen mich frappiert mich insofern, als man dort glaubte, mich mit einfachsten Mittel mundtot machen zu können, nämlich mithilfe eines Strafbefehls. Der wird normalerweise in Fällen erlassen, wo es nichts zu verhandeln und nichts zu diskutieren gibt. Auf den Angeklagten wirkt der insofern einschüchternd, als hier ein Widerspruch, anders als in einem normalen Verfahren, zur Straf­verschärfung führen kann.

Das Besondere an den gegen mich erhobenen Vorwürfen ist nun aber gerade, daß es sich um ein sehr schwieriges Thema handelt, das aus natürlichen Gründen kontrovers diskutiert wird, ja letztlich gar nicht ausdiskutiert werden kann. [...] Die Stellung des Weibes zum Menschen hingegen ist eine Frage, welche das philosophische und theologische Denken herausfordert und weltweit unterschiedlich beantwortet wird.

Die Justiz ist nicht dafür da, Weltanschauungen unter Strafandrohung zu stellen. Wo sie es dennoch tut, erleben wir einen Rückfall in die Zeit von Inquisition[wp] und Hexenverfolgung[wp]. Und die Berufung auf einen Paragraphen, der im Anschluß und in Vorbeugung einer ideologisch begründeten Verfolgung geschaffen wurde, macht dieses Verfahren besonders perfide.

Lassen auch Sie sich nicht abhalten, Ihre Meinung zu äußern!» - Weiberplage[6]

Einzelnachweise

  1. Berufungsprozess: Ist Frauenhass Volksverhetzung?, WDR 5 Westblick - aktuell am 18. September 2020 (04:45 Min.)
    WDR 5 Westblick Ganze Sendung (18.09.2020), Moderation: Edda Dammmüller (11:20-16:00 Min.) (Anmerkung: Die Seite ist im Netz nicht mehr verfügbar!)
  2. Tobias Al Shomer: Urteil in Bonn: Ist Frauenhass Volksverhetzung?[archiviert am 1. November 2020], WDR 5 am 18. September 2020
    Auszug aus dem Hetzbeitrag: "Der Angeklagte ist Teil der rechten Szene, schreibt auch als Autor für rechte Magazine. Experten erwarten deshalb das Verfahren mit Spannung, denn bei den Rechtsterror-Anschlägen in Hanau und Halle hatten die Täter als Motivation unter anderem Frauenhass angegeben."
  3. Twitter: @ShomerAl - 18. September 2020 - 17:35 Uhr
  4. Twitter: @ShomerAl - 18. September 2020 - 17:36 Uhr
  5. WGvdL-Forum: Ich wurde gefilmt, trel am 19. September 2020 - 09:45 Uhr
  6. Weiberplage-Forum:  Herabwürdigung des männlichen Geschlechts[archiviert am 13. Januar 2020] , T.R.E. Lentze am 24. Mai 2019 - 12:34 Uhr

Netzverweise