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Rundfunkfreiheit

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In Deutschland ist die Rundfunkfreiheit ein in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz (GG) gewährleistetes Grundrecht, das alle mit der Rundfunk­veranstaltung verbundenen Tätigkeiten schützt. Sie gehört zusammen mit der Presse-, Informations-[wp] und Meinungsfreiheit zu den Kommunikations­freiheiten[wp], die den gesamten Prozess der individuellen und öffentlichen Meinungs­bildung schützen. Einfachrechtliche Regelungen des Rundfunkrechts[wp], welche die verfassungs­rechtlichen Vorgaben konkretisieren, finden sich insbesondere im Rundfunkstaatsvertrag[wp] sowie in den Landes­rund­funk­gesetzen[wp] und Landes­medien­gesetzen[wp] der Bundesländer.

Aufgaben und Pflichten

Zitat: «Der ÖRR hat die Aufgabe und Pflicht, alle in der Gesellschaft ernstlich vertretenen Auffassungen angemessen darzustellen. Ob sie einem nun gefallen oder nicht. Der ÖRR kann und darf sich nicht gerieren wie ein privater Meinungs­freiheits­grundrechts­träger, denn das ist er nicht. [...]

In praktisch allen Normen steht, dass die zentrale Aufgabe des Rundfunks ist, den Zuschauer in die Lage zu selbständiger Meinungs­bildung zu versetzen.

Und genau deshalb darf der Rundfunk eben keine fertigen Meinungen und Richtigkeiten servieren, wie er es ständig tut, sondern hat alle Argumente und Seiten einer Sache zu präsentieren, weil es nämlich Sache des Zuschauers ist, sich daraus eine Meinung zu bilden.

Wir bezahlen hier permanent Leute mit gehobenen sechs­stelligen Gehältern und fetten Pensionen, die weder intellektuell noch charakterlich in der Lage sind, ihre Aufgaben und Pflichten überhaupt zu erkennen und einzusehen, geschweige denn, sie zu befolgen.» - Hadmut Danisch[1]

Abgrenzung zur Pressefreiheit

Die Rundfunkfreiheit ist nicht deckungsgleich mit der Pressefreiheit. Die Rundfunk­freiheit ist deutlich kleiner und auch mit vielen Pflichten verbunden.[2]

Die Rundfunkfreiheit verschafft dem Rundfunk[wp] zwar im Wesentlichen dieselben Auskunfts­rechte, aber nicht dieselbe Freiheit in der Wahl der Inhalte und Darstellungen. Insbesondere dient der Rundfunk nicht als Mittel der Meinungsfreiheit seiner Mitarbeiter. Die Wahrnehmung der Meinungs­freiheit ist grundsätzlich Privat­angelegenheit der Mitarbeiter. Sie kann zwar durchaus privatrechtlich kommerziell (z. B. Presse, Blog) verwertet, aber nicht auf Kosten des Beitrags­zahlers ausgeübt werden. Passiert dies trotzdem, ist es Untreue und fällt unter den Begriff der Korruption. Eine inhaltlich bestimmende Ausübung von Meinungs­freiheit über den schmalen Rahmen hinaus, den einige wenige Rundfunk­gesetze gestatten, ist daher als Untreue[wp] zu werten, als ob man einen Dienstwagen für Privatfahrten nutzt oder das Fernsehstudio für private Familien­feiern nutzt.

Trotzdem ist zu beobachten und belegbar, dass die Journalisten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ihre Pflichten und Vorschriften nicht nur nicht kennen, sondern darüber­hinaus den diametralen Verstoß dagegen auch noch als "Haltungsjournalismus" glorifizieren und anstreben. Hier liegen fachliche und charakterliche Berufs­untauglichkeit vor. Stattdessen besteht für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk das schon verfassungs­rechtliche Gebot, eine umfängliche, sachliche und neutrale Bericht­erstattung zu liefern, und Meinungen und Wertungen klar und deutlich zu trennen.

Außerdem besteht die - nicht nur per Verfassungs­recht, sondern zusätzlich über die nutzungs­unabhängige Beitrags­erhebung erneut entstandene - Pflicht, alle in der Gesellschaft vertretenen Meinungen und Auffassungen fair und angemessen darzustellen und einen vollständigen Überblick zu geben [Bun18].

Dies wird noch besonders verstärkt durch die Pflicht und Aufgabe des Rundfunks, der selbständigen Meinungs­bildung der Bevölkerung zu dienen. Also eben nicht fertige Meinungen zur Übernahme zu liefern, sondern in neutraler Weise die umfassende Bericht­erstattung und den Überblick über die in der Gesellschaft vertretenen Auffassungen zu liefern, die es dem Zuschauer ermöglicht, eine eigen­ständige Meinungs­findung durchzuführen. Was bedeutet, dem Zuschauer das vollständige Rohmaterial zu liefern und nicht die fertig gekochte Meinung zu servieren.

Hier ist im gesamten öffentlich-rechtlichen Rundfunk ein komplettes Totalversagen festzustellen.

Es werden nicht nur fast ausschließlich - und in den meisten Kategorien sogar völlig ausschließlich - linke bis links­extreme Meinungen und Auffassungen verbreitet, sie werden auch noch als die einzig mögliche und vertretbare hingestellt. Jede andere Auffassung wird dabei entweder völlig übergangen oder als "Hass", "Nazi", "rechtsradikal", "Verschwörungstheorie" pathologosiert, "marginalisiert", "delegitimiert".

Beispielsweise werden ausschließlich feministische und gender­ideologische Standpunkte vertreten, während Kritik daran überhaupt nicht vorkommt, obwohl diese feministischen-genderistischen Sichtweisen nur von einer sehr kleinen, aggressiven Minderheit vertreten werden, die Bevölkerungs­mehrheit sie aber ablehnt und für falsch hält.

So ist es seit einiger Zeit durchgängige Praxis in den öffentlich-rechtlichen Sendungen, aus jedem Begriff die Genderform mit -innen[wikt] und Schluckauf-Betonung zu benutzen, obwohl das nur eine - überdies sprachlich falsche, sehr dumme und ungebildete - Auffassung Linksextremer ist.

Auch wird seit Jahren bei jeder Gelegenheit verbreitet, dass Frauen unterdrückt werden, indem sie pauschal um 22% geringere Gehälter bekämen, obwohl dies erweislich falsch und "Fake News" ist. Es wird nie belegt, aber ständig wiederholt.

Sämtliche Polit- und Kultur­magazine sind ausschließlich in linker Hand und machen nichts anderes mehr als linken Wahlkampf, marxistische Belehrungen und "Kampf gegen Rechts". Es gibt nur noch eine Einheitsagenda, die sich längst sogar bis in die Krimiserien zieht.

Einzelpersonen mit großer Vernetzung und korruptivem Einfluss - Beispiel: Maria Furtwängler[wp] - können die öffentlich-rechtlichen Medien massiv beeinflussen und - bis hin zu den Haupt­nachrichten­sendungen - für ihre Zwecke einspannen und sie politisch instrumentalisieren, obwohl gerade das rundfunk- und verfassungs­rechtlich ausdrücklich verboten ist. Der Rundfunk darf nicht von einzelnen Interessen­gruppen oder gar einzelnen Personen beeinflusst werden. Gerade beim MDR hat Maria Furtwängler aber großen Einfluss. Das zeigt, dass der alte Staatsvertrag hier völlig versagt hat. [...]

Selbst in den Unterhaltungs­sendungen des öffentlich-rechtlichen Vorabend­programms aller Sender wird man nach dem Schleich­werbungs­prinzip unentwegt mit linker Ideologie betankt, egal ob Gender, Migration, Klima, Kapital. Es gibt nur einen einzigen vom Rundfunk politisch zugelassenen zulässigen Standpunkt, der endlos repetiert und als allein richtig und selbst­verständlich hingestellt wird. Sogar in Arztserien wird die - wissenschaftlich völlig unhaltbare und frei erfundene - Gender-Ideologie nicht nur gepredigt, sondern der Eindruck erweckt, dass sie auf medizinischer Grundlage beruhe.

Quer durch sämtliche Programme zieht sich inzwischen, dass Frauen magische Kräfte haben und einfach alles können, während Männern nur noch die Rollen der Trottel, der Naiven, der Umwelt­verschmutzer und der Bösewichter bleiben.

Ähnliche völlig einseitige und bis in die Propaganda reichende Darstellungen bei gleichem Übergehen oder Pathologisieren von in der Gesellschaft vertretenen Auf­fassungen sind auch bei Themen wie Klima und Migration zu beobachten. Gegen­meinungen werden hier entweder gar nicht oder nur unter den Gesichts­punkten der Dummheit, Verwerflichkeit und Verächtlichkeit betrachtet. Eine Bericht­erstattung oder eine Darstellung der Standpunkte, wie Verfassung und Rundfunk­ordnung sie fordern, findet überhaupt nicht statt.

Stattdessen werden unantastbare und nicht anzweifelbare religiöse Heiligtümer wie Gleichheit, Geschlechter­volatilität und so weiter aufgebaut. Alles, was die heilige Ideologie des Marxismus so hergibt, wird als unumstößliche Selbst­verständlichkeit behandelt, die jeder abweichender Meinung nur zu dumm zu erkennen ist.

Zudem gibt man sich - ohne Qualifikation - ständig als "Fakten­checker" aus und will gegen "Fake News" vorgehen, verbreitet aber selbst unablässig die Gender-Ideologie, obwohl sie frei erfundener Unsinn und "Fake News", politisch motivierte systematische Falsch­information und mafiös organisierte Wirtschafts­kriminalität sind. Hier ist von einer Vernetzung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit kriminellen Milieus auszugehen.

Hadmut Danisch[3]
Die öffentlich-rechtlichen Sender, mithin auch der NDR, sind verfassungs­rechtlich Rundfunk[wp] und nicht Presse[wp].

Deshalb unterliegen sie auch nicht der Pressefreiheit. Der Rundfunk hat zwar eine Rundfunkfreiheit, aber die ist wesentlich kleiner als die Pressefreiheit und zudem mit Verpflichtungen verbunden, die die ARD, die Tagesschau nicht entfernt einhalten.

– Hadmut Danisch[4]

Rundfunkfreiheit und Haltungsjournalismus

Haltung ist das Prinzip, schon vorher auf die Meinung festgelegt zu sein, noch bevor man den Einzelfall und die zur Meinungs­bildung erforderlichen Informationen kennt. Weil man ausnahmslos immer derselben Meinung ist, komme was da wolle, weil im Hirn nicht genug Platz und Beweglichkeit für eine zweite Meinung ist.

Haltungsjournalismus ist, sofern er öffentlich-rechtlich erfolgt, das Prinzip, sich vom Beitrags­zahler mit sechs­stelligen Gehältern und Pensionen bezahlen zu lassen und gleichzeitig auf Rundfunk­ordnung und Rundfunk­beitrag zu scheißen. Ich hatte ja in der Stellungnahme für den Landtag Sachsen belegt, dass Anja Reschke, so eine Vorkämpferin des Haltungs­journalismus, nicht einmal weiß, was ihre Aufgaben sind, und im Gespräch mit einem Schweizer Fernseh­journalisten sehr verblüfft darüber war, was der dort für seine Aufgabe hält, komische Schweizer, weil sie nicht wusste, dass sie nach der Rundfunk­ordnung und dem NDR-Gesetz genau dieselbe Aufgabe hat.

Haltungsjournalismus ist nicht nur politisch. Haltungs­journalismus enthält auch die Komponente, schlicht und einfach viel zu dumm zu sein, um die eigene Job­beschreibung zu kapieren oder auch nur zu begreifen, dass es überhaupt eine gibt.

Deshalb wird bei uns auch immer so getan, als unterliege der Rundfunk der Pressefreiheit. Was er nicht tut, dafür haben wir die Rundfunkfreiheit. Ein wesentlicher Unterschied ist nämlich, dass die Presse inhaltliche Freiheit hat, dafür aber nicht finanziert werden darf. Während der Rundfunk finanziert wird, dafür aber inhaltlich eben nicht mehr die Freiheit hat, sondern bestimmte Aufgaben und Anforderungen zu erfüllen hat. Beispielsweise eben keine feste Meinung vorzugeben, sondern sie dem Zuschauer zur eigenen Meinungs­bildung zu überlassen. Und: Alle wesentlichen, in der Bevölkerung vertretenen Auffassungen, gleichberechtigt und angemessen darzustellen.

Und dazu sind die Leute im deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunk so gut wie ausnahmslos schon charakterlich ungeeignet, überfordert, unfähig.

– Hadmut Danisch[5]

Zitate

Zitat: «Die Rundfunkfreiheit ist ein Grundrecht der Allgemeinheit und kein Versorgungs­anspruch derer, die sich den Rundfunk unter den Nagel gerissen haben.» - Hadmut Danisch[6]
Zitat: «Der Leiter eines Politmagazins[wp] (Monitor[wp], WDR), Georg Restle, hat Rechts­wissenschaften[wp] studiert, kann aber Meinungsfreiheit, Pressefreiheit und Rundfunkfreiheit nicht einordnen.» - Hadmut Danisch[7]

Einzelnachweise

  1. Hadmut Danisch: Ein ARD-Mitarbeiter schreibt, er kann nicht mehr..., Ansichten eines Informatikers am 5. Oktober 2021 ("Ich akzeptiere es nicht, mich von einer korrupten Bande, einem Kartell aus dummen Geisteswissenschaftlern, Zivilversagern, Studienabbrechern und Marxisten darin bevormunden zu lassen, was ich überhaupt sehen darf. Und ich muss es auch nicht, denn die Rundfunkordnung sagt klipp und klar, dass die Meinungsbildung beim Zuschauer und nicht in der Redaktion stattzufinden hat. Auch das dümmste und falscheste Video unterliegt immer noch meiner eigenen Bewertung und nicht der eines Öffentlich-Rechtlichen Meinungsvormundes.")
  2. Hadmut Danisch: Dumm interviewt naiv, Ansichten eines Informatikers am 8. Mai 2021 (Auszug: "Aber Meinungs-, Presse-, Rundfunk­freiheit können die alle beide nicht unterscheiden und aus­einander­halten.")
  3. Pdf-icon-extern.svg Stellungnahme als Sachkundiger zum MDR-Gesetz zur Anhörung im Thüringer Landtag am 09.03.2021[ext] - Hadmut Danisch (Seiten 30-32)
  4. Hadmut Danisch: Fake News: Gensing, der NDR und die Pressefreiheit, Ansichten eines Informatikers am 30. Juli 2020
  5. Hadmut Danisch: Vom Haltungsjournalismus zum "Missionarsjournalismus", Ansichten eines Informatikers am 17. August 2021
  6. Hadmut Danisch: Wille will mehr, Ansichten eines Informatikers am 7. Juli 2020
  7. Hadmut Danisch: Das Geschwätz des Georg Restle, WDR, Ansichten eines Informatikers am 19. Mai 2020

Querverweise

Netzverweise

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