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Deutsche Staatsangehörigkeit

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Hauptseite » Staat » Deutschland » Deutsche Staatsangehörigkeit

Die deutsche Staatsangehörigkeit ist die Zugehörigkeit einer natürlichen Person[wp] zum deutschen Staat, der Bundesrepublik Deutschland.[1] Daraus werden - wie allgemein aus dem Bürgerrecht[wp] - spezifische Rechte und Pflichten hergeleitet. Der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit wird mit dem Staats­angehörigkeits­ausweis nachgewiesen.

Begrifflichkeit

Rechtshistorisch ist der Begriff des Staats­angehörigen eine Abkehr von dem enger gefassten Begriff der Bürger.[2]

Im Gegensatz zur Staatsangehörigkeit definiert sich Deutschtum nicht über Staatlichkeit[3], sondern über Kultur und Sprache.


Zitat: «Das Festhalten an der deutschen Staatsangehörigkeit in Art. 116 (1), 16 (1) GG und damit an an der bisherigen Identität des Staatsvolkes des deutschen Staates ist normativer Ausdruck dieses Verständnisses und dieser Grund­entscheidung. Aus dem Wahrungs­gebot folgt insbesondere die verfassungs­rechtliche Pflicht, die Identität des deutschen Staatsvolkes zu erhalten.» - Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 21.10.1987 (2 BvR 373/83), BVerfGE 77, 137 (ZaöRV 48 [1988], 727) ("Teso") (s.1500 [87/1]; 130 [87/1])[4][5]

Deutschland für alle - Auflösung eines Privilegs

Aktuelles vom Entdeutschungskommando.

Drei Phänomene sind Lesern dieses Blogs wohlbekannt:

  1. Linke sind gerade auf dem absteigenden Ast, weil die Realität nicht so verläuft, wie sie und ihre Ideologie sich das so vorstellten.
  2. Läuft nicht gut mit der Migration.
  3. Linke stecken in dieser "Sprechakt­theorie" und glauben, dass die Sprache die Realität schafft und man die Realität ändern kann, indem man die Sprache und die Begriffe ändert.

Auf Telepolis:

Zitat: «Der Rechtsruck in Deutschland und Europa wirft die Frage nach dem "Wir" auf. Ist die Definition des deutschen Volkes im Grundgesetz noch zeitgemäß? Eine juristische Kritik.

In Europa sind rechtsnationale Politiker auf dem Vormarsch. Auch in Deutschland verzeichnet die Alternative für Deutschland (AfD) mit ihren ausländer­feindlichen Positionen immer größere Wahlerfolge. Sie wirbt mit Abschottung, mit Grenzschutz.

Es geht um die Frage nach dem Wir und dem Ihr. Dieser Text geht der Frage nach, wer nach deutschem Recht eigentlich Teil des Volkes ist, wie man es werden kann und welches Entwicklungs­potenzial es gibt.

Menschen in Deutschland identifizieren sich größtenteils stark mit ihrem Heimatland. Rund ein Viertel der Bevölkerung beklagt gleichzeitig eine "Überfremdung", fühlt sich unwohl mit der wachsenden Zahl von Ausländern in der Bundesrepublik. Wenn überhaupt Zuwanderung, so sieht es die AfD, dann bitte nur die richtige.»[6]

Man stellt fest, dass man an Stimmen verliert und die Leute die Migration so langsam satt haben. Also versucht man nun, den Begriff der "Deutschen" einfach umzudefinieren, dass jeder darunterfällt und es deshalb begrifflich keine Migration mehr gibt, weil wir alle Deutsche sind. Das ist so ähnlich wie mit "Frauenquote" und "Jeder kann Frau sein".

Zitat: «Dahinter steht die Frage, wer eigentlich dazugehört - zu Deutschland. Begriffe wie "deutsches Volk" und "Volks­zugehörigkeit" polarisieren, Politiker aus jedem Winkel des deutschen Parteien­spektrums ringen um Deutungshoheit. Ein Stück weit haben die Verfassungs­gründer den Begriff der "Deutschen" im Grundgesetz geformt. Nun stellt sich die Frage, ob der Begriff die Lebensrealität im Jahr 2023 noch abbildet.

Definiert wird der Begriff des Deutschen vor allem in Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG). Demnach ist Deutscher, wer die deutsche Staats­angehörigkeit besitzt. Auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) definiert das deutsche Volk als Zusammensetzung aus "deutschen Staatsangehörigen und den ihnen nach Art. 116 Abs. 1 [GG] gleichgestellten Personen".»[6]

Eine doppelt dumme Auffassung. Denn weder denkt der gemeine Bürger dann, wenn er in der Wahlkabine steht und sein Kreuz machen soll, an die verfassungs­rechtliche Definition von "Deutschen", noch wäre er überhaupt daran gebunden, denn Verfassung und Bundes­verfassungs­gericht binden nur die Staatsgewalten, nicht die Bürger. Man versucht nun so, eine Hintertür in das Einwanderungs­recht zu bohren.

Zitat: «Im Grunde richtet sich die Zusammensetzung des deutschen Volkes also nach dem Staats­angehörigkeits­recht. Wer Staatsangehöriger ist, ist "deutsch" im Sinne der Verfassung, Teil des "deutschen Volkes". Die Regeln für den Erwerb und Verlust der Staatsangehörigkeit schafft der Gesetzgeber.

Getan hat er das insbesondere im Staats­angehörigkeits­gesetz (StAG). § 4 StAG gibt vor, dass in Deutschland die Staatsangehörigkeit in erster Linie nach dem Abstammungs­prinzip erworben wird. Deutscher ist demnach, wer zumindest ein Elternteil mit deutscher Staatsangehörigkeit hat.»[6]

Mmmh. Und wer Gesetzgeber ist, entscheidet - zu mindest so ganz, ganz entfernt und in leichter Tendenz - der Wähler.

Zitat: «Das Institut der Staatsangehörigkeit wurde in der deutschen Geschichte für verschiedene Zwecke instrumentalisiert. Einerseits wollte man sich als Deutsches Reich nach außen von anderen europäischen Ländern abgrenzen. Die rechtliche Zugehörigkeit zum Nationalstaat sollte die Grundlage für ein geschlossenes Kollektiv sein.»[6]

Staatsangehörigkeit als Werkzeug des Rassismus.

Zitat: «Diskriminiert das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht?

Damit ist die Debatte darum, wer deutscher Staatsbürger ist oder werden kann, aktueller denn je. Primär knüpft die Staatsbürgerschaft an das Abstammungs­prinzip an. Die Demographie in Deutschland aber verändert sich, es gibt immer mehr Menschen, die keine deutschen Eltern haben.

Es könnte zwangsläufig diskriminierende Wirkung haben, dass das Abstammungs­prinzip als Kriterium für die Verleihung der Staatsbürgerschaft nach wie vor im Vordergrund steht, da dieses Kriterium für mehr und mehr Menschen in Deutschland nicht erreichbar ist.

Jedenfalls widerspräche es dem Gleichheits­prinzip, wenn die Staatsbürgerschaft vor allem anhand ethnischer Kriterien verliehen würde. Denn dann würde über die Abstammung hinaus auf vermeintlich "deutsche" Herkunft, Kultur und Gebräuche abgestellt. Das ist aber nicht zwangsläufig so.»[6]

Das wird dann laufen, wie beim Geschlecht: Jeder kann einfach selbst definieren, was er sein will, und keiner darf widersprechen. Jeder kann sich zum Deutschen erklären. Was effektiv auf die Abschaffung der Deutschen hinausläuft.

Was wiederum heißt, dass jeder, der noch arbeitet, mit seinen Steuern die ganze Welt versorgen muss.

Zitat: «Befinden sich aber immer mehr Menschen mit Zuwanderungs­geschichte in Deutschland, die nicht deutsche Staatsbürger sind und keinen Anspruch auf politische Teilhabe haben, führt das trotzdem zu einer Ungleich­behandlung. Schon die (fehlende) Inhaberschaft der Deutschen­grundrechte führt zur Abgrenzung einer Gruppe von der anderen.»[6]

Mir wäre kein Land der Erde bekannt, das sich so dämlich verhält, wie Linke es von uns verlangen.

Zitat: «Die Tatsache aber, dass die Verfassung die Ausgestaltung des Staatsangehörigkeitsrechts dem Gesetzgeber übertragen hat, öffnet Spielräume dafür, diese Regeln zeitgemäßen Reformen zu unterziehen. Im 2017 ergangenen NPD-Verbotsurteil befasste sich das BVerfG mit dem Begriff des deutschen "Volkes".

In dem Urteil wird explizit erwähnt, dass der Gesetzgeber, sofern der Anteil ausländischer Menschen an der Gesamt­bevölkerung steigt, für diese den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft erleichtern und damit einem Ungleichgewicht entgegenwirken kann. Er habe die Zugehörigkeit zum deutschen Volk "weder als etwas Naturwüchsiges noch als unvermeidliche Konsequenz einer historischen Entwicklung" konzipiert, "sondern vielmehr als Ergebnis einer demokratischen Entscheidung".»[6]

Und ausgerechnet dieser "demokratischen Entscheidung" will man es jetzt wohl noch schnell entziehen, solange man noch Mehrheits­verhältnisse im Bundestag hat.

Ich kann den Begriff "zeitgemäß" nicht mehr höre. Ständig tun sie so, als sei der ganze linke Humbug die "Zeit". Eigentlich meinen sie "ideologie­konform" oder "doktrin­konform", aber aber die Rabulistiker bei den Linken haben ihnen beigebracht, ihren Käse "demokratisch", "zeitgemäß" und so weiter zu nennen.

Zitat: «Diese demokratische Entscheidung kann und muss jetzt getroffen werden. Denn während sich Deutschland einerseits als Willkommenskultur begreift, bestehen andererseits ernst zu nehmende Schwierigkeiten aufgrund wachsender Zuwanderung, die die Kommunen überfordert. Teile der Opposition, aber auch die Kommunen selbst nehmen diese Schwierigkeiten zum Anlass, eine Begrenzung der Zuwanderung zu fordern.»[6]

Heißt: Die Türen aufreißen, bevor der "demokratische" Wähler noch anders wählen kann.

Wer schreibt sowas?

Zitat: «Pauline Engels hat in Berlin Jura mit Schwerpunkt Rechtsphilosophie und Rechtsgeschichte studiert. Sie arbeitet in einer Berliner Rechtsanwaltskanzlei.»[6]

So wird die Demokratie unterwandert. Noch schnell irreversible Änderungen durchhauen, bevor der Wähler dagegen sein kann.

[7]

Einzelnachweise

  1. Siehe auch: Die Staatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland, WikiMANNia-Blog am 28. August 2022
  2. Vgl. dazu das Reichsbürgergesetz von 1935 (RGBl. I S. 1146).
  3. Daniel Lambach: Fragile Staatlichkeit als Konflikt­ursache und Möglichkeiten der Bearbeitung, Bundeszentrale für politische Bildung am 11. Februar 2014
    Anreißer: Innerstaatliche Konflikte entstehen vor allem dort, wo der Staat zu schwach ist. "Fragil", "zerfallen" oder "kollabiert" nennt man solche Staaten, die ihre zentralen Aufgaben nicht mehr wahrnehmen können. Doch der Wiederaufbau von Staaten ist eine schwierige Aufgabe.
    Philipp Genschel, Bernhard Zangl: Die Zerfaserung von Staatlichkeit und die Zentralität des Staates, Bundeszentrale für Politische Bildung am 11. Mai 2007
    Anreißer: Staatlichkeit zerfasert. Der seit dem 15. Jahrhundert verlaufende Prozess der Aneignung von Herrschafts­befugnissen durch den Staat hat sich in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts umgekehrt. Er wandelt sich vom Herrschafts­monopolisten zum Herrschafts­manager.
    Ludwig Watzal: Neue Formen der Staatlichkeit, Bundeszentrale für Politische Bildung / Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ 20-21/2007)
  4. Bundesverfassungsgericht 1987: "Der Staat hat die verfassungsrechtliche Pflicht die Identität des deutschen Staatsvolkes zu erhalten, EuropeNews am 30. Mai 2012 (Neue Juristische Wochenschrift, Heft 2, S. 1313 f., 1988)
  5. Deutsche Rechtsprechung in völkerrechtlichen Fragen 1986-1993, Max Planck Institute
  6. 6,0 6,1 6,2 6,3 6,4 6,5 6,6 6,7 6,8 Pauline Engels: Staatsangehörigkeitsrecht in Deutschland: Definition des Deutschen im Wandel, Telepolis am 28. November 2023
  7. Hadmut Danisch: Linke Verzweiflungstat: Auflösung des Begriffs der "Deutschen", Ansichten eines Informatikers am 28. November 2023

Querverweise

Netzverweise

  • Wikipedia führt einen Artikel über Deutsche Staatsangehörigkeit
  • Das Deutsche-Geschichte-Wiki führt einen Artikel über Deutsche Staatsangehörigkeit
  • Krsto Lazarevic: Der Pass muss her!, jetzt.de am 20. Januar 2015
    Anreißer: Einbürgerung, das sagt sich so leicht. Krsto hat nach 22 Jahren den deutschen Pass beantragt. Die Geschichte einer Odyssee.
    Auszug: Ich werde ja nicht Deutscher, weil ich die Nationalhymne liebe, sondern weil der deutsche Pass einer der besten der Welt ist. Man kann mit ihm in 172 Länder der Welt reisen, ohne sich vorher um ein Visum kümmern zu müssen. Nur mit einem Pass aus Schweden, Finnland und dem Vereinigten Königreich geht noch mehr. Mit meinem bosnischen Pass konnte ich lediglich in 91 Staaten einfach einreisen, meine kosovarischen Freund dürfen ohne Aufwand sogar nur 38 Länder besuchen.
    Ich lebe seit 1992 in Deutschland, damals war ich drei Jahre alt. 1996 sollten wir in die Ruinen­landschaft abgeschoben werden, die der Bosnien­krieg von meinem Heimatland übrig gelassen hatte. Mein Vater hat sich bis zum obersten Gerichtshof in Karlsruhe geklagt, sodass wir 1999 eine richtige Aufenthalts­erlaubnis bekamen, befristet auf zwei Jahre. Erst 2007 habe ich einen Stempel in meinen Pass bekommen: "Aufenthalts­erlaubnis unbefristet". Das war kurz nach meinem 18. Geburtstag. Bis dahin bestand noch die Möglichkeit, dass ich abgeschoben werde. Diese Unsicherheit kann einen ganz schön fertig machen. Es war aber auch im Alltag oft nervig bis erniedrigend, weil man als Mensch zweiter Klasse behandelt wurde. Die Orte, an denen mir persönlich immer am deutlichsten wurde, welche Macht der Pass, dieses Büchlein mit gerade mal 32 Seiten über einen Menschen ausübt, waren zum einen die Flughäfen. Es gibt eine Schlange für EU-Bürger und eine für nicht EU-Bürger. Während ich manchmal noch in der Schlange stand, waren Kollegen oder Freunde oft schon in der Innenstadt oder zu Hause.

Netzverweise