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Die "Indizierung"[ext] der Domain "de.wikimannia.org" durch die Bundes­prüf­stelle für jugend­gefährdende Medien am 9. Januar 2020 ist illegal und deswegen rechtlich nichtig/unwirksam[wp]. Der Staatsfeminismus versucht alle Bürger zu kriminalisieren, die auf "wikimannia.org" verlinken, wobei massiv mit Einschüchterung und Angst gearbeitet wird. Bis zu dem heutigen Tag (Stand: 23. April 2024) wurde WikiMANNia weder ein Rechtliches Gehör gewährt noch wurden die Namen der Ankläger und Richter genannt. Ein Beschluss ohne Namens­nennung und Unterschrift ist Geheimjustiz und das ist in einem Rechtsstaat illegal und rechtlich unwirksam. Dieser Vorgang deutet auf einen (femi-)faschistoiden Missbrauch staatlicher Institutionen hin. Judge confirms the mothers right of possession and justifies it with the childs welfare.jpg
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Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien

Aus WikiMANNia
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Aus unserer Rechtsabteilung:
WikiMANNia fordert die Nichtigerklärung der willkürlichen und nicht rechtsstaatlichen Indizierung.

Hauptseite » Staat » Zensur » Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien
Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien
The Federal Department for Media Harmful to Young Persons.svg
Beschreibung Stalinistische Zensurbehörde
Slogan Zensur unter dem Mantel des Jugendschutzes
Status Aktiv
Weitere Infos
Betreiber Sebastian Gutknecht
Urheber Ministerium für alle außer Männer
URL bundespruefstelle.de

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM), ehemals Bundes­prüfstelle für jugend­gefährdende Schriften (BPjS), ist eine deutsche Bundes­ober­behörde[wp], die nach ihrer Gründung dem Bundesinnenministerium[wp] unterstellt war, heute ist sie dem Bundes­ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend[wp] nachgeordnet. Ihre Aufgabe besteht in der Prüfung und Aufnahme von Medien in die Liste jugend­gefährdender Medien ("Indizierung"). Sie dient dem medialen Jugendschutz.[1]

Mit Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Jugend­schutz­gesetzes[2] am 1. Mai 2021 wird die bisherige Bundes­prüfstelle für jugend­gefährdende Medien (BPjM) zur Bundes­zentrale für Kinder- und Jugend­medien­schutz (BzKJ).[3] Seit Juni 2021 ist Sebastian Gutknecht neuer Direktor.[4]

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien bei der Arbeit.
Thomas Salzmann mit SPD-Parteibuch, also ein Mitglied der Partei, die entschlossen ist, die "männliche Gesellschaft zu überwinden", hat entschieden, dass es sich bei WikiMANNia um einen "Fall der offensichtlichen Jugend­gefährdung" handelt.

Seit dem 1. April 2020 war die Zensur­behörde ohne Vorsitzenden und wurde von Thomas Salzmann in Vertretung geleitet.

BPjM-Filtermodul

In Zusammenarbeit mit Suchmaschinen­anbietern wie Google erstellt die BPjM fortlaufend Listen indizierter Netz­angebote, die als Basis für das BPjM-Filter­modul dienen. Dieses wird von den Such­maschinen­betreibern eingesetzt, um die indizierten Seiten vor deutschen Nutzern zu verbergen. Entsprechend gelistete Angebote werden so bei Such­anfragen nicht mehr gelistet und erscheinen den Nutzern daher augenscheinlich als nicht existent.[5][1]

Kritik

Kritiker werfen der BPjM oft faktische Zensur, paternalistische Bevormundung und Einschränkung der Rede- und Pressefreiheit vor. Durch die Indizierung werde in der Praxis auch der Zugang für Erwachsene erschwert, wenn nicht gar unmöglich gemacht, da indizierte Werke nicht beworben werden dürfen und im Versand­handel nur unter strengen Auflagen verkauft werden dürfen; dadurch werde der Verkauf oft unwirtschaftlich und die Medien verschwänden somit vom Markt. Auch Journalisten (die im Regelfall über keine juristische Grundbildung verfügen) handeln in rechtlich zulässigen Situationen in vorauseilendem Gehorsam nach Maßgabe der Indizierungspraxis der Bundesprüfstelle und verzichten auf die Erwähnung, um Unannehmlichkeiten für sich selbst zu vermeiden.[6] Eine derartige Institution bestehe auch in keiner anderen westlichen Demokratie und die Jugend im Ausland[7] sei deswegen auch nicht erkennbar sittlich verrohrter als in Deutschland.[8] Begründungen für ältere Indizierungen seien aus heutiger Sicht nicht nachvollziehbare "Moralpanik-Reaktionen" (vgl. River Raid[wp][9]).

Ein Diskurs über die betroffenen Medien findet in der Praxis nur selten statt. Ein Grund hierfür ist die Rechts­unsicherheit bei der Beurteilung, ob eine kritische Rezension eines indizierten Mediums zulässig ist oder gegen das Werbeverbot verstößt.[10]

Dass Namen und Adressen indizierter Online-Angebote nicht veröffentlicht werden, hat weitreichende Folgen: Öffentliche Diskussionen, inwieweit bestimmte Webseiten eventuell zu Unrecht indiziert sind, sind damit von vornherein nicht möglich.[1]

Datenschlag schreibt:

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften ist de facto ein Organ der Zensur in Deutschland. Im Gegensatz zu klassischen Zensur­behörden verbietet die BPjM allerdings die Veröffentlichung von Schriften nicht, sondern sorgt für ein Werbeverbot und ein Verbot des Verkaufs an Minderjährige (allerdings dürfen Erziehungs­berechtigte ihren Kindern indizierte Titel zugänglich machen). Die BPjM sieht sich daher auch nicht als Zensurorgan:
Zitat: «Die Indizierung hat nicht das generelle Verbot eines Mediums zur Folge. Sie will lediglich verhindern, dass Kinder und Jugendliche mit jugend­gefährdenden Medien in Berührung kommen. Deshalb sind die Vorschriften der §§ 3-5 GjS im wesentlichen nicht als Verbote, sondern als Beschränkungen zu verstehen. Erwachsene sollen und müssen weiterhin die Möglichkeit erhalten, indizierte Medien zu beziehen.»

Durch das Werbeverbot und die finanziellen Einbußen, die den Verlegern entstehen, werden Neuauflagen nach einer Indizierung allerdings in der Regel unattraktiv. Auch die Barsortimente des deutschen Buchhandels, die Zwischen­händler zwischen Verlagen und Buchhandlungen, vertreiben indizierte Titel in der Regel nicht mehr, so dass sie vom Buchhändler nur noch direkt beim Verlag bestellt werden können. Damit sind die Folgen die gleichen wie bei der klassischen (Vor)-Zensur: Information wird unterdrückt, aufgrund des allgemeinen Werbeverbots haben auch Erwachsene kaum eine realistische Möglichkeit, darauf zuzugreifen.

§ 6 des "Gesetzes über die Verbreitung jugend­gefährdender Schriften" bestimmt, in welchen Fällen von Medien eine schwere Jugend­gefährdung ausgeht. Zu den schwer jugend­gefährdenden Medien gehören

  • rassistische,
  • den Holocaust leugnende Medien,
  • gewaltverherrlichende,
  • gewaltverharmlosende Medien und solche,
  • die Gewalt in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellen;
  • pornographische Medien
  • und sonstige offensichtlich schwer jugend­gefährdende Medien, z.B. solche, die den Drogenkonsum verherrlichen oder verharmlosen.

Schwer jugendgefährdende Medien gelten kraft Gesetzes als indiziert. Die Abgabe- und Verbreitungs­beschränkungen gelten also auch ohne Indizierung durch die Bundesprüfstelle. Um Unklarheiten beim Handel zu vermeiden, nimmt die BPjM aber auch schwer jugend­gefährdende Medien auf Antrag ausdrücklich in die Liste auf.

Einen Antrag auf die Aufnahme einer Schrift auf den Index (siehe auch BISAM-Literaturverzeichnis[ext]) können stellen: die obersten Jugend­behörden der Länder, die Landes­jugend­ämter, die Jugendämter und der Bundes­minister für Jugend, Familie und Gesundheit.

Zitat: «Die Bundesprüfstelle entscheidet durch das 12er-Gremium, das monatlich einmal tagt, in Fällen sogenannter einfacher Jugend­gefährdung oder durch das 3er-Gremium in Fällen offenbarer Jugend­gefährdung und im Eilverfahren. Nach Entscheidungen des Bundes­verwaltungs­gerichts verbindet die Zusammen­setzung der Spruch­gremien der BPjM vermutete Fachkenntnisse und Elemente gesellschaftlicher Repräsentanz.»

Über den Antrag entscheidet dann das 12er-Gremium, das einmal monatlich tagt und sich aus der Vorsitzenden der Bundesprüfstelle, acht Gruppen­beisitzern und drei Länder­beisitzern zusammensetzt. Die Gruppen­beisitzer werden auf Vorschlag ihrer Verbände vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend berufen aus den Kreisen "Kunst, Literatur, Buchhandel, Verleger, Träger der freien und der öffentlichen Jugendhilfe, Lehrerschaft, Kirchen". Die Länderbeisitzer werden von den Landes­regierungen ernannt.

In Fällen "offenbarer Jugendgefährdung" entscheidet das 3er-Gremium, das sich aus der Vorsitzenden der Bundesprüfstelle, einem Beisitzer wahlweise aus den Gruppen Kunst, Literatur, Buchhandel, Verleger und einem weiteren Beisitzer zusammensetzt.

Eine Indizierungs­entscheidung kann nur vom Verwaltungsgericht aufgehoben werden, oder indem die Verfahrens­beteiligten einen Antrag auf Listen­streichung stellen, über den die BPjM dann "nach pflicht­gemäßem Ermessen" entscheidet.

Sadomasochistische Veröffentlichungen waren lange Zeit ein beliebtes Ziel der BPjM; seit dem Ende der 1980er Jahre sind aber kaum noch SM-Titel indiziert worden, und das, obwohl die Menge der eindeutig sado­masochistischen Veröffentlichungen in diesem Zeitraum deutlich zugenommen hat.

Nach wie vor erweist sich die BPjM aber auf diesem Gebiet als nicht unbedingt kompetent, so zum Beispiel in ihrer Begründung der Indizierung des traditionsreichen Body Modification Ezine, das im Sommer 2000 im verkürzten Verfahren vor dem 3er-Gremium als pornographisch und die Jugend "sittlich gefährdend" indiziert wurde:

Zitat: «Die Frage etwa nach dem Ansehen bei Publikum, Kritik und Wissenschaft, erscheint angesichts der Struktur des Angebotes (das sich bei näherer Betrachtung in einer Zusammen­stellung porno­graphischer Materialien billiger Machart erschöpft) nachgerade absurd.»[11]

Während bei homosexuellen Darstellungen auch die BPjM inzwischen von Vorstellungen einer "Ansteckung" durch ihre Betrachtung abgekommen ist, unterliegt der Bereich der sado­masochistischen Darstellungen nach wie vor häufig diesem Missverständnis; so heißt es etwa in der Begründung zur Indizierung des Romans "Neun Wochen und drei Tage"[wp] von Elizabeth MacNeill[wp]:

Zitat: «Wenn man bedenkt, dass es sich bei der Erscheinungsform des Sadomasochismus um eine pathologische, perverse oder deviante Form der Sexualität handelt, die der Verlag als "Spiel von Herrschaft und Unterwerfung" bezeichnet, dass die FAZ von der "Lustpassion" spricht, "die literarisch wie liebes­technisch in den weiten Grenzen des Geschmacks bleibt" und die Welt am Sonntag nur vom leichten Schauer beim Leser spricht, so kann nicht erwartet werden, dass jugendliche Leser, insbesondere solche, die für diese Materie anfällig sind, die Gefährlichkeit dieser sadomasochistischen Darstellungen durchschauen.»

Die BPjM gibt eine Reihe von Schriften heraus, die über ihre Zensurarbeit informieren bzw. die indizierten Bücher auflisten.

Datenschlag[12]

SM-Literatur wird also weniger indiziert als feminismus­kritische Literatur.

Fälle

WikiMANNia

Am 9. Januar 2020 entschied die Bundesprüfstelle für jugend­gefährdende Medien, WikiMANNia auf den Index jugend­gefährdender Telemedien zu setzen.

Extreme Linke, Feministinnen und Kindestötungs­aktivistinnen jubelten auf Twitter:

Zitat: «Mir wurde mitgeteilt, dass am 9. Januar 2020 das anti­feministische Machwerk "WikiMANNia" als jugend­gefährdend indiziert worden ist. #Antifeminismus #Antigenderismus», AndreasKemper[13]
Zitat: «Höchste Zeit, dass die "Bundes­prüf­stelle für jugend­gefährdende Medien" das Hetzportal endlich als gefährdend einstuft.», Franziska Schutzbach[14]
Zitat: «Die Hetzer*innen (sic!) von @wikiMANNia sind nun offiziell als jugend­gefährdend indiziert. Die Bundes­prüf­stelle: "Der Inhalt des Angebots diskriminiert Frauen, Homosexuelle und AsylsuchendeAsylforderer." Diese Adresse zumindest ist also bald Geschichte... #mademyday», Heide Oestreich[15]
Zitat: «Schlag gegen #wikimannia. Bundesprüfstelle indiziert sexistisches, rassistisches, homophobes Internet­portal. Es ist jugend­gefährdend und verletzt den Gleichheits­grundsatz. (Frauen) als Lügnerinnen und Männer als Opfer von falschen Anschuldigungen dargestellt.», Kersten Artus[16]

Die Entscheidung war allerdings ein illegaler und damit ungültiger Vorgang.[17] Es ist ein untauglicher Versuch, durch die Indizierung des Webportals den Feminismus gegen Kritik zu immunisieren und damit die Staatsräson durchzusetzen.[18]

Kommentare:

Zitat: «Wer in Deutschland den Linken, deren Parteien inzwischen alle radikal­feministisch orientiert sind, in die Quere kommt, ist erledigt.

Die AfD weiss genau, warum sie lediglich den Musel- und Neger­wahn und den Energie- und Klima­schwachsinn der Linken kritisiert und sich die Kritik an der Femen­ideologie verkneift.

Eva Herman wagte bloss die Frage zu stellen, ob man nicht auch als Hausfrau ein glückliches und erfülltes Leben führen könne - und keinen Monat später hatte man ihr ganzes Leben abgewickelt wie die DDR[19]

Thomas Salzmann hat am 3. März 2021 entschieden[20], dass es sich bei WikiMANNia um einen "Fall der offensichtlichen Jugend­gefährdung" handelt.[21] Thomas Salzmann hat ein SPD-Parteibuch.[22] Die SPD ist eine männerfeindliche und profeministische Partei, die offen zum Kampf gegen Männer aufruft:

Zitat: «Wer eine menschliche Gesellschaft will, muss die männliche Gesellschaft überwinden - Parteitag der SPD in Nürnberg 1986[23], Berliner Programm[wp] 1989[24][25], Hamburger Programm[wp] 2007[26][27]

Der Wikipedianer KarlV[wp] behauptet am 19. Mai 2021 auf seiner Benutzer-Seite, dass er auf eine Anfrage folgende Antwort von der Bundes­prüf­stelle für jugend­gefährdende Medien erhalten habe:

Zitat: «Vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr damit verbundenes Interesse am Jugendmedienschutz.

Die Internetseite de.wikimannia.org wurde mit Entscheidung vom 9. Januar 2020 antragsgemäß indiziert. Das pluralistisch besetzte 12er-Gremium hat in der Sitzung vom 09. Januar 2020 eine jugend­gefährdende Wirkung des Internet­angebotes festgestellt, da hierüber Inhalte abrufbar sind, welche das Toleranz­gebot nach Art. 3 und 4 GG und den Grundsatz der Gleichheit der Rechte aller Menschen verletzen, indem Frauen, Homosexuelle und Asylsuchende diskriminiert werden.

Ist ein Telemedium[wp] indiziert oder soll ein als Trägermedium indizierter Inhalt über das Internet als Telemedium verbreitet werden, so ergeben sich gesetzliche Verbreitungs- und Werbe­verbote und -beschränkungen nach dem Jugend­medien­schutz-Staatsvertrag (JMStV). Die Durchsetzung dieser Rechtsfolgen obliegt der Kommission für Jugend­medien­schutz (KJM) als gemeinsames Organ der Landes­medien­anstalten. Nach § 4 Abs. 2 Nr. 2 JMStV[28] gelten die Rechtsfolgen im Übrigen auch für im Wesentlichen inhalts­gleiche Seiten.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
XX
__________________________
Referat gJMS
Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien» - Benutzer:KarlV/Gruselkabinett - Abschnitt "Der WikiMannia-Wunschtraum"[wp][29]

Dies ist in mehrerer Hinsicht aufschlussreich:

  1. Es belegt, dass Wikipedia unter dem Deckmantel, ein Lexikon sein zu wollen, (auch) eine Agitations­plattform ist.
  2. Vorbehaltlich, dass dies Schreiben authentisch ist, wird in der Begründung auf das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Bezug genommen. Das Grundgesetz bindet allerdings ausschließlich den Staat und seine Institutionen. Ein Diskriminierungs­verbot gibt es also nur für den Staat, dem Bürger hingegen steht es frei, Diskriminierungen[wikt] (sprich: Unterscheidungen[30]) vorzunehmen.
  3. Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien hält an ihrem illegalen Handeln fest. Es gab bis zu dem heutigen Tag (Stand: 23. April 2024) weder ein Rechtliches Gehör noch wurden die Namen der Ankläger und Richter genannt. Sondergerichte[wp] außerhalb des Rechtsstaat sind illegal und folglich ist die behauptete Indizierung nichtig[wp].
  4. Thomas Salzmann, der für die Bundesprüfstelle zuständig ist, verharrt in seinem kriminellen Handeln.

Pumuckl und Meister Eder

Neues aus dem Freiluft-Irrenhaus

Nach Pippi Langstrumpf und Winnetou ist jetzt auch Pumuckl samt Meister Eder dran: Der kleine Kobold, bislang für Kinder ab sechs Jahren sogar empfohlen, soll nun erst für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren freigegeben werden. Bis dahin dürfen sich die Kleinen im Kindergarten mit Lesungen von Drag-Queens erbauen und sich in der Schule die Vorzüge des Analverkehrs erklären lassen.

Zuvor hat es bereits den Vater von Pippi Langstrumpf - den "Negerkönig" erwischt - der heißt jetzt Südseekönig" - auch Otfried Preußlers[wp] "Die kleine Hexe"[wp], wo sich in seinem Klassiker ein Kind als "Negerlein" verkleidet, soll ebenfalls politisch korrekt und zeitgeist­konform nachgebessert werden.

Doch was ist es nun, was in der Kult-Serie aus der Feder von Ellis Kaut, die seit mehr als 30 Jahren die Kinder erfreute, ohne dass diese psychische Störungen davontrugen? Leute, die noch geradeaus denken können und noch nicht völlig irre umgepolt wurden, würden da nie dahinterkommen. Wir verraten es hier:

In einigen Folgen der TV-Serie trifft sich Mister Eder mit Freunden in einem Schwabinger Wirtshaus am Stammtisch. Auch Pumuckl ist mit von der Partie, treibt dort seinen lustigen Schabernack, aber Unerhörtes liefert Meister Eder und die seine Freunde: Man trinkt Bier und schlimmer noch, man raucht! Ein klarer Fall für unsere toleranten und woken Sittenwächter von Amazon Prime Video, der Streaming-Dienst, der Pumuckl ausstrahlt. Dort ist die Rede von "stark Kind gefährdenden Szenen" auf die man im Sinne des Kindeswohles zeitgeist­konform reagiert. So werden die Episoden "Spuk in der Werkstatt", "Pumuckl macht Ferien" oder "Das Spiel mit dem Feuer" als kinder­gefährdend eingestuft. Neben "Alkoholkonsum und Rauchen" ist auch von "Gewalt" die Rede.

– Unser Mitteleuropa[31]

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 Wikipedia: Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien
  2. Bundesrat: Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes
  3. Aktuelle Meldung Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien wird zur Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz, BzKJ am 1. Mai 2021
  4. Sebastian Gutknecht als erster Direktor im Amt eingeführt, Pressemeldung des BMFSFJ vom 9. Juni 2021
  5. vgl. hierzu beispielsweise Monika Ermert: Österreichischer Händler wehrt sich gegen Indizierung, Heise/Telepolis am 19. Juni 2009
  6. Hans Schmid: Amokläufer unter sich, Heise/Telepolis am 5. Mai 2009
  7. Hans Schmid: Einmal gefährdungsgeneigt, immer gefährdungsgeneigt, Heise/Telepolis am 2. Mai 2009
  8. Pdf-icon-extern.svg Killerspiele - PC Powerplay redet im Landtag[ext] - SPD - Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz
  9. Videospielgeschichten River Raid[archiviert am 11. April 2011]
  10. Wie ich einmal versuchte, einen indizierten Film zu kaufen, Heise/Telepolis am 1. Mai 2009
  11. Vollständige Begründung im WikiMANNia-Blog: Deutschland hasst den BME WIRKLICH!
  12. PapiertigerBPjS (Stand: 6.03.2002)
  13. Twitter: @AndreasKemper - 17. Feb. 2020 - 13:43 Uhr
  14. Twitter: @f_schutzbach - 17. Feb. 2020 - 14:02 Uhr
  15. Twitter: @heideoes - 17. Feb. 2020 - 14:18 Uhr
  16. Twitter: @Kersten_Artus - 17. Feb. 2020 - 15:10 Uhr
  17. Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien - Entscheidung Nr. 6300 vom 09.01.2020, WikiMANNia-Blog am 3. März 2020
  18. Die Indizierung WikiMANNias als getarnter Akt der Zensur, WikiMANNia-Blog am 4. März 2020
  19. WGvdL-Forum: Akif Pirincci ist in Deustchland noch mieser dran, Ueli der Knecht am 5. April 2020 - 03:41 Uhr
  20. Mit Brief vom 3. März 2021 hat Thomas Salzmann mitgeteilt, dass er ein zweites Indizierungs­verfahren einleiten werde und über die Indizierung in einem "vereinfachten Verfahren" (= kurzer Prozess) entscheiden will, weil er WikiMANNia als einen "Fall der offensichtlichen Jugend­gefährdung" einstuft.
  21. Stella D'Aiuto: Immer umstritten: Wie die Bundesprüfstelle die Jugend schützt Gesellschaft, Chilli - das freiburger Stadtmagazin am 13. Oktober 2020
  22. Thomas Salzmann ist neuer Fraktionsvorsitzender der SPD in Porz, Die SPD in Porz und Poll am 15. November 2009
  23. Pdf-icon-intern.svg Parteitag der SPD in Nürnberg, 25.-29. August 1986, S. 11, mitte
  24. Pdf-icon-intern.svg Berliner Programm der SPD vom 20. Dezember 1989, S. 22, linke Spalte, oben
  25. Lucas Schoppe: Feindbild Mann: Wie die SPD unwählbar wurde, Man Tau am 9. August 2013
  26. Pdf-icon-intern.svg SPD-Grundsatzprogramm, 28. Oktober 2007 Beschlossen auf dem Hamburger Bundesparteitag, Seite 41 letzter Absatz; Dschinblog: Das neue alte Programm der SPD
  27. Nico Fried: SPD: Geschlechterkrampf, Süddeutsche Zeitung am 11. Mai 2010
  28. JMStV § 4, gesetze-bayern.de
  29. Benutzer:KarlV/Gruselkabinett - Abschnitt "Der WikiMannia-Wunschtraum"[wp]: Version vom 19. Mai 2021, 14:33 Uhr
  30. Bedeutungen:
    [1] die Trennung oder unterschiedliche Behandlung von Objekten
    [2] die Ungleichbehandlung von Individuen oder Gruppen; im strengen Wortsinn ("Unterscheidung") umfasst das Wort negative Diskriminierung (relative Benachteiligung) und positive Diskriminierung (relative Bevorzugung)
  31. Woker Tugend-Terror immer unerträglicher: Pumuckl-Serie jetzt auf Index für unter 12-Jährige, Unser Mitteleuropa am 17. Juli 2023

Querverweise

Netzverweise

Indizierungen und Indizierungsandrohungen
  • Die deutsche Jugendschutz-Behörde setzt Michael-Mannheimer-Blog und alle seine Artikel auf den Index "jugendgefährdende Texte", Michael-Mannheimer-Blog am 2. Februar 2019
    Gestern früh erhielt ich eine email folgenden Inhalts: "Jugendschutz stellt Michael Mannheimer auf Index". In der Email hieß es dann wie folgt:
    Sehr geehrter Herr Mannheimer,
    Heute wurde mir zugetragen, dass Jugendschutz.net die Seite von Michael Mannheimer auf den Index gesetzt hat.
    Ihre Seite von der Bundesprüfstelle indiziert als "Absolut unzulässige Inhalte"
    Die ersten Blogger haben bereits ein Schreiben zur "Aufklärung" bekommen und wurden aufgefordert Verlinkungen zu Mannheimers Seite zu löschen. Wer dem nicht nachgeht, der bekommt ein dickes Bußgeld. In ähnlichen Fällen hat sowas bereits zu Strafanzeigen und Hausdurchsuchungen geführt.
    Bitte beachtet, dass nicht nur Verlinkungen in Texten oder die Übernahme von Texten auf den eigenen Blog zur Abmahnung führen können, sondern bereits schon die Verlinkung der Seite z.B. in den Kommentaren durch einen Dritten.
    An dieser Stelle: Vielen Dank an (Name bekannt) für die wichtige Info!
    Weitere Seiten auf dem Index sind z.B. volksbetrug.net, ddbnews.com, lupocativo blog, maria loudres blog, alle brd-schwindel.ru/de/com-Seiten, metepadia.ru/com/de - mutmaßlich auch deutschelobby und anonymousnews.ru.
    Jugendschutz.net stellt diesen Index bewusst nicht online! Man erfährt nur auf Anfrage, welche Seiten auf dem Index sind.
    Grüße
    Auf der Website von Jugenschutz.net steht der Satz "Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien ermöglichen". Allein diese schwammige und sprachlich geradezu primitiv wirkende Überschrift auf der Jugendschutz.net-Website lässt erkennen, welchen Geistes jene Männer und Frauen sind, die in dieser Pseudobehörde arbeiten: "Gutes Aufwachsen mit Medien": Gut für wen?
    • Wenn mit "gut" der Scharia-Islam, das neobolschewistisch pervertierte Merkel-Deutschland ("DDR 2.0") und die inzwischen unter Beschuss geratene Meinungs­führerschaft ausgewiesener Deutschenhassern seitens Rot-grün gemeint ist - ja, dann macht das Wirken dieser Behörde Sinn.
    • Wenn mit "gut" die ungestörte Verbeitung der perversen Gender-Ideologie gemeint ist - die bekanntlich Chefsache des Familienministeriums ist: auch dann macht dieser Begriff und die Indizioerung meiner "absolut unzulässige(n) Inhalte" ebenfalls Sinn.
      Denn wie kaum ein anderer Blog habe ich mich dieser Thematik angenommen und die Frühsexualisierung unserer Kinder sowie die wissenschaftlich völlig abstruse Behauptung der Gender-Verfechter kritsiert, derzufolge das Geschlecht eines Menschen nicht etwa biologisch determiniert ist, sondern Sache einer "freien Willen­entscheidung" ist nach dem Gender-Glaubens­grundsatz: "Heute will ich Mann sein. Morgen bin ich Frau".
    • Wenn mit "gut" die Verbreitung der Lüge eines angeblich friedlichen Islam gemeint ist: Auch dabei macht die Indizierung meiner islamkritischen Texte durch diese Behörde Sinn.
      Denn ich stehe in der Tadition aller Aufklärer vor mir (Voltaire, Schopenhauer, Marx und v.a.m.), die den Islam als eine genozidale Ideologie kritisieren, der auf dem Weg zur Weltherrschaft die Welt in zwei Teile spaltet. Jenen der "Gläubigen" versus jenen der "Ungläubigen". Und der demzufolge der Welt seit 1400 Jahren einen ununterbrochenen Krieg, den islamischen Dschihad aufgenötigt hat, in welchem Moslems bislang über 300 Millionen "Ungläubige" abgeschlachtet haben.
    Schon 2016 erhielt ich eine Strafanzeige dieser "Behörde" folgendes Inhalts. Wörtlich heißt es im der Anzeige der Bundes­prüfstelle für jugend­gefährdende Medien gegen mich:
    "Sein Inhalt ist offensichtlich geeignet (§ 23 Abs. 1 JuSchG) Kinder und Jugendliche sozialethisch zu desorientieren, wie das Tatbestands­merkmal "Gefährdung der Entwicklung Kindern und Jugendlichen oder ihrer Erziehung zu einer eigen­verantwortlichen und gemeinschafts­fähigen Persönlichkeit" in § 18 Abs. 1 JuSchG nach ständiger Sprachpraxis der Bundesprüfstelle sowie höchst­richterlicher Rechtsprechung auszulegen ist."
    Aus Strafanzeige gegen Michael Mannheimer
    Gemeint war der Gesamtinhalt (!) meiner Website mit damals etwa 4.000 Artikeln - ohne jede nähere Spezifikation. Mehr Zensur geht nicht.
    Fassen wir zusammen:
    • Wer den Islam kritisiert, handelt jugendgefährdend.
    • Wer die Praxis des Kopfabschneidens,
    • der weiblichen Sexualverstümmelungen,
    • des Schlagens von Ehefrauen,
    • die Praxis der Haltung von Sexsklavinnen,
    • wer die Diskriminierung und das Töten von "Ungläubigen",
    • die menschenrechtswidrige Todesstrafe auf Apostasie (Religionswechsel) oder auf Homosexualität,
    • die Todesstrafe auf Kritik am Islam oder Mohammed
    thematisiert und kritisiert, der gefährdet Jugendliche in ihrer Entwicklung. Wohlgemerkt: Nicht gefährdet werden Jugendliche demnach durch jene, die all das obere Genannte praktizieren.
    Damit sind die Jugendschutzämter zur ersten staatlichen Scharia-Instanz Deutschlands geworden.
    Sie tun das, was die Scharia-Gerichte in islamischen Ländern tun: Sie verfolgen Kritiker des Islam. Das ganze nennen sie dann kämpferische Demokratie, Antirassismus, Kampf gegen Rechts
    Es ist nicht meine Kritik, sondern
    • es sind die von mir kritisierten Grünen mit ihren pädophilen Inhalten und deutsch­feindlichen Aussagen,
    • es ist der Islam mit seinen 2000 Stellen, die zum Töten von Nichtmoslems aufrufen,
    • es ist die Antifa mit ihren Hass-Aufrufen gegen Deutschland,
    • es ist die Linkspartei, die, als Nachfolger der SED und damit als Nachfolger der Mauer-Mörder-Partei, Deutschland seit 1990 mit der Erzeugung ihrer "Gewalt-gegen-Rechts"-Erfindung zu einem politischen Schlachtfeld gemacht hat
    • es sind Vertreter der Lügenpresse
    die, würde die Jugenschutzbehörde ihre Aufgabe ernst nehmen, auf den Index gestellt werden müßten.
  • Dienen BPjM und KJM dem Jugendschutz - oder vielmehr politischen und wirtschaftlichen Interessen?, Mann pass auf! am 1. September 2014
    Das Internet-Portal www.Abtreiber.com wendet sich gegen den Pränatal-Massenmord. [...] Es war die Ärztekammer, welche eine so genannte "Anregung" (eigentlich: Denunziation) an die BPjM gerichtet hatte, und als Ärztekammer vertritt sie vor Allem die wirtschaftlichen Interessen derjenigen Ärzten, die dort ihre Beiträge entrichten. Diese fühlen sich, nicht ohne Grund, in die Enge getrieben durch die Gegner einer Politik, welche den Pränatalmord quasi legalisiert hat und seine ärztliche Durchführung subventioniert.
    Was mir darin merkwürdig vorkommt, ist zum Beispiel diese Passage:
    "Gleichzeitig befürchten wir eine verrohende Wirkung im Sinne einer Desensibilisierung von Kindern und Jugendlichen durch die detail­getreue Abbildung eines abgetriebenen Föten am Ende jeder Seite. Hier besteht nicht nur die Gefahr, daß Kinder und Jugendliche verstört und traumatisiert werden, sondern auch, daß sie gegen derart grausamen Bildern abgestumpft werden."
    Wie aber steht es mit den gesetzlich vorgeschriebenen Warnhinweisen auf Zigaretten­schachteln, insbesondere mit deren geplanten Verschärfungen? Siehe dazu etwa: EU führt Schockbilder auf Zigaretten­packungen ein[ext]. Offenbar wird diesen Maßnahmen keineswegs eine verrohende, verstörende und traumatisierende, sondern vielmehr eine konstruktiv erzieherische Wirkung unterstellt.
    Ganz zuletzt lesen wir dann noch:
    "Die farbliche Aufmachung der Seite, die Abbildung von Föten und Opfern des NS-Regimes, sowie der Einbau der Tonsequenz, die mit tropfendem Blut verbunden wurde, haben insgesamt einen reißerischen Charakter."
    Diesen "reißerischen Charakter", einschließlich der Hinweise auf die Opfer des NS-Regimes, haben politisch unterstützte Medien, welche einer politisch gewollten Aufklärung Jugendlicher dienen, oft genug aber auch. Schon der Besuch einer KZ-Gedenkstätte kann, ja soll, eine verstörende Wirkung hinterlassen. Allein die psychologische Wirkung darf also nicht Grundlage einer Bewertung sein.
    Damit ist meines Erachtens schon alles Nötige zur Bewertung unserer Jugendschutz-Einrichtungen gesagt. Sie dienen nicht - oder zumindest nicht nur - dem Jugendschutz, sondern politischen und wirtschaftlichen Interessen und werden dementsprechend instrumentalisiert. [...]
    In den Schreiben der aufgeführten Institutionen lautet das Zauberwort "sozial­ethische Desorientierung". Diese wird nicht begründet, sondern lediglich zugewiesen. Dabei ist das Fehlen der Begründung, also einer inhaltlichen Aus­einander­setzung, gerade insofern besonders ärgerlich, als die vermeintlich ethisch orientierten Ankläger ihrerseits regelmäßig die Standard-Anklageformel benutzen: "Eine Aus­einander­setzung mit ... im Angebot von ... findet nicht statt." Sie halten dem Angeklagten ein Versäumnis vor, das sie ganz bewußt selber begehen.
    Dementsprechend liest sich die "Kurzbeschreibung des Angebots" durch die KJM wie das Plädoyer eines Anklägers, welcher sich der Zustimmung des Publikums von Vornherein sicher ist. Thematisiert wird im Wesentlichen die - durch das inkriminierte Portal vorgenommene - Parallelisierung des Pränatalmordes mit dem Mord an den Juden, ohne daß aber überzeugend erklärt wird, warum das falsch sei.
  • BPjM-Zensur[archiviert am 24. Mai 2014], abtreiber.com
    • Schreiben der BPjM am 2.5.2014
    • Besetzungsliste für die BPjM-Sitzung am 5. Juni 2014
    • Anregung der Ärztekammer Berlin vom 29.6.2011
    • Stellungnahme der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM)
    Pdf-icon-intern.svg Zur Indizierung der Lebensschutz-Seite "abtreiber.com" im Jahr 2014 - Pr. 868/11
    Von Rechten reden und die Massen ermorden
    Erzbischof Carlos Osoro von Valencia sieht die Kinderschlachtung als "die schlimmste Diktatur, die es geben kann". Das erklärte der Erzbischof laut der Lebensrechtsseite LifeSiteNews.com in seiner Predigt am Fest der Unschuldigen Kinder. Die Kinderschlachtung ist - so der Erzbischof - die größte Ungerechtigkeit in der Geschichte. Sie töte die Schwächsten. Im Westen werde viel von Menschenrechten und von Versöhnung geredet. Doch eine Versöhnung werde nicht erreicht, wenn das Menschenleben nicht respektiert werde.
  • Beschluss: Lebensschutz ist "sozialethisch desorientierend" - Pressemeldung zur Indizierung von babycaust.de (Kirche zum Mitreden vom 17.05.2007)
    Zitat: "Gegen die BPjM wurde heute seitens der katholischen Kirche Strafanzeige wegen Verleumdung und Volksverhetzung erstattet."