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Norbert Blüm

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Norbert Blüm
Norbert Bluem - Einspruch - Wider die Willkuer an deutschen Gerichten.jpg
Geboren 21. Juli 1935
Parteibuch Christlich-Demokratische Union Deutschlands
Beruf Techniker, Autor

Norbert Blüm (* 1935) ist ein deutscher Politiker und war von 1982 bis 1998 Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung.

Leben

Norbert Blüm machte bei Opel er eine Ausbildung zum Werkzeugmacher. Am Abendgymnasium holte er das Abi nach und studierte in Köln und Bonn Philosophie, Germanistik, Geschichte und Theologie. 1950 trat Blüm in die CDU ein. Von 1982 bis 1998 war er unter Helmut Kohl Minister für Arbeit und Sozialordnung ("Die Rente ist sicher"[1]). Blüm, der unter anderem als Autor aktiv ist, lebt mit seiner Frau in Bonn, das Ehepaar hat drei Kinder. Die beiden sind seit 1964 verheiratet. Sie lernten sich in einer Vorlesung von Joseph Ratzinger[wp] kennen, dem späteren Papst.

Positionen

Altersvorsorge

Den Slogan "Denn eins ist sicher: die Rente" Norbert Blüm im Jahr 1986 auf Wahlplakaten plakatieren. Da dieser Aussage nicht mehr geglaubt wird, wurde diese Behauptung seitdem oft parodiert und zitiert. Im September 2008 schreibt Blüm unter der Überschrift "Die Rente war sicher" in der Süddeutschen Zeitung:

"'Die Rente ist sicher' habe ich vor zwanzig Jahren gesagt. Nun darf man hinzufragen: Welche denn? Bestimmt nicht die börsen­orientierte! Von 112.000 Pensionsfonds der Vereinigten Staaten haben 32.000 überlebt. Der umlage­finanzierten Renten­versicherung ist ein solches Desaster noch nie passiert." [2]

Familie

Zitat: «Wahr ist, dass meine Partei Ehe und Familie dem Zeitgeist ausgeliefert hat. Dabei ist die Ehe vielleicht die letzte anti­kapitalistische Gemeinschaft, in der nicht 'mein' und 'dein' gilt, sondern 'wir'. Wir sind dabei, die Ehe in einer reinen Geschäfts­beziehung aufzulösen. [...] Alles wird eine Sache des Geldes. Ich glaube, dass es in dieser globalisierten Welt dennoch eine tiefe Sehnsucht nach Geborgenheit und ein Bedürfnis nach Privatheit gibt. Familie ist der Versuch einer Antwort darauf. Jetzt geht es - auch meiner Partei - nur noch um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Bei näherem Hinsehen handelt es sich um die Unterordnung der Familie unter die Belange der Wirtschaft - Norbert Blüm[3]
Zitat: «Das Unterhaltsrecht im Scheidungsfall ist die ungewollte Entlarvung des neuen staatlichen Imperialismus, der sich anschickt, die Familie plattzumachen. Die Abdankung der familiären Erziehung und die brutale Unverschämtheit der öffentlichen Gewalt offenbaren sich in den Regelungen des Konfliktfalles der Scheidung.

Wie so oft ist die Ausnahme­regelung von heute die Antizipation der Normalität von morgen. Das Scheidungsrecht nimmt also das zukünftige Familienrecht vorweg.

In der Rechtsprechung zum Unterhaltsrecht zeigt sich, wie weit der Staat bereits ins Familien­regiment interveniert und Elternrechte minimiert hat. Nach dem Willen des Bundesgerichtshofes soll etwa eine geschiedene Mutter nach dem dritten Lebensjahr ihres Kindes dieses der "Fremdbetreuung" übergeben, damit sie voll erwerbstätig werden kann, um den geschiedenen Vater von seinen Unterhalts­pflichten zu entlasten. Die geschiedene Mutter mit Kind soll also im gleichen Maße erwerbs­tätig werden wie der geschiedene Mann ohne Kind.

Familiäre Erziehung ist nach der Auffassung unserer höchsten Richterinnen und Richter offenbar keine Erziehungs­arbeit. Denn für die Erziehungs­arbeit ist der Staat zuständig. Das allseits geforderte umfassende staatliche Betreuungs­angebot entpuppt sich so hinterrücks als Waffe gegen das Recht auf Erziehung, das das Grundgesetz "zuvörderst den Eltern" sichert. Dieses privilegierte Elternrecht endet nach dem Urteil des Bundes­gerichts­hofes nach drei Jahren. [...]

Die Ehe ist unter diesen modernen Bedingungen des neuen Scheidungs­rechts das Bündnis von zwei Ich-AGs, die so lange kooperieren, wie es beiden nützt, also bis auf Weiteres.» - Norbert Blüm[4]

Norbert Blüm sieht eine faktische Unterordnung der Familie unter die Ratio der Wirtschaft:

Zitat: «Es gilt inzwischen als erstrebenswert, wenn Neugeborene schon kurz nach der Geburt in Kinderkrippen "überführt" werden. (...) Denn die Erziehungsprofis sollen für die Kindheit wichtiger werden als die Amateureltern. Wie altmodisch wirkt da das Grundgesetz, wenn es in Artikel 6 festlegt, Erziehung sei "zuvörderst" das Recht und die Pflicht der Eltern. (...) Arbeitgeber und die ihnen in dieser Sache treu dienenden Gewerkschaften jubeln. Sie sind am Ziel. Die un­ein­geschränkte Eingliederung der Frauen in das Erwerbs­leben gibt dem Sozial­produkt einen kräftigen Schub. (...) Die angeblich freie Wahl zwischen Familien- und Berufs­arbeit ist zugunsten der Berufs­arbeit entschieden. Erwerbs­arbeit zählt. Familienarbeit gibt es in diesem "modernen" Weltbild gar nicht. So mündet die Wahlfreiheit zwischen Familien- und Berufs­arbeit in die faktische Unterordnung der Familie unter die Ratio der Wirtschaft.

[...] Tatsächlich ist die von Familie befreite Gesellschaft widerstandslos der Macht und dem Markt ausgeliefert.» - Norbert Blüm[5]

Lebenslange Partnerschaft ist keine reaktionäre Marotte, sondern Kern der Zivilisation. Ein Plädoyer für Liebe und Verantwortung.

Alles fließt. Nichts mehr besteht. Auf was ist Verlass? Flexibel und mobil befindet sich der moderne Jobhopser auf dem Rückmarsch von der Sesshaftigkeit zum vorzeitlichen Nomadentum.

Hemmungslos wechselt der Beziehungs­virtuose die Lebens­abschnitts­partner und reiht nacheinander polygam auf, was in anderen Kulturen gleichzeitig, also nebeneinander, als Vielweiberei vorgeführt wird. Welch herrliche neue Zeiten! Das ganze Leben ist ein Karussell. Wir steigen ein und aus und um.

Maximierung von Optionen ist der kategorische Imperator der Postmoderne. Der Dauerstress der permanenten Wahl hinterlässt eine atemlose Gesellschaft im Taumel ihrer Besinnungs­losigkeit. Was auf der großen Bühne des kulturellen Wandels und der gesellschaftlichen Struktur­prozesse geschieht, findet in der Veränderung des Familienrechts seine klamm­heimliche Entsprechung.

Familie unter der Fuchtel des Neoliberalismus

Die Familie ist vorerst noch einer der letzten Stabilisatoren, die sich dem wild gewordenen Fortschritts­furor entgegen­stemmen. Deshalb gerät sie verstärkt unter die Fuchtel der neo­liberalen Vorteils­suche, in der beide Partner sich nur so lange und so weit miteinander verbünden, bis was Besseres kommt. Der Kündigungs­schutz ist im Miet- und Arbeits­recht weiter entwickelt als im Ehe- und Familienrecht. Zerrüttung ist dort noch nicht als Auflösungs­grund akzeptiert.

Schlüssel der Deregulierung in Betrieb und Familie ist das "Outsourcing". Von dem Unternehmen bleibt zu guter Letzt nur ein Briefkasten in einer Steueroase und Betriebe in Niedrig­lohn­ländern, von der Institution der Familie nur eine hohle Schale übrig. Die Kern­funktionen der Familie werden ausgelagert. Wir befinden uns mitten im Großversuch.

Die Erziehungs­experten treten schon kurz nach der Geburt des Kindes an die Stelle der Eltern. Fortpflanzung und die Geburt selbst lassen sie auch noch "outsourcen": Notfalls in Reagenzglas und Brutkasten. Dies wäre eine optimale staatliche Voraussetzung für die allseits hoch geschätzte Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Kündigung und Mutterschutz entfielen sodann. Je "lediger", umso besser für die lieblose Gesellschaft der Alleinverwirklicher.

Von Schuld zur Zerrüttung

Das Scheidungsrecht antizipiert den Verfall des Familienrechts. Wie so oft in Umbruchzeiten nimmt die Ausnahme von heute die Normalität von morgen vorweg. Die Chronik der Familien­rechts­änderung lässt sich wie das Protokoll der Unterspülung der Familie lesen.

Bis 1977 galt das Schuldprinzip in Sachen Ehescheidung. Es wurde durch das Prinzip Zerrüttung ersetzt. Damit folgt das Eherecht einem allgemeinen Trend der Rechts­entwicklung. Schuld und Sühne traten zugunsten von Resozialisierung und Rehabilitation zurück. Strafe verwandelt sich in Therapie.

Sichtbar wird das an der Veränderung der Unterhalts­regelungen im Scheidungsrecht. Sie spiegelt ungewollt die familiäre Kultur­revolution. Die Versorgung nach Scheidung und vor dem Rentenalter wird nicht mehr durch Unterhalts­prinzipien gewährleistet. Lohn ist allein für den Selbstunterhalt vorgesehen, daran ändert auch die Ehe nichts mehr. "Arbeiten für andere" gehört einer anderen, vergangenen Welt an. Rette sich, wer kann.

Im Feminismus gilt die Mutter als Arbeitslose

Der Unterhaltsanspruch ist inzwischen zu einer Art Eingliederungs­hilfe mit begrenzter Dauer geschrumpft. Die Leistungen für die geschiedene Mutter, die sich in der Ehe "haupt­beruflich" den Kindern und dem Haushalt gewidmet hat, ähneln immer stärker dem Charakter nach den Ein­arbeitungs­zuschüssen für Langzeit­arbeitslose.

Für die feministische Bewegung ist die nicht erwerbs­tätige Mutter sowieso eine Arbeitslose, die sich von den übrigen Arbeitslosen nur dadurch unterscheidet, dass sie als "hauptamtliche Familien­arbeiterin" dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht.

Die geschiedene Mutter soll das Kind ab dem dritten Lebensjahr in die "Fremd­betreuung" übergeben. So will es neuerdings der Bundes­gerichtshof. Die geschiedene Mutter mit Kind soll also im gleichen Umfang erwerbstätig sein wie der geschiedene Vater ohne Kind. Erziehungs­arbeit ist nämlich in diesem höchst­richter­lichen Verständnis keine Arbeit. Als Arbeit gilt offenbar nur die Erwerbsarbeit.

In dem Streit um den Betreuungs­unterhalt des Kindes taucht das Wohl des Kindes gar nicht oder nur am Rand auf. Im Zentrum stehen Erwerbs­zumutungen der einen Seite gegen Unterhalts­pflichten der anderen. Es streiten zwei, was für sie selbst gut sei, ohne zu fragen, was für das Kind das Beste wäre.

Paradigmenwechsel im Eherecht

Das alte Eherecht hatte den schuldig geschiedenen Vater im Visier. Er zahlte alles, und zwar nach den Lebens­ver­hältnissen der Ehegatten. Der Unterhalt war eine Art Schadensersatz. Die schuldig geschiedene Ehefrau zahlte dagegen nur "angemessenen Unterhalt".

Bei beiderseitigem Verschulden zählte die Billigkeit. Zusammengefasst lässt sich behaupten: "Das alte Recht gab der unschuldig geschiedenen Frau fast alles." (Dieter Schwab) Im Hintergrund dieses Denkschemas steht der schuldige Patriarch, der "gestraft" werden soll.

An der Korrektur dieser geschlechts­spezifischen Ein­seitig­keiten setzt die Eherechtsreform 1977 zu Recht an, schüttete jedoch das Kind mit dem Bade aus. Gewinner der neuen Regel war die ihres Ehemannes überdrüssige Ehefrau.

Als Phantomgestalt erschien in der Eherechts­debatte zu Abschreckungs­zwecken sodann die "flotte Chefarzt­gattin", die aus Gründen attraktiverer Alternativen ihren im Berufsleben zermürbten Ehemann verlassen hatte, ihn aber mit Zugewinn, Versorgung und Unterhalt finanziell bis zum seligen Lebensende auslaugte.

Gewinner waren 1986 die "flotten Männer"

Das maskuline Rückspiel setzte 1986 ein. Die Unterhalts­ansprüche wurden jetzt zeitlich begrenzt und an die das "Eheleben prägende Lebens­ver­hältnisse" gebunden. Das waren zwei wesentliche Einschränkungen des Unterhaltsrechts.

Gewinner waren jetzt die "flotten Männer" im zweiten Frühling ihres Lebens, die zugunsten ihrer neuen Liebe die alte verstoßen hatten. Sie konnten ihren Wohlstand weitgehend für sich und ihre herbstliche Lebens­abschnitts­partnerin reservieren.

Jetzt waren die Frauen, die mit der Ehe eine dauerhafte familiäre Lebens­planung verbunden hatten, die "Dummen" des neuen Scheidungs­rechts. Sie nämlich hatten ab sofort die Rechnung ohne den Wirt gemacht. Und der Wirt war der allein oder mehr verdienende Ehemann.

Ihm und den Kindern zuliebe hatte sich die Mutter auf den zweiten Platz in der familiären Ein­kommens­beschaffung eingelassen. Das entsprach ihren gemeinsamen Vorhaben und un­aus­gesprochenen Vereinbarung. Jetzt, nachdem das Projekt gescheitert war, stand die "Haus­arbeiterin" da, als hätte sie in der Ehe nur Ferien gemacht.

Die Erwartungen an die Ehe landen im Nirwana

Nach der Trennung und einer Übergangszeit beginnt nämlich für die "Zurück­gebliebene" die Neuregelung des Lebensstatus bei null. Die gemeinsam die Ehe prägenden Erwartungen landen irgendwann in Nirwana. Jeder sorgt für sich.

"Du bekommst nicht mein russisches Geld" stellte einer lapidar fest, der Haus, Hof, Ehefrau und Kinder Hals über Kopf verlassen hatte, um im Ausland reich zu werden. Es ist "sein Geld", von dem die ehemalige Ehefrau gnädig vorübergehend, wenn sie Glück vor Gericht hat, etwas abbekommt. Wie "sein Geld" zustande kam und welchen Beitrag die verlassene Ehefrau dazu geleistet hat, geht offensichtlich niemanden etwas an.

Wenn die Ehe wie eine Aktien­gesell­schaft betrachtet wird, in die man Anteile einbringt, abzieht und an neuer Stelle wieder unterbringt, dann ist das neue Eherecht konsequent. Nur wollen wir das so? War das beabsichtigt? Was wäre gewesen, wenn die Ehefrau den später erfolgreichen Boss nicht geheiratet hätte, keine Kinder erzogen und nicht seine Karriere gefördert hätte?

Solche nachträglichen Rechnungen lassen sich gar nicht aufmachen. In unserem Fall hat die berufstätige Ehefrau und Mutter die langzeit-dilettierende, mühsame Promotion ihres Gatten mitfinanziert und sogar sein Bafög mit zurückgezahlt.

Vorteilsmaximierer ohne Moral als Leitfigur

Aus dem Ehe- und Familien­recht schwindet offenbar jedweder Gedanke der Kontinuität und nach­wirkender Verantwortung füreinander. Die gemeinsame Verantwortung aus gemeinsamer Lebenszeit mit dem Partner lässt sich offenbar nur mit einem gesetzlich erzwungenen Gedächtnis­schwund ausschließen.

Dazu muss man noch Moralität aus allen Bindungen und Beziehungen eliminieren. Denn Moral gilt nicht nur augenblicklich, und Verantwortung ist kein Event.

Die Leitfigur des neuen Scheidungs­rechts ist ein Vorteils­maximierer ohne Gedächtnis und Moral. Er ist vergleichbar der Existenz eines Idioten. Das moderne Scheidungsrecht ist ein idiotisches Eherecht. Idiotie erfüllt seine griechische Herkunfts­bedeutung, mit der das Verhalten eines Privatmannes bezeichnet wurde, der hemmungslos nur für sich lebt.

Vertrauensschutz ade

Auf was lassen sich die Ehepartner bei der Heirat eigentlich ein? Was in der Zeit nach ihrer Scheidung gilt, war vor der Hochzeit noch gar nicht bekannt.

Das moderne Eherecht ist wechselhaft und ändert sich in einem Tempo, das bei Moden und dem Wechsel zwischen kurzen und langen Röcken üblich ist. Vertrauensschutz ist jedoch nicht wankelmütig und wechselhaft, sondern kontinuierlich und verlässlich. Er ist eine rechtsstaatliche Elementar­vor­aus­setzung. Deshalb muss man wissen, was nicht nur heute gilt, sondern auch übermorgen. Im Eherecht ist Vertrauens­schutz Begleitung von auf Dauer angelegten Ehe­ver­hältnissen.

Aber wie soll auf Dauer angewiesenes Vertrauen entstehen, wenn nichts mehr feststeht und alles im Fluss ist? Die "sich verändernden Lebens­ver­hältnisse" als Maßstab des neuen Scheidungsrechts offenbaren ungewollt die Konfusionen des Familienrechts.

Totale Verwirtschaftung der Gesellschaft

Die Veränderungen werden an den Veränderungen gemessen. Das ist die große Kehre von Verlässlichkeit zur Un­berechen­bar­keit. Der Orientierungs­wechsel gleicht dem Vorhaben des Skifahrers, der sich die Slalom­fahnen auf den Rücken gebunden hat, um nicht anzustoßen.

Die Familiengerichte ebnen im vorauseilenden Gehorsam die Bahnen, zu denen dem Gesetzgeber noch der Mut fehlt. Der Bundes­gerichts­hof entwickelt sich zur selbst­referenziellen Behörde eines familien­feindlichen Eherechts.

Er unterhält den besonderen Schutz, den das Grundgesetz für Ehe und Familie ausspricht (Art. 6). Das Bundes­verfassungs­gericht schoss zwischen­zeitlich dem Bundes­gerichts­hof einige Male vor den Bug, um seinen Übereifer zu bremsen. Genutzt hat es nicht viel.

Mit verbissenem Ehrgeiz arbeiten die Agenten des neoliberalen "Fortschritts" an der totalen Ver­wirt­schaf­tung der Gesellschaft. Ehe und Familie folgen aber anderen Lebens­maximen als Betrieb und Unternehmen. In der Familie gelten zum Beispiel nicht die Austausch­gesetze von Lohn und Leistung.

Vereinbarkeit von Familie und Beruf hat Grenzen

Es gehört zum zivilisatorischen Fortschritt, den privaten Raum der Ehe und der Familie von dem öffentlichen Raum der Produktion abgetrennt zu haben. Wir leben nicht mehr unter dem großen Haushalts­dach, unter dem Wohn-, Schlaf- und Werkstatt einst vereint waren.

Die Verselbstständigung der Ehe, die nicht mehr vom Feudalherrn genehmigt werden musste, und die Eigen­ständig­keit der Familie, die nicht mehr mit dem Arbeitsplatz vereint war, ist das Ergebnis einer akt­auf­klärerischen Emanzipation.

Deshalb hat die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ihre Grenzen, wenn sie sich bei Licht betrachtet als Unterordnung der Familie unter die Ratio der Erwerbsarbeit darstellt.

Woher kommt Rettung?

Die feministische Bewegung wird der verlassenen Ehefrau nicht zu Hilfe eilen. Die Hausfrau und Mutter war nie die Klientel der modernen Frauenbewegung. Die Männer kommen mit dem neuen Scheidungs­recht in der Regel auch gut zurecht.

Sie machen sich mit dem höheren Einkommen und der neuen Frau auf und davon und lassen die "alte" Frau mit den Kindern und dem Trost, sie könne sich jetzt ihr Geld selbst verdienen, "bedröppelt" zurück. Gewinner der emanzipativen Entkoppelung der Ehepartner sind die älteren Herren, die in einem zweiten juvenilen Frühling ihre alte Ehefrau "entsorgen" und gegen eine junge, frische tauschen.

Mehr alleinstehende Frauen im Alter sind das traurige Ergebnis dieser Art der Befreiung von der Familie.

Ist Liebe nur Sentimentalität?

Gibt es nicht doch eine Kraft, welche die Ehe gegen alle wirt­schaft­lichen Nutzen­erwägungen und Individualisierungs­fixierungen am Leben erhält?

Wieso ist die Ehe nicht längst vor der Phalanx mächtiger ökonomisierter Interessen und der dazu­gehörigen Schnäppchen­jäger­mentalität in die Knie gegangen? Ist die Liebe nur eine Sentimentalität und die Ehe nur eine liebliche Nostalgie?

Ist in Ehe und Familie doch eine anthropologische Konstante eingebaut, die gegen alle Widerstände auf evolutionäre Entfaltung drängt?

Ehe als Quintessenz der Zivilisation

Die Idee des lebenslangen ehelichen Zusammenhalts ist keine Gefühls­duselei. Sie ist die Quintessenz eines mühsamen abendländischen Zivilisations­prozesses, in dem der launige Sexus mit dem auf Ewigkeit gerichteten Eros versöhnt wurde.

Selbst brutale Kollektivierungen haben die Idee von Ehe und Familie als Zufluchtsort des Widerstands gegen die Unterordnung der Liebe unter allgemeine, öffentliche Zwecke nie gänzlich auslöschen können.

Weder die Französische Revolution[wp] noch die Sowjets schafften gewaltsam, was neumodisch sanft im neuen Eherecht versucht wird, nämlich Ehe und Familie zu verflüchtigen. Was selbst Mao nicht zuwege brachte, wird jetzt schleichend, auf "leisen Sohlen" einer angeblichen Modernität probiert.

Partnerschaft - eine Utopie?

Könnte die Ehe, gereinigt von historischen Verirrungen, sozialen Verengungen und wirtschaftlichen Verkümmerungen, befreit von autoritären Strukturen nicht der Nukleus einer herrschafts­freien, partner­schaftlichen Gesellschaft sein?

Einer Gesellschaft also in der nicht nur "oben und unten", "Leistung und Gegen­leistung", "Geld und Geltung" gelten, sondern - man traut es sich kaum zu sagen - auch Sympathie und Liebe.

Vielleicht lassen sich dann die unvermeidlichen Gesetze der Biologie (Alter) und die vermeintlichen Zwänge der Ökonomie (Abhängigkeit) nicht nur leichter ertragen, sondern sogar mildern oder gar zurückdrängen. Ist in der partnerschaftlichen Ehe vielleicht ein utopisches Moment enthalten, auf das wir evolutionär angelegt sind?

Freiheit darf nicht zu Willkür verkommen

Freilich ist dieses Ideal immer vom Scheitern bedroht. Das Scheitern einer Idee ist jedoch noch nicht ihr Dementi. Muss es für den Fall der Ehescheidung und des Scheiterns nicht doch ein human geregeltes Nachwirken geben, das den Versuch, zusammen­zu­leben, nicht wie ein Versehen oder gar Versagen bewertet? Lässt sich jener Kairos der Liebe (Der oder keiner/Die oder keine) einfach aus dem Gedächtnis streichen und spurlos beseitigen? Ist die Amnesie amtliche Scheidungs­bedingung?

Wenn die Ehe die intensivste und intimste Sozial­beziehung ist, dann ist sie auf Dauer angelegt. Die Dauer ist die säkulare Variante der Ewigkeit. Das Dauerhafte steht über dem Vorübergehen.

In der Verteidigung von Ehe und Familie geht es nicht um eine reaktionäre Marotte, sondern um die progressive Idee der Freiheit. Die nämlich, die Freiheit, ist auch auf relative Selbst­ständigkeit relativ staats­freier Räume angewiesen, in denen die Ehe und Familie sich relativ "selbst verwalten".

Die Freiheit der Optionen ist nicht ohne die Verantwortung der Obligationen zu haben, wenn Freiheit nicht zu Willkür verkommen soll.

– Norbert Blüm[6]
Zitat: «Juristen und Gesetzgeber, so der blümsche Vorwurf, würden gemeinsame Sache machen, um die klassische Ehe und Familie niederzuwalzen. Das reformierte Scheidungsrecht kenne keine Moral und lasse geschiedene Frauen und deren Kinder als Opfer zurück, empört sich der 79-Jährige. Die CDU habe "bei der Demontage von Ehe und Familie leider Schmiere gestanden".

Sein ganzes politisches Leben hat sich Blüm für den "kleinen Mann" starkgemacht. Solange Helmut Kohl[wp] Kanzler war, verantwortete er die Sozial- und Arbeits­markt­politik. Der kleine Mann mit dem großen rhetorischen Talent führte die Anerkennung der Erziehungs­zeiten in der Rente ein und setzte mit der Pflege­versicherung einen zusätzlichen Zweig im Sozialsystem durch. Der gelernte Werkzeug­macher, der auf dem zweiten Bildungsweg zum Studium der Philosophie, Theologie und Germanistik kam, vergaß nie, dass er aus einfachen Verhältnissen stammte. Und er pflegte stets den Eindruck, dass ihm als Mitglied der IG Metall die Arbeiter näher waren als die Großkopferten.

Heute sagt Blüm, er habe seine früher geführten sozial­politischen Kämpfe überschätzt. "Die Schlacht um die Anerkennung der 'kleinen Leute' wird im Unterholz des Rechtsstaates geschlagen." Vor Gericht aber seien keineswegs alle Menschen gleich. Die Richter würden allzu oft dem Starken recht geben. Denn der kann sich die teuren Anwälte leisten. Am schlimmsten geht es nach Ansicht Blüms an den Familiengerichten zu.

Diese seien zur "Wetterfahne des Zeitgeistes" mutiert, für den nur eine berufstätige Frau eine gute Frau sei. Mütter, die zugunsten ihrer Familie auf eine eigene Karriere verzichteten, würden heutzutage im Scheidungsfall brutal bestraft, rügt der Ex-Minister und führt in seinem Buch jede Menge Beispiele an. Und ihn ärgert dabei besonders, dass seine Partei es war, die die gesetzliche Grundlage für eine derartige Rechtspraxis geschaffen hat: "Die CDU trägt die Hauptverantwortung an der Entkernung von Ehe und Familie."

Mit seiner heftigen Attacke auf die von Rot-Grün erdachte und von Angela Merkel (CDU) schließlich durchgesetzte Familienpolitik mit Krippenausbau, Ganztagsschule und neuem Scheidungsrecht gibt Blüm den Konservativen in der Union eine Stimme. [...] "In der Umweltpolitik reden wir immer von Nachhaltigkeit, doch die heutige Familienpolitik ist alles andere als nachhaltig", klagt der Unionsmann. Die Kindheit werde immer mehr verstaatlicht, weil die Mütter an der Arbeitsfront gebraucht würden.

"Das eigentliche Kindheitsleben soll sich in der Schule abspielen", schreibt Blüm in seiner Streitschrift. Mütter und Väter würden auf einen nostalgischen Freizeitwert reduziert. "Kinder erfüllen für Eltern die Funktion, die Hunde für kinderlose Paare haben." Das Kindeswohl sei bei dieser wirtschafts­orientierten Familienpolitik völlig aus dem Blick geraten. Die Familie wird der Arbeitswelt untergeordnet", rügt Blüm.

"Zu den überraschenden Kollateralschäden dieser Art der Emanzipation zählen im Alter alleinstehende Frauen, deren Zahl rapide zunimmt. Alte Ehemänner bevorzugen häufig jüngere Damen als Zweitfrauen", zürnt der CDU-Politiker, der es nicht fassen kann, dass seine Partei gemeinsam mit den Sozial­demokraten quasi die gesetzliche Abschaffung der Hausfrau durchgesetzt hat. [...]

Dem Unionsmann schwant, dass die Modernisierer in der Politik nicht mehr lange warten werden, bis sie auch das Ehegattensplitting im Namen der Befreiung der Frauen abschaffen. Tatsächlich gibt es nicht nur im linken Lager, sondern auch in der Union mehr und mehr Stimmen, die in der gemeinsamen steuerlichen Veranlagung eine unzeitgemäße Förderung der klassischen Ehe sehen, die Frauen davon abhalte, am Arbeitsmarkt mit den Männern gleichzuziehen.

Norbert Blüm sieht staatsgläubige Linke und Neoliberale am Werke, die die Familie in den Dienst der Wirtschaft stellen wollen. Seine Parteifreunde hätten, in dem Bestreben, nicht altbacken zu erscheinen, "die Falle nicht bemerkt, in die sie mit ihrer anti­familiären Attitüde getappt sind".»[7]

Familiengericht

Norbert Blüm sagte in einem Interview anlässlich der Veröffentlichung seines neuen Buches: "Einspruch. Wider die Willkür an deutschen Gerichten" auf die Frage, warum er insbesondere die Familiengerichte ins Visier nehmen würde:

Zitat: «Die sind am meisten verkommen. Du kannst vor dem Familiengericht lügen, dass die Balken sich biegen. Es interessiert den Richter nicht.»[8]

Justiz und Richter

In einem Artikel der "Zeit" befand der frühere Bundesminister Norbert Blüm: "Eine Klasse von Staats­bediensteten verwahrt sich mit Erfolg gegen alle Kritik: Die Richter. Damit schaden sie der Justiz." Blüm fragt, ob zur richterlichen Unabhängigkeit auch die Freiheit von Kritik und der Verzicht auf Recht­fertigung gehörten und ob Unabhängigkeit auch Un­an­greifbar­keit bedeuten würde? Bei fehler­hafter Rechts­aus­legung würden sie schlimmsten­falls von über­geordneten Instanzen zur Ordnung gerufen, was sie nicht weiter beunruhigen müsse. Notfalls werde einfach die Überprüfung der Urteile verweigert, weil eine erneute Beweisaufnahme nach so langer Zeit "unzumutbar" sei. Weiter schreibt Blüm:

Zitat: «Wohin eine berufsbedingte Überheblichkeit führen kann, demonstrierte unlängst Richter Manfred Götzl zu Beginn des Münchner NSU-Prozesses. Die Kritik an seinem dilettantischen Verfahren bei der Vergabe der Plätze für journalistische Beobachter konterte er mit der von Selbstmitleid triefenden Bemerkung, die Angriffe auf das Gericht seien "in der deutschen Geschichte ohne Beispiel". Richter Götzl gilt unter Kollegen als "brillant". Zu dieser Brillanz gehörte, dass er einen Gutachter, der während eines langen Vortrags einen Schluck Wasser zu sich nehmen wollte, anblaffte, er solle gefälligst eine Pause beantragen, wenn er Durst habe. Einen Staatsanwalt ließ er wegen eines flüchtigen Lesefehlers einen langen Vortrag wiederholen.
Kann es sein, dass solche Skurrilitäten mehr sind als nur Marotten? Dass sie symptomatisch sind für eine amtgemachte Über­heblichkeit, die Richter vergessen lässt, dass sie ihre Urteile im Namen des Volkes fällen? Eine gewisse sprachliche Nähe zu ihrem Arbeitgeber, nämlich dem Volk, sollte dieses erwarten können, inklusive alltags­verträglicher Umgangsformen. Die Verwechslung von Unabhängigkeit mit Recht­fertigungs­freiheit befördert eine strukturelle Enthobenheit des Richteramtes. Diese Entrücktheit führt zum Gegenteil dessen, was mit den Richter­privilegien beabsichtigt war: Sie beschädigt nicht nur die Rechtspflege, sondern auch die Gewaltenteilung.»[9]

Veröffentlichungen

  • Einspruch! Wider die Willkür an deutschen Gerichten., Westend 2014, ISBN 3-86489-066-7[10][11]

Zitate

  • "Die Rente ist sicher." [1]
  • "Der Geschlechterkampf ist so einfallslos wie der Klassenkampf." - Norbert Blüm[12]
  • "Meine Vorstellung von Recht und Gerichten war Kinderglaube." [13]
  • "Eher trifft der Blitz einen Menschen, als ein Richter Konsequenzen aus Fehlern zieht." [13]
  • "Wahr ist, dass meine Partei Ehe und Familie dem Zeitgeist ausgeliefert hat. Dabei ist die Ehe vielleicht die letzte anti­kapitalistische Gemeinschaft, in der nicht 'mein' und 'dein' gilt, sondern 'wir'. Wir sind dabei, die Ehe in einer reinen Geschäfts­beziehung aufzulösen. [...] Alles wird eine Sache des Geldes. Ich glaube, dass es in dieser globalisierten Welt dennoch eine tiefe Sehnsucht nach Geborgenheit und ein Bedürfnis nach Privatheit gibt. Familie ist der Versuch einer Antwort darauf. Jetzt geht es - auch meiner Partei - nur noch um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Bei näherem Hinsehen handelt es sich um die Unterordnung der Familie unter die Belange der Wirtschaft." [13]
  • "Die Schlacht um die Anerkennung der 'kleinen Leute' wird im Unterholz des Rechtsstaates geschlagen." [7]
Zitat: «Eine "kinderfickende Sekte" darf die katholische Kirche genannt werden. Die Bezeichnung "kinder­fickende Sekte" sei nicht geeignet, den "öffentlichen Frieden" zu stören, so das Urteil des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten vom Februar 2012.

Würde ich Richter als "mafiose Bande" titulieren, hätte ich für diese Unverschämtheit ganz schnell und zu Recht den Strafrichter am Hals.»[14]

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 Youtube-link-icon.svg "Die Rente ist sicher" - Blüm (Länge: 0:05 Min.)
  2. Unsichere Altersvorsorge: Die Rente war sicher, Süddeutsche Zeitung am 25. September 2008
  3. Jost Müller-Neuhof: Norbert Blüm von Justiz enttäuscht: Meine Vorstellung von Recht und Gerichten war Kinderglaube, Der Tagesspiegel am 15. September 2014 (Wie kamen Sie zu dem Thema? - Durch einen Fall am Familiengericht im Bekanntenkreis. Mein Eindruck ist, dass am Familiengericht Wahrheit und Gerechtigkeit keine Rolle mehr spielen. Das Familienrecht hat sich abgekoppelt, es ist ein Insolvenz­recht geworden. Die Ehe ist nur noch ein Bündnis auf Zeit. Überall wird von Nachhaltigkeit gesprochen, hier nicht. Man kann seinen Ehepartner leichter loswerden als einen Mieter. Das liegt auch an den Gesetzen. Aber die Richter scheinen sie in einer Art vorauseilendem Gehorsam vollstrecken zu wollen. Kindeswohl spielt so gut wie keine Rolle.)
  4. Norbert Blüm: Familie: FREIHEIT!, Die Zeit am 15. März 2012 (Über die Enteignung der Kindheit und die Verstaatlichung der Familie. Eine Streitschrift von Norbert Blüm.)
  5. Norbert Blüm: Gastbeitrag von Norbert Blüm: Falsches Glück, FAZ am 28. Juli 2013
  6. Norbert Blüm: Lebensplanung: Lieblose Alleinverwirklicher bedrohen die Ehe, Die Welt am 25. November 2012 (Ex-Arbeitsminister Norbert Blüm sorgt sich um die Institution Ehe: Lebenslange Partnerschaft sei keine reaktionäre Marotte, sondern Kern der Zivilisation. Ein Plädoyer für Liebe und Verantwortung.)
  7. 7,0 7,1 Sozialpolitik: Norbert Blüm wirft CDU Verrat an der Familie vor, Die Welt am 6. Dezember 2014
  8. INTERVIEW MIT NORBERT BLÜM: "Die Justiz überschätzt sich", Kölnsche Rundschau am 21. Oktober 2014
  9. Norbert Blüm: Justiz: Berufsbedingt überheblich, Zeit Online am 27. Juni 2013 (Eine Klasse von Staats­bediensteten verwahrt sich mit Erfolg gegen alle Kritik: Die Richter. Damit schaden sie der Justiz.)
  10. "Hinter dem Deckmantel der Unabhängigkeit der Rechtsprechung verbirgt sich allzu oft eine Arroganz eigener Art, die Unabhängigkeit mit Intransparenz verwechselt. So glauben manche Richter und Anwälte, sie seien im Niemandsland der öffentlichen Kritik angesiedelt und niemand Rechenschaft schuldig. Gegen diese Zustände erhebt Norbert Blüm Einspruch!": Norbert Blüm: Einspruch! Wider die Willkür an deutschen Gerichten", Berliner Wirtschaftsgespräche am 10. November 2014
  11. Youtube-link-icon.svg Im Dialog: Alfred Schier mit Norbert Blüm - Im Dialog (Phoenix) (7. Februar 2015) (Länge: 34:57 Min.) (Über Gustl Mollath, Gill, ab 7:25 Min.: Die Familiengerichte in Verbund mit dem Staat zerstören Ehe und Familien., ab 17:30 Min.: Die CDU hat bei der Demontage von Ehe und Familie leider Schmiere gestanden. - Die CDU trägt die Hauptverantwortung an der Entkernung von Ehe und Familie.)
  12. Unverblümtes von Norbert Blüm, 1985
  13. 13,0 13,1 13,2 Jost Müller-Neuhof: Norbert Blüm von Justiz enttäuscht: Meine Vorstellung von Recht und Gerichten war Kinderglaube, Der Tagesspiegel am 15. September 2014 (Wie kamen Sie zu dem Thema? - Durch einen Fall am Familiengericht im Bekanntenkreis. Mein Eindruck ist, dass am Familiengericht Wahrheit und Gerechtigkeit keine Rolle mehr spielen. Das Familienrecht hat sich abgekoppelt, es ist ein Insolvenzrecht geworden. Die Ehe ist nur noch ein Bündnis auf Zeit. Überall wird von Nachhaltigkeit gesprochen, hier nicht. Man kann seinen Ehepartner leichter loswerden als einen Mieter. Das liegt auch an den Gesetzen. Aber die Richter scheinen sie in einer Art vor­aus­eilendem Gehorsam vollstrecken zu wollen. Kindeswohl spielt so gut wie keine Rolle.)
  14. Claudia Tödtmann: Norbert Blüms Polemik gegen Richter: Buchauszug aus "Einspruch! Wider die Willkür an deutschen Gerichten", WiWo am 26. März 2015

Netzverweise