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Rechtswissenschaft

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Die Rechtswissenschaft oder Jurisprudenz (von lateinisch iuris prudentia) befasst sich mit der Auslegung, der systematischen und begrifflichen Durchdringung gegenwärtiger und geschichtlicher juristischer Texte und sonstiger rechtlicher Quellen. Eine sachgerechte Deutung juristischer Texte schließt eine wissenschaftliche Beschäftigung mit der Entstehung und der Anwendung von Rechts­quellen und Normen ein. Grundlegend für diese Arbeit ist ein Verständnis der Rechtsgeschichte[wp], Rechtsphilosophie[wp], Rechtstheorie[wp], Rechtspolitik[wp] und Rechtssoziologie[wp]. Die vorgenannten Disziplinen werden zusammen mit der Rechtsdogmatik[wp] und Methodenlehre[wp] auch im Plural als Rechtswissenschaften[wp] bezeichnet.

Als Rechtswissenschaften werden jene "Wissenschaften" bezeichnet, deren Erkenntnis­gegenstand das Recht[wp] (Jus, Plural: Jura) ist. Jura gilt als die älteste Geschwätz­wissenschaft.

Rechtswissenschaft ist keine Wissenschaft

Zitat: «Hadmut Danisch berichtet in einer Anekdote, wie er in einem Gerichts­verfahren seinen wissen­schaftlichen Standpunkt ausführlich erläutern konnte wie er zu seiner Auffassung kam und wie er das aus der Literatur belegen kann. Wie er da also so redete und vortrug, und darauf abhob, welche wissenschaftlichen Anforderungen in der Informatik so gestellt werden, sagte er in der Absicht, die Juristen als Informatiker mal ein bisschen abzuholen, dass man ja auch in den Rechts­wissenschaften Quellen, und Literatur und anerkannte Methoden der Auslegung usw. hätte, und dass man da ... und ist da von den Juristen unterbrochen worden. Die Vorsitzende Richterin, der gegnerische Anwalt und der eigene Anwalt erklärten ihm amüsiert, aber in der Sache ernsthaft und völlig übereinstimmend, dass er da falsch läge und dass die Juristerei mit einer Wissenschaft überhaupt nichts zu tun habe, dass es da überhaupt nicht um wissenschaftliches Arbeiten ginge und die sich nur so nennen, um an den Unis herumturnen zu dürfen.

So sehen nicht nur deren Dissertationen[wp] dann aus, deshalb scheuen die Juristen auch so sehr, Prüfungsrecht auf Promotionen anzuwenden, denn da würden sie sich ihren eigenen Ast absägen. Ausgerechnet die, die das Recht schützen sollen, beruhen existentiell darauf, es permanent zu verletzen.»[1]

Vertretbare und unvertretbare Meinungen

Es ist nicht nur so, dass Jura mit Wissenschaft überhaupt nichts zu tun hat, sondern Juristen sind auch der Auffassung, dass juristische Laien per definitionem zur Rechtserkenntnis unfähig sind. Juristen behaupten auch, in der Jurisprudenz gäbe es kein Richtig oder Falsch. Es gäbe nur die vertretbare und die nicht vertretbare Meinung. Und weil es von vornherein ausgeschlossen sei, dass ein Nicht-Jurist juristisch Recht haben könne, sei der Laie ohne anwaltlichen Beistand außerstande seine Meinung zu vertreten. Das Betreten des Hains der Vertretbarkeit wird ihm verwehrt.

Nun wollen aber die Grünen in Thüringen eine Lai:in zur Justizministerin machen, was Blogger Hadmut Danisch kommentiert:

Die verdiente Strafe für Juristen.

Weil doch manche Juristen meinen und mir neulich noch einer schrieb, dass man sich nur als Jurist mit den Staatsexamen und der Befähigung zum Richteramt zu juristischen Fragen äußern, überhaupt nur so die richtige Lösung zu einer Rechtsfrage finden könne.

Nun, so könnte der juristische Laie meinen, ob es nicht möglich wäre, dass auch ein noch so blindes Huhn vielleicht dann und wann ein Körnchen der Wahrheit und Rechts­erkenntnis finde, wenn auch nur so zufällig.

Nein, so die Antwort der Juristen. Die nicht wohlgesonnenen schließen das kategorisch aus. Die Wohlgesonnenen dagegen sehen das auch so, erklären aber, warum das so ist: In der Juristerei gäbe es nämlich gar kein Richtig oder Falsch. Sondern nur die vertretbare und die unvertretbare Meinung. Vertreten kann man sie aber nur als Volljurist. Das heiße, es käme eigentlich nicht oder kaum darauf an, was man meine oder sage, sondern in erster Linie wer man ist. Deshalb sei es von vornherein ausgeschlossen, dass ein Nichtjurist juristisch recht haben könne, weil er seine Meinung ja gar nicht vertreten und damit nicht in den Hain der Vertretbarkeit eintreten kann. Was er dann konkret sagt, könne dahinstehen, um eine typische Urteils­floskel zu verwenden.

In Thüringen erhalten Juristen nun die gerechte Strafe dafür. Ohne Bewährung.

Zitat: «Hier ist euer neuer Justizminister, Thüringen.
Dreifachquote? Grün - frau - schwarz!

» - Siegvarg[2]

Kein Witz.

Also nein, doch, natürlich ist das ein Witz. Aber keiner von mir, sondern von den Grünen in Thüringen.

Es fing damit an, dass die Grünen in Thüringen ihren eigenen Justizminister Dirk Adams[wp] absägten. Das war so komisch, dass selbst der erzlinke Tagesspiegel das für "Chaos" hielt.[3]

Das wichtige Detail daran ist, dass sich die Grünen für Justiz eigentlich nur insoweit interessieren, wie sie sie ideologisch missbrauchen können, aber in Thüringen ist der Ministerposten eben gleichzeitig der für Justiz und Migration. Und Dirk Adams ein alter weißer Mann. Geht natürlich gar nicht.

Zitat: «Was war passiert? Am Montagvormittag veröffentlicht der Justiz- und Migrations­minister von Thüringen, Dirk Adams, eine Presseerklärung, in der er öffentlich macht, dass die beiden Landes­vorsitzenden der Grünen, Ann-Sophie Bomm und Bernhard Stengele[wp], ihn zum Rücktritt aufgefordert hätten. Adams lehnt ab: „In der derzeitigen Situation kann ich, aus Verantwortung gegenüber meinem Ministerium, dieser Aufforderung nicht nachkommen“, schrieb er. Er werde nur eine Entlassung durch den Linken-Minister­präsidenten Bodo Ramelow akzeptieren.

Nur wenige Stunden später übergibt Ramelow auf Bitten der Grünen-Chefs seinem Minister die Entlassungs­urkunde persönlich. Es ist ein Abgang mit wehenden Fahnen, der offensichtlich macht, wie brutal die Grünen ihren eigenen Minister abgesägt haben.»[3]

Einen explizit genannten Grund dafür, warum die Grünen von sich selbst den Rücktritt fordern, habe ich noch nicht gefunden. Aber wenn man sieht, wer da durch wen ersetzt wurde, dann ist alles klar.

Es gibt dazu aber auch Formulierungen, die darauf hindeuten, dass er in Sachen Migration nicht so hüpft, wie die Grünen das wollen:

Zitat: «Doch bei der Personalie Adams sei es nicht um Flügel oder Geschlecht gegangen, versichern Spitzen-Grüne in Erfurt. „Es ist kein Geheimnis, dass wir mit der Arbeit von Dirk Adams gerade im Bereich Integration nicht immer zufrieden waren“, sagt die Fraktions­vorsitzende der Grünen im Landtag, Astrid Rothe-Beinlich. Adams habe es versäumt, ein Landesamt für Migration aufzubauen, der Anspruch einer menschenwürdigen Flüchtlings­politik sei nicht erfüllt worden.»[3]

Er hat Thüringen nicht weit genug für Migration geöffnet. Also musste er weg und durch passenderes Personal ersetzt werden.

Und so nimmt man als Ersatz eben, was da ist:

Zitat: «Ausgelöst worden war die Personaldebatte bei den Grünen, als die Umwelt- und Energie­ministerin der Grünen, Anja Siegesmund, kurz vor Weihnachten überraschend ihren Rückzug aus persönlichen Gründen ankündigte. Ein Schritt, mit dem sie die eigene Partei überraschte. […]

Tatsächlich haben die Grünen mit Landeschef Stengele und Doreen Denstädt bereits am Montag­nachmittag die designierten Nachfolger für Siegesmund und Adams vorgestellt. Eineinhalb Jahre vor der Landtagswahl sind es gewagte Personal­entscheidungen. Im Land sind beide bislang fast gänzlich unbekannt. Stengele, gebürtiger Allgäuer, kommt als Schauspieler und Regisseur eigentlich vom Theater, hat zuletzt als Schauspieldirektor am Theater in Altenburg gearbeitet. […]

Noch überraschender kommt die Berufung von Denstädt, die erst seit eineinhalb Jahren Mitglied der Grünen ist. Doch die 45-Jährige hat Erfahrungen, die in der Politik selten sind. Punkerin war sie mal, später professionelle Rugby-Spielerin. Als einzige schwarze Polizistin in Thüringen arbeitete sie zuletzt in der Vertrauens­stelle im Innenministerium. „Ich hoffe sehr, dass ich nicht nur aufgrund meiner Hautfarbe einen Vorteil genieße“, sagte Denstädt bei ihrer Vorstellung und verwies auf ihre Verwaltungs­erfahrung.

Doch die Grünen in Erfurt erhoffen sich durchaus ein Signal von der ersten schwarzen Ministerin in Ostdeutschland. Sie repräsentiere Bevölkerungs­gruppen, die häufig keinen Bezug zur Politik fänden, heißt es.»[3]

Aha.

Ein Theaterschauspieler und Regisseur als Umwelt- und Energie­minister.

Und eine Rugbyspielerin und Polizistin mit Verwaltungs­erfahrung, die in der Vertrauensstelle im Ministerium arbeitete, als Justiz- und Migrations­ministerin.

Wäre Thüringen die Titanic, hätten sie das Sinken wegen Wassermangels absagen müssen.

Die Junge Freiheit meint dazu, dass sie noch gar keine Politikerfahrung habe.

Zitat: «Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) hat auf Drängen der Grünen den Minister für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, Dirk Adams (Grüne), entlassen. Hintergrund ist eine einmalige politisch korrekte Posse der Ökopartei: Adams muß nicht etwa gehen, weil er sich etwas zuschulden hat kommen lassen, sondern weil er das falsche Geschlecht und offenbar auch die nicht ganz passende Hautfarbe hat.

Nachfolgerin wird die afrodeutsche Frau Doreen Denstädt, die weder über Politikerfahrung noch über ein Jurastudium verfügt. Die Kriminal­haupt­komissarin arbeitet bisher als einfache Sachbearbeiterin in der Polizei­vertrauens­stelle im Thüringer Innen­ministerium. Ihren gewaltigen und wohl in dieser Form einzigartigen Karriere­sprung in Deutschland verdankt sie wiederum ihrem Geschlecht und ihrer Hautfarbe.

Nötig geworden war der Wechsel aus Sicht der Grünen, weil Parteichef Bernhard Stengele[wp] in die Landesregierung wollte. Der Regisseur beerbt Umwelt­ministerin Anja Siegesmund[wp], die Ende Januar freiwillig aus dem Amt scheidet und sich aus der Politik zurückzieht.

Doch damit wären beide Grünen-Minister Männer gewesen. Daher mußte nach Partei-Logik der studierte Ingenieur Adams gehen, der das Amt seit 2019 bekleidet. Doch der weigerte sich zurückzutreten. Nun drängten die Grünen Regierungschef Ramelow, ihren eigenen Minister zu entlassen. Sie bejubeln die Neubesetzung an der Spitze des Justiz­ministeriums jetzt mit dem "Stellenwert, die die Themen Integration und Migration für uns Bündnisgrüne haben".»[4]

Der Minister Dirk Adams hat also nichts falsch gemacht, außer eben versäumt zu haben, rechtzeitig das Geschlecht zu wechseln.

Doreen Denstädt

Nun könnte man sich fragen, was sie denn - über Hautfarbe und Geschlecht hinaus - für diesen Job qualifiziert. Wikipedia ist da etwas dünn, die Seite gibt es ja schon länger, aber ereignislos, und wurde erst seit dem 9. Januar hektisch aufgemöbelt.

Zitat: «Denstädt ist gelernte Diplom-Verwaltungswirtin. Sie arbeitete als Polizei­haupt­kommissarin und Sachbearbeiterin in der Polizei­vertrauens­stelle im Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales. Nach Angaben der Thüringischen Landeszeitung ist sie die einzige schwarze Polizistin in Thüringen und habe Rassismus im Alltag erlebt.

Sie war in jüngeren Jahren Profi-Rugbyspielerin und als Teenager Punk.»[5]

Was kann man mehr von einer Justizministerin verlangen?

Was arbeitet man überhaupt in einer "Polizei­vertrauens­stelle"?

Hat man sie als Quotenschwarze eingestellt, damit man wenigstens eine hat, und sie dann irgendwo in irgendein Büro gesetzt, damit sie nicht im Weg rumsteht? Als professionelle Rugby-Spielerin mit diesem Körperbau dürfte sie ziemlich gut darin sein, anderen im Weg rumzustehen, das gehört da zum Geschäft. Sitzt die da einfach ihre Stunden hab und ist Polizei­haupt­kommissarin, um die quoten­gerechte Gehaltsstufe zu haben?

Wieviel Arbeit ist es etwa, für die Rechte diskriminierter Schwarzer in der Thüringer Polizei einzutreten, wenn man die einzige Schwarze dort ist?

Anders gefragt: Hat sie überhaupt schon mal als Polizistin im eigentlichen Sinne gearbeitet? Oder war sie nur die Quoten­kartei­leiche, nach dem Motto "setz dich dahin und halt dich einfach aus allem raus"?

Will sagen: Zu meiner Zeit damals war "Polizist" der Berufsweg, den Punker am allerwenigsten im Sinn hatten. Da sie aber 1977 in Saalfeld/Saale geboren ist, fällt das wohl unter Ost-Punk.

Wie kommt man an eine solche Karriere? Wikipedia:

Zitat: «Seit 2021 ist sie nach eigenen Angaben Mitglied der Partei Bündnis 90/Die Grünen[6] und seit Mai 2022 ist sie Sprecherin des Kreisverbandes Erfurt. Sie ist sachkundige Bürgerin im Ausschuss für Ordnung, Sicherheit, Ehrenamt und Ortsteile der Stadt Erfurt.

Im Jahr 2022 war sie Mitglied der 17. Bundesversammlung für die Landtags­fraktion Bündnis 90/Die Grünen Thüringen.[10]

Sie wurde am 9. Januar 2023 von Bündnis 90/Die Grünen in Thüringen als Ministerin für das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz nominiert und soll die Nachfolge von Dirk Adams antreten.»[5]

Die richtige Hautfarbe, das richtige Geschlecht und eine per Wikipedia bescheinigte Alltag­erfahrung in Rassismus. Dann geht das schnell mit der Karriere.

Das Rätsel löst der MDR mit seinem Zwei-Minuten-Beitrag "Wer ist die neue Justizministerin?". Darin nämlich legt sie ihren bei GrünInnen durchweg anerkannte Universal­kompetenz­nachweis vor, nämlich indem sie erklärt "Ich traue mir die Aufgabe zu".[6] Der Rest ist bekanntlich unbeachtlich und nur Diskurs, im Genderraum gilt schließlich "quality is a myth" und von Frauen darf nichts verlangt werden.

Und, so erklärt sie weiter, es sei ja da in diesem Ministerien auch fast egal, ob man Polizistin oder Referats­leiter und Jurist sei, man scheitere ja schließlich an denselben Problemen. Und das wissen, dass das so sei, helfe ihr beim Verständnis.

Was also will man mehr als jemanden, der Verständnis für sein kommendes Scheitern hat?

Juristen

Ach, ist das schön.

Die Erfordernis, Jurist zu sein, das Ablegen der Staatsexamen, die Befähigung zum Richteramt zu haben, wird nun einfach durch die medial beglaubigte Abgabe der Erklärung ersetzt, sich das Amt selbst zuzutrauen. Das war ja bei unserer Elite­juristin, der Völkerrechtlerin der Herzen, auch schon so, dass die Erklärung, sich das Amt (eigentlich ausnahmslos alle Ämter) pauschal zuzutrauen alle Qualifikations­erfordernisse ersetzte. Ob es einem andere zutrauen, spielt keine Rolle.

Diese neue Praxis, dass jegliche Qualifikationen durch die Selbst­zutrauens­erklärungs­abgabe ersetzt werden, gilt selbst­verfreilich nur für Frauen (was auch immer das tagesaktuell gerade sein mag).

Für Männer ist das komplizierter.

Die müssen sich vorher zur Frau erklären, um damit durchzukommen.

Und das haben sich die Juristen redlich verdient.

Hähähä.

[Und falls jemand kommt, das hier sei frauen- oder migranten­feindlich: Falsch. Dieser Artikel ist juristenfeindlich.]

Hadmut Danisch[7]
Viele Urteile sind schlicht willkürlich, und dienen allein dazu, den so genannten "Rechtsfrieden"[wp] herzustellen, weil die Juristen es für wichtiger halten, dass etwas entschieden wird, als dass es richtig entschieden wird. Denn die Juristen kennen auch kein richtig und kein falsch, sondern nur vertretbare Rechtsmeinungen. Und die halten ein Urteil für richtig, wenn das Gericht darin einfach nur irgendeine vertretbare Rechtsmeinung ergreift. Sobald es vertretbare Meinungen zugunsten beider Seiten gibt, ist ein Gerichtsurteil nur noch Lotteriespiel.
– Hadmut Danisch[8]

Informatik versus Jura

Ein Leser, der Informatik und Jura studiert hat, schreibt mir. Und das ist natürlich sehr interessant, wenn der beides kennt und vergleichen kann.

Die Erklärung dazu lasse ich zur Anonymisierung mal weg, nur soviel, dass er sich nach seinem Informatikstudium auch noch ein Jurastudium "angetan" habe.

Zitat: «"Angetan", weil es im Jurastudium große systemische Widersprüche gibt, die den allermeisten aber gar nie klar werden.

Einerseits bekommt man beigebracht, dass die deutsche Rechtstradition von der Auslegung von Gesetzen und nicht von "case law", also Präzedenz­fällen, geleitet ist. So wird es an der Universität vermittelt. Der für das Bestehen wichtigere staatliche Teil des Staatsexamens - es gibt einen universitären und einen staatlichen Teil im 1. Staatsexamen - wird dann plötzlich von Praktikern (Richter, Staatsanwälte, geprüft, die sich dann faktisch fast ausschließlich von den Präzedenz­fällen der Obergerichte leiten lassen und häufig eine abweichende akademische Sicht gar nicht verstehen. Bereitet man sich darauf nicht abseits der Uni durch ein fähiges Repetitorium vor, das faktisch das case law einprügelt, ist die Wahrscheinlichkeit, durchzufallen, hoch. Lediglich eine Minderheit der Prüfer sind Professoren und zugänglich für intelligente Argumentationen jenseits des Case Law. Ob man an die gerät, ist weitgehend zufällig, denn das staatliche Staatsexamen anonym von zufällig ausgewählten Prüfern zentral korrigiert. Man kennt also seine Prüfer nicht, nur wer die schriftlichen Klausuren besteht, bekommt dann welche in der mündlichen Abschluss­prüfung zu Gesicht.

Im 2. Staatsexamen ist es noch extremer. Da wird man zwar von Praktikern in Arbeits­gemein­schaften unterrichtet, wie sie prinzipiell auch später die Klausuren korrigieren. Aber die Klausuren sind ja künstliche Gebilde, die sich mittelmäßig intelligente Menschen im Hinterzimmer der staatlichen Prüfungsämter ausdenken. Um zu bestehen, muss man dieses mittelmäßige Denken irgendwie simulieren und auch die absichtsvoll geschaffene mengenmäßige Überlastung bewältigen, die Entscheidungen wie am Fließband produzieren soll. Wer sich um Gerechtigkeit sorgt, ist fehl am Platz. Gefragt sind menschliche Subsumtions­maschinen.

Fazit: Juristische Staatsexamina sind faktisch von einem hohen Grad von Willkür, Zufall und inneren Widersprüchen geprägt. Es fällt aber sicher durch, wer zu dumm ist, besteht am besten, wer mittelmäßig intelligent ist und gut auswendig lernen kann. Probleme haben auch Menschen, die zu schlau sind, weil sie so argumentieren müssen, als seien sie nur mittelmäßig intelligent.

Man kann es natürlich positiv auch andersherum sehen: Bis zum gewissen Grad ist der verordnet mittelmäßige Diskurs nötig, weil sich das Recht an jedermann richtet. Deshalb wird bis zum Erbrechen jedes Detail argumentativ ausgebreitet, in der Mathematik würde man damit vom Hof gejagt.»

Den Eindruck hatte ich schon oft, dass da Schablone wichtiger ist als Hirn.

Mir fällt da eine Sache ein, die auch schon so vielleicht 25 Jahre her ist. Ich hatte mal die Bezahlung einer meines Erachtens völlig unzulässigen und rechtswidrigen Rechnung verweigert, es ging so um, weiß nicht mehr, vielleicht 1000 DM. Ich hatte mir das rausgesucht, Literatur gelesen und so weiter, argumentiert, zitiert, belegt. Und mich dann mit dem Richter, Direktor des Amtsgerichts, in die Wolle bekommen, weil der ziemlich deutlich raushängen ließ, dass die Gegenseite schon deshalb Recht haben müsse, weil die anwaltlich vertreten waren und ich nicht, und Juristen gegen Nichtjuristen immer Recht haben, das sei dann auch immer so. Deshalb sei das auch eigentlich unbeachtlich, was ich vortrage. Ich sagte, das sei eben nicht so, denn er sei ja auch Jurist, kenne aber nicht mal das anzuwendende Recht und was er sage, sei materiell fehlerhaft, während ich hier Gesetze, Literatur, Urteile zitieren und meine Ansicht belegen könne, auch wenn ich kein Jurist sei. (Außerdem war zu erkennen, dass der und die Gegenseite sich gut kannten und häufig miteinander zu tun hatten, und der ein gutes Verhältnis mit denen haben wollte.)

Wisst Ihr, was der mir damals dazu sagte?

Er arbeite für die Prüfungsbehörde und habe diesen Fall gerade im Staatsexamen als Prüfungs­aufgabe gebracht. (Ist mir schon zwei- oder dreimal passiert, dass meine Rechtsfälle und Standpunkte zu Staats­examens­aufgaben wurden, und man Juristen dann nicht bestehen lässt, wenn sie zur selben Meinung kommen wie ich.) Und er lege damit einfach fest, dass seine Auffassung die Richtige sei, denn wenn das so abgeprüft und sein Auffassung als richtig und meine als falsch bewertet werde, dann sei das dann eben einfach so. Der hat nicht Recht gefunden oder erkannt, der hat es einfach gemacht.

Ich würde aber auch die Professoren nicht zu hoch hängen. Als ich noch Webseiten zum Prüfungsrecht gemacht habe, fragten mich sogar Jura-Studenten um Rat und Hilfe, weil ihr Professor ihnen Akteneinsicht in die Prüfungs­bewertungen nur dann gewähren wollte, wenn sie nur ein oder zwei Punkte vom Bestehen entfernt seien, es also darauf ankommt, das zu prüfen. Für anderes habe er keine Zeit. Das ist natürlich völlig verfassungswidrig (es gibt kein allgemeines Prüfungsrecht, weil politisch unerwünscht, das ist daher alles aus Verfassungsrecht abgeleitet). Nicht bereit einzusehen, dass ein Prüfling bei jeder Bewertung einen Rechtsanspruch auf Akteneinsicht hat. Ich fragte, um welches Rechtsgebiet es geht. Staatsrecht. Also auch Verfassungsrecht. Dieser Professor war also in seinem eigenen Rechtsgebiet nicht in der Lage, Verfassungsrecht einzusehen und ausdrückliche Entscheidungen des BVerfG als auch für sich gültig zu akzeptieren. Aber lehrte und prüfte das Thema.

Auf irgendeiner Konferenz in Bayern, war wohl Bayreuth, irgendwas zum Wissenschafts­betrug, habe ich mich auch mal mit einem in die Wolle bekommen. Ich hatte mich ja vorher jahrelang mit Prüfungsrecht beschäftigt, und irgendwie kam es da auch zu einem Vortrag eines Juraprofessors, ich glaube, es ging damals um die Sache des Promotionsbetrugs von Karl-Theodor zu Guttenberg. Im Publikum auch viele Juristen. Und der erzählte da etwas zum Prüfungsrecht und Wesen einer Prüfung, ich weiß nicht mehr was (habe damals aber meiner Erinnerung nach einen Blog-Artikel darüber geschrieben, könnte es also noch detailliert irgendwo haben), was einfach grottenfalsch war. Also so richtig daneben. So richtig Murks. Als dann die Fragerunde für das Publikum eröffnet wurde, sprach ich ihn drauf an. Sowas geht gar nicht, einem Jura-Professor vor Publikum zu sagen, dass er was Falsches gesagt hat. Obwohl ich - auswendig - das Bundesverfassungsgericht zitieren konnte, wo es anders steht, und es auch unzählige Urteile dazu gibt. Der hatte nur einfach gar nichts nachgelesen und seine willkürliche persönliche Meinung als geltendes Recht hingestellt. Da war die Hölle los. Da wurde erst einmal gefragt, wer und was ich bin. Ergebnis: Ich bin ein Niemand und ich bin Informatiker, kein Jurist. Standpunkt, unterstützt von kritischen Anwürfen aus dem Publikum, dass ich das als Nichtjurist ja gar nicht wissen könne. Und noch weniger stünde es mir an und zu, Widerrede gegen einen Professor zu erheben.

Das habe ich gerade im Zusammenhang mit Prüfern und Dozenten in Rechts­wissen­schaften erlebt, dass die ihr eigenes Thema nicht beherrschen, und in reiner Ober-sticht-Unter-Arroganz einfach festlegen, dass der Jurist immer recht und der Nichtjurist immer Unrecht hat.

Noch kein Jurist konnte mir aber die Frage beantworten, warum in jedem Gerichts­verfahren eine Seite verliert, die Misserfolgsquote also bei mindestens 50 Prozent liegt, wenn Juristen doch immer so recht haben.

Ich hatte den Jura-Studenten damals gesagt, dass man in sowas durchaus gegen den Professor klagen kann und in so rein formalen Dingen wie Akteneinsicht auch gute Chancen habe, weil schon mit der Klageerhebung die Akten nach § 99 VwGO dem Gericht vorzulegen und nach § 100 VwGO bei Gericht eingesehen werden können, es also auf die Entscheidung des Gerichts gar nicht ankomme und der Prof das auch nicht verhindern könne, weil man sein Ziel schon mit der Anhängigkeit der Klage erreicht (genau so hatte ich ja damals die Akteneinsicht in meine von der Uni geheim gehaltenen Promotions­gutachten durchgesetzt, weil die Prüfungsbehörde die Prüfung komplett wiederholen muss, wenn sie die Prüfungs­unterlagen dem Gericht nicht vorlegen kann). Und dann kann man sich überlegen, ob man die Klage kostengünstig zurücknimmt/für erledigt erklärt, oder zur Klage gegen die Bewertung aufpumpt. Nein, nein, das würden sie niemals wagen, als Jurastudenten gegen ihren Juraprof zu klagen und auch noch zu gewinnen, ihn auch noch so alt aussehen zu lassen. Dann wären sie auch total unten durch und würden von allen abgesägt. Gottogott, wenn sie sich nicht trauten, gegen ihren Prof vorzugehen, dann wüsste ich ja auch nicht, wobei ich ihnen helfen könnte, die Telefon­seelsorge sei ich nämlich nicht und das duldsame Ertragen ihres Professors falle nicht in mein Fachgebiet. Da bräuchten sie einen Pfarrer und nicht mich.

– Hadmut Danisch[9]

Einzelnachweise

  1. Hadmut Danisch: Über den neuen Verfassungsrichter Ulrich Maidowski, Ansichten eines Informatikers am 21. Juli 2014
  2. Twitter: @Kranzschwinger - 11. Jan. 2023 - 22:30 Uhr
  3. 3,0 3,1 3,2 3,3 Felix Hackenbruch: Chaos in Thüringen: Wieso die Grünen ihren eigenen Minister absägten, Der Tagesspiegel am 10. Januar 2023
    Zwei Jahre war Dirk Adams Migrationsminister in Thüringen, dann servierte ihn seine eigene Partei ab. Nun folgt ihm die einzige schwarze Polizistin des Landes.
    Auszug: Am Montagvormittag veröffentlicht der Justiz- und Migrations­minister von Thüringen, Dirk Adams, eine Presseerklärung, in der er öffentlich macht, dass die beiden Landes­vorsitzenden der Grünen, Ann-Sophie Bomm und Bernhard Stengele[wp], ihn zum Rücktritt aufgefordert hätten. Adams lehnt ab: "In der derzeitigen Situation kann ich, aus Verantwortung gegenüber meinem Ministerium, dieser Aufforderung nicht nachkommen", schrieb er. Er werde nur eine Entlassung durch den Linken-Minister­präsidenten Bodo Ramelow akzeptieren.
  4. Quote: Grüne machen Sachbearbeiterin zur Justizministerin, Junge Freiheit am 10. Januar 2023
    Weil er als weißer Mann keine Quote erfüllt, erzwingen die Grünen die Entlassung ihres thüringischen Justizministers. Nachfolgerin wird eine afrodeutsche Frau ohne Politik-Erfahrung.
  5. 5,0 5,1 WikipediaDoreen Denstädt (Stand: 13. Januar 2023)
  6. Wer ist die neue Justizministerin?, MDR Thüringen Journal am 10. Januar 2023 (ab 0:27 Min.)
    Mit einem Paukenschlag hat sich das grüne Personalkarussell in Bewegung gesetzt: Zwei weitgehend Unbekannte stiegen ein. Die Polizistin Doreen Denstädt soll das Migrations- und Justiz­ressort übernehmen.
  7. Hadmut Danisch: Die neue Justizministerin von Thüringen, Ansichten eines Informatikers am 13. Januar 2023
  8. Hadmut Danisch: Der "Anzeigenhauptmeister", der Datenschutz, das Fotografieren von Falschparkern und das Verwaltungsgericht Ansbach, Ansichten eines Informatikers am 29. Februar 2024
  9. Hadmut Danisch: Die Welten zwischen dem Informatik- und dem Jurastudium, Ansichten eines Informatikers am 28. Dezember 2022

Querverweise